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Hamburg: Villen-Verein stoppt Asylheim in Nobelviertel
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Hamburg: Villen-Verein stoppt Asylheim in Nobelviertel
Ein Verein hat den Bau einer Asylunterkunft in Hamburg-Hochkamp verhindert. Möglich macht dies eine einzigartige Klausel, die dem noblen Stadtteil weitreichende Sonderrechte einräumt.
von Max Hoppestedt
Hamburg. – Die Pläne der Hamburger Sozialbehörde, auf einem Parkplatz am S-Bahnhof Hochkamp eine kleine Unterkunft für Asylbewerber zu errichten, sind gescheitert. Der „Verein Hochkamp“, der in dem noblen Villenviertel im Westen der Stadt weitreichende Mitspracherechte hat, lehnte das Vorhaben ab. Damit ist die rechtliche Grundlage für den Bau entfallen.
Gespräch mit Behörde endet ohne Zustimmung
Staatsrätin Petra Lotzkat hatte das Projekt vergangene Woche bei einem Treffen mit dem Verein vorgestellt. „Die Gesprächsatmosphäre war dabei ruhig und es fand eine sachliche Diskussion der Überlegungen mit den Mitgliedern des Vereins statt“, erklärte Wolfgang Arnhold, Sprecher der Sozialbehörde. Mehrere Dutzend Mitglieder nahmen an der Veranstaltung teil und berieten anschließend untereinander. Das Ergebnis wurde der Behörde kurz darauf mitgeteilt: „Es fand sich keine Mehrheit für die Schaffung eines Standortes“.
Exklusivität mit rechtlicher Bindung
Grundlage dafür ist eine seit über 100 Jahren bestehende Bauklausel, die in den Grundbüchern aller 320 Grundstücke des Viertels verankert ist. Sie verbietet Nachverdichtungen, Gewerbebauten und jede Form von nicht villentypischen Nutzungen – darunter auch Flüchtlingsunterkünfte. Sie erlaubt ausschließlich eine Bebauung mit großzügigen Villen und schützt damit die ursprüngliche Gestaltungsidee der Landschaft.
Über die Einhaltung dieser Vorschriften wacht der „Verein Hochkamp“. Er hat weitergehende Befugnisse als das örtliche Bauamt. Selbst wenn die Behörde eine Genehmigung erteilt, müssen die Eigentümer zusätzlich die Zustimmung des Vereins einholen. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig“, betont Behördensprecher Arnhold. „Eine Entwicklung des Standorts wäre nur bei Zustimmung des Vereins möglich gewesen“.
Historisch gewachsenes Sonderrecht
Die Entstehung des Privilegs geht auf private Investoren zurück, die Anfang des 20. Jahrhunderts aus Ackerland ein Refugium für wohlhabende Hamburger schufen. Der Name „Hochkamp“ wurde dabei bewusst als Marke etabliert – ähnlich wie „Hollywood“ in Los Angeles. Heute liegt der Stadtteil teils in Nienstedten, teils in Osdorf. Städtebaulich hat die Stadt Hamburg seitdem kaum Einfluss genommen.
Im benachbarten Flottbek hat sich die Stadt kürzlich mit einer ähnlichen Planung durchgesetzt – gegen den Widerstand einiger Anwohner. Im Hochkamp hingegen sind der Verwaltung aufgrund vertraglicher Grundlagen die Hände gebunden.
AfD sieht „gelebte Demokratie“
Aus der Opposition kam Zustimmung für das Aus des Projekts. Die AfD-Fraktion lobte ausdrücklich die Entscheidung der Anwohner. „Die Bürger in Hochkamp haben sich klar gegen die Flüchtlingsunterkunft entschieden und das hat auch die SPD zu respektieren. Das ist gelebte Demokratie“, erklärte Fraktionschef Dirk Nockemann in einer Aussendung.
Gleichzeitig kritisierte er die Haltung der SPD: „Wenn die SPD als Reaktion darauf von ‚unsolidarischem und unhanseatischem Verhalten‘ faselt, dann zeigt es die ganze Abgehobenheit und Bürgerferne der SPD.“ Es zeige auch, „dass die von der Realität entkoppelte SPD die Interessen fremder Menschen über die der eigenen Bürger stellt“, fügte er hinzu. Die Menschen hätten „die Nase voll von grenzenloser Massenmigration und ausufernder Kriminalität“, so Nockemann weiter – „sie wollen in Frieden und Sicherheit leben“. Das habe mit angeblich fehlender Weltoffenheit „nicht das Geringste“ zu tun, erklärte er abschließend.
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Die Politbombe in Anlage 3 – Neue Hausordnung des Bundestags
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Die Politbombe in Anlage 3 – Neue Hausordnung des Bundestags
Seit einem Monat hat der Bundestag eine neue, deutlich verschärfte Hausordnung. Offiziell geht es darum, Extremisten aus dem Parlament herauszuhalten. Kritiker warnen dagegen vor Willkür. Dürfen die AfD-Abgeordneten bald keine AfD-Mitglieder mehr beschäftigen?
Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Im Fall der Hausordnung des Deutschen Bundestags versteckt sich der Beelzebub in „Ziffer III. 2. der Anlage 3 der ZuV“, wie es im Bürokratendeutsch des Parlaments heißt. Dahinter verbirgt sich die „Erklärung zum Datenschutz anläßlich des Antrages zum Betreten des Deutschen Bundestages“. Was harmlos klingt, birgt einen erheblichen politischen Sprengstoff. Denn: Dort wird definiert, unter welchen Voraussetzungen Besuchern aber auch Mitarbeitern des Parlaments, der Fraktionen und der Abgeordneten der Zugang zum Bundestag verwehrt werden kann.
Bis zum 10. März ging es dabei vor allem um rechtskräftige Verurteilungen bei schweren Straftaten, Staatsschutzdelikten oder wenn Erkenntnisse zur organisierten Kriminalität oder Rauschgiftdelikten bestehen, „die darauf schließen lassen, daß künftig solche Straftaten begangen werden“.
Verfassungsschutz darf mitreden
Seit dem 10. März allerdings wurde der Kriterien-Katalog erheblich erweitert. Eine Zuverlässigkeit liegt nun ebenfalls nicht vor, wenn es um Bestrebungen gegen die „freiheitlich demokratische Grundordnung“, den „Gedanken der Völkerverständigung“ oder „sonstige verfassungsfeindliche Aktivitäten oder sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes“ geht und diese „nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages oder sonstiger parlamentarischer Rechtsgüter“ darstellen.
Ausschnitt aus der neuen Hausordnung des Bundestages.Betroffen davon sind insbesondere Personen, die in den vergangenen vier Jahren Vereinigungen unterstützt haben, die vom Bundesverfassungsgericht verboten wurden oder eine „Organisation unterstützen oder unterstützt haben oder deren Mitglieder sind oder waren, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt ist oder wurde“, wie es etwas kryptisch heißt.
Dürfen eigene Parteimitglieder bald nicht mehr angestellt werden?
Unter die letztere Kategorie fallen auch der mittlerweile aufgelöste Bundesverband der ehemaligen AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) sowie die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Heißt das also, daß die Abgeordneten der AfD keine Mitarbeiter aus der langjährigen eigenen Jugendorganisation anstellen dürfen? Und wird AfD-Mitgliedern aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt der Zutritt zum Bundestag verwehrt?
Ganz so einfach ist es nicht. Denn es handelt sich um eine Kann-Bestimmung. Auf Anfrage teilt ein Sprecher des Bundestages mit, daß zwar auf Grundlage der Hausordnung „ein Antrag auf Ausstellung eines Bundestagsausweises oder für die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Deutschen Bundestages abgelehnt werden“ könne, wenn „begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person bestehen“. Allerdings werde jeder „konkrete Einzelfall“ von der Bundestagsverwaltung geprüft und rechtlich bewertet. Und da es sich bei der Entscheidung um einen Verwaltungsakt handelt, kann gegen diesen auch vor den Gerichten geklagt werden.
AfD: Hausordnung „greift tief in die Rechte und Freiheiten der Abgeordneten ein“
Dennoch zeigt sich die AfD alarmiert. „Die neue Hausordnung – von der Präsidentin mit Unterstützung von Union, SPD und Grünen so verkündet – greift tief in die Rechte und Freiheiten der Abgeordneten ein“, warnt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, gegenüber der Redaktion. Insbesondere die Tatsache, daß nun auch Erkenntnisse der Verfassungsschutzämter bei der Bewertung, ob jemand ein Sicherheitsrisiko darstellt, abgefragt werden, bringt den Politiker auf die Palme. „Viele Jahrzehnte lang reichte ein unbeflecktes polizeiliches Führungszeugnis aus, um Mitarbeitern den Zugang zum Bundestag zu ermöglichen, soll jetzt der sogenannte Verfassungsschutz eine entscheidende Rolle spielen.“ Die Ämter seien „den Innenministern unterstellt – und diese mißbrauchen ihn zu parteiischen Zwecken – gegen den politischen Wettbewerber AfD“, monierte Baumann.
Auf einen anderen Aspekt weist sein Bundestagskollege Stephan Brandner hin. „Eingeführte und definierte Rechtsbegriffe wie ‘Gefahr’ werden durch neu eingeführte unbestimmte Begriffe, wie ‘Risiko’ ersetzt.“ Wer künftig als unzuverlässig erklärt werde – befürchtet Brandner – bekomme auch keinen Zugang zu den IT-Systemen des Bundestages „und somit ein faktisches Berufsverbot“.
Juristen treten auf die Bremse
Gibt es denn schon Fälle, bei denen Mitarbeiter der AfD keinen Hausausweis bekommen haben, weil ihnen die Verfassungstreue abgesprochen wird? „Bei der Fraktion gibt es noch keinen Fall, bei dem Mitarbeitern der Zutritt zum Bundestag oder zu seinen IT-Systemen verwehrt wurde.“ Bei den Mitarbeitern der Abgeordneten habe man noch keinen vollständigen Überblick, heißt es von Baumann.
Einen generellen Ausschluß von AfD- oder ehemaligen JA-Mitgliedern gibt es bisher nicht. Nach AN-Informationen haben zahlreiche Funktionäre der mittlerweile aufgelösten Jugendorganisation bereits einen Hausausweis erhalten – darunter auch frühere Landesvorsitzende der JA.
Bayern scheiterte mit Gehaltsentzug
Das dürfte auch daran liegen, daß Juristen einen Ausschluß von Tätigkeiten im Bundestag nur wegen der Mitgliedschaft einer vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Gruppierung bisher verneinen. In einem Gutachten für den Bundestag des Bonner Rechtswissenschaftlers Klaus Ferdinand Gärditz, das der Redaktion„Aus der abstrakten Mitgliedschaft läßt sich noch nicht der Schluß ziehen, daß jedes Mitglied einer Partei oder Organisation automatisch ein Sicherheitsrisiko begründet.“ Es bedürfe stets einer Einzelfallprüfung.
Wie hoch die Hürden sind, jemandem die Arbeit in einem Parlament zu verwehren, mußte zuletzt Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) erfahren. Dort wurden Pläne, vier Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten wegen deren Mitgliedschaft in der vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Burschenschaft Danubia zu streichen, schnell wieder auf Eis gelegt. Ein dann in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Ergebnis, daß solche Maßnahmen nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich wären. Etwa bei der Spionage für einen fremden Staat – was ohnehin unter Strafe steht.
Allzu lange hofften allzu viele, die AfD wäre nur eine vorübergehende Störung deutscher Normalität. Ab- und Ausgrenzen schien auszureichen, um mit der neuen Partei fertigzuwerden. Das erwies sich als Irrtum. Der Umgang des politischen und medialen Establishments mit den verhassten “Rechtspopulisten” bewirkte das genaue Gegenteil.
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Fristlos gekündigt wegen „rechtem“ Meme auf Instagram
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Fristlos gekündigt wegen „rechtem“ Meme auf Instagram
Ein privater Instagram-Beitrag einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde führt zu einer fristlosen Kündigung, da dieser nach Ansicht des Arbeitgebers „rechts“ gewesen sei.
von Manfred Ulex
Eine Mitarbeiterin einer Ausländerbehörde wurde wegen eines Beitrags auf ihrem privaten Instagram-Profil ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt, wie der Anwalt der Betroffenen, Dubravko Mandic, auf der Kurznachrichtenplattform X erklärte. Der beanstandete Beitrag zeigte demnach ein Bild von zwei Hunden, die in einer Sprechblase erklärten: „Wir brauchen gültige Pässe, um in die EU einzureisen.“ Neben den Hunden war eine Gruppe afrikanischer Männer auf einem Boot mit der Sprechblase „WIR NICHT“ abgebildet. Für den Arbeitgeber war dieser private Beitrag der Grund, die Betroffene fristlos zu kündigen, so Mandic.
Meine Mandantin veröffentlichte in ihrer Freizeit auf ihrem privaten Instagram-Profil ein Bild als sogenannte Story. Es zeigt zwei Hunde mit einer Sprechblase: „Wir brauchen gültige Pässe, um in die EU einzureisen“. Daneben befindet sich eine Gruppe afrikanischer Männer auf einem… pic.twitter.com/JjfepYSpqA
— Dubravko Mandic (@DuMandic) April 3, 2025
Kündigung trotz freier Meinungsäußerung
Der Vorwurf des Arbeitgebers lautete demnach, das Bild sei „rechts“. Für seine Mandantin, die in einer Ausländerbehörde arbeitet, war dies ein deutlicher Schock, erklärt Mandic. Offenbar sei die veröffentlichte Meinung, die keine strafrechtliche Relevanz habe und vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, als Kündigungsgrund herangezogen worden.
Die politische Dimension dieses Vorfalls werde noch deutlicher, wenn man bedenke, dass der Arbeitgeber, ein öffentlicher Dienst, eine von der Regierungsmeinung abweichende Äußerung offenbar als Grund für eine außerordentliche Kündigung ansehe, kritisiert Mandic.
Rechtsstreit geht weiter
Seine Mandantin habe gegen die Kündigung geklagt, weil sie sich zu Unrecht benachteiligt fühle. Das Landratsamt, das die Kündigung ausgesprochen hat, weigere sich jedoch, eine Abfindung zu zahlen. Ein weiterer Punkt, der für Empörung sorgt, ist die Vermutung, dass die Kassen des Landratsamtes vermutlich leer sind, was der wahre Grund für die Verweigerung einer Abfindung sein könnte. Der Rechtsstreit werde aber fortgesetzt.
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COMPACT-TV: Iliade – wo sich Europas patriotische Hoffnung trifft
Wie weiter in Europa? Patriotische Parteien werden stärker, die Repressalien härter. Im Institut Iliade in Paris diskutierten am Wochenende Aktivisten und Politiker aus ganz Europa über die Zukunft. COMPACT-TV-Chef Paul Klemm war dabei und hat sich mit mehreren Vertretern der rechten Gegenkultur unterhalten.
Teil 3: Ausschaltung von Oppositionsparteien wie der AfD
Der Koalitionsvertrag und die Abschaffung der Demokratie in Europa

Dieses Mal haben wir Anti-Spiegel-TV schon Anfang der Woche aufgenommen, als der Koalitionsvertrag noch nicht öffentlich war. Trotzdem haben wir über das, was daraus schon bekannt war, gesprochen und wie der inzwischen öffentliche Koalitionsvertrag gezeigt hat, lagen wir in allem richtig: Demokratie und Meinungsfreiheit werden weiter eingeschränkt, was jedoch ein Phänomen in ganz Europa ist, […]
Und täglich grüßt die Asyl-Verarsche: Neuer Afghanen-Jet im Anflug!

Gerade erst haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Programme zur Aufnahme von Migranten aus Afghanistan zu beenden. Nun berichtet die „Bild“-Zeitung, dass ein neuer Flieger mit Afghanen an Bord in der K-Woche in Deutschland landen soll.
Unter den Passagieren, die am kommenden Mittwoch (16. April) zunächst nach Leipzig geflogen werden, sollen sich demnach aber nur fünf sogenannte Ortskräfte mit 19 Familienangehörigen befinden. Der Flug erfolgt, obwohl sich Union und SPD im gerade erst ausgehandelten Koalitionsvertrag auf den Stopp von Aufnahmeprogrammen von Migranten aus Afghanistan geeinigt hatten. Darin heißt es: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“
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Teil 2: Gesetz über ausländische Agenten geplant
Teil 1: Ausweitung der Zensur

Über den neuen Koalitionsvertrag könnte man eine sehr lange Artikelserie schreiben, aber ich will mich auf eine kurze Serie beschränken, in der ich auf die Themen eingehe, die Meinungs- und Pressefreiheit betreffen. Dem Wahrheitsministerium ist im neuen Koalitionsvertrag ein ganzes Kapitel mit der Überschrift „Umgang mit Desinformation“ gewidmet. Ich werde das hier komplett zitieren und […]
Die COVID-„Pandemie“ – nichts als Lügen!
Am 20. Januar 2020 wurde die erste Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in Deutschland festgestellt. Am 10. März wurden Großveranstaltungen ab 1000 Teilnehmern abgesagt, am 22. März folgten weitere massive Einschränkungen im öffentlichen Leben, ab 29. April galt eine Maskenpflicht, es folgten Reisebeschränkungen, Test- und Quarantänepflichten.
Im Dezember 2020 erhielt der mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) als erster COVID-19-Impfstoff die bedingte Marktzulassung. Einige Monate später gab es zahlreiche Beschränkungen für Ungeimpfte im öffentlichen Leben (2G/3G-Regeln). Ab 24. November 2021 galt eine Impfpflicht bei der Bundeswehr, am 15. März 2022 trat die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen in Kraft. Eine allgemeine Impfpflicht wurde angestrebt, jedoch konnte keiner der Entwürfe bei der Abstimmung im Bundestag im April 2022 die erforderliche Mehrheit erlangen. Die 2G/3G-Einschränkungen liefen im März 2022 im Inland aus, für Auslandsreisen im Juni 2022. Die Maskenpflicht galt noch bis März 2023, die COVID-Impfpflicht für die Bundeswehr sogar bis Mai 2024.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir über mehrere Jahre eine beispiellose Verletzung unserer Grundrechte hinnehmen mussten: Kontaktbeschränkungen, Einschränkung unserer Bewegungsfreiheit, Verbote der Berufsausübung, Impfnötigung usw. Alte und Kranke wurden von ihren Angehörigen getrennt, Schulen waren monatelang geschlossen, danach wurden selbst Grundschüler zum stundenlangen Tragen unhygienischer Masken und ständigen Tests gezwungen, später zur Impfung genötigt.
Entsprechend unseres Grundgesetzes müssen staatliche Maßnahmen, die unsere Grundrechte beschränken, stets verhältnismäßig sein. Das bedeutet:
- Die Maßnahmen müssen geeignet sein, den verfolgten Zweck zu erreichen.
- Sie müssen zudem erforderlich sein, um den Zweck zu erreichen.
- Sie müssen dem Ziel und dem Zweck angemessen sein.
Im Nachhinein stellt sich also die Frage, ob die harten Corona-Maßnahmen tatsächlich verhältnismäßig und zielführend waren – oder doch nur blinder Aktionismus oder gar pure Schikane. Rationale Maßnahmen gründen auf vorurteilsfreier Wissenschaft und ständiger Evaluierung. Die RKI-Files legen jedoch nahe, dass wichtige Entscheidungen eher nach politischen als nach wissenschaftlichen Vorgaben getroffen wurden. Deshalb lohnt es sich, die einzelnen Narrative der „Pandemie“ genauer anzuschauen:
1. „Der Laborursprung des SARS-Cov-2-Virus ist eine Verschwörungstheorie“
Tatsächlich gab es bereits 2020 mehrere fundierte Analysen, die darauf hindeuteten, dass dieses Virus eben nicht natürlichen Ursprungs ist und vermutlich im Wuhan Institute of Virology als Ergebnis der Gain-of-Function-Forschung entstand. Wie kürzlich bekannt wurde, hielten auch Geheimdienste wie CIA und BND einen Laborursprung schon zu Beginn der Pandemie für wahrscheinlich.
2. „Die Pandemie ist eine Jahrhundertkatastrophe„
Die Zahl der „Corona-Toten“ wird weltweit mit etwa sieben Millionen angegeben (weniger als 0,1 Prozent der Weltbevölkerung). Die tatsächliche Übersterblichkeit in Deutschland entsprach im ersten Jahr der Pandemie allerdings der einer schweren Grippewelle (wie 2017/18) und nahm erst in den Folgejahren – nach Beginn der Impfkampagne – zu. John Ioannidis, ein namhafter Epidemiologe und Statistiker an der Stanford University, stellte bereits in der Frühphase der Pandemie fest, dass die Infection Fatality Rate (Anteil der Todesfälle unter allen Infizierten) sehr stark altersabhängig ist und insgesamt bei nur etwa 0,27 Prozent liegt (0,05 Prozent für Personen unter 70 Jahren). Die Altersabhängigkeit wurde auch in anderen Studien bestätigt. Hinzu kommt, dass ein nicht geringer – aber auch nicht genau zu erfassender – Anteil der „Corona-Toten“ nicht an, sondern nur mit COVID verstarb. Im Vergleich dazu starben während der Spanischen Grippe 1918-20 mehr als 2,5 Prozent der Weltbevölkerung, die Letalität lag bei fünf bis zehn Prozent.
3. „Deutschland ist gut durch die Pandemie gekommen. Das verdanken wir nicht zuletzt einer konsequenten Corona-Politik. Eine der konsequentesten in Europa.“ (Karl Lauterbach, Februar 2023)
Hier findet man eine Reihe von Studien, die den fehlenden Nutzen von Kontaktbeschränkungen und Lockdowns bei der Vermeidung von COVID-Erkrankungen nahelegen. Im Gegenteil: Lockdowns können unter anderem zu erhöhter Arbeitslosigkeit, vermehrten Depressionen, Suchterkrankungen, Suiziden, einer schlechteren Diagnostik und Therapie anderer Erkrankungen und damit zu mehr Todesfällen führen. Die Folgen monatelanger Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen auf die geistige und körperliche Gesundheit von Kindern und Jugendlichen kann sich jeder selbst ausmalen, viele Eltern und Großeltern haben es erlebt. Auch der direkte Ländervergleich (beispielsweise zwischen Schweden und Deutschland) zeigt keinen Vorteil für die von Lauterbach gelobten „konsequenten Maßnahmen“ – eher das Gegenteil.
4. „COVID-19-Impfungen haben wesentlich dazu beigetragen, dass die SARS-CoV-2-Pandemie in Deutschland verhältnismäßig mild verlaufen ist“
Wir alle erinnern uns an die Aussage unseres (Noch)Gesundheitsministers Karl Lauterbach, in der er die mRNA-Impfungen gegen das SARS-CoV-2-Virus als „nebenwirkungsfrei“ bezeichnete. Dabei wurden bereits 2021 zahlreiche Studien veröffentlicht, die das hohe Risikoprofil dieser Impfungen beschrieben: Thrombozytopenien, anaphylaktische Reaktionen, neurologische Schäden, Myokarditis, Autoimmunerkrankungen – um nur einige zu nennen. Die Zahl der Impftoten bei der mRNA-Impfung lag mindestens 100mal höher als bei herkömmlichen Impfungen.
Auch die Wirksamkeit der mRNA-Impfung ist alles andere als überzeugend. Während man uns zu Beginn der Impfkampagne noch einen 65- bis 95-prozentigen Schutz versprach, sanken diese Werte stetig ab. Auch Geimpfte mussten sich regelmäßig testen und wurden krank. Während immer mehr „Impfdurchbrüche“ auftraten, berief man sich auf einen vagen „Fremdschutz“ oder den „Schutz vor schweren Verläufen“ – nichts davon eindeutig quantifizierbar. Später waren dann die neuen Virusvarianten für den fehlenden Ansteckungsschutz verantwortlich, mit der (für die Hersteller sehr praktischen) Empfehlung zu immer neuen Booster-Impfungen.
5. „Man wusste es nicht besser“
Wie in den vorhergehenden Punkten dargestellt, gab es zahlreiche ernstzunehmende Wissenschaftler, die bereits in der Frühphase der „Pandemie“ vor der Nutzlosigkeit und dem schädlichen Effekt der Corona-Maßnahmen warnten. Im Oktober 2020 verfassten Martin Kulldorff (Epidemiologe und Biostatistiker an der Harvard University), Sunetra Gupta (Epidemiologe an der Oxford University) und Jay Bhattacharya (Epidemiologe und Experte für Gesundheitspolitik an der Stanford University) die Great Barrington Declaration, in der sie auf die Risiken der globalen Lockdown-Politik hinwiesen und forderten, sich stattdessen auf den Schutz von Risikogruppen zu beschränken. Dort, wo man diesen Empfehlungen folgte (Schweden, Florida) sprachen die Erfolge für sich. Auch auf die Risiken der mRNA-Impfung wurde von anerkannten Wissenschaftlern frühzeitig hingewiesen. Aber man wollte es nicht wissen: die Verfasser der Great Barrington Declaration wurden diffamiert und alle Kritiker mundtot gemacht.
Anfang April 2023 erklärte Karl Lauterbach die Corona-„Pandemie“ für beendet. Seitdem häufen sich die Forderungen nach einer Aufarbeitung. Während diese beispielsweise in den USA bereits Fahrt aufnimmt, verweigert man sich in Deutschland und warnt vor „Schuldzuweisungen“. Aus Sicht der einstigen Scharfmacher in „Wissenschaft“, Politik und Medien ist es verständlich, dass man lieber den Mantel des Vergessens ausbreiten und „nach vorn schauen“ möchte. Aus Sicht ihrer Opfer ist es absolut inakzeptabel. Auch für viele Normalbürger sind die Corona-Schikanen eine Zeit, an die sie lieber nicht erinnert werden möchten. Aber wir alle sollten uns erinnern und lückenlos aufarbeiten, denn nur, wenn man aus der Vergangenheit lernt, kann man ähnliche Fehler in der Zukunft verhindern.
Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass wir besser abwägen sollten, wem wir in Zukunft unser Vertrauen schenken: Warum sollten diejenigen, die uns während der „Pandemie“ über Jahre so schamlos belogen haben, bei anderen Themen (Klimawandel, Ukraine-Konflikt) die Wahrheit sagen?
Literaturempfehlung:
» Gunter Frank: „Das Staatsverbrechen“
» Ulrike und Tom Lausen: „Die Untersuchung“
Geheime Kriegsführung: Die Rolle des NATO-Landes Großbritannien in der Ukraine
Großbritanniens Einfluss auf den Ukraine-Krieg geht weit über öffentliche Solidaritätsbekundungen hinaus. Militärchefs aus London agieren als strategische Architekten der ukrainischen Gegenoffensive im Frühjahr 2023 – eine Rolle, die bis jetzt weitgehend verborgen blieb. Hinter dem Codenamen „Wallace“, benannt nach dem damaligen Verteidigungsminister Ben Wallace, verbirgt sich nicht nur britisches Kriegsgerät, sondern auch entscheidende Beratung in Taktik, Logistik und Diplomatie.
Drei britische Spitzenmilitärs bestimmten maßgeblich die Richtung der ukrainischen Offensive: Admiral Sir Tony Radakin, Generalleutnant Roly Walker und Generalleutnant Charlie Stickland. Ihre Koordination mit ukrainischen und amerikanischen Partnern war entscheidend, vor allem als die Spannungen zwischen Washington und Kiew im Sommer 2023 gefährlich eskalierten. Radakin vermittelte zwischen den Fronten und reiste sogar persönlich nach Kiew, um die Situation zu deeskalieren. Dies geht aus einem ausführlichen Artikel der britischen Times hervor.
Strategien, Zweifel und Druck
Die Briten setzten auf die Strategie „Starve, Stretch and Strike“: Nachschublinien schwächen, die Front ausdehnen und gezielte Durchbrüche erzielen. Doch die ukrainische Armeeführung entschied sich gegen diese Empfehlung – ein Schritt, der bei den Amerikanern für Frust sorgte. Diese drängten auf schnelleres Vorgehen, unterschätzten jedoch die russischen Minenfelder und die Herausforderungen eines modernen Stellungskrieges.
Verborgene Missionen
Schon vor Kriegsbeginn 2022 hatte General Jim Hockenhull Verbindungen zu ukrainischen Militärs aufgebaut. Als Chef des britischen Nachrichtendienstes brachte er wertvolle Informationen in die Offensive ein. Gleichzeitig waren britische Soldaten verdeckt vor Ort, um mit Waffen wie den Storm-Shadow-Marschflugkörpern zu unterstützen. Somit ist festzuhalten, dass Großbritannien im Ukraine-Krieg nicht nur passiv Waffen lieferte, sondern
- mit hochrangigem Militärpersonal direkt in Kiew präsent war, wenn es kritisch wurde
- zwischen zerstrittenen Alliierten moderierte, um das westliche Bündnis zusammenzuhalten
- maßgeblichen Einfluss auf Kriegsentscheidungen hatte, teilweise stärker als öffentlich bekannt
Frieden war nicht gewünscht
Bereits im Frühjahr 2022, wenige Wochen nach Kriegsbeginn, gab es Anzeichen für eine mögliche Verhandlungslösung zwischen Russland und der Ukraine. Inoffizielle Gespräche in Istanbul deuteten auf ein Kompromisspapier hin, das eine Neutralität der Ukraine gegen Sicherheitsgarantien beinhaltete. Doch laut übereinstimmenden Berichten – unter anderem aus ukrainischen Regierungskreisen – soll der damalige britische Premier Boris Johnson bei einem unangekündigten Besuch in Kiew im April 2022 eindringlich davon abgeraten haben. Eine Einigung mit Putin sei nicht möglich, und der Westen werde die Ukraine „so lange wie nötig“ unterstützen. Damit habe Großbritannien, so Kritiker, einen frühen Frieden verhindert – aus strategischem Kalkül.
Risse im westlichen Bündnis
Im August 2023 führte Radakin ein geheimes Treffen mit US- und ukrainischen Militärführern an der Grenze zu Polen an. Ziel war es, das bröckelnde Vertrauen wiederherzustellen. Die USA hielten sich zunehmend zurück, während Großbritannien – gemeinsam mit Frankreich – in die Lücke sprang und sogar Pläne für eine mögliche „Reassurance Force“ nach einem Waffenstillstand schmiedete.
Militärische Präsenz vor und nach Kriegsbeginn
Im Rahmen der Operation Orbital waren britische Truppen bereits seit 2015 in der Ukraine, um ukrainische Soldaten auszubilden. Diese Mission wurde im Februar 2022 kurz vor der russischen Invasion offiziell beendet und die Soldaten abgezogen. Später wurden wieder britische Truppen in geheimer Mission entsandt: Ab 2022 waren britische Soldaten vor Ort, um ukrainische Rekruten an NLAW-Panzerabwehrraketen auszubilden. Ab 2023 wurden ukrainische Flugzeuge vor Ort mit Storm Shadow Marschflugkörpern ausgestattet und ukrainische Piloten auf diese Waffensysteme geschult. Diese Einsätze fanden teilweise in Zivilkleidung statt, um keine Eskalation mit Russland zu provozieren.
Folgen für Großbritannien nicht klar abschätzbar
Je länger der Krieg dauert, desto tiefer verstrickt sich London darin. Stimmen aus dem Verteidigungsapparat warnen vor einer „unklaren Mission“ mit offenem Ende. Ex-Militärattaché John Foreman fordert eine politische Klärung: Was ist das Ziel britischen Engagements? Was passiert, wenn Soldaten sterben? Der Krieg könnte für Großbritannien zu einer Falle werden, aus der es keinen einfachen Rückzug gibt.
Wien: In 20 Jahren 78 neue Moscheen – Mainstream leugnet Islamisierung
Die österreichische Bundeshautpstadt Wien, seit jeher fest im Würgegriff der Sozialisten, freut sich über eine Gesamtzahl von 108 Moscheen. Bei den katholischen Gotteshäusern wird hingegen vorgerechnet, dass in den kommenden Jahren bis zu 150 schließen müssen. Offiziell leben in Wien heute 285.000 Mohammedaner – das sind fünfzehn Prozent der Bevölkerung. Durch die Rundum-Versorgung Fremder mit Steuergeld wird für die nächsten Jahrzehnte von einer Verdreifachung des mohammedanischen Bevölkerungsanteils ausgegangen.
Die neuesten Zahlen, welche auch vom Online-Magazin Exxtra24 thematisiert werden, verdeutlichen den voranschreitenden Bevölkerungsaustausch in Wien. Dass eine Islamisierung stattfindet und die autochthone Bevölkerung durch Mohammedaner ersetzt wird, leugnet man vehement. Bürgermeister Ludwig und seine Sozialisten sollten aber besser nach London sehen, wo bereits in der dritten Legislaturperiode ein Mohammedaner als Bürgermeister fungiert. Sozialismus der Ludwig-Art hat ein Ablaufdatum – so oder so.
Seit der letzten Bestandsaufnahme im Jahr 2005 sind in Wien zahlreiche mohammedanische Kultstätten dazugekommen. Damals wurden eine große Moschee mit Minarett und 29 “Gebetshäuser” gezählt. Heute freut sich das betont multikulturelle Wien über 108 Moscheen. Dabei ist festzuhalten, dass ein Wechsel von der christlichen Leitkultur zu einer islamisch dominierten Gesellschaft nicht multikulturell, sondern im Endresultat wieder monokulturell sein wird. Wie in Großbritannien ist schleichend mit der Einführung der Scharia zu rechnen – die dort als Paralleljustiz ausgeübt wird.
Die Erzdiözese Wien warnt laut Exxtra davor, dass bis 2033 150 weitere katholische Kirchen schließen müssen. Dies liegt freilich auch an der globalistischen Ausrichtung der katholischen Amtskirche unter Papst Bergoglio, deren Gesicht die Gläubigen vor allem während der Corona-Jahre erkennen mussten. Wir erinnern uns an Impfkampagnen im Stephansdom und diverse abwertende Äußerungen gegenüber Kritiker der experimentellen mRNA-Impfstoffe, die sich letztendlich als unwirksam und gesundheitsschädlich herausgestellt haben.
Interessant ist auch die zu erwartende Bevölkerungsentwicklung. Im Jahr 2001 zählte man 121.000 Mohammedaner in Wien, aktuell hat sich die Zahl auf 285.000 erhöht. Bis ins Jahr 2047 wird, so will Exxtra erhoben haben, mit 671.000 Mohammedanern gerechnet (leider ohne Quellenangabe – wir gehen davon aus, dass die Studie der Erzdiözese aus dem März 2024 gemeint ist). Allerdings wurde dieser Studie damals vom Pressesprecher der Erzdiözese als Gedankenexperiment bezeichnet – auf Basis der fortschreitenden Zahl der Kirchenaustritte. Tatsächlich plane man die Schließung der Gotteshäuser nicht.
Die auf echten Daten basierende Entwicklung ist viel rasanter, als sie im Jahr 2014 in einer Studie der Akademie der Wissenschaften hochgerechnet wurde. Damals war die widerrechtliche Massenmigration ab Ende 2014 auch noch kein Thema. Die Forscher erwarteten eine Verdoppelung der Mohammedaner bis 2046. Diese Zahl ist inzwischen längst überschritten. Zudem schätzte man, dass in diesem Jahr nur noch ein Drittel der Menschen in Wien Katholiken wären. Auch hier dürfte man sich deutlich geirrt haben.
Die Österreichische Bischofskonferenz zählte im Jahr 2012 noch 634.410 Katholiken in der Stadt Wien als Mitglieder. Bis 2024 ist ein starker Rückgang zu bemerken, die Mitgliederzahlen lagen im Vorjahr bei 540.102.
Die Verteilung der Moscheen ist auch interessant und folgt dem Trend der “sozialen Brennpunkte”:
- Wien-Favoriten: 22 Moscheen
- Wien-Brigittenau: 14 Moscheen
- Rudolfsheim-Fünfhaus: 13 Moscheen
- Meidling: 12 Moscheen
- Ottakring: 9 Moscheen

