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Der Fall Liebich und das „Selbstbestimmungsgesetz“
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Der Fall Liebich und das „Selbstbestimmungsgesetz“
Der Aktivist und Regierungskritiker Sven Liebich, verdienter Mitstreiter der ersten Stunde, wurde 2023 aufgrund von absurden wie gleichsam konstruierten Vorwürfen durch das Amtsgericht Halle zu einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er identifizierte sich kurzerhand als Frau, benannte sich in Svenja-Marla um und zieht diesen Unrechtsstaat sogar noc
von Jochen Sommer
Der Fall der „Rechtsextremistin“ Svenja-Marla Liebich zeigt wie unter einem Brennglas die ganze Absurdität und Verlogenheit der woken Trans-Ideologie und ihrer medialen Propagandisten. Im Juli 2023 war Liebich – damals noch unter dem Namen Sven – vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg lehnte Liebichs Revision nun als unbegründet ab, womit das Urteil rechtskräftig wurde.
Während dezidiert linke Medien wie der „Spiegel“ Liebich konsequent (und inflationär) als „Rechtsextremistin“ titulieren, ohne seine Umbenennung zur Frau zum Thema zu machen, spricht man bei „Bild“ zwar die Wahrheit aus, verhält sich dabei aber noch verlogener als die linken Kollegen: „Tricksen, täuschen, provozieren: Rechtsextremist Sven Liebich hat alles versucht, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Zuletzt wechselte er sogar sein Geschlecht“, heißt es in dem hämischen Bericht, der Liebich durchgehend als Mann anspricht. Kurz nachdem seine Revision erstmals verworfen worden sei, habe Liebich sein Geschlecht gewechselt, lebe seither als Frau und habe offenbar gehofft, „so das Männer-Gefängnis zu umgehen“. Möglich gemacht habe dies das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Jahrelang habe der Rechtsextremist die Hallenser „immer wieder mit Pöbeleien aufgehetzt, u. a. auf dem Marktplatz in Halle/S. und im Internet“. Inzwischen berufe er sich „auf Toleranz und Rücksichtnahme“, empört sich „Bild“. In den nächsten Wochen erhalte Liebich eine Ladung zum Strafantritt, die er in einer Justizvollzugsanstalt für Männer absitzen müsse.
Der Irrwitz dieser Ideologie
Da “Bild“ hier letztlich nur das ausdrückt, was das woke Transgendermilieu am Fall Liebich anprangert – dass dieser quasi nur eine Fake-Transe ist –, zeigt sich an diesem Beispiel die ganze Verlogenheit des “Selbstbestimmungs”-Wahns. Denn im Fall eines Rechtsextremen darf plötzlich natürlich das angezweifelt werden, was bei anderen Transpersonen ebenso fragwürdig ist, dort aber nicht ausgesprochen werden darf. Natürlich trifft es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit zu, dass Liebich seinen vermeintlichen Geschlechtswechsel nur vollzog, um dem Männerknast zu entgehen, Doch während dies hier offen angeprangert werden darf, liest man solche Enthüllungen bei Linken und anderen, die dies aus den gleichen Gründen tun, nie. Wenn Männer sich per Sprechakt zur Frau erklären und dann darauf bestehen, ihre Strafe im Frauengefängnis abzusetzen, spart man sich solche deutlichen Entlarvungen wie beim „Rechtsextremisten“ Liebich – auch bei „Bild“. Auch Nicht-Kriminelle, die behaupten, Frauen zu sein, um ihrem Fetisch zu frönen, werden nicht als das benannt, was sie sind. Solches „Misgendern“ oder „Deadnaming“ fällt laut Selbstbestimmungsgesetz unter das „Offenbarungsverbot“ und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dies scheint man hier bei „Bild“ jedoch nicht zu fürchten, eben so wenig wie den Vorwurf der “Transphobie” zu sein. Aus gutem Grund: Selbst wenn Liebich sich entschließen sollte, dagegen vorzugehen, wird sich niemand darüber echauffieren, dass ein „Rechtsextremist“ misgendert wurde.
Hier zeigt sich der ganze Irrwitz dieser Ideologie: Jeder weiß, dass es sich bei den Geschlechtsänderungen – bis auf eine verschwindend geringe Zahl von Fällen – um Lügen handelt; doch nur bei geächteten Rechten oder politisch Ausgegrenzten darf das Kind beim Namen genannt werden. Bei allen anderen hingegen achtet man peinlich genau darauf, diesen Unsinn mitzumachen und auf die Rechte der angeblichen „Transmenschen“ zu pochen.
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EU verhängt Sanktionen gegen Thomas Röper und Alina Lipp
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EU verhängt Sanktionen gegen Thomas Röper und Alina Lipp
Die rechtswidrige Sanktionswut der EU erklimmt die nächste Stufe, wenn der am Freitag veröffentlichte Bericht des “Recherchekollektivs Correctiv” zutrifft. Demnach sollen erstmals deutsche Staatsangehörige in die Sanktionslisten aufgenommen werden: Namentlich genannt werden Thomas Röper und Alina Lipp.
Die EU will am 20. Mai 2025 neue Sanktionen gegen Russland beschließen. Das dubiose “Recherchekollektiv Correctiv” behauptet dazu am Freitag, dass es vorab Einblick in einen Entwurf der neuen Verordnung gehabt habe. Demnach sollen nun erstmals deutsche Staatsbürger in die Sanktionslisten aufgenommen werden.
Namentlich erwähnt werden in dem Bericht der Betreiber des “Antispiegel”-Blogs und Mitautor der auch auf RT DE wöchentlich veröffentlichten Sendung Antispiegel-TV Thomas Röper sowie die im Donbass lebende Journalistin und Betreiberin des Telegram-Kanals “Neues aus Russland” Alina Lipp. Beide sind Deutsche und Staatsbürger Deutschlands.
Ihnen wirft die EU ebenso wie den inzwischen nach Russland ausgewanderten Aktivisten Elena Kolbasnikowa und Max Schlund “destabilisierende Maßnahmen” vor. Kolbasnikowa und Schlund hatten in Köln prorussische Autokorsos organisiert. Berichten zufolge gibt es gegen sie bereits ein Einreiseverbot in die EU.
Mit Lipp und Röper würde ein Einreiseverbot nun erstmals auch Deutsche mit deutschem Pass treffen, eine faktische Ausbürgerung. Individuelle Sanktionen haben zur Folge, dass Personen, die auf der Sanktionsliste der EU stehen, in der Regel nicht in die EU einreisen oder durch sie durchreisen dürfen. Das für die Staatsbürgerschaft zentrale Recht der jederzeitigen Rückkehr ist damit für Lipp, Röper und eventuell weitere Personen, die der Correctiv-Bericht nicht erwähnt, ausgehebelt. Weiterhin werden alle Vermögenswerte sanktionierter Personen, die sich in der EU befinden, eingefroren, was bedeutet, dass sie nicht mehr verwendet oder verkauft werden können. Auch ist es den sanktionierten Personen verboten, Gelder, Waren oder Dienstleistungen zu erhalten oder zu verwenden – faktisch eine Verurteilung zum Hungertod ohne jede Gerichtsverhandlung. Da auch Anwaltsdienstleistungen von dem Verbot umfasst sind, wird es den Betroffenen zudem erschwert, sich gegen die Sanktionierung gerichtlich zu wehren.
Ein weiterer Teil der Sanktionen soll sich laut Correctiv gegen Firmen und Personen “mit Verbindungen zu prorussischen Einflussoperationen, die entweder in Deutschland stattfanden oder gegen die Bundesrepublik gerichtet waren” richten. Einzelheiten teilt das “Recherchekollektiv” dazu nicht mit.
Die Verabschiedung des Pakets wird schon länger vorbereitet. Vor einer Woche drohten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und EU-Spitzenpolitiker Russland mit noch schärferen Sanktionen, falls es nicht zu einer Waffenruhe in der Ukraine kommen sollte.
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Russisch lernen – Lektion 86 von 100
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Russisch lernen – Lektion 86 von 100
Sprache ist der Schlüssel – vor allem zur Völkerverständigung. Sie gehören auch zu den Menschen, die gerne Russisch lernen möchten und nicht wissen, wo Sie anfangen sollen? Sie haben das Gefühl, die russische Sprache ist viel zu kompliziert? Macht Ihnen das kyrillische Alphabet Angst, und sind Sie unsicher, ob Sie die richtige Aussprache jemals meistern werden? Wünschen Sie sich, im Urlaub oder im Gespräch mit Muttersprachlern Russisch sprechen zu können, ohne dabei in endlose Theorie abzutauchen? Wenn der Gedanke ans Lernen bisher nur Stress und Unsicherheit bei Ihnen ausgelöst hat und Sie endlich einen einfachen und effektiven Weg suchen, Russisch zu lernen, dann bietet wir Ihnen ab sofort die perfekte Lösung! Wir haben weder Kosten noch Mühen gespart und in den vergangenen sechs Monaten einen insgesamt 100 Lektionen umfassenden Russisch-Kurs produziert. Und das Beste daran: Jedes einzelne dieser Lernvideos ist kostenlos für Sie auf unserer Internetseite abrufbar. Wissen sollte frei sein und dieser Kurs ist unser Dankeschön an unsere Leser für über 10 Jahre Treue und Unterstützung.
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Tacheles #161 ist online

Diese Tacheles-Sendung mit Röper und Stein war wieder ein wilder Ritt durch den ganz normalen Wahnsinn der westlichen Politik und Medien. Was das mit dem neuen PH-Wert zu tun hat und was damit gemessen wird, erfahren Sie in der Sendung. Sollte YouTube die Sendung löschen, finden Sie sie auch hier bei NuoViso.
„… dann reden wir nächstes Mal von 6 Regionen“
Außer Einigung über Gefangenenaustausch anscheinend keine Ergebnisse
NuoViso spricht mit Alina Lipp und Thomas Röper über die Sanktionen

Die Nachricht von correctiv, dass die EU plant, Alina Lipp und mich ins 17. Sanktionspaket zu aufzunehmen, hat buchstäblich eingeschlagen wie eine Bombe, wie man an den Klickzahlen des Anti-Spiegel und an den Berichten anderer freier Journalisten und Portale sehen kann. Daher haben wir spontan entschieden, ein Gespräch mit Robert Stein und Frank Höfer über […]
Ukraine-Verhandlungen: Trump drängt auf baldiges Treffen mit Putin – Kreml zeigt Interesse

Trotz einer Vereinbarung über einen umfassenden Gefangenenaustausch haben die nach rund zwei Stunden bis auf Weiteres abgebrochenen Delegationsverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine noch nicht den großen Durchbruch zur Beendigung des Krieges in Osteuropa gebracht. Das war auch kaum zu erwarten. US-Präsident Donald Trump will sich deshalb nach eigenen Worten schon bald mit dem russischen Staatschef Wladimir Putin treffen.
Dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj dürfte das allerdings wenig gefallen. Kiew befürchtet Zugeständnisse der USA an Moskau. Der Kreml zeigte prompt Interesse an einem Spitzentreffen Putins mit Trump, pocht aber auf eine gründliche diplomatische Vorbereitung. Ein Termin steht noch aus.
US-Präsident Trump drängt jedenfalls auf ein Gipfeltreffen mit Putin so schnell wie möglich. Ziel sei es, den Ukraine-Konflikt zu lösen. „Wir müssen es einfach tun“, sagte Trump am Freitag (17. Mai) während seiner Nahost-Reise in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
„Ein solches Treffen ist sicherlich notwendig“, stimmte Kremlsprecher Dmitri Peskow zu. Er betonte jedoch: „Ein Gipfeltreffen muss gut vorbereitet und ergebnisorientiert sein.“ Solchen Treffen würden grundsätzlich „lange und intensive Vorbereitungen“ vorausgehen – mit Konsultationen von Fachgruppen und Experten beider Seiten.
Istanbul: Russland und Ukraine vereinbaren großen Gefangenenaustausch
Die ersten direkten Gespräche zwischen der Ukraine und Russland nach drei Jahren über ein Ende der Kriegshandlungen waren am Freitag nach rund 90 Minuten in Istanbul beendet worden. Beide Delegationen einigten sich auf einen großen Gefangenenaustausch. Das teilte der Chef der russischen Delegation, Präsidentenberater Wladimir Medinskij, mit. Er äußerte sich zufrieden.
Nach Angaben von Medinskij haben sich die Ukraine und Russland bei den Gesprächen in Istanbul auf den Austausch von jeweils eintausend Kriegsgefangenen geeinigt. Die Ukraine bestätigte diese Angaben.
Außerdem wird laut Medinskij jede Seite ihre Vorschläge für die Organisation eines Waffenstillstands ausarbeiten. Danach wollen die Delegationen erneut zusammentreffen. Auch diese Information wurde vom ukrainischen Verteidigungsminister Rustem Umerow als Delegationsleiter Kiews bestätigt.
„Wir sind zufrieden“, resümierte der russische Verhandlungsführer Medinskij zum Abschluss der ersten Gesprächsrunde.
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