Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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ZDF & Co: Wenn Verschwörung und Propaganda zum Tagesgeschäft werden

ZDF & Co: Wenn Verschwörung und Propaganda zum Tagesgeschäft werden

ZDF & Co: Wenn Verschwörung und Propaganda zum Tagesgeschäft werdenDas Zweite Deutsche Fernsehen verkündet die Mutmaßung, Attentate in Deutschland hätten ihren Ursprung möglicherweise beim Drahtzieher Putin in Moskau. Der „Spiegel“ leidet auf seinen Titelseiten regelmäßig unter dem altbekannten Nazi-Tourette – und sieht alle rechts der SPD als Feinde der Demokratie. Gastbeitrag von Dennis Riehle. Und der „Focus“ scheint von Klimahysterikern unterwandert, präsentiert er doch […]

Der Beitrag ZDF & Co: Wenn Verschwörung und Propaganda zum Tagesgeschäft werden erschien zuerst auf Philosophia Perennis.

Meerestemperaturen: Natürliche Zyklen und menschliche Einflüsse

Ist die Erwärmung der Erde nach Ende der Kleinen Eiszeit seit 1850 natürlich oder ein Ergebnis der Industrie-Emissionen? Unser Partner Heartland analysiert.

Klimaalarmisten behaupten häufig, daß die Meerestemperaturen aufgrund der vom Menschen verursachten globalen Erwärmung in gefährlichem Maße ansteigen. In jüngsten Berichten führen sie Rekordtemperaturen aus dem Jahr 2023 als Beweis dafür an, daß die Menschheit die Ozeane unseres Planeten in gefährlicher Weise verändert.

Aber wie zutreffend ist diese alarmierende Darstellung? In diesem kurzen Klima-Faktencheck erklärt Linnea Lueken die allmähliche Erwärmung der Ozeane und verweist auf einen bescheidenen Anstieg von nur 0,7 Grad Celsius seit 1880. Sie erörtert natürliche Phänomene wie das Ende der Kleinen Eiszeit und wiederkehrende El-Niño-Ereignisse als wichtige Triebkräfte für die Temperaturschwankungen der Ozeane und wirft die wichtige Frage auf: Sind die menschlichen CO2-Emissionen wirklich für die Erwärmung der Ozeane verantwortlich, oder spielen natürliche Kräfte eine viel größere Rolle?

Der Beitrag Meerestemperaturen: Natürliche Zyklen und menschliche Einflüsse erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

Wie kriminelle Netzwerke die Sozialkassen plündern

Wie kriminelle Netzwerke die Sozialkassen plündern

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Wie kriminelle Netzwerke die Sozialkassen plündern

Wie kriminelle Netzwerke die Sozialkassen plündern

Mit erfundenen Arbeitsverhältnissen und Briefkastenfirmen verschaffen sich organisierte Tätergruppen Zugang zu staatlichen Leistungen. Der Schaden für die gesetzlichen Sozialkassen beträgt jährlich Hunderte Millionen.

von Jochen Sommer

Der Schlendrian und die innere Verrottung Deutschlands eröffnet immer neue Möglichkeiten für Betrug in großem Stil. Der GKV-Spitzenverband warnt vor Millionenschäden bei den Sozialkassen durch „gezielten, bandenmäßigen Betrug, der die Solidargemeinschaft schädigt“: Die Nutzung von sogenannten Scheinfirmen sei ein „relevantes Problem“ für das deutsche Gesundheitswesen. Dabei treten beispielsweise Personen als Eigentümer von Firmen auf, die keine erkennbare Tätigkeit ausüben und für die Schulden haften, aber nirgendwo auffindbar sind. Dieser Fall ereignete sich bei einer Berliner Immobilienfirma. Es gibt regelrechte Netzwerke, die solche Betrügereien professionell und in großem Stil betreiben, indem Anmeldungen bei mehreren Krankenkassen erfolgen, um so viele Leistungen wie möglich abzugreifen. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit mehrere Gerichtsverfahren gegen solche Großbetrügereien.

Laut dem Fachanwalt für Insolvenzrecht Joachim Heitsch passiere so etwas laufend. Man könne von einem „Mengenphänomen“ sprechen. Sogenannte „insolvente Firmenhüllen“ wie die der genannten Berliner Immobilienfirma würden nicht nur eingesetzt, um Insolvenzverfahren hinauszuzögern, sondern auch gezielt für alle möglichen Arten von Sozialbetrug genutzt. Eine andere Masche laufe so ab, dass auf eine bereits pleitegegangene GmbH 30 Arbeitnehmer angemeldet, aber keinerlei Sozialversicherungsbeiträge gezahlt würden. Die gemeldeten Personen arbeiten nicht, halten sich oftmals im Ausland auf oder sind gar nicht auffindbar. Trotzdem haben sie Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld. Um den Irrsinn perfekt zu machen, kann der vermeintliche Arbeitgeber bei einer Krankschreibung sogar die Erstattung der Lohnfortzahlung beantragen, obwohl er keinen Cent an Beiträgen gezahlt hat. Außerdem haben die Scheinbeschäftigten auch Anspruch auf ärztliche Behandlung. Die Beitragsschulden der Immobilienfirma aus Berlin liegen derzeit bei etwa 900.000 Euro.

“Einfallstor in das deutsche Sozialversicherungssystem”

GKV-Sprecher Florian Lanz sieht das Kernproblem im fehlenden Austausch zwischen den Trägern der Sozialversicherung. Es brauche dringend einen besseren Informationsaustausch zwischen Krankenkassen, Rentenversicherung und Arbeitsagenturen, um solche Strukturen frühzeitig zu erkennen. Ralf Selle, der Beauftragte zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der AOK Nordost, bezeichnet Scheinfirmen als „Einfallstor in das deutsche Sozialversicherungssystem“. Die Kassen hätten bislang kaum eine Chance, den Betrug aufzudecken und müssten sich zunächst auf die Angaben der Arbeitgeber verlassen. Eigene Kontrollen seien nicht vorgesehen. Der Prozess zur Erkennung von Beitragssäumnissen mit Mahnung, Pfändung und Insolvenzantrag könne sich über viele Monate hinziehen, vor allem dann, wenn auch noch ein Inhaberwechsel erfolge.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen vollständigen Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden zu ermöglichen, um „großangelegten Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen“ zu beenden. Dabei sollen auch die Krankenkassen zukünftig in den Datenaustausch einbezogen werden. Dieser millionenfache Betrug, der seit Jahren bekannt ist, aber einfach geduldet wird, zeigt einmal mehr die Absurdität der deutschen Gesetzgebung, die es erlaubt, sich Unsummen zu ergaunern, weil pauschale Ansprüche geltend gemacht werden können und es eines monatelangen Verfahrens bedarf, um deren Missbrauch zu erkennen. Hingegen werden Freiberufler, Mittelständler und Unternehmen spätestens alle paar Jahre penibel kontrolliert und bei Verstößen zur Rechenschaft gezogen. Hinzu kommt noch die mangelnde Koordination zwischen Behörden, die einfach vor sich hinwurschteln. Dasselbe könnte man über das Asylsystem sagen, wo sich ähnliche und schlimmere Auswüchse ereignen. Hier will die neue Regierung aber nicht ansetzen.


Politik und Leitmedien haben mit der Sicherheit der Bürger gespielt. Skrupellos haben die politisch Verantwortlichen die Grenzen geöffnet und Kriminelle und Terroristen ins Land gelassen. Die Kriminalitätsentwicklung nimmt bedenkliche Ausmaße an. Allmählich dämmert es auch dem Letzten: Der Staat kann seine Bürger nicht mehr schützen. Udo Ulfkotte und Stefan Schubert zeigen, wie ernst die Lage wirklich ist. Sie haben Informationen verschiedenster Quellen ausgewertet, dabei auch Geheimpapiere von Sicherheitsdiensten eingesehen und mit Insidern und Polizisten gesprochen. Das Ergebnis ihrer Recherche ist beängstigend: Die von Migranten verübten Straftaten haben nie gekannte Dimensionen erreicht.

Unsere Buchempfehlung zum Thema: Grenzenlos kriminell von Udo Ulfkotte & Stefan Schubert. Das Buch ist ausschließlich über den Verlag beziehbar. Jetzt versandkostenfrei bestellen!

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Regierung prellt Impf-Opfer: 13 Millionen Euro für Pharma-Anwälte

Regierung prellt Impf-Opfer: 13 Millionen Euro für Pharma-Anwälte

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Regierung prellt Impf-Opfer: 13 Millionen Euro für Pharma-Anwälte

Regierung prellt Impf-Opfer: 13 Millionen Euro für Pharma-Anwälte

In den Kaufverträgen für die Corona-mRNA-Präparate hat sich die Bundesregierung auf eine Haftungsfreistellung für die Hersteller eingelassen: Klagen Geschädigte vor Gericht, übernimmt der Staat die Kosten der Pharma-Anwälte. In über 1.000 Gerichtsverfahren ist so bislang ein zweistelliger Millionenbetrag an Biontech & Co. geflossen. Die Gerichte verlassen sich bei ihren Entscheidungen auf Gutachter, die von der Regierung abhängig sind – ein gravierender Interessenkonflikt, der von den Richtern ignoriert wird. Die AfD spricht vom „größten Justizskandal“ in der Geschichte der Bundesrepublik.

von Karsten Montag

Am 11. November 2020 schloss die EU-Kommission mit Pfizer und Biontech Verträge über die Abnahme der zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugelassenen Corona-mRNA-Präparate. Ähnliche Verträge wurden im gleichen Zeitraum auch mit den anderen Herstellern unterzeichnet. Bereits während der Verhandlungen war bekannt geworden, dass die Hersteller eine begrenzte Haftung forderten, falls die Präparate unerwartete Nebenwirkungen zeigen sollten. In den von der EU-Kommission veröffentlichten Verträgen sind die entsprechenden Passagen größtenteils geschwärzt. Mittlerweile sind jedoch vollständige Versionen aufgetaucht. So heißt es etwa im Vertrag mit Biontech/Pfizer unter Punkt I.12:

„Die Kommission erklärt im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, dass die Verwendung der (…) Impfstoffe unter epidemischen Bedingungen erfolgt (…) und (…) daher unter der alleinigen Verantwortung der teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Daher entschädigt jeder teilnehmende Mitgliedstaat den Auftragnehmer, seine verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber und Unterlizenznehmer sowie die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten und Vertreter jedes dieser Unternehmen (…) und hält sie schadlos gegen alle entstandenen Verbindlichkeiten, Abfindungen (…) und angemessenen direkten externen Rechtskosten, die bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltshonorare und sonstiger Auslagen) im Zusammenhang mit Schäden und Verlusten (…) entstehen, die sich aus der Verwendung und dem Einsatz der Impfstoffe im Hoheitsgebiet des betreffenden teilnehmenden Mitgliedstaates ergeben oder damit zusammenhängen.“

Eine Haftungsfreistellung der Hersteller ist lediglich ausgeschlossen, wenn Impfschäden durch „vorsätzlich und wissentlich begangene unerlaubte Handlungen mit dem Vorsatz, schädliche Auswirkungen zu verursachen“ oder durch einen „wesentlichen Verstoß gegen die Gute Herstellungspraxis“ hervorgerufen wurden, gemäß den Anforderungen der EU nach Titel IV der Richtlinie 2001/83/EG. Betroffene können zwar weiterhin auf Basis der Gefährdungshaftung nach Paragraf 84 des Arzneimittelgesetzes von den Herstellern Schadensersatz fordern. Allerdings haben die EU-Mitgliedsstaaten hierfür größtenteils die Haftung übernommen. Die gleichen Regierungen sind jedoch auch für die Zulassung der Präparate verantwortlich. Hierdurch ist ein schwerwiegender Interessenkonflikt entstanden. Der Staat hat keinerlei Anreiz, die Risiken der Produkte zu durchleuchten, im Gegenteil.

13,2 Millionen Euro für Anwälte in 1.118 Gerichtsverfahren

Auf eine Anfrage der BSW-Politikerin Jessica Tatti, ob die Bundesregierung plane, die Haftungsfreistellung für die Hersteller der COVID-19-Impfpräparate zu beenden und in welcher Höhe sie bislang Anwaltskosten für die Hersteller übernommen hat, antwortete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anfang Februar:

„Mit Unterzeichnung der COVID-19-Impfstoffbeschaffungsverträge haben alle beteiligten Staaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, der jeweiligen Haftungsfreistellung zugestimmt. Sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene wird sichergestellt, dass die Hersteller ausschließlich zulässige und vertretbare Kosten gemäß der Haftungsfreistellung in den europäischen Impfstoffbeschaffungsverträgen ersetzt erhalten. Bisher sind durch die Bundesregierung entsprechende Auszahlungen in Höhe von 13,2 Millionen Euro brutto erfolgt.“

Unsere Redaktion wollte daraufhin vom BMG erfahren, nach welchen Kriterien die Zulässigkeit und Vertretbarkeit der Kosten geprüft werde, in welchen Fällen zu übernehmende Kosten nicht zulässig und vertretbar wären, ob bisher alle angefragten Kosten übernommen wurden und ob auch nationale Vereinbarungen zur Haftungsfreistellung getroffen worden sind. Der Sprecher des Ministers antwortete darauf, letzteres sei nicht der Fall. Die eingereichten Anwaltskosten würden „vom Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei“ überprüft. Zurückgewiesen würden Kosten, die etwa „durch die Beauftragung zweier Kanzleien durch nur einen Hersteller, die Beauftragung privatärztlicher Gutachten im außergerichtlichen Verfahren oder Übersetzungskosten für ausländische Anwälte der beauftragten (internationalen) Kanzlei entstanden sind“. Und weiter:

„Mit Stand zum 12. Februar 2025 wurden Kosten im Zusammenhang mit insgesamt 1.118 Gerichtsverfahren, in denen Schadensersatz für Impfschäden geltend gemacht wird, übernommen. Hiervon sind 34 rechtskräftig abgeschlossen.“

Das in der Antwort erwähnte ZEPAI wurde im September 2021 beim PEI eingerichtet und ist seit Mai 2022 zuständig für die „Steuerung der Versorgung der Bevölkerung mit Pandemie-Impfstoffen“. Aufgabe des ZEPAI ist es unter anderem, jederzeit „verfügbare Impfstoffherstellungskapazitäten (Anlagen, Personal, Rohstoffe, technische Verbrauchsmaterialien)“ bereitzuhalten und „die Lieferketten für alle kritischen Zulieferprodukte“ sicherzustellen. Des Weiteren übernimmt die Behörde eine „operative und eine überwachende Funktion“ in der flächendeckenden Verteilung der mRNA-Präparate in Deutschland und überwacht „die Beschaffung, Lagerung und gegebenenfalls Verteilung von pandemierelevanten Therapeutika“. Zu diesem Zweck wurden 2022 mit den Herstellern Biontech, IDT Biologika und Wacker/Corden Pharma so genannte Pandemiebereitschaftsverträge mit einer Laufzeit von maximal acht Jahren abgeschlossen. Die Verträge decken jährliche Herstellungskapazitäten im dreistelligen Millionenbereich ab.

Eine Anfrage, welche Aufgaben das ZEPAI bei der Überprüfung der Anwaltskosten im Rahmen der Haftungsfreistellung der Hersteller übernimmt, welche Anwaltskanzlei an der Prüfung beteiligt ist und unter welchem Haushaltsposten die Erstattungen und Kosten dieser Kanzlei verbucht werden, beantwortete die Behörde nicht.

Anwaltshonorare: Das Doppelte des Mindestsatzes

Unsere Redaktion kontaktierte daraufhin Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der mit seiner Kanzlei „Rogert und Ulbrich“ circa 2.500 Mandanten vertritt, die Rechtsansprüche wegen Schäden durch die COVID-Präparate gegenüber Impfstoffherstellern und Versorgungsämtern geltend machen. Auf die Frage, ob die Anwälte der Hersteller aufgrund der staatlichen Finanzierung anders agieren, als dies ohne Haftungsfreistellung zu erwarten gewesen wäre, schildert Ulbrich, dass die Anwählte von Biontech und Moderna in der Regel mit zwei Anwälten zu Gerichtsterminen anreisen würden. Zu Vergleichen sei die Gegenseite generell nicht bereit.

Ulbrich weist darauf hin, dass bei 1.118 Fällen nach der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Mindestvergütung Anwaltskosten von schätzungsweise zwei bis drei Millionen Euro angefallen wären, nicht 13 Millionen. Er geht daher davon aus, dass die Anwälte der Hersteller nach Stundensatz bezahlt werden. Eine Stichprobe der bisher gefällten Urteile zeigt, dass die Anwaltsgebühren, wenn sie nach RVG abgerechnet würden, zwischen 2.800 und 8.600 Euro je Fall liegen und nicht – wie vom Bundesgesundheitsministerium finanziert – bei knapp 12.000 Euro je Fall. Auf Nachfrage zu den hohen Anwaltsgebühren antwortete das BMG nicht.

Fast alle Klagen abgewiesen, nur drei Teilurteile zugunsten der Geschädigten

Ulbrich erklärt des Weiteren, dass bisher noch kein einziges Verfahren zugunsten der Kläger ausgegangen sei. In circa 210 Verfahren wurden die Klagen abgewiesen. Lediglich in drei Fällen sei es zu einem Teilurteil gekommen: beim Landgericht Ravensburg, beim Oberlandesgericht Dresden und beim Oberlandesgericht Bamberg. Alle drei Urteile verpflichten die Hersteller, ihre Pharmakovigilanz-Daten hinsichtlich der ihnen vorgeworfenen Impfschäden offenzulegen und darzulegen, wie es zu den Schäden gekommen ist.

Aus Sicht Ulbrichs sind die Teilurteile bereits die Vorstufe des Endurteils zugunsten der Geschädigten, denn er geht davon aus, dass die Hersteller dem Auskunftsanspruch nicht nachkommen werden. Konkret nennt er einen Vortrag zum Schadpotential von Biontechs Präparat Comirnaty, zu dem der Hersteller anhand seiner Daten Stellung beziehen soll. Wie im Abgasskandal, in dem Volkswagen die Daten seiner mutmaßlichen Abschaltvorrichtung nicht offengelegt hat, dürften die Richter demnach bei ausbleibender Auskunft auch bei den Schadensersatzklagen gegen die Impfstoffhersteller zugunsten der Kläger entscheiden, so der Anwalt.

Doch nur in circa 30 Prozent der Verfahren würden die Gerichte überhaupt in die Beweisaufnahme gehen, so Ulbrich weiter. Diese Beweisaufnahmen seien „mehr oder weniger abhängig von den Sachverständigen“. Die Richter an den Landgerichten würden dazu neigen, Pharmakologen zur Beurteilung der Kausalität des Impfschadens und des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der Präparate zu laden. Als Beispiele für derartige Sachverständige nannte er die Vizepräsidentin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Julia Stingl, den Leiter der Abteilung Klinische Pharmakologie des Universitätsklinikums Tübingen, Klaus Mörike, sowie Gunther Hartmann, Professor für Klinische Pharmakologie am Universitätsklinikum der Universität Bonn und Gründer des biopharmazeutischen Unternehmens Rigontec.

Das BfArM ist in Deutschland für die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, worunter auch Impfstoffe fallen, zuständig und dem BMG direkt unterstellt. Zudem ist das Institut im Ausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur für Humanarzneimittel (CHMP), vertreten. Das CHMP bereitet die Bewertungen der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vor und beschäftigt sich mit der Zulassung und der Risikobewertung von Arzneimitteln. Klaus Mörike hat in der Corona-Zeit für die COVID-19-Impfung von Schwangeren geworben. Und Rigontec wurde 2017 für über 400 Millionen Euro von dem Biontech-Zulieferer Merck übernommen. Zudem habe Hartmann an Aufsätzen mitgewirkt, in denen Pfizer eine Rolle gespielt habe, wie Ulbrich erläutert.

Arzneimittelgesetz „ins Gegenteil verkehrt“

Der Rechtsanwalt, der einen großen Teil der mutmaßlich Impfgeschädigten in Deutschland vor Gericht vertritt, ist der Auffassung, dass die Gerichte, die ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgrund von Zulassungsentscheidungen oder Auskünften von Gremien im Zulassungsverfahren annehmen und den Vortrag des Gegenteils nicht zuließen, den Gesetzestext des Arzneimittelgesetzes in sein Gegenteil verkehren würden. Allerdings seien die divergierenden Rechtsauffassungen bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt und auch die meisten Oberlandesgerichte hätten sich dazu noch nicht positioniert.

So seien die Schadensersatzansprüche der Impfgeschädigten in zwei wesentlichen Abschnitten des Arzneimittelgesetzes festgelegt. In Paragraf 25, Absatz 10 heißt es: „Die Zulassung lässt die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit des pharmazeutischen Unternehmers unberührt“. Und in Paragraf 84, Absatz 1: „Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn 1. das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder 2. der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist“.

Laut Ulbrich würden die Gerichte argumentieren, dass zwar in den bedingten und unbedingten Zulassungen der Impfpräparate überhaupt nichts von einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis stehe, aber nach Paragraf 25 Absatz 2 Satz 5 Arzneimittelgesetz müsse ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis ja vorliegen, ansonsten hätte es keine Zulassung gegeben. Dies sei die erste „rechtliche Fiktion“, so der Rechtsanwalt. Nicht die tatsächliche Prüfung werde in den Verfahren zum Gegenstand gemacht, sondern sie werde durch eine Rechtsfiktion ersetzt.

Diese werde durch eine weitere Fiktion gesteigert. Denn die Richter würden die Unterausschüsse der EMA wie das CHMP und den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) sowie das dem BMG unterstellte PEI zum „Wissenschaftsolymp“ emporheben, um das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der COVID-19-Impfpräparate als erwiesen anzusehen. Am Beispiel eines Urteils des Oberlandesgerichts Koblenz verdeutlicht Ulbrich, wie der Gesetzestext aus seiner Sicht in sein Gegenteil verdreht wird. So heißt es im Urteil:

„Die Einschätzungen der genannten medizinisch-pharmazeutischen und damit wissenschaftlichen Fachgremien zur Arzneimittelsicherheit stehen einer sachverständigen Begutachtung gleich, da bereits die gesetzlichen Vorgaben für deren Besetzung sie als sachverständige Stellen qualifizieren. (…) Vor dem erläuterten Hintergrund des maximalen Fachwissens in den Expertengremien ist nicht zu erwarten, dass die Begutachtung durch einen einzelnen Virologen, Pharmakologen oder sonstigen Wissenschaftler als Sachverständigen im hiesigen Einzelfall zu anderen Erkenntnissen führen würde (…). Es wäre lebensfremd anzunehmen, ein einzelner Sachverständiger könnte über weitere Quellen, eine größere Datengrundlage und umfangreicheres Wissen verfügen als die aus jeweils mindestens 27 Personen bestehenden genannten Expertengremien.“

Fast alle Mitglieder des CHMP unterstehen jedoch der Weisungsbefugnis der Regierungen ihrer Länder – die zugleich Vertriebspartner der Impfstoffhersteller sind und letztendlich für die Schäden haften. Da alle Vertragsstaaten gemeinsam für zweistellige Milliardenbeträge Impfstoffe bestellten, ziehe diese Beschaffungsentscheidung und Bezahlung eine Vorfestlegung für das Prüfergebnis nach sich, argumentiert Ulbrich.

Eine unabhängige Überprüfung der Einschätzungen dieser Institutionen, die sich in einem Interessenkonflikt befinden, würde im Urteil nicht berücksichtigt, obwohl dies im Arzneimittelgesetz festgelegt sei. Denn die „Erkenntnisse der Wissenschaft“ bezögen sich auf die gesamte peer-reviewte Literatur zu diesem Thema und „gerade nicht“ auf die Expertise der Zulassungsstellen. Damit werde das Gesetz „um 180 Grad ins Gegenteil“ verkehrt – und zwar, so der Rechtsanwalt, „mit einer absoluten Schamlosigkeit“ allen Geschädigten gegenüber. Alle Landgerichte, die Klagen der Geschädigten auf diese Art und Weise abgewiesen haben, würden diesen „Wahnsinn“ mitmachen – ein Vorgehen, das jedoch dem Maßstab widerspreche, den das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem 2013 gefällten Urteil gesetzt hätte.

Vorsatz der Hersteller?

Laut Ulbrich bestehen erhebliche Zweifel, ob die Präparate überhaupt ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen. So würde ein peer-reviewter Aufsatz im „International Journal of Vaccine Theory, Practice, and Research“ ein negatives Verhältnis bescheinigen. Ferner verweist er auf eine Re-Analyse der veröffentlichten Daten aus den Zulassungsstudien der Hersteller. Die Analyse wird von einem der Autoren – Robert Rockenfeller von der Universität Koblenz-Landau – in einem Vortrag näher erläutert. Daraus geht hervor, dass beim Präparat von Biontech 25 mal mehr schwere Impfnebenwirkungen aufgetreten seien, als schwere COVID-19-Krankheitsverläufe verhindert wurden. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis sei also deutlich negativ. Bei Moderna liege das Verhältnis bei eins. Das bedeute, so Rockenfeller, dass ungefähr genauso viele schwere Impfnebenwirkungen aufgetreten sind, wie schwere Krankheitsverläufe verhindert wurden.

Rechtsanwalt Ulbrich geht daher davon aus, dass Biontech bereits vor der massenhaften Verabreichung Kenntnis vom negativen Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte. Dies würde einen „bedingten Vorsatz“ bedeuten. Biontech habe auch als einziger Hersteller im Vorkaufvertrag mit der EU eine Haftung bei Vorsatz ausgeschlossen. Lediglich bei dem absichtlichem Vorsatz, schädliche Auswirkungen zu verursachen, sei das Unternehmen haftbar (siehe Punk I.12.3 des Vorkaufvertrags).

Gegen die Haftungsfreistellung für vorsätzliches Handeln würde der so genannte Ordre public sprechen, den es in allen europäischen Staaten gebe. Letztendlich sei dies das Gleiche, als wenn man in eine Allgemeine Geschäftsbedingung einen Passus setze, wonach selbst bei einer sittenwidrigen Schädigung kein Anspruch auf Ersatz bestehe, so Ulbrich. Aufgrund der verhandelten Haftungsfreistellung für Vorsatz könne man dem Hersteller Biontech unterstellen, von dem Schädigungspotenzial gewusst zu haben.

Ulbrich weist auch darauf hin, dass eine generelle Haftungsfreistellung den Artikeln 1 und 12 der EU-Richtlinie 85/374/EWG widerspricht. Dies sei auch in einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) deutlich gemacht worden. Dort findet sich unter Randnummer 151 die Feststellung:

„Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach den Art. 1 und 12 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (…) der Hersteller eines Produkts für den Schaden haftet, der durch einen Fehler dieses Produkts verursacht worden ist und seine Haftung gegenüber dem Geschädigten nicht durch eine die Haftung begrenzende oder von der Haftung befreiende Klausel begrenzt oder ausgeschlossen werden kann. Wie die Kommission in der mündlichen Verhandlung eingeräumt hat, konnten daher weder die Kommission noch die Mitgliedstaaten mangels einer Änderung der Richtlinie 85/374 von deren Bestimmungen abweichen.“

Was sagen die Parteien im Bundestag?

Wir haben bei den Parteien im Bundestag nachgefragt, ob sie die Haftungsfreistellung für richtig halten, wie sie den Interessenkonflikt der Bundesregierung bewerten und was sie konkret unternehmen wollen, um Impfgeschädigte zu unterstützen. Da die bisherigen gesundheitspolitischen Sprecher von SPD und Linke in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr im Bundestag vertreten sind, hat unsere Rredaktion die beiden Parteien nach einem neuen Ansprechpartner gefragt. Nur die Fraktion der Linken hat geantwortet, dass ein neuer Sprecher noch nicht gewählt sei. Von den übrigen Fraktionen hat lediglich der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Martin Sichert, Stellung genommen.

Sichert vertritt den Standpunkt, dass die Haftungsfreistellung vertraglich nie hätte vereinbart werden dürfen. Dass der Staat für Schäden bei einem experimentellen Präparat aufkomme, sei „hochgradig problematisch“, weil so staatliche Stellen ein besonderes Interesse daran hätten, „Schäden zu vertuschen oder herunterzuspielen“. Da der Staat die Zulassung prüfe und zugleich für Schäden aufkommen müsse, hätte dies eigentlich dazu führen müssen, dass keine staatliche Stelle in Verfahren über Impfschäden mehr angehört werden dürfe, da diese „betroffen vom Ausgang und damit befangen“ seien. Dass Zulassung und Vertrieb aus einer Hand kommen, bedeute, „dass es keinen Schutz der Patienten mehr gibt“. Das müsse dringend geändert werden, indem die „Prüfinstanzen unabhängig von der Regierung“ werden.

Die Zahlungen an die Anwälte seien hoch, doch das passe zur Coronazeit. Impf-Ärzte hätten sich genauso „eine goldene Nase“ verdienen können wie Betreiber von Testzentren. Biontech habe 2021 und 2022 jeweils über zehn Milliarden Euro Gewinn gemacht – auf Kosten der Steuerzahler. Die Botschaft der Regierung dahinter sei laut Sichert eindeutig: Wer willfährig mitmache und die Regierung unterstütze, würde dafür „mit Steuerzahlergeld reich“. Des Weiteren sieht der AfD-Politiker das Hauptproblem bei den Gerichten, die zwar wüssten, dass RKI und PEI weisungsgebunden dem Gesundheitsminister unterstehen, aber so täten, als wären sie unabhängige Behörden. Es sei „der wohl größte Justizskandal“ in der Geschichte der Bundesrepublik, dass hunderte Gerichte ihre Urteile auf Basis politisch motivierter Einschätzungen von PEI und RKI oder von Sachverständigen der Regierung gefällt hätten, ohne diese als einseitig parteiisch anzusehen.

Sichert forderte angesichts der „hunderttausenden Geschädigten durch die Corona-Impfungen“ eine Beweislastumkehr, so dass im Zweifelsfall nachgewiesen werden müsse, dass kein Impfschaden vorliegt. Nur so bekämen die Impfgeschädigten schnell Anspruch auf Entschädigungen. Zudem müssten die Kosten der Behandlungen der Impfgeschädigten vom Staat übernommen werden. Denn der Staat habe die Menschen mit Berufsverboten oder Regelungen wie 2G und 3G massiv zur Injektion mit den Präparaten genötigt, so der Politiker. CDU, SPD und Grüne äußerten sich auf Nachfrage nicht.


Im Frühjahr 2021 wandte sich ein IT-Spezialist, der anonym bleiben möchte und den wir daher nur »Mr. X« nennen, an den Autor Thomas Röper, der intensiv zur Macht von Stiftungen und NGOs geforscht hat. Mr. X war auf ein gewaltiges Netzwerk gestoßen, das hinter Covid-19 steckt. Dazu hat er Programme genutzt, die auch von Behörden wie der Polizei und den Geheimdiensten zur Analyse großer Datenmengen verwendet werden. Es gibt bereits viele gute Bücher darüber, dass die Pandemie möglicherweise von langer Hand vorbereitet wurde. Da deren Autoren jedoch nicht über den Datensatz von Mr. X verfügen, konnten sie nur Teilaspekte der Vorbereitung beleuchten. Dieses Buch hingegen zeigt das ganze Bild.

Unsere Buchempfehlung zum Thema: Inside Corona von Thomas Röper. Das Buch ist ausschließlich über den Verlag beziehbar. Jetzt versandkostenfrei bestellen!

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Aramäischer Christ „Yussuf“ einer der Helden beim Anschlag von Mannheim

Aramäischer Christ „Yussuf“ einer der Helden beim Anschlag von Mannheim

Von BÜRGERBEWEGUNG PAX EUROPA | Wenn er den afghanischen Attentäter nicht am Boden fixiert hätte, als jener wie besessen auf Michael Stürzenberger einstach, dann wäre dieser Terror-Anschlag am 31. Mai 2024 auf die BPE-Kundgebung in Mannheim mit hoher Wahrscheinlichkeit noch schlimmer ausgegangen. Der aramäsche Christ, der zu seinem Schutz in einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten „Yussuf“ genannt wird, hatte sich schon während der Aufbauarbeiten an Michael Stürzenberger gewandt und ihm mitgeteilt, dass es die aramäischen Christen in seiner alten Heimat Irak hautnah erlebt hätten, worüber die BPE seit Jahren aufklärt: die Bedrohung durch den radikalen Politischen Islam, der überall dort, wo er Macht bekommt, andere Religionsangehörige diskriminiert, unterdrückt, verfolgt, einsperrt und nicht selten auch tötet. Yussuf wollte aber das Angebot, sich später bei der Kundgebung am Mikrofon zu diesem Thema äußern, aus Befürchtung vor möglicher Verfolgung durch radikale Anhänger dieser Ideologie in Deutschland nicht wahrnehmen.

Youssuf stand dann etwas später in der Nähe, als ihm der langbärtige Mann mit Kappe auffiel, der um die Kundgebung herumschlich. Er sah, dass dieser dann urplötzlich auf Michael Stürzenberger zurannte und auf ihn einstach. Der aramäische Christ zögerte nicht lange und rannte hinzu, um zu helfen. Er schaffte es, von hinten an den wild zustechenden Afghanen zu kommen und dessen Arm mit dem Messer am Boden zu fixieren. Durch diesen heldenhaften Einsatz, bei dem ihm noch ein BPE-Mitglied zur Seite stand, wäre dieser fürchterliche Angriff eigentlich zu diesem Zeitpunkt beendet gewesen.

Aber dann griff noch ein weiterer Mann aus dem Hintergrund ein, der offensichtlich auch helfen wollte, aber die Situation wohl falsch einschätzte. Er schlug mehrfach auf den Kopf von Yussuf ein, den er in dem unübersichtlichen Gewühl offenbar fälschlicherweise als den Attentäter einordnete. Yussuf musste wegen der heftigen Schläge den Afghanen loslassen, der daraufhin aufsprang und den Polizisten Rouven, der sich auf den schlagenden Bürger gestürzt hatte, mit zwei Messerstichen so massiv verletzte, dass er tragischerweise wenige Tage später im Krankenhaus starb.

Yussuf bekam dabei selber drei gefährliche Stiche von dem aufspringenden Afghanen in seinen Rücken, so dass er auch im Krankenhaus behandelt werden musste.

Aramäischer Christ „Yussuf“ einer der Helden beim Anschlag von Mannheim

Drei Tage später wurde er entlassen und begab sich dann zu dem Tatort auf den Marktplatz, da er von dem Geschehen schwer erschüttert war. Dies fiel einigen Journalisten auf, die die Trauer der versammelten Menschen dokumentierten. Yussuf wurde daraufhin von einem Videoteam der „Welt“ interviewt und berichtete weinend von den schlimmen Ereignissen.

Dieser aramäische Christ ist einer der Helden von Mannheim. Er hatte versucht, den afghanischen Messermann aufzuhalten, wie zuvor auch das 1000ste Mitglied der BPE und Ordner Konrad, der Redner Moritz, sowie das BPE-Mitglied Paul. Alle drei wurden von dem Messer des Afghanen getroffen. Am schlimmsten hatte es Konrad erwischt, der nach einem Stich in den Bauch sogar reanimiert werden musste und wegen seiner Fußverletzung bis heute täglich Reha-Maßnahmen bekommt. Erste Hilfe leistete die Ordner-Leiterin Monika und drückte die stark blutende Wunde von Michael Stürzenberger am Oberschenkel ab, bevor die Sanitäter eintrafen.

Viele Polizisten beteiligten sich an den Erste-Hilfe-Maßnahmen bei den sechs Verletzten. Alle auf dem Mannheimer Marktplatz anwesenden BPE-Mitglieder und Unterstützer wirkten mit, um das entstandene Chaos auf dem Kundgebungsgelände so gut es ging wieder unter Kontrolle zu bekommen.

Vor zwei Wochen wurde Yussuf in dem großen Prozess im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichtes Stuttgart-Stammheim als Zeuge vernommen. Dabei wurde ersichtlich, dass der aramäische Christ bis heute unter den Folgen dieser alptraumhaften Ereignisse leidet und es dem zweifachen Familienvater psychisch nicht gut geht. In diesem Artikel auf der BPE-Homepage ist die Situation von Yussuf näher beschrieben und dort wird auch auf eine Unterstützungsaktion hingewiesen, die wegen seiner momentanen schweren Lage gestartet wurde. Dieser mutige aramäische Christ hat wirklich jede Solidarität verdient.

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Wegen Maidan-Ausschreitungen: Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Ukraine

Wegen Maidan-Ausschreitungen: Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Ukraine

Wegen Maidan-Ausschreitungen: Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Ukraine

Im Mai 2014 kam es in Odessa zu schweren Ausschreitungen mit zahlreichen Toten. Ein aktuelles Urteil rügt das passive Verhalten ukrainischer Behörden als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Aufarbeitung bleibt unzureichend, Verantwortliche wurden kaum belangt. Deutsche Medien berichten bislang kaum über das Urteil – das übliche Schweigen der Beitragstäter des Tiefen Staates.

Zunächst erschienen bei Multipolar-Magazin.de

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Ukraine für Versäumnisse im Zusammenhang mit den tödlichen Unruhen in Odessa am 2. Mai 2014 verurteilt. Das passive Verhalten der ukrainischen Behörden stelle einen Verstoß gegen das Recht auf Leben (Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention) dar, heißt es im Urteil vom 13. März.

Die zugehörige Pressemitteilung erläutert, die für die Sicherheit der Bevölkerung zuständigen Behörden wie Polizei und Feuerwehr hätten „nicht alles getan“, um die Gewalt zwischen Protestierenden der Pro- und Anti-Maidan-Bewegung zu verhindern und sie nach ihrem Ausbruch zu stoppen. Rettungsmaßnahmen für die bei einem Brand in einem Gewerkschaftshaus eingeschlossenen Anti-Maidan-Aktivisten seien zu spät eingeleitet worden. Des Weiteren kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die zuständigen Behörden keine „wirksame Untersuchung“ der Ereignisse in Odessa eingeleitet und durchgeführt hätten.

Der EGMR verurteilte den ukrainischen Staat zur Zahlung von Entschädigungssummen zwischen 4.500 und 17.000 Euro an Angehörige der Opfer. Mehr als zwei Dutzend Hinterbliebene hatten seit 2016 Klagen beim EGMR eingereicht. Der Gerichtshof hat in seiner Urteilsverkündung auch die Hintergründe und den Ablauf der Ausschreitungen näher beleuchtet. Wie andere Regionen in der Ukraine habe die Stadt Odessa im Rahmen der Maidan-Proteste, des Sturzes der Regierung in Kiew sowie der Angliederung der Krim an die Russische Föderation eine „mehrmonatige Periode sozialer Spannungen“ erlebt.

Vor dem Hintergrund eines Fußballspiels sei es dann im Mai 2014 zu Zusammenstößen zwischen Pro- und Anti-Maidan-Anhängern gekommen. Der EGMR stellt fest, dass die Polizei nicht versucht habe, eine erste Welle der Gewalt gegen die Pro-Maidan-Aktivsten „ernsthaft zu stoppen“. Zusammen mit klaren Hinweisen auf eine „mögliche Zusammenarbeit zwischen der Polizei und Anti-Maidan-Aktivisten“ sei dies einer der Gründe – „wenn nicht sogar der Hauptgrund“ – für die anschließende Vergeltungsgewalt gewesen.

Nach den ersten Zusammenstößen hätten sich die Anti-Maidan-Aktivisten in einem nahegelegenen Gewerkschaftshaus verbarrikadiert und vom Dach des Gebäudes Molotowcocktails auf ihre Gegner geworfen, erklärte der EGMR. Pro-Maidan-Aktivisten hätten wiederum das Gebäude an mehreren Stellen in Brand gesetzt. Zudem sollen von beiden Seiten Schüsse gefallen sein. Trotz zahlreicher Anrufe bei der weniger als einen Kilometer entfernten Feuerwehr – unter anderem auch von der Polizei – habe der Bezirksleiter der Feuerwehr seine Mitarbeiter angewiesen, keine Fahrzeuge zum Einsatzort zu schicken.

Bei der Belagerung seien insgesamt 42 Anti-Maidan-Aktivisten durch Rauchvergiftung, Verbrennungen sowie Sprüngen aus den Fenstern des Gebäudes ums Leben gekommen. Videoaufnahmen zeigten, wie einige Maidan-Anhänger versucht hätten, die Eingeschlossenen zu retten; während andere Maidan-Anhänger verletzte Menschen angriffen, die aus den Fenstern gestürzt waren, heißt es vonseiten des EGMR. Erst 45 Minuten nach dem Ausbruch des Feuers sei die Feuerwehr eingetroffen, habe den Brand gelöscht und die verbliebenen Eingeschlossenen gerettet.

Die Aufarbeitung der Vorgänge sei nach Ansicht des Gerichts unkoordiniert verlaufen und habe „gravierende Mängel“ aufgewiesen. Die Behörden hätten „untragbare Verzögerungen“ verursacht und „erhebliche Phasen unerklärlicher Inaktivität und Stagnation“ zugelassen. „Wesentliche Beweismittel“ seien zum Teil nie untersucht worden. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Pro-Maidan-Aktivisten, der verdächtigt wurde, auf Anti-Maidan-Aktivisten geschossen zu haben, sei viermal aus identischen Gründen eingestellt worden, ungeachtet der früheren Kritik. Gegen den Bezirksleiter der Feuerwehr seien keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet worden. Sowohl der stellvertretende Leiter der lokalen Polizei als auch der Bezirksleiter der Feuerwehr hätten sich mittlerweile in die Russische Föderation abgesetzt.

Das Urteil des EGMR traf auf ein verhaltenes Echo in der deutschen Medienlandschaft. ARD und ZDF berichteten überhaupt nicht darüber. Die Frankfurter Allgemeine betonte, dass die prorussischen Anhänger „mutmaßlich von Moskau finanziert“ worden seien, obwohl diese Behauptung nicht in der Urteilsverkündung des Gerichts enthalten ist.

Die „Nachdenkseiten“ kritisieren, dass das Gericht die Verantwortung der damaligen ukrainischen Regierung völlig unerwähnt lasse. Die Regierung in Kiew wollte Anti-Maidan-Aktivisten, die in den Monaten zuvor auch öffentliche Gebäude in anderen ukrainischen Städten besetzt hatten, „mit allen Mitteln stoppen“. Dazu seien militante Maidan-Aktivisten rund um Odessa einquartiert und ausgerüstet worden, heißt es in dem Artikel. Vieles deute darauf hin, dass nationalistische Fußball-Hooligans und Maidan-Hundertschaften die „vorwiegend prorussische Bevölkerung“ in Odessa durch eine „brutale Aktion“ einschüchtern sollten.

Hinweis zum Urheberrecht: Multipolar-Meldungen können frei von anderen Portalen übernommen werden. Bedingung einer Übernahme ist die Nennung der Quelle und die Einbettung des Originallinks. Textliche Ergänzungen oder andere inhaltliche Veränderungen der Originalmeldung müssen durch einen separaten Hinweis an die Leserschaft kenntlich gemacht werden. In diesem Artikel wurden Titel und Anrisstext durch die Redaktion von Report24 ergänzt.

Nach Deutschland hat auch Estland ein Schiff gekapert und provoziert Russland zu militärischen Reaktionen

Erst gestern habe ich in einem Artikel mit der Überschrift „Ukraine-Krieg – Mit welchem Trick Paris und London Europa in einen Krieg mit Russland ziehen wollen“ erklärt, mit welchen Tricks die Kriegstreiber in Europa offenbar versuchen, die Friedensverhandlungen zwischen Russland und den USA zu stören und den Krieg auf andere Staaten in Europa auszudehnen. Schon […]

Die ganz große Bigotterie auch in Straßburg

Von PROF. HARALD WEYEL | Am 8. April hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats einen Beschluß gefaßt, in dem er Georgien Verstöße gegen die Meinungsfreiheit und die Menschenrechte vorwirft. Anlaß für die Anwürfe gegen Georgien sind der EU-Kurswechsel bzw. die EU-Beitrittsverhandlungspause der etablierten und erneut bestätigten Regierungspartei „Georgian Dream“. Derselben Partei also, die vor Jahren noch den Beitrittswunsch in die Verfassung aufnehmen ließ. Dies vor allem dank der Fehlentwicklungen und Übergriffigkeiten aus Brüssel, die über die Einfliußnahme auf die georgische Innenpolitik auf deren Außenpolitik zielt und erneut in den laufenden Großkonflikt mit Rußland ziehen will.

Als Gegenmaßnahme der georgischen Regierung muß auch die Registrierungspflicht für ausländisch finanzierte NGOs, die übrigens in ähnlicher Form (mit teils hoher Strafbewährung) seit Jahrzehnten in den USA existiert, und vor Jahren sozusagen auch von Rußland übernommen wurde. Genau diese NGOs sind es, die weder die gewählte Regierung noch das gewählte Parlament anerkennen, und nun für Krawalle in Tiflis sorgen — und dies sogar gegen den Willen von Teilen der Opposition. Wohl aber mit Billigung und Unterstützung Brüssel und gewisse nationale Regierungen.

Nicht erst mit diesem Beschluß hat der – immerhin nicht „en gros“ fremdes Steuergeld verteilende – Europarat mit seinen 47(-1) Mitgliedern seine Unschuld und Chancen als „ehrlicher Makler“ verspielt. Mit seiner ewig gleichen „linksliberalmittigradikalen“ Mehrheit wurde er schon vor dem Februar 2022 mehr und mehr zum Ankurbler und Durchlauferhitzer für höchst zeitgeistige Interventionen sowie einseitige Stellungnahmen und Sanktionen gegen ausgesuchte Mitgliedsländer, die dann von EU und NATO entsprechend nachbehandelt werden. Schade drum!

Ich dagegen setz(t)e mich im Europarat für alte/neue Diplomatie ein, insbesondere mit den Kollegen, die allem bigotten Werteimperialismus skeptisch gegenüberstehen. So habe ich zum Beispiel eine Initiative eines jungen bulgarischen Abgeordneten unterstützt, das demokratisch legitimierte Referendum über den Beitritt Bulgariens zur Euro-Zone anzuerkennen. Zur generellen Einordnung des €-EU-Geschehens: Bulgarische Parlamentsmehrheit, Präsident und Verfassungsgericht setzten sich nämlich schon seit dem 7. Juli 2023 über den erklärten Volkswillen einer Petition mit über 600.000 Zeichnern hinweg, ein Referendum zur Verschiebung des Beitritts zur EU-€-Zone durchzuführen, der nämlich frühestens im Jahre 2043 erfolgen sollte. Und 80 Prozent der befragten Bulgaren sprechen sich in Umfragen dagegen aus. (Was zu Protesten führt und führte, von denen fast nie berichtet wurde — ganz im Gegensatz zu denen, die in die immer gleiche „EU-ropa“-Agenda passen!)

Darüber hinaus sollte der Europarat die gewaltsame Niederschlagung von Demonstrationen auch gegen diesen Quasi-Staatsstreich untersuchen, wenn er den Anspruch hat, weltweit und zumindest in den immerhin noch 47-1-Mitgliedsländern unparteiisch „Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat“ zu wahren. Und nicht erst seit (aktuell) ein Zeitungsredakteur in Deutschland zu sieben Monaten Haft auf Bewährung für ein Satire-Meme verurteilt werden kann, wird klar, daß gerade der vermeintliche Musterschüler Deutschland schon lange, lange als waschechter Beobachtungsfall gelten muß, um es korrekt im deutschen System-Neusprech auszudrücken.

PS: Übrigens ist dies jetzt zunächst mein letzter Amtskommentar, da ich nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag auch nicht mehr der Delegation im „Europarat“ sowie der weit weniger spektakulären „Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung“ angehöre. Künftige Kommentare dann nur noch als Wissenschaftler, Bürger und Mitglied einer wahrhaft alternativen „Zivilgesellschaft“!


(Im Original erschienen auf harald-weyel.de)

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Zynischer geht’s nimmer: Für die Söder-Regierung dient das Skandal-Urteil gegen David Bendels „dem Schutz der Meinungsfreiheit“!

Zynischer geht’s nimmer: Für die Söder-Regierung dient das Skandal-Urteil gegen David Bendels „dem Schutz der Meinungsfreiheit“!

Zynischer geht’s nimmer: Für die Söder-Regierung dient das Skandal-Urteil gegen David Bendels „dem Schutz der Meinungsfreiheit“!

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat das Skandal-Urteil des Amtsgerichts Bamberg gegen DK-Chefredakteur David Bendels indirekt verteidigt. „Die konsequente Verfolgung von strafbarem Hass, insbesondere im Internet, dient gerade dem Schutz der Meinungsfreiheit“, erklärte das bayerische Justizministerium auf Anfrage der Tageszeitung „Welt“. Denn: „Strafbare Beleidigungen und Bedrohungen“ könnten dazu führen, dass „Andersdenkende eingeschüchtert werden“ und sich aus dem öffentlichen Meinungsaustausch zurückziehen.

Die Nachfrage, ob nicht auch diejenigen eingeschüchtert werden könnten, die Politiker kritisieren, ließ das bayerische Justizministerium bezeichnenderweise unbeantwortet.

22 Sonderdezernate in Bayern

Das Ministerium verwies darauf, dass es bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften „Sonderdezernate gegen Hate-Speech“ gebe. „Dadurch sind spezialisierte Staatsanwälte in ganz Bayern vor Ort“, so eine Pressesprecherin. Außerdem gebe es einen zentralen „Hatespeech-Beauftragten“ bei der Generalstaatsanwaltschaft München.

Das bayerische Justizministerium begründet das strikte Vorgehen gegen vermeintliche Hassnachrichten so: „Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich strafbarer Hass und Hetze im Netz zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickeln und – gerade im Internet – ein erschreckendes Ausmaß angenommen haben.“

Ebenfalls unbeantwortet lässt das Justizministerium von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Frage, welche konkreten Gefahren für die Demokratie gemeint seien.

„Schwierigkeiten bei der Anwendung“

Gegenüber der „Welt“ räumte die Sprecherin des bayerischen Justizministeriums ein, dass es „teilweise Schwierigkeiten bei der Anwendung der Norm“ gebe, was den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) betreffe. Der Paragraf wurde 2021 verschärft und sieht in der seither erweiterten Fassung vor, dass es bei Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens eine Geldstrafe oder Haftstrafe geben kann. Die hoch umstrittene Gesetzesnorm wird deshalb auch der neue „Majestätsbeleidigungs“-Paragraf genannt.

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Nein, Erdbeben sind nicht „Klima“!

Nein, Erdbeben sind nicht „Klima“!

Nein, Erdbeben sind nicht „Klima“!

Auch das noch! Erdbeben durch die Erderwärmung. Und wir sind schuld. So der neuste Hype nach dem Erdbeben in Myanmar. Dies ist eine neue Eskalationsstufe auf der Klima-Alarmisten-Richterskala. Und eine Fehlanzeige.

Von Uta Böttcher.

Simone Peter, Ex-Grünen-Chefin und aktuell als Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie und Mitglied bei BUND, NABU und Eurosolar als Lobbyistin tätig, schrieb auf X nach dem Erdbeben in Myanmar: „Wir wissen, dass Erdbeben mit der Klimakrise weiter zunehmen.“ Und weiter: „Hier gibt es einen spannenden Artikel dazu: Geologen sind sich zunehmend einig, dass es einen Zusammenhang zwischen Klimakrise und Erdbeben gibt.“

Welche Geologen sind denn gemeint? Und was hat es mit diesen geowissenschaftlichen Forschungen auf sich? Und was ist mit den Geologinnen? „Mehr Erdbeben durch Klimawandel“ meldet tatsächlich das GFZ – Helmholtz-Zentrum für Geoforschung in Potsdam. Wissenschaftler des GFZ in Potsdam und der University of Southern California prognostizieren, der menschengemachte Klimawandel werde weltweit zu mehr und teils sogar stärkeren Erdbeben führen.

Die Argumentation

Dass es solche Forschung überhaupt gibt, hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass Gelder für Grundsatzforschung derzeit nur fließen, wenn irgendwie „Klimakrise“ oder „Klimawandel“ im Titel vorkommen. Die Argumentation der Potsdamer „Expert:innen“ lautet kurzgefasst so:

  1. Derzeit schmilzt Festlandeis vornehmlich in der Antarktis und auf Grönland. Dadurch steigt weltweit der Meeresspiegel und zwar in einem sich ständig weiter beschleunigendem Ausmaß. Sagt der IPCC-Bericht von 2023.
  2. Außerdem gibt es angeblich eine wachsende Häufigkeit von Extremwetterereignissen, die unter anderem zu Erdrutschen führen können.

Logisch ist: Wenn Festlandeis abschmilzt, führt das dort, wo es verschwindet, zu einer Verringerung der Auflast. Als die letzte Vereisungsphase endete, schmolz der Eispanzer über Skandinavien sehr schnell. Dessen gewaltige Massen hatten das Kontinentalgestein nach unten gedrückt (siehe auch hier und hier).

Das hat nichts mit „Klimawandel“ zu tun

Die Landmasse konnte dadurch wieder aufsteigen, wodurch es zu Erdbeben kam, deren Folgen auch heute noch im Gelände zu sehen sind. Auch ein höherer Meeresspiegel bedeutet eine höhere Last auf dem Untergrund an Küstenregionen und führt dort zu Drucksteigerungen. Und Extremwetterereignisse mit heftigen Regengüssen können etliche Kubikkilometer Erdreich und Gestein mobilisieren, wodurch sich Änderungen des Drucks auf den geologischen Untergrund ergeben.

Wenn dies nun in einer Erdbebenregion geschieht, wo die Spannung im Untergrund gerade fast bis zur Belastungsgrenze aufgebaut ist und ein Erdbeben ohnehin kurz bevorsteht, könnte durch die Änderung der Auflast ein Beben etwas früher ausgelöst werden, als es ohne diese klimabedingte Veränderung geschehen wäre. Es würden dann etwas schwächere Beben entstehen, die dafür etwas häufiger wären.

Und auch der Mensch kann tatsächlich kleine, lokale Beben auslösen. Wasserinjektionen zur Öl-, Gas- oder Erdwärmeförderung können hier Auslöser sein, die Millionen Tonnen von Wasser – mit mal mehr und mal weniger Auflast – in einem Stausee verändern die Druckverhältnisse im Untergrund ebenfalls, und auch die Bergbautätigkeit des Menschen hat schon für kleinere tektonische Ereignisse gesorgt. Aber das hat nichts mit „Klimawandel“ zu tun.

Tektonische Plattengrenzen

Genau so könnten auch Meeresspiegelschwankungen eine Rolle im Erdbebengeschehen spielen. Wie groß kann diese Rolle denn sein? Ein Anstieg des Meeresspiegels ist in der Tat nachzuweisen. Zwischen den Jahren 1880 und 2009 – also innerhalb von 129 Jahren – betrug der globale durchschnittliche Meeresspiegelanstieg insgesamt 21 Zentimeter, also 0,16 Zentimeter pro Jahr.

Eine andere Forschergruppe errechnete für die Jahre von 1993 bis 2023 mithilfe der Satellitendaten, die es seit 1993 gibt, einen globalen Meeresspiegelanstieg von 11,1 Zentimetern. Innerhalb dieser 30 Jahre wäre demzufolge der Meeresspiegel um 0,37 Zentimeter pro Jahr gestiegen. Der Anstieg scheint sich zu beschleunigen: Im Jahr 1993 wurden 0,21 Zentimeter, im Jahr 2023 rund 0,45 Zentimeter pro Jahr errechnet.

Tatsächlich entstehen Erdbeben vor allem an tektonischen Plattengrenzen, wo – verursacht von der Kontinentaldrift – massive Gesteinsplatten untereinander, übereinander und aneinander vorbei müssen. Das geschieht mit einer Geschwindigkeit von wenigen Millimetern bis mehreren Zentimetern pro Jahr. Die schnellste Platte ist zurzeit Indien, die mit rund 20 Zentimetern pro Jahr auf die Eurasische Platte auffährt, wodurch sich der Himalaya auftürmt. Genau an dieser Plattengrenze wurde auch das Erdbeben in Myanmar der Stärke 7,7 am 28. März 2025 ausgelöst, nahe der 1,5-Millionen-Einwohner-Stadt Mandalay. Das Epizentrum lag auf der Sagaing-Verwerfung, an der die indische und die eurasische Kontinentalplatte aufeinandertreffen.

Ein seismischer Zyklus

Denn: Das langsame Aneinander-Vorbei-Schieben geht nicht wie geschmiert. Die Kontinentalplatten verhaken sich miteinander, es baut sich langsam eine Spannung auf, bis die Festigkeit des Gesteins an einer Stelle überschritten wird und das Material nachgibt, bricht und rutscht. Die Spannung löst sich ruckartig in Form eines Erdbebens. Dann beginnt der Aufbau der Spannungen von vorne; es ist ein Kreislauf von Spannungsaufbau und Erdbeben, ein seismischer Zyklus, der Jahre, Jahrzehnte oder Jahrhunderte lang sein kann.

Kann also unser rezenter Meeresspiegelanstieg tatsächlich eine Rolle im Erdbebengeschehen spielen? Die Antwort lautet: Nein. Andernfalls müsste ständig vor von den Gezeiten verursachten Erdbeben gewarnt werden: Der wahrscheinlich größte Tidenhub weltweit passiert mit 13 Metern bei Normalhochwasser und 16 Metern bei Springflut – wenn Sonne, Erde und Mond auf einer Geraden zueinander stehen und sich ihre Kräfte addieren –  an der nordamerikanischen Atlantikküste in der Bay of Fundy in Kanada. In der Bucht von St. Malo an der französischen Atlantikküste beträgt er 11 Meter, in der Ostsee hingegen nur 0,2 Meter.

 

Uta Böttcher ist Diplom-Geologin mit dem Fachbereich angewandte Geologie, speziell Hydrogeologie. 

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

 

Der Beitrag Nein, Erdbeben sind nicht „Klima“! erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

Skandal-Urteil gegen David Bendels: Eine Woche, die Angst machte – aber auch Mut gab!

Skandal-Urteil gegen David Bendels: Eine Woche, die Angst machte – aber auch Mut gab!

Skandal-Urteil gegen David Bendels: Eine Woche, die Angst machte – aber auch Mut gab!

Nach dem Skandal-Urteil des Amtsgerichts Bamberg gegen DK-Chefredakteur David Bendels spüren viele um die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland besorgte Menschen einen noch dickeren Kloß im Hals. Es war eine Woche, die Angst machte. Es war aber auch eine Woche, die Kraft und Mut gab!

Kraft gab und Mut machte deshalb, weil der Richterspruch (sieben Monate Haft auf Bewährung wegen einer Faeser-Satire) eine Welle der Solidarität mit dem Chefredakteur des Deutschland-Kuriers lostrat. Das Skandal-Urteil alarmierte teilweise sogar Altparteien und Mainstream-Medien.

Hier in der Rückschau eine Auswahl von Meinungen (ohne Anspruch auf Vollzähligkeit):

Herausragend unter allen juristischen Bewertungen war die Stimme von Joachim Steinhöfel. Der Hamburger Medienanwalt wird vom System und einer in Teilen offenbar willfährigen Justiz wegen seiner höchstrichterlich erstrittenen Urteile als „Mr. Meinungsfreiheit“ gefürchtet. Der versierte Jurist äußerte sich in zahlreichen Interviews zum Skandal-Urteil des Amtsrichters Martin Waschner, den er als einen „Totalausfall“ bezeichnete und eine „konkrete gegenwärtige Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ nannte.

Urteil wird keinen Bestand haben

Steinhöfel ist davon überzeugt: Das noch nicht rechtskräftige Urteil, gegen das David Bendels und seine Anwälte Rechtsmittel ankündigten, „wird keinen Bestand haben“.

Für Deutschlands Top-Medienanwalt steht sogar die Frage im Raum, ob ein Fall von Rechtsbeugung vorliegen könnte. „Was muss in einem Richter vorgehen …, dass er wegen so einer Lächerlichkeit tatsächlich einen Journalisten wegsperren will?“, fragt Steinhöfel.

Die Geister, die ich rief…

Eine Stimme, die wohl am meisten überrascht haben dürfte, war die der früheren „Grünen“-Bundesvorsitzenden Ricarda Lang. Sie schrieb auf X: „Sorry, aber so ein Urteil hat nichts mehr mit Verhältnismäßigkeit zu tun.“

Manche mag dieser unerwartete Beitrag an Goethe’s Zauberlehrling erinnert haben: „Die Geister, die ich rief…“

Denn es waren vor allem die „Grünen“, die in Gestalt der Noch-Bundesfamilienministerin Lisa Paus, untergehakt mit Noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), zur Hatz auf sogenannte „Delegitimierer des Staates“ (alias Altparteien-Systems) geblasen hatten.

„Ein Urteil wie aus einer Diktatur!“

Wer einen Aufschrei von Staatsfunk und Mainstream-Medien erwartet haben sollte, sah sich weitgehend eines Schlechteren belehrt. Dafür erhob die „Welt“ aus dem Springer-Verlag ihre Stimme umso wuchtiger!

Andreas Rosenfelder, Chefkommentator und Ressortleiter Meinungsfreiheit, schrieb unter der Überschrift „Ein Urteil wie aus einer Diktatur“: „Sieben Monate auf Bewährung für ein Internet-Meme über die deutsche Innenministerin? Das Urteil gegen den Chef des ‚Deutschland-Kuriers‘ passt in eine Diktatur, nicht in eine Demokratie. Es zeigt, wie schlimm es am Ende von Nancy Faesers Amtszeit um ein elementares Verfassungsgut steht.“

99 Probleme mit der Meinungsfreiheit

„Welt“-Chefreporterin Anna Schneider kommentierte den Richterspruch aus Bamberg so: „Ich war im ersten Moment sprachlos. Wir dachten, es sei ein Scherz.“ Eine mehrmonatige Haftstrafe auf Bewährung „wegen eines Schmähs“ – das kenne man aus Diktaturen, aber nicht aus Demokratien. Deutschland habe offensichtlich nicht nur ein „sondern 99 Probleme mit der Meinungsfreiheit“.

Ex-„Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt schrieb auf X: „Für Kindergrapscher aus Syrien und dem Irak hat der Bamberger Richter Waschner jede Menge Verständnis, aber wehe, man macht einen Witz über Nancy Faeser, dann kennt er kein Erbarmen.“

Philip Plickert, FAZ-Wirtschaftskorrespondent in London, schrieb auf X: „What the hell is going on in Germany? Ein Land, in dem die Innenministerin wegen so einer Fotomontage Anzeige erstattet und ein Gericht den Urheber zu 7 Monaten Haftstrafe verurteilt, hat ganz erheblich ein Problem durch eine akute Gefährdung der Meinungsfreiheit. Von wegen freiestes Deutschland aller Zeiten …“

Der frühere Bundestags-Vizepräsident und stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubick zeigte sich auf X ebenfalls fassungslos: „Für einen freiheitlichen Rechtsstaat ein wahrlich schandhaftes Urteil.“

AfD steht hinter David Bendels

Breite Solidarität erfuhr David Bendels aus den Reihen der AfD. Hier – pars pro toto – drei herausragende Stimmen:

Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, schrieb auf X: „Ich bin der Meinung, dass man der Meinung sein können MUSS, dass Frau Faeser die Meinungsfreiheit hasst. Und wenn sie sowas anzeigt und man dann dafür 7 Monate Gefängnis bekommt- ist es keine Meinung mehr. Sondern offenbar eine verifizierte Tatsache.“

Stephan Brandner, stellvertretender AfD- Bundessprecher und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, erklärte auf der Homepage der Bundespartei: „Das Gericht sollte sich für dieses Urteil schämen, das nur dazu dienen soll, kritische Journalisten mundtot zu machen und pointierte Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. Diese ‚Majestätsbeleidigung‘ als Sonderschutzrecht für Politiker darf es in einem funktionierenden Rechtsstaat überhaupt nicht geben. Einen entsprechenden Antrag zur Abschaffung habe ich bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht.“

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, veröffentlichte eine Presseerklärung: „Dieses Skandalurteil zeigt, dass es schlimm um die Meinungsfreiheit in Bayern bestellt ist. Es bestätigt genau das, was David Bendels Innenministerin Faeser vorwirft. Kritische Journalisten sollen eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Der amerikanische Vizepräsident J.D. Vance hatte mit seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz recht: Die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit werden von der Bundesregierung sowie von sämtlichen Kartellparteien mit Füßen getreten.“

Urteil schockt auch in den USA

Mike Benz, der Chef der US-Bürgerrechtsorganisation „Foundation For Freedom Online“, knüpfte auf X an die Rede von US-Vizepräsident J.D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz an und forderte: „Eine vollständige und umfassende Überprüfung aller Finanz- und Sicherheitshilfen für Deutschland ist jetzt notwendig. Die US-Botschaft in Berlin kann dazu nicht schweigen.“ Präsidenten-Berater Elon Musk antwortete kurz und bündig: „Yes!“

 

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