Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Wie in Russland über die Friedensgespräche im Kreml berichtet wird

Die Ergebnisse des fünfstündigen Gespräche zwischen der amerikanischen Delegation und Präsident Putin im Kreml sind bisher wahrscheinlich nur sehr wenigen Eingeweihten in Moskau und Washington bekannt, umso wilder sind jedoch die Spekulationen in den Medien. Hier zeige ich, wie das russische Fernsehen am Sonntag in seinem wöchentlichen Nachrichtenrückblick über die Gespräche berichtet hat und übersetze […]

Weltwoche Daily: Trump und Putin einig – EU eine Fehlkonstruktion

„Weltwoche Daily Deutschland“ – Roger Köppels täglicher Meinungs-Espresso gegen den Mainstream-Tsunami. Von Montag bis Freitag ab 6:30 Uhr mit der Daily-Show von Köppel und pointierten Kommentaren von Top-Journalisten. Die Themen in dieser Ausgabe:

  • Trump und Putin sind sich einig: EU ist eine Fehlkonstruktion.
  • Aussenpolitik des Zeigefingers: Merz belehrt Israel.
  • Willkommen im Bastelklub: Zum Mikrokosmos der Berliner Koalition.
  • Warum eigentlich liegen die Journalisten in wichtigen Fragen meistens daneben?

„Weltwoche Daily Schweiz“:

  • Diplomatie: Neutralitätsmüde Schweiz verliert an Wert, wird nutzlos.
  • Cédric Wermuth: Sollte man ihn ruhigstellen?
  • USA: Brutale Kritik an der EU.
  • Seldwyla schlägt zurück: Anhaltendes Gegacker um Gantner und Co.

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NiUS-LIVE: 5000 Strafanträge von Merz gegen seine Onlinekritiker

NiUS-LIVE: 5000 Strafanträge von Merz gegen seine Onlinekritiker

NiUS-LIVE: 5000 Strafanträge von Merz gegen seine Onlinekritiker

Jeden Morgen von 7 bis 9 Uhr beleuchtet NiUS-LIVE die Themen, die Millionen Menschen bewegen und über die Deutschland spricht. Am Montag begrüßt Moderator Alexander Purrucker seine Gäste: NiUS-Kolumnist Alexander Kissler und Reporterlegende Waldemar Hartmann.

Die Themen heute:

  • So teuer wird die Rente.
  • 5000 Strafanträge von Merz gegen seine Onlinekritiker.
  • Massendemos von Syrern mit bis zu 10.000 Teilnehmern in deutschen Städten.
  • Europa zerstört sich selbst! Harte Vorwürfe aus den USA!
  • In der ARD: Wolfram Weimer gibt sich Ahnungslos und sieht keinen Aufklärungsbedarf.

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Warum ich für die Auflösung der EU bin

Warum ich für die Auflösung der EU bin

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Als Jugendlicher war ich überzeugter Vertreter der europäischen Idee, aber inzwischen wurde aus dieser Idee ein Werkzeug von politischen Eliten, das nicht reformierbar ist, und durch etwas Neues ersetzt werden muss. Es lebe die schöpferische Zerstörung! Ich war nicht nur aktiv im Deutsch-Französischen Jugendwerk, sondern 1971 auch Vorstandsmitglied in AFASP und Chefredakteur der Zeitung Dialog […]

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Lebenskraft in dunkler Zeit

Lebenskraft in dunkler Zeit

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Wir können kaum mehr ermessen, wie sehnlich unsere Vorfahren einst in der dunklen Jahreszeit Symbolgebäck wie Lebkuchen erwarteten und genossen. Die lebensspendeten Zutaten Mehl, Honig und Nüsse gaben dem Gebäck eine magische Aura und besondere Kraft, die man in der Kälte und Düsternis so dringend brauchte. Gebäck ist mehr als die Summe seiner Zutaten. Damit […]

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Dramatisch: Türkei, Iran, Saudi-Arabien

Dramatisch: Türkei, Iran, Saudi-Arabien

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Es deutet sich eine vollkommen neue Konfiguration des Nahen Ostens an. Die Türkei, der Iran und Saudi-Arabien rücken zusammen, einzelne Politiker nennen Israel die größte Bedrohung für Frieden. In den letzten Tagen gab es intensive Kontakte zwischen arabischen Ländern und einen “kleinen Gipfel” in Teheran, der Spekulationen über eine Kooperation zwischen der Türkei, dem Iran […]

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Wie in Russland über Putins Staatsbesuch in Indien berichtet wurde

Der wöchentliche Nachrichtenrückblick des russischen Fernsehens begann am Sonntagabend mit Putins Besuch in Indien. Ich habe den russischen Bericht übersetzt, wobei ich als Vorbemerkung vorausschicke, dass sich die Übersetzung zu Anfang des Berichts vielleicht etwas merkwürdig liest, denn dabei wird über Putins Ankunft und die protokollarischen Begrüßungen berichtet. Als reiner Text, also ohne die dazu […]
Abschiebungen: Bleibt die Tür zu, muss Polizei wieder abziehen

Abschiebungen: Bleibt die Tür zu, muss Polizei wieder abziehen

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Abschiebungen: Bleibt die Tür zu, muss Polizei wieder abziehen

Abschiebungen: Bleibt die Tür zu, muss Polizei wieder abziehen

Ein Urteil gibt die Polizei der Lächerlichkeit preis! Wenn Beamte klingeln und niemand aufmacht, müssen sie wieder fahren – so hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Abschiebungen werden damit praktisch unmöglich.

von Kai Rebmann

Für die Polizei war es bisher schon nicht einfach, vollziehbar ausreisepflichtige Flüchtlinge außer Landes zu bringen. Das wollte die Politik ändern und hat den Beamten deutlich mehr Befugnisse eingeräumt. So durften verschlossene Türen von Zimmern in Unterkünften oder solche, die auch nach höflichem Klingeln bzw. Anklopfen nicht geöffnet wurden, notfalls mit Gewalt aufgebrochen werden. Dem schob das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Riegel vor und tat dies in einer durchaus bemerkenswerten Besetzung der Richterstühle.

Laut aktuellem Urteil sind Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten nur dann möglich, wenn der Betroffene außerhalb des eigenen Zimmers in seiner Unterkunft oder in einem sonstigen öffentlichen Bereich angetroffen wird. Oder dieser sich zum Beispiel im Zimmer seines Nachbarn befindet und dieser dem Betreten durch die Polizei ausdrücklich zustimmt.

Mit anderen Worten: Wer den Beamten eine lange Nase dreht, diese einfach vor verschlossenen Türen stehen lässt und damit deutsches Recht mit Füßen tritt, wird ab sofort noch belohnt – und das womöglich noch mehrfach. So wie im vorliegenden Fall, auf den sich das Urteil aus Karlsruhe bezieht. Ein Flüchtling aus Guinea war bereits im Jahr 2019 aus seinem Zimmer geholt und zum Flughafen Tegel gebracht worden. Nachdem sich der Afrikaner geweigert hatte, das Flugzeug nach Italien freiwillig zu betreten, musste die Polizei ihn wieder ziehen lassen. Inzwischen hat der damals vollziehbar Ausreisepflichtige eine Duldung erhalten und eine Ausbildung zum Lackierer und Maler begonnen.

SPD hebt Richterin ins Amt – und wunder sich über deren Entscheidungen

Dem Richterspruch aus Karlsruhe ging eine regelrechte juristische Odyssee durch mehrere Instanzen und wechselnden Siegern voraus. Zunächst gab das Berliner Verwaltungsgericht im Oktober 2021 dem Flüchtling aus Guinea recht, da die Polizei dessen Wohnung nicht hätte betreten dürfen. Formaljuristisch handele es sich bei einer solchen Maßnahme um eine Durchsuchung, die über das bloße Betreten hinausgehe, so das damalige Urteil. Das Oberverwaltungsgericht sah es in zweiter Instanz dann genau umgekehrt und gab im Februar 2024 dem Land Berlin recht.

So landete der Fall schließlich in Karlsruhe – und auf dem Schreibtisch unter anderem von Richterin Ann-Katrin Kaufhold. Diese wurde erst im Oktober 2025 auf Vorschlag der SPD zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden, allen offenkundigen Bedenken bezüglich ihrer Unabhängigkeit zum Trotz. Kaufhold hatte sich in der Vergangenheit für ein Verbotsverfahren gegen die AfD stark gemacht und damit die bestehenden Zweifel an der in ihrem Amt dringend gebotenen Neutralität selbst gesät.

Ab sofort gilt: Die Polizei braucht einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um vollziehbar Ausreisepflichtige gegen deren ausdrücklichen Willen aus der Wohnung zu holen und ihrer Abschiebung zuzuführen. Damit wird dem Recht nicht zu seiner Gültigkeit verholfen, sondern selbiges am Nasenring durch die ideologische Manege geführt. Denn Abschiebungen werden so massiv erschwert, wenn nicht sogar praktisch unmöglich gemacht.

Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe, ausgerechnet von der SPD, mag gegenüber der „Berliner Zeitung“ zwar von einer „überraschenden Entscheidung“ sprechen, die da in Karlsruhe an oberster Stelle gefällt wurde, und sich medienwirksam über deren Konsequenzen wundern, muss letztlich aber nur die Suppe auslöffeln, die ihm – und nicht zuletzt der Polizei – die eigene Partei eingebrockt hat.

Urteil gibt Polizei der Lächerlichkeit preis

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist ebenfalls auf der Zinne. Berlins Landeschef geht davon aus, dass seine Kollegen sich den Weg zu Flüchtlingsunterkünften spätestens jetzt endgültig werden sparen können. Es sei unter den Ausreisepflichtigen schon jetzt geübte Praxis, sich über soziale Medien gegenseitig vor geplanten Zugriffen zu warnen und dann unterzutauchen, so der Funktionär: „Wenn man sich jetzt noch einfach im Zimmer verstecken kann, wird es der Polizei noch schwerer gemacht.“

Das ist sogar nur die halbe Wahrheit. Denn „verstecken“ müssen sich die sich illegal in Deutschland aufhaltenden Migranten nicht einmal mehr – sie müssen einfach nur die Tür nicht öffnen. Und all dies geschieht mit höchstem richterlichen Segen aus Karlsruhe, unterschrieben von der Ann-Katrin Kaufhold sowie deren beiden Kolleginnen Christine Langenfeld und Astrid Wallrabenstein. Es braucht künftig nicht einmal mehr besonderen Einfallsreichtum von illegalen Migranten, um den Rechtsstaat lächerlich zu machen – dieser erledigt das jetzt schon selbst!

Welch fatale Konsequenzen gescheiterte Abschiebungen immer wieder haben können, wurde kürzlich einmal mehr in Friedland (Niedersachsen) deutlich. Die 16-jährige Liana K. war von einem ausreisepflichtigen Iraker am Bahnhof vor einen einfahrenden Zug gestoßen und dabei tödlich verletzt worden. Zuvor hatten die Behörden den Mann mehrfach nach Litauen abzuschieben versucht – und scheiterten dabei kläglich. Auch ein durch die Landesaufnahmebehörde gestellter Antrag auf Überstellungshaft war erst im Juli 2025 abgelehnt worden. Kurz darauf schritt Muhammad A. dann zur Tat – nachdem er aus einer knapp dreiwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe entlassen worden war. Liana K. könnte also noch leben!

Höfliches Anklopfen bei Illegalen, Brechstange gegen Regierungskritiker

Im Lichte dieses Falles brachte Niedersachsen bei der Innenministerkonferenz in Bremen einen Antrag auf Verlängerung der Abschiebe- bzw. Überstellungshaft ein. Bisher dürfen Betroffene maximal 24 Stunden, in seltenen Fällen auch 48 Stunden, festgehalten und danach wieder auf freien Fuß gesetzt werden, sofern bis dahin kein ordentlicher Haftbefehl vorliegt – in der Praxis ein oftmals viel zu kleines Zeitfenster.

Niedersachsen fordert daher, künftig auch präventive Haftanträge zumindest gegen solche Ausreisepflichtige stellen zu können, die sich in der Vergangenheit schon mehrfach ihrer Abschiebung entzogen haben, etwa indem sie untergetaucht sind. Das Innenministerium in Hannover sieht darin „eine rechtssichere Grundlage für Situationen, in denen eine richterliche Entscheidung über die Freiheitsentziehung in Aufgriffsfällen nicht zeitnah möglich ist.“

Der Flüchtlingsrat in Niedersachsen sieht das naturgemäß anders und spricht unter anderem von „Haft auf Vorrat“, blendet dabei aber einen ganz entscheidenden Punkt aus: Für Flüchtlinge, die sich hier an Recht und Gesetz halten, beinhaltet der Antrag aus Niedersachen keinerlei unbillige Härten, da die darin geforderten Maßnahmen ausschließlich gegen Wiederholungstäter adressiert sind.

Einen besonders bitteren Beigeschmack hat das aktuelle Urteil aus Karlsruhe aber nicht zuletzt im Hinblick auf Hausdurchsuchungen, die wegen noch so geringer Bagatellen in unschöner Regelmäßigkeit gegen Regierungskritiker veranlasst werden. Hier wird auf Anklopfen und die höfliche Bitte um Einlass verzichtet und ohne erkennbare Hemmungen zur Tat geschritten. Allein diese Gegensätze machen überdeutlich, welch große Sorgen man sich in Zeiten wie diesen um den Rechtsstaat allem Anschein nach machen muss.

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ENTHÜLLT: »VERSCHWIEGENE MASSAKER DURCH DIE ROTE ARMEE 1944/45« (Teil 2)

Als die Front 1944/45 in Ostpreußen zusammenbrach, begann für Hunderttausende deutsche Zivilisten ein Inferno, das bis heute im Schatten der Geschichte steht. Bereits 1944 kam es – noch vor dem eigentlichen Vorstoß auf das Kerngebiet Preußens – zu ersten brutalen Übergriffen der Roten Armee in deutschen Gebieten. Unter dem Banner der »Befreiung« verübten sowjetische Truppen […]
Friedrich Merz stellte Tausende Strafanträge gegen Bürger

Friedrich Merz stellte Tausende Strafanträge gegen Bürger

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Friedrich Merz stellte Tausende Strafanträge gegen Bürger

Friedrich Merz stellte Tausende Strafanträge gegen Bürger

Der CDU-Vorsitzende und Bundeskanzler Friedrich Merz hat in seiner früheren Funktion als Oppositionsführer Tausende Strafanträge wegen vermeintlicher Beleidigungen gestellt – bis zur laufenden Nummer 4999 eigenhändig unterschrieben. Auf mehrere der Anträge folgten Hausdurchsuchungen. In einem Fall wurde sogar einer geistig behinderten Sozialleistungsempfängerin mit jüdischen Wurzeln das Handy beschlagnahmt, nachdem sie Merz als „kleinen Nazi“ bezeichnet hatte.

von Theo-Paul Löwengrub

Mit diesem Pensum stellt der Skandalkanzler der Lügen die bisherigen diesbezüglichen Spitzenreiter Habeck, Faeser, Baerbock, Strack-Zimmermann und sogar die abgehalfterte SPD-Palästinenseraktivistin Sawsan Chebli in den Schatten: Friedrich Merz hat laut “Welt” bislang tausende Strafanträge wegen Beleidigungen gegen unliebsame Bürger wegen kritischer Äußerungen im Netz gestellt. Laut „Nius“ waren es fast 5.000 Strafanträge (!) wegen vermeintlicher Online-Beleidigungen, die Merz in seiner Zeit vor der Kanzlerschaft eigenhändig unterschrieben hat – die höchste bisher bekannte Zahl eines deutschen Politikers überhaupt. Um dieses Pensum zu erreichen, muss Merz die Antragslisten seiner Anzeigenopfer mit einer Routine abgezeichnet haben, die an Stalins Abzeichnungsmarathons von Todeslisten erinnert. Das Volk erst betrügen, dann mit Strafanzeigen überziehen – deutlicher lässt sich die infame Politik dieses Rosstäuschers und linken Marionettenkanzlers kaum illustrieren. Frühere Bundeskanzler zeigten ganz bewusst staatsmännische Größe und eine weitaus höhere Toleranz bei selbst harten Schmähungen und Beleidigungen – auch schon bevor sie ins Amt kamen. Merz hebt sich auch hier negativ ab: unentspannter und provinzieller kann sich ein Politiker gar nicht verhalten, was sich hier erneut zeigt. Dem Mann fehlt jede menschliche Größe, jeder Charakter, jede innere Souveränität – und das schlägt sich zwangsläufig auf seine auf Täuschung und Irreführung gegründete Politik nieder.

Noch schlimmer: Merz nutzte für seinen strafrechtlichen Amoklauf auch die hochgradig unseriöse Abmahnfirma „So Done“, die systematisch das Netz nach Beschimpfungen durchforstet und 50 Prozent der eingetriebenen Schadensersatz-Zahlungen erhält; ein Massengeschäft zur Mundtotmachung und Einschüchterung von Bürgern, die als Leidtragende der linksextremsten Politik einer Bundesregierung aller Zeiten von der eigenen Regierung vor den Kadi gezerrt werden, weil sie von dem bereits zur Unkenntlichkeit deformierten Rest dessen Gebrauch machen, was einmal freie Meinungsäußerung hieß. Merz betonte stets, alle Gelder vollständig für soziale Zwecke in seinem Heimatkreis zu spenden, was eigentlich der Provisionsmasche von “So done” entgegensteht, das den finanziellen Anreiz für die “Opfer” als wesentlichen Teil des Geschäftsmodells beinhaltet. Besser macht dieser (zumindest vorgebliche) Wegfall monetärer Motive die perfide Anzeigenwut aber nicht.

Hausdurchsuchungen als Antwort auf ohnmächtige Bürgerwut

In mehreren Fällen folgten auf Merz‘ Strafanträge – beflissenen und orbrigkeitshörigen Richterlein und Staatsanwälten sei dank – Hausdurchsuchungen; so unter anderem einer behinderte Sozialhilfeempfängerin mit jüdischen Wurzeln, die Merz als „kleinen Nazi“ bezeichnet hatte. In einem anderen Fall hatte jemand „drecks Suffkopf“ (sic!) geschrieben, was später als rechtswidrig eingestuft wurde. Auch der Klassiker „Schwachkopf” verleitete Merz – wie auch Habeck – zu persönlichen Anzeigen; mehr muss man über diesen dünnhäutigen, weinerlichen und völlig formatlosen Kanzler nicht wissen. Ein satirischer Tweet mit Fäkalsprache wurde als strafbarer Extremismus gewertet. Trotz der riesigen Belastung für die Justizbehörden infolge einer solchen Massenlawine an Anzeigen führte bislang jedoch nur ein Verfahren tatsächlich zu einem Strafbefehl, zehn wurden bisher eingestellt.

Kritische Juristen sind fassungslos über Merz‘ Verhalten. Die Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski warnt zudem vor unverhältnismäßigen Reaktionen, die zu Selbstzensur führen und die Meinungsfreiheit gefährden. Das Bundesverfassungsgericht fordere von Politikern wegen ihres Machtvorteils eigentlich Toleranz für Kritik – doch seit der Verschärfung des Strafgesetzbuch-Paragraphen 188 (“Politikerbeleidigung”) nehme die Hypersensibilität und Klagewut von Mandatsträgern stetig zu. Hinzu kommt, dass als Folge des von der Regierung finanzierten und vorsätzlich aufgeblähten linken NGO-Komplexes immer mehr zulässige Meinungsäußerungen kriminalisiert werden – und die Politiker, die diese outgesourcte Stasi 2.0 erst ermöglicht haben, nutzen sie private Organisationen und halbstaatliche Meldestellen gegen „Hass und Hetze“, um die ohnmächtige Wut ihrer Bürger über gebrochene Wahlversprechen, immer teurere Energiepreise und öffentlichen Sicherheitsverlust zu kriminalisieren. Es ist ein perverses System, das unter dieser Bundesregierung weiter verfeinert wurde. Und wie sich nun erweist, gehörte Merz – auch wenn die meisten seiner Anzeigen vor Amtsantritt gestellt wurden – dabei zu den Hauptnutznießern.

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Grüner Türke in Kiel zum Oberbürgermeister gewählt

Grüner Türke in Kiel zum Oberbürgermeister gewählt

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Grüner Türke in Kiel zum Oberbürgermeister gewählt

Grüner Türke in Kiel zum Oberbürgermeister gewählt

Der Türke Samet Yilmaz wird neuer Oberbürgermeister von Kiel. Der Grüne schlägt den parteilosen Gerrit Derkowski. Die SPD, die die 16 Jahre das Stadtoberhaupt stellte, war nicht in die Stichwahl gelangt. Die Wahlbeteiligung lag bei 43 Prozent.

von Ernst Fleischmann

Bei der Oberbürgermeisterwahl in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt hat der Grünen-Kandidat die Stichwahl mit 54,1 Prozent gewonnen. Der Türke Samet Yilmaz setzte sich gegen den parteilosen Gerrit Derkowski durch, den CDU, FDP und die linksgerichtete dänische Minderheitspartei SSW unterstützt hatten.

Es ist das erste Mal, daß Kiel ein Stadtoberhaupt von den Grünen bekommt. Yilmaz sagte nach der Wahl, er sehe „einen klaren Auftrag dafür, daß diese Stadt mutig in die Zukunft gehen kann.“ Diesen nehme er an. Die Wahlbeteiligung lag bei 43,5 Prozent.

Yilmaz studierte Politikwissenschaft, Islamwissenschaft und Öffentliches Recht und promovierte über die türkische Außenpolitik. Er verbrachte ein Auslandsjahr an der Universität Bir Zait in den palästinensischen Gebieten sowie absolvierte Praktika am Goethe-Institut in Ramallah und bei der Friedrich-Ebert-Stiftung in Jerusalem.

SPD verliert mit Kiel nächste Hochburg

Im ersten Wahlgang hatte noch Derkowski vorn gelegen (die JF berichtete). Der ehemalige „Tagesschau“- und „Schleswig-Holstein Magazin“-Moderator hatte 28,7 Prozent erhalten. Yilmaz war vor drei Wochen noch bei 24,8 Prozent gelandet. Damals waren neun Bewerber angetreten – ein bitterer Tag für die SPD, die 16 Jahre am Stück das Stadtoberhaupt stellte.

Ihr Kandidat Ulf Daude, der Nachfolger des nicht mehr angetretenen Amtsinhabers Ulf Kämpfer werden wollte, landete nur auf Platz drei. Kürzlich hatten die Sozialdemokraten bereits nach 79 Jahren das Rathaus in Dortmund und nach 35 Jahren den Oberbürgermeisterposten in Potsdam verloren.

Insgesamt waren 190.779 Kieler zur Wahl aufgerufen. Yilmaz erhielt 44.403, was 23,3 Prozent aller Wahlberechtigten entspricht. Derkowski konnte 37.660 Stimmen (19,7 Prozent) auf sich vereinigen. Die Beteiligung sank vom ersten Wahlgang, als 48,7 Prozent abstimmten, noch einmal um mehr als fünf Punkte. 

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