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»ZWISCHEN KREUZ & KULT!« – Die christlichen und mythologischen Wurzeln von Ostern
Nancy Faeser und ein Büro im Bundestag, das gar nicht existierte
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Nancy Faeser und ein Büro im Bundestag, das gar nicht existierte
Sie ist eine der mächtigsten Minister Deutschlands. Chefin der Bundespolizei, Verfassungsministerin, Hüterin von Recht und Ordnung: Nancy Faeser. Ausgerechnet sie hat im Prozess gegen Deutschlandkurier-Chef David Bendels eine Falschangabe gemacht – auf einem offiziellen Polizeischriftstück. Was folgt daraus?
Schon Jugendliche wissen: Unterschreibe keine Dokumente, die du nicht gelesen hast oder in denen etwas Falsches behauptet wird. Das gilt für Handyverträge, die Hotelbuchung und erst recht bei Strafanträgen, mit denen man am Ende ja jemanden vor Gericht bringen will. Recherchen beweisen nun, daß ausgerechnet die Innenministerin der Bundesrepublik Deutschland dieses einfache Grundprinzip nicht befolgt. Und das auch noch in einem Fall, der grundsätzliche Fragen über die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland aufwirft.
Es geht um den Fall des Deutschlandkurier-Chefs David Bendels. Der wurde kürzlich in einem viel kritisierten Urteil des Amtsgerichts Bamberg zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt – wegen eines offensichtlich satirischen Memes über Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Deutschlandkurier hatte ein bearbeitetes Bild der Ministerin veröffentlicht, auf dem sie ein Schild mit dem Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ hochhielt. Den Beweis, daß da vielleicht auch etwas dran ist, erbrachte Faeser dann gleich selbst, indem sie persönlich Strafantrag gegen Bendels stellte.
Wieder stellt Faeser persönlich Strafantrag
Am 9. Mai muß sich Bendels wieder in Bamberg vor Gericht verantworten. Auch, weil Faeser wieder Strafantrag gegen den Chef des Deutschlandkuriers stellte. Dieses Mal geht es um eine Bildmontage, die Faeser, Ex-Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang (CDU) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeigt. Faeser lacht und Haldenwang und Steinmeier halten zwei Baseballschläger in der Hand. Dazu das Bild eines mutmaßlich von Migranten verprügelten AfD-Lokalpolitikers und der Satz: „Steinmeier, Faeser und Haldenwang haben in Augsburg mitgeprügelt!“
#Migranten-Überfall auf @AfD-Politiker: #Steinmeier, #Faeser und #Haldenwang haben in Augsburg mitgeprügelt!https://t.co/S1oZFTuBYk pic.twitter.com/795GbJuJFG
— Deutschland Kurier (@Deu_Kurier) August 15, 2023
Es ist eine Anspielung auf die Aussage des SPD-Politikers Ralf Stegner, der nach einem Messerangriff auf Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Jahr 2015 behauptete, Pegida habe „mitgestochen“. Und auch dieses Mal stellte Faeser persönlich Strafantrag – im Gegensatz zu Steinmeier und Haldenwang.
Kein Faeser-Büro unter dieser Adresse
Doch auf dem Strafantrag Faesers, der auf den 6. November 2023 datiert – das Bild des Deutschlandkuriers wurde am 15. August veröffentlicht –, stimmt etwas nicht. Denn Faeser hat eine falsche Adresse von sich angegeben. Auf dem Schriftstück an die Kriminalpolizei Bamberg, das der Redaktion vorliegt, steht unter Anschrift „11011 Berlin, Platz der Republik“. Es ist die Adresse des Deutschen Bundestages, der sogar eine eigene Postleitzahl zugeordnet bekommen hat. Dort sitzt ausschließlich die Parlamentsverwaltung, die Fraktionen und die Abgeordneten des Bundestages. Nur sie sind dort über diese Adresse erreichbar.
Allerdings war die Bundesinnenministerin 2023 gar kein Mitglied des Deutschen Bundestages. Erst bei der Wahl im Februar wurde die Politikerin über die hessische Landesliste der SPD in das Parlament gewählt. In ihrem Wahlkreis war Faeser mit 17,8 Prozent klar am Kandidaten der Union gescheitert, der fast 40 Prozent erreichte.
Hat sie den Strafantrag gar nicht gelesen?
Wie konnte die Bundesministerin und Juristin Faeser also wissentlich einen Strafantrag unterschreiben, auf dem gar eine falsche ladungsfähige Adresse angegeben wird? Der Antrag selbst war von der Kriminalpolizei bereits vorausgefüllt. Hat Faeser, die persönlich unterschrieb, den Strafantrag vielleicht gar nicht richtig gelesen?
Denn daß sie den Antrag eben nicht in einem eigenen Büro im Bundestag unterschrieben haben kann, muß ihr ja im Moment der Unterschrift selbst klargeworden sein. Die Alternative wäre, daß sie es wissentlich gemacht hat. Es wäre ein Skandal erster Klasse, daß ausgerechnet eine Verfassungsministerin Falschangaben in Polizeidokumenten macht. Sie selbst ist höchste Vorgesetzte der Bundespolizei.
Bundestag: Kein Raum für Minister ohne Mandat
Auf Anfrage bestätigt der Bundestag ausdrücklich, daß Ministern ohne Parlamentsmandat keine Räumlichkeiten im Bundestag zustehen. „Auf einen Minister, der nicht der Legislative und somit auch nicht der Bundestagsfraktion seiner Partei angehört, ist folglich auch das Abgeordnetengesetz nicht anzuwenden, das in Paragraph 12 unter anderem die Amtsausstattung inklusive Büro (Absatz 4) unter der Adresse ‘Platz der Republik‘ 1, umfaßt“, teilte ein Parlamentssprecher mit.
Wußte die Bamberger Justiz, daß der Strafantrag fehlerhaft war? „Die Staatsanwaltschaft Bamberg geht von einer ordnungsgemäßen Strafantragstellung aus“, teilt Staatsanwalt Alexander Baum der Redaktion mit. Daß er auch mit falscher Adresse den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ bestätigen auch Strafverteidiger, die die Redaktion anfragte. Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack. Ob die Staatsanwaltschaft denn jemals versucht hat, Faeser über die von ihr angegebene falsche Adresse zu kontaktieren, will Baum nicht beantworten.
Innenministerium verweist auf Landespolizei
Die Pressesprecherin des Bundesinnenministeriums erklärt sich den Fall so: „Es ist wohl so, daß die Landespolizeien und die anzeigenden Stellen und teilweise auch Privatpersonen bei Bundespolitikern oftmals die Adresse des Bundestages bei der Anzeige und häufig auch der Onlineanzeige eintragen. Das geschieht oft in der Annahme, daß die Ministerin beziehungsweise der Minister dann auch ein Bundestagsmandat innehat. In Anzeigen, die wir selbst – das dann über das LKA Berlin – verfassen, steht selbstverständlich die korrekte Adresse des Bundesinnenministeriums.“ Heißt: Mit dem Bendels-Fall will man nichts zu tun haben. Das sei eine Sache Faesers.
Und was sagt die? Wieso unterschreibt sie einen fehlerhaften Strafantrag? Ausgerechnet sie? Wo doch jeder Bürger weiß, was etwa passiert, wenn man dem Finanzamt oder der Polizei falsche Angaben macht? Der Redaktion läßt sie ausrichten, die Pressesprecherin des Innenministeriums habe dazu alles gesagt. Dabei ergeben sich die Fragen an Faeser erst aus der Antwort des Ministeriums selbst, das dazu gar keine Angaben machen kann.
Faeser will die Falschangabe nicht erklären / AfD: „Starkes Stück“
Möglich ist auch, daß das Bundesinnenministerium trotz ausdrücklichem Dementi doch zumindest mittelbar in den Vorgang involviert war. Denn der von der Kriminalpolizei Bamberg vorgeschriebene Strafantrag muß die Ministerin ja trotz falscher Adresse erreicht haben. Nach Informationen unserer Redaktion gehen beim Bundestag immer wieder Briefe ein, die eigentlich an Ministerien gehen sollten. Lesen die Angestellten der Poststelle des Bundestags also den Namen Faeser, ist es sehr wahrscheinlich, daß diese dann an das Innenministerium weitergeleitet wurden.
Wäre es so gelaufen, wäre es auch ein offizieller Vorgang im Haus gewesen. Vorgelegt wird schließlich der Ministerin, nicht der Privatperson Faeser. Wäre das gebräuchliche Praxis, müßte das Innenministerium auch Auskunft darüber geben, wie oft Faeser eigentlich insgesamt schon Strafanzeige gegen Bürger und Journalisten gestellt hat.
Der Fall könnte auch im Bundestag noch für Aufsehen sorgen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, zeigt sich gegenüber der Redaktion empört. „Als Innen- und damit als Verfassungsministerin eine falsche Adresse anzugeben, ist ein besonders starkes Stück und sollte uns alle nachdenklich stimmen. Daß Faeser – immerhin Juristin – wissentlich falsche Angaben unterschreibt, während sie gleichzeitig für kleinste Fehler anderer und für Satire und Kunst offensichtlich kein Verständnis aufbringt, entlarvt ihr wahres Ich.“
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BKA-Zahlen: Über 80 Prozent der Gefährder sind Islamisten
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BKA-Zahlen: Über 80 Prozent der Gefährder sind Islamisten
Trotz alarmierender Zahlen von 458 islamistischen Gefährdern in Deutschland setzt die Bundesregierung ihre Aufnahmeprogramme fort und fliegt weiterhin Menschen aus islamischen Ländern ein. Diese Politik ignoriert die Warnungen der Sicherheitsbehörden und gefährdet auch die innere Sicherheit.
Das Bundeskriminalamt (BKA) stuft aktuell 575 Personen in Deutschland als sogenannte „Gefährder“ ein – Menschen, bei denen konkrete Hinweise vorliegen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten. Erstaunlich ist dabei, dass 458 dieser Gefährder, also knapp 80 Prozent, dem Bereich der „religiösen Ideologie“ zugeordnet werden, was in der Praxis nahezu ausschließlich Islamisten betrifft.
Weniger Rechts- oder Linksextreme
Im Vergleich dazu erscheinen die Zahlen aus anderen extremistischen Bereichen fast marginal: 74 Personen werden unter rechtsextrem verbucht, lediglich zehn unter linksextrem. Diese Diskrepanz wirft Fragen auf, insbesondere da die Einstufung von Gefährdern in den Bereichen Rechts- und Linksextremismus oft politisch motiviert und nicht immer transparent erscheint. In jedem Fall gilt: Extremismus und Gefährdung werden weitgehend importiert.
Trotz dieser absolut alarmierenden Zahlen setzt die Bundesregierung ihre Aufnahmeprogramme fort und fliegt weiterhin Menschen aus islamisch geprägten Ländern wie Afghanistan nach Deutschland ein. Allein im April sind mehrere Flüge geplant, um angeblich gefährdete Afghanen aufzunehmen, von denen allerdings in vielen Fällen eher Gefährdung für Einheimische ausgeht. Diese Praxis stößt auf scharfe Kritik, da sie die Warnungen der Sicherheitsbehörden ignoriert und die Integrationsfähigkeit der Kommunen immer weiter überstrapaziert. Eine Überprüfung findet nur insoweit statt, dass vorhandene Datenbanken abgefragt werden. Doch die betreffenden Personen in Afghanistan tauchen naturgemäß in den Datenbank von Bundeskriminalamt oder sonstigen Polizeibehörden nicht auf; zudem werden Identitäten und Pässe gefälscht und von den NGOs, die die Einwanderung prüfen, zu schnell akzeptiert.
Besonders besorgniserregend ist daher, dass unter den aufgenommenen Personen auch solche mit unklarer Identität oder gefälschten Dokumenten sind. In einem Fall wurden 25 Personen kurzfristig von der Passagierliste gestrichen, darunter auch eine angebliche Ortskraft der Bundeswehr, nachdem Sicherheitsbedenken aufkamen. Solche Vorfälle zeigen, dass die Sicherheitsüberprüfungen bei weitem nicht ausreichend sind und potenzielle Gefährder weiterhin nach Deutschland gelangen können.
Die Bundesregierung muss endlich die Realität anerkennen und ihre Migrationspolitik sofort anpassen. Es ist unverantwortlich, weiterhin Menschen aus Regionen mit hohem islamistischem Gefährdungspotenzial aufzunehmen, während die Zahl der islamistischen Gefährder im Land bereits alarmierend hoch ist. Die Sicherheit der Bürger muss oberste Priorität haben.
Politik und Leitmedien haben mit der Sicherheit der Bürger gespielt. Skrupellos haben die politisch Verantwortlichen die Grenzen geöffnet und Kriminelle und Terroristen ins Land gelassen. Die Kriminalitätsentwicklung nimmt bedenkliche Ausmaße an. Allmählich dämmert es auch dem Letzten: Der Staat kann seine Bürger nicht mehr schützen. Udo Ulfkotte und Stefan Schubert zeigen, wie ernst die Lage wirklich ist. Sie haben Informationen verschiedenster Quellen ausgewertet, dabei auch Geheimpapiere von Sicherheitsdiensten eingesehen und mit Insidern und Polizisten gesprochen. Das Ergebnis ihrer Recherche ist beängstigend: Die von Migranten verübten Straftaten haben nie gekannte Dimensionen erreicht.
Unsere Buchempfehlung zum Thema: „Grenzenlos kriminell“ von Udo Ulfkotte & Stefan Schubert. Das Buch ist ausschließlich über den Verlag beziehbar. Jetzt versandkostenfrei bestellen!
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Blitzkrieg gegen das Bargeld
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Blitzkrieg gegen das Bargeld
Eigentlich sollte der digitale Euro erst 2027 kommen. Doch jetzt ist die Einführung bereits für den Herbst dieses Jahres geplant. Alles sei freiwillig, wird betont. Aber stimmt das?
von Karel Meissner
«Ursula von der Leyen macht Druck im Kampf gegen das Bargeld», meldete die Berliner Zeitung bereits im Dezember 2024. Und auf der Webseite der Bundesbank ist zu lesen: «Europa steckt in den Vorbereitungen zu einem Projekt, das unser Zahlungssystem so verändern kann, wie die Umstellung von Mark auf Euro – den digitalen Euro. Was passiert da gerade? (…) Im besten Fall wird die gesetzliche Grundlage für den diDas chinesische Modell
Das chinesische Modell
Wie funktioniert der digitale Euro? Jeder Bürger der EU soll ein Konto bei der Europäischen Zentralbank (EZB) bekommen, wo er in einer sogenannten Wallet (zu deutsch: Brieftasche) seine digitalen Geldbestände aufbewahrt. Die Kontostände würden dem Kontobesitzer direkt zugeordnet. Das heißt: Die Anonymität, die wir beim Bargeld so schätzen, verschwindet in diesem Zahlungssystem. Es ist jederzeit einsehbar, wer was kauft. Umgekehrt ist die digitale Brieftasche diebstahlsicher, im Unterschied zu jener aus Leder oder einem anderen Stoff. Halten sich also Vor- und Nachteile die Waage? Die Berliner Zeitung verweist auf weitere Gefahren: «Zugleich kann die EZB das Geld konfiszieren, wenn etwa der Verdacht der Geldwäsche besteht. Auch für andere Steuerungen ist das System praktisch: Wenn das digitale Konto mit anderen Datenbanken verknüpft wird, können die Behörden sofort zugreifen. Reisebeschränkungen, Klimawandelmaßnahmen oder Gesundheitsvorschriften können dazu führen, dass Zuwiderhandelnden der Zugriff auf ihr individuelles Geld gesperrt wird – automatisch.»gitalen Euro in der zweiten Hälfte 2025 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union beschlossen.»
Ein solche Horrorvision ist in der Volksrepublik China bereits in der Umsetzung. Dort gibt es ein Sozialkreditsystem, das die Bürger mit Sanktionen belegt, sofern sie sich «unangemessen» verhalten. So kann man beispielsweise bei der Zuteilung von Wohnungen oder Kindergartenplätzen Nachteile erleiden, wenn man zu viele Minuspunkte gesammelt hat, etwa durch Kritik an der Regierung. Dasselbe könnte mit dem digitalen Euro passieren: Gibt jemand zu viel für Alkohol, Zigaretten oder Süßigkeiten aus, könnte das zu Geldstrafen, Wallet-Sperrungen oder Erhöhung der Krankenkassenbeiträge führen.
Denkbar wäre auch ein Verfallsdatum für digitale Guthaben, um die Bürger zum Konsum zu zwingen und Sparen unattraktiv zu machen, oder ein Transaktionsverbot in andere Währungen. Anders als beim Bargeld wäre man dann im Euro-Raum eingesperrt, schon ein Urlaub in der Türkei oder Amerika wäre nicht mehr möglich.
Hauen und Stechen
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EZB-Chefin Christine Lagarde drücken aktuell aufs Tempo. Die Blonde mit der Stahlhelmfrisur verlangt vom zuständigen Kommissar Valdis Dombrovskis «rasche Fortschritte» bei der Einführung des digitalen Euros. Die Berliner Zeitung berichtet, ein «beinharter Machkampf um die Zukunft des Bargelds» sei ausgebrochen, und zwar innerhalb der EU-Institutionen. In diesem Zusammenhang musste Stefan Berger (CDU) seinen Posten als EU-Berichterstatter für den digitalen Euro aufgeben.
Im Zentrum der Streitereien steht aber nicht die Schutzbedürftigkeit des Bürgers, sondern der drohende Zusammenbruch von kleineren Geldinstituten wie etwa Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Man muss sich das so vorstellen: Die digitale Börse soll auf einen mittleren Betrag von zum Beispiel 3.000 Euro begrenzt werden. Ist das Limit erreicht, wird automatisch ein sogenannter Wasserfallmechanismus ausgelöst: Die Wallet zapft das Girokonto des Betreffenden an und wird dadurch wieder aufgefüllt. Dies könnte, wenn es massenhaft gemacht wird, bei Orts- und Regionalbanken die Rücklagen angreifen: Insolvenzgefahr!
Bundesbank, EZB und EU-Kommission versprechen hoch und heilig, dass der digitale Euro das Bargeld nicht verdrängen soll, angeblich will man sogar 2027 neue Scheine in Umlauf bringen. Gleichzeitig wird der indirekte Druck verstärkt: So wird die Obergrenze für Barzahlungen immer weiter gesenkt – in Frankreich liegt sie schon bei 1.000, in Griechenland gar nur bei 500 Euro. In Deutschland gibt es bis dato kein Limit, aber ab 10.000 Euro muss man sich ausweisen und die Herkunft des Geldes nachweisen. Der gleiche Höchstbetrag soll ab 2027 EU-weit auch für Barzahlungen gelten. Zwischen 2019 und 2023 ist der Anteil von Scheinen und Münzen bei Käufen an der Ladenkasse bereits von 73 und 59 Prozent zurückgegangen, wobei Deutschland mit 51 Prozent sogar unter dem Schnitt liegt (siehe Infobox).
Außerdem will die neue schwarz-rote Bundesregierung künftig auch mittlere und kleine Betriebe verpflichten, elektronische Bezahlmöglichkeiten anzubieten. Unter der Überschrift «Warum ”Cash only” bald Geschichte sein könnte» fasste die Tagesschau Anfang April entsprechende Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zusammen. Die Pläne zielen vor allem auf die Gastronomie, wo man unversteuertes Schwarzgeld austrocknen will, aber ebenso auf Tante-Emma-Läden und Kioske.
Hat man die große Masse der Bevölkerung mit diesen Tricks zur Aktivierung ihres digitalen EZB-Kontos gebracht, könnten die Treueschwüre von der Leyens und Lagardes zur Beibehaltung des Bargeldes schnell Makulatur sein – so wie bekanntlich auch unsere Grundrechte in der Corona-Zeit von einem auf den anderen Tag abgeschafft wurden. Aus der Option «digitaler Euro» würde dann eine Pflicht – etwa unter dem Vorwand, der böse Russe hätte im Rahmen seiner «hybriden Kriegführung» massenhaft Blüten in Umlauf gebracht. Dagegen hilft eigentlich nur, dass die Bargeld-Garantie im Grundgesetz verankert wird, wie es die AfD fordert.
Angriff auf die Sparer
Im März 2025 hat die EU-Kommission ihre Pläne für eine «Spar- und Investitionsunion» vorgestellt. «Wir werden private Ersparnisse in dringend benötigte Investitionen umwandeln», erklärte von der Leyen dazu. Sie will «mittels Anreizen mehr Geld in den Kapitalmarkt leiten», so die Wirtschaftswoche.
Hintergrund: Ende 2024 hielten allein die privaten Haushalte in Deutschland insgesamt rund 3,4 Billionen Euro in Form von Bargeld und meist mickrig verzinsten Spareinlagen. Die EU könnte einen oder mehrere Fonds auflegen, die mehr Prozente bieten, und so Privatkonten anzapfen, um zum Beispiel die militärischen Anstrengungen in der Ukraine zu finanzieren. Bekanntlich will die Kommissionspräsidentin zur Aufrüstung («ReArm Europe») 800 Milliarden Euro mobilisieren. Unabhängig von der Erhöhung der Kriegsgefahr fußt das Modell auf einer Milchmädchenrechnung: Panzer-Uschi, so ihr Spitzname, will unsere Guthaben ja nicht in die Produktion heiß begehrter Konsumgüter wie zum Beispiel Verbrennerautos investieren, sondern in Panzern und Marschflugkörpern verbauen. Für diese gibt es keine Endkunden, über deren Käufe man die Schulden wieder hereinbekäme. Vielmehr amortisieren sich die Stahlkolosse erst, wenn sie der Bundesregierung Zugriff auf die Rohstoffe im Donbass verschaffen. Wenn das nicht klappt, ist der Sparstrumpf von Klein Erna futsch.
Von der Leyens «Spar- und Investitionsunion» deckt sich mit ähnlichen Überlegungen von Friedrich Merz. Mitte Oktober 2024 kündigte er bei seiner Rede auf dem CSU-Parteitag in Augsburg an, die Bankguthaben von uns Bürgern «mobilisieren» zu wollen – ganz offenbar, um sie dem Staat zuzuführen. Hören wir rein: «Auf den deutschen Konten, Sparkonten und laufenden Girokonten liegen 2,8 Billionen Euro. Stellen Sie sich einen kurzen Augenblick vor, wir wären in der Lage, davon nur zehn Prozent zu mobilisieren.» Und dann: «Es fehlt uns nicht an Kapital. Es fehlt uns an den vernünftigen Instrumenten, dieses Kapital so zu mobilisieren, dass es einem gemeinsamen Zweck unseres Landes zugutekommt.»
Das probate Instrument dafür gibt es auf nationaler Ebene schon und heißt Lastenausgleichsgesetz. Das wurde in einer ersten Version 1952 in Kraft gesetzt. Damals erhielten Vertriebene, Spätheimkehrer und Bombenopfer einen Ausgleich für ihre kriegsbedingten Schäden. Zur Kasse gebeten wurden alle Bürger mit einem Vermögen über 5.000 D-Mark. Sie mussten glatt die Hälfte davon zur Umverteilung an den Staat abgeben, in der Summe waren das 150 Milliarden D-Mark. Das hat damals nicht zu einem Aufstand geführt, weil die Enteignung über 30 Jahre gestreckt wurde und leidgeprüften Landsleuten zugutekam. Das wäre heute anders…
Das Gesetz von 1952 wurde am 12. Dezember 2019 novelliert. Als Zweck des Lastenausgleichs wurde in der Neufassung «Kriegsopferfürsorge» durch «soziale Entschädigung» ersetzt. Der Sozi-Veteran Sigmar Gabriel führte im April 2020 aus: «Wir stehen vor einer dramatischen Entwicklung in unserer Wirtschaft. (…) Lastenausgleich – also dass der, der starke Schultern hat, in der schwersten Krise, die das Land seit seiner Gründung zu bestehen hat, etwas mehr dazu beiträgt, das Land wieder aus der Krise rauszuholen, als er das normalerweise tun muss.»
Die Ampel hatte sich nicht getraut, dieses Enteignungsgesetz anzuwenden. Dem eiskalten Blackrock-Kanzler Friedrich Merz wären solche Skrupel fremd, vor allem, da seine SchuKo – Schuldenkoalition – sich gerade mit einer Billion Euro «Sondervermögen» die Bankrott-Garotte um den Hals gelegt hat. Er will verzweifelt an das Geld der Bürger – und hat dafür auf EU-Ebene mit von der Leyen eine starke Unterstützerin.
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Russisch lernen – Lektion 70 von 100
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Russisch lernen – Lektion 70 von 100
Sprache ist der Schlüssel – vor allem zur Völkerverständigung. Sie gehören auch zu den Menschen, die gerne Russisch lernen möchten und nicht wissen, wo Sie anfangen sollen? Sie haben das Gefühl, die russische Sprache ist viel zu kompliziert? Macht Ihnen das kyrillische Alphabet Angst, und sind Sie unsicher, ob Sie die richtige Aussprache jemals meistern werden? Wünschen Sie sich, im Urlaub oder im Gespräch mit Muttersprachlern Russisch sprechen zu können, ohne dabei in endlose Theorie abzutauchen? Wenn der Gedanke ans Lernen bisher nur Stress und Unsicherheit bei Ihnen ausgelöst hat und Sie endlich einen einfachen und effektiven Weg suchen, Russisch zu lernen, dann bietet wir Ihnen ab sofort die perfekte Lösung! Wir haben weder Kosten noch Mühen gespart und in den vergangenen sechs Monaten einen insgesamt 100 Lektionen umfassenden Russisch-Kurs produziert. Und das Beste daran: Jedes einzelne dieser Lernvideos ist kostenlos für Sie auf unserer Internetseite abrufbar. Wissen sollte frei sein und dieser Kurs ist unser Dankeschön an unsere Leser für über 10 Jahre Treue und Unterstützung.
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Warum Putin zu Ostern einen einseitigen Waffenstillstand ausgerufen hat
Trump über Selenskyj: „Dieser Clown ist erledigt!“
US-Präsident Donald Trump hat damit gedroht, die Vermittlungsversuche im Ukraine-Krieg einzustellen. Trump sagte in Washington, falls es Russland oder die Ukraine bei einer Friedensregelung „zu kompliziert machen“ sollten, würden die USA sich zurückziehen. Trump schränkte jedoch ein, dass er nach wie vor Chancen auf eine Übereinkunft sehe. Er wolle aber „sehr bald“ eine Einigung sehen. […]
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Tempolimit mit wenig Effekt fürs Klima
Bemerkenswerte Studie der BAST.
von Klaus Ridder
Es ist schon beängstigend, wie in den Medien und auch unter den Bürgern, die wohl selten Autobahn fahren (und davon habe ich im Bekanntenkreis einige), über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen diskutiert wird. Da ist von einer Auto-Lobby, von vielen Toten oder vom Klimaschutz die Rede. ‚Losgetreten‘ wurde die Diskussion von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Umweltschutz zum Geschäftsmodell gemacht hat und von der selbst die ehemalige BK Angela Merkel gesagt hat, dass man die Gemeinnützigkeit dieser Organisation kritisch prüfen wolle (Bundestagsfragestunde am 12.12.2018).

Abbildung Staatssekretär Hartmut Höppner(BMVD)schreibt einleitend in der Studie: Die Frage nach der Einführung eines Tempolimits wird seit Jahren kontrovers und ideologisch diskutiert. Das BMVD möchte mit dieser Studie einen Beitrag zur Versachlichung liefern.
Neue Studie der BASt
Als erster Bundesverkehrsminister hat Dr.Volker Wissing (parteilos, früher FDP) eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich erfasst, welches CO2-Einsparungspotenzial ein generelles Tempolimit auf Autobahnen haben könnte. Im September 2024 hat er hierzu die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) beauftragt, die „Auswirkung einer generellen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen auf dieCO2-Emissionen“ zu untersuchen. Die Studie wurde im März 2025 vorgestellt.
1000 Dauerzählstellen
Methodisch stützt sich die Studie insbesondere auf die Auswertung von 1000 Dauerzählstellen auf deutschen Autobahnen und damit auf einen einzigartigen Fundus realer Daten. Die Fahrleistungsanteile auf Bundesautobahnen in Abhängigkeit vom jeweils herrschenden Tempolimit wurden mit diesen über 1000 Dauerzählstellen in hoher Datenqualität ermittelt. Darüber hinaus sind die Dauerzählstellen sensortechnisch in der Lage, detailliert Geschwindigkeiten zu erfassen. Von 123 Dauerzählstellen wurden systematisch Geschwindigkeiten ausgewertet. Außerdem fußt die Untersuchung auf einer Reihe von Testfahrten – vor allem auf der A7.
Geringe Einsparung bei 130 km/h
Sollte auf deutschen Autobahnen ein generelles Tempolimit von 130 km/h eingeführt werden, könnten auf diese Weise pro Jahr 1,3 bis 2 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden – je nachdem, wie stark eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Autofahrern tatsächlich befolgt würde. Entscheidend für den Erfolg einer solchen Maßnahme ist also nicht zuletzt, wie konsequent ein Tempolimit kontrolliert wird und welche Sanktionen bei Verstößen ausgesprochen werden. Neben diesen beiden realistischen Szenarien wurde auch eine dritte Variante untersucht: Bis zu 4,2 Mio. Tonnen CO2 weniger pro Jahr wären möglich, falls Autos technisch auf eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h begrenzt wären. Dieses hypothetische Szenario wurde durchgespielt, um einen Maximalwert zu ermitteln. Zum Vergleich: Die gesamten CO2-Emissionen auf deutschen Autobahnen betrugen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (als nicht für Lkw!) im Jahr 2023 zusammen 38,7 Mio. Tonnen CO2.

Abbildung Grafik der BAST über Messungen auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Die überwiegende Anzahl der Autobahnbenutzer fährt zwischen 110 und 140 km/h
Die Studie zeigt: Ein generelles Tempolimit könnte die CO2-Emissionen senken – allerdings weniger ausgeprägt als von vielen Seiten behauptet. Entscheidend ist, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen konsequent kontrolliert und Verstöße wirksam geahndet werden. Bei der – letztlich politischen – Entscheidung für oder gegen ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen sind viele verschiedene Faktoren zu bedenken. In der Studie wird hier von Klimaschutz gesprochen, auch die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss spielen eine bedeutende Rolle.
Elektrofahrzeuge – weitere Entwicklung abwarten
Eine wesentliche Rolle, so die Studie, spielt die weitere Entwicklung der Elektrofahrzeuge. Je mehr E-Autos es gibt, desto geringer würde über die Jahre hinweg das CO2-Einsparungspotenzial durch ein generelles Tempolimit. Weiter führt die Studie aus, dass mit einem steigenden Anteil an Elektrofahrzeugen ist grundsätzlich in der Summe auch ein verändertes Fahrverhalten (Durchschnittsgeschwindigkeiten, Fahrdynamik) zu erwarten ist, nicht nur bei den Elektrofahrzeugen, sondern in Folge des Mischverkehrs auch bei Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
Anmerkung dazu. Elektrofahrzeuge fahren langsamer auf Autobahnen, weil sie dann weiter kommen mit einer ‚Batteriefüllung‘. Kritisch anzumerken ist auch, dass an den Ladesäulen wohl überwiegend fossiler Strom ‚getankt‘ wird und insofern wohl kaum eine CO2-Einsparung erfolgt. Auch ist bei Elektrofahrzeugen die Herstellung der Batterien sehr energieintensiv und auch hierfür wird selten Strom aus ‚alternativen‘ Energien verbraucht.
Kritische Zusammenfassung der Ergebnisse
Erfreulich aus meiner Sicht ist, dass mit einem Tempolimit keine wesentlichen CO2-Einsparungen erreicht werden können. Hier ein besonderer Dank an die BASt für die hervorragende Forschung.
Bei allen Diskussionsbeiträgen sollten wir berücksichtigen, dass wir immer noch ein Industrieland sind und überwiegend vom Export unserer Premiumfahrzeuge von BMW, Porsche, Mercedes und AUDI leben. Ein wichtiges Verkaufsargument ist, dass wir in Deutschland keine Geschwindigkeitsbegrenzung haben und unsere Autos somit schnell sind. Diejenigen, die unsere großen und teuren Autos kaufen, legen Wert auf Leistung und Schnelligkeit.
Es gibt aber noch viele andere Argumente:
-deutsche Autobahnen sind sicher und bezogen auf die gefahrenen Kilometer haben wir dort die wenigsten Verkehrstoten
-die Zahl der Verkehrstoten ist von ursprünglich mal weit über 20.000/a auf etwa 3000/a zurückgegangen
-selten kann man die Autos mit hoher Leistung ausfahren, weil es auf etwa 1/3 aller Autobahnen lokale Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt und auch viele Staus höhere Geschwindigkeiten nicht zulassen.
-die Einsparung von ’schädlichen‘ Abgasen ist minimal im Vergleich zu solchen, die durch Staus verursacht werden.
-die BASt-Messungen haben ergeben, dass die meisten Autobahnfahrer zwischen 110 und 140 km/h fahren, auch wenn es kein Tempolimit gibt
-nicht einbezogen wurden in die Studie LKW
Kritisch ist auch zu hinterfragen, ob wir mit einem Anteil von nur 2 % am weltweiten CO2-Ausstoß das Klima beeinflussen können (China hat einen Anteil von 35%) ?

Abbildung In den Niederlanden gab es zeitlich beschränkte Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ab Mitte April 2025 darf wieder 130 km/h auf den meisten Autobahnen gefahren werden.
Resümee
Sind wir es nicht selbst, die dafür mitverantwortlich sind, dass unsere Autobahnen immer voller werden, verursacht durch unser Kaufverhalten im online-Handel, durch Anspruch auf frisches Gemüse über das ganze Jahr oder durch lange Urlaubsreisen?
Übrigens, ich fahre im Jahr fast 20.000 km, überwiegend auf Autobahnen. Ich kann gut damit leben, dass einige Autos schneller fahren als ich!
Klaus Ridder, Siegburg
Quellen: BASt-Studie sowie Pressemitteilung des BMDV
Der Beitrag Tempolimit mit wenig Effekt fürs Klima erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.
Karfreitag: Tausende Bürger demonstrieren in Dresden für den Frieden! | Johannes Schüller

Dresden steht auf – für den Frieden, gegen Brandmauern und politische Heuchelei!
Am Karfreitag haben in der sächsischen Landeshauptstadt tausende Bürger gemeinsam für den Frieden demonstriert.
Der Deutschland-Kurier konnte u.a. mit Sachsens AfD-Chef Jörg Urban, dem Ex-LINKE-Bundestagsabgeordneten Dieter Dehm und TV-Pfarrer Jürgen Fliege sprechen!
Der DeutschlandKURIER
-Reporter Johannes Schüller war vor Ort.
The post Karfreitag: Tausende Bürger demonstrieren in Dresden für den Frieden! | Johannes Schüller appeared first on Deutschland-Kurier.
Ist die WHO-Machtergreifung gescheitert?

Was steht nun wirklich im Pandemievertrag der WHO? Karl Lauterbach jubelt, die Genfer WHO-Clique ebenfalls. Doch der Vertrag hat viel von seiner ursprünglichen Gewalt verloren, bleibt aber dennoch gefährlich. Wenige Tage nach der Einigung zum Pandemievertrag, hat die WHO das Papier nun auch veröffentlicht. Von früheren Fassungen blieb wenig übrig: Entscheidende Formulierungen, wodurch die WHO […]
Der Beitrag Ist die WHO-Machtergreifung gescheitert? erschien zuerst unter tkp.at.
Weißes Haus vernichtet den Corona-Betrug

Das Weiße Haus hat die offiziellen Narrative der Corona-Maßnahmen endgültig zerschlagen. Lockdowns, Maskenpflicht und Social Distancing werden nun offiziell als willkürlich und wissenschaftlich unbegründet gebrandmarkt. Den Ursprung sieht man bei einem chinesischen “Laborunfall”, auch die WHO wird schwer beschuldigt. Die Geschichte, wonach Lockdowns, Maske, Spritze eine vernünftige Reaktion auf Covid gewesen wäre, ist endgültig vernichtet. […]
Der Beitrag Weißes Haus vernichtet den Corona-Betrug erschien zuerst unter tkp.at.
Berater der Linkspartei: Spott über Vater, dessen Tochter von Messermann ermordet wurde
Wenn man denkt, dass es niederträchtiger kaum gehen dürfte, dann kommt garantiert ein Vertreter der Linkspartei daher und belehrt einen – bis es einem auch physisch so schlecht wird, dass man sich am liebste immerzu übergeben würde – des Besseren. So nun auch der Berater der Linkspartei in Sachen Social Media, der YouTuber DerDara (Dara […]
Der Beitrag Berater der Linkspartei: Spott über Vater, dessen Tochter von Messermann ermordet wurde erschien zuerst auf Philosophia Perennis.

