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“Linke Zecke” – Babler fühlt sich beleidigt, FPÖ soll zahlen
Die FPÖ soll 5.000 Euro zahlen, weil FPÖ-Chef Herbert Kickl den SPÖ-Vorsitzenden Andreas Babler auf einer Veranstaltung in Linz “linke Zecke” nannte. Aber freiheitliche Politiker sollen sich stets als “Nazis” und “Rechtsextremisten” bezeichnen lassen?
In der Politik kommt es immer wieder zu verbalen Angriffen auf den politischen Gegner. So weit, so normal. Doch während sich FPÖ-Politiker immer wieder als “Nazis” oder “Rechtsextremisten” beschimpfen lassen müssen, reagiert man seitens der SPÖ allergisch auf harte Worte aus der freiheitlichen Ecke.
Sozialisten-Chef Andreas Babler verklagte nämlich die FPÖ, weil deren Chef Herbert Kickl bei der Mai-Ansprache am Urfahraner Markt in Linz in Bezug auf eine linksextreme Anti-FPÖ-Demo erklärte, “die linken Zecken” hätten “wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat”. Das Video, welches auf dem Youtube-Kanal der FPÖ abrufbar ist, wurde dabei als Beweis angeführt.
Nun, ganz abgesehen davon, dass der Begriff “Zecke” schon sehr lange Zeit unter anderem in der Jugendsprache oder unter Fußball-Fans rivalisierender Vereine benutzt wird, steht “linke Zecke” sinnbildlich für Sozialisten, Kommunisten und andere Linksextremisten, die auf Kosten der Gesellschaft leben. Dabei geht es weniger um Entmenschlichung, sondern um die Symbolik – so wie man beispielsweise eine sehr anhängliche Person auch “Klammeräffchen” nennt. Eine simple Bildsprache eben.
Gerade im politischen Geschäft gehören scharfe Kanten und Zuspitzungen dazu. Doch Richter Stefan Romstorfer vom Straflandesgericht Wien schlug sich auf die Seite Bablers und dessen Anwalt, der Kickl seinerseits vorwarf, einen Tiervergleich gemacht zu haben, “wie man ihn nur aus der NS-Zeit” kenne. Der Tatbestand der üblen Nachrede sei erfüllt, die FPÖ müsse Babler binnen 14 Tagen 5.000 Euro überweisen, die Verfahrenskosten übernehmen und das Urteil auf YouTube veröffentlichen.
FPÖ-Anwalt Christoph Völk, der auf Beispiele im linken Milieu hinwies, ebenso wie auf den von den Linken gerne benutzten Begriff “Nazi-Schwein”, sieht die Aussagen des FPÖ-Chefs von der Meinungsfreiheit gedeckt und kündigte Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Er werde “bis nach Straßburg”, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, gehen.
Immerhin geht es hierbei auch darum, dass es im politischen Wettbewerb schon einmal rauer zugehen darf. Vor allem Politiker müssen hier ein dickes Fell haben. Das gehört zum Beruf dazu. Auch wenn der Vizekanzler es vielleicht anders sieht. Aber die von ihm offensichtlich geschätzten kommunistischen Despoten Lenin und Stalin hatten auch ihre Probleme mit der Meinungsfreiheit…
Neues aus dem Clownsland: Jens „Umfaller“ Spahn, der Auswechselkandidat

Und wieder hat sich der Jens zum Horst gemacht. Der „Majestätsbeleidigungsparagraph“ 188 StGB komme beim Bürger so an, als hätten die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen, man solle ihn wieder abschaffen, der Straftatbestand der Beleidigung reiche doch für alle, Bürger und Politiker. So vernünftig sprach der Unions-Fraktionschef Jens Spahn noch Mitte Januar.
Zwei Wochen später dann der Salto rückwärts auf der „Brandmauer“: Die AfD-Fraktion nahm ihn beim Wort, brachte einen Gesetzentwurf mit genau diesem Inhalt ein, und Jens Spahn musste dafür sorgen, dass seine Unionsabgeordneten genau andersherum redeten und abstimmten, als er es eigentlich für richtig hält. Hat er auch hinbekommen, zum Wohlgefallen der „Grünen“, Roten und des eigenen Parteichefs. Brav, Jens.
Derlei „Brandmauer“-Kapriolen muss der Mann mit dem reichlich abgenutzten „Hoffnungsträger“-Etikett mittlerweile in Serie vollführen. Eben erst beim „Rentenpaket“, das die Sozis dem Koalitions„partner“ diktiert hatten und gegen das die Gruppe der Jungen Abgeordneten in der Unionsfraktion rebellierte.
War zum Glück für Spahn nur eine typische CDU-Rebellion, die man mit einer Mischung aus Karriereaus-Drohungen, Versprechungen und Einladungen zu Pizza und Einzel-Gehirnwäsche wieder in den Griff bekommen konnte. Hat Spahn dann auch gemacht, obwohl er einst noch viel radikalere Sprüche geklopft hatte, als er noch selbst einer von den „Jungen Abgeordneten“ war.
Aber er hängt nun mal an seinem Fraktionsvorsitzenden-Job, auch wenn er ihm nicht so recht gewachsen scheint, und lässt sich dafür bereitwillig wie ein alter Zirkusgaul durch die Manege treiben. Wie ein schlecht dressierter, allerdings. Denn das Kunststückchen, das Direktor Fritz von ihm erwartet, nämlich die Unionsfraktion zum willigen Vollstrecker linker Sozi-Politik abzurichten, gelingt ihm nicht immer.
Bei der von der SPD geforderten Wahl zweier linksradikaler Justizaktivistinnen zu Richtern am Bundesverfassungsgericht lief das letztes Jahr nur so mittelprächtig. Die Fraktion bockte, die eine Aktivistin wurde ausgetauscht, die andere wurde auch nur mit Verspätung gewählt.
Das nehmen die Roten dem Spahn bis heute übel, weil es ihren Zeitplan für Enteignungsgesetze und AfD-Verbot etwas durcheinandergebracht hat. Darüber, dass Spahn gleich zu Anfang auch noch die Kanzlerkür versemmelt hatte und Friedrich Merz mangels ausreichender Stimmenzahl im ersten Durchgang als Kanzler der zweiten Wahl startete, feixen sie dagegen vermutlich immer noch.
Die Angst vor dem Abdecker trabt also immer mit, wenn Jens, der Zirkusgaul, wieder in die Manege muss. Er hat halt einfach schon zu viel verbockt. Die alten Skandale aus seiner Zeit als Merkels Gesundheitsminister verfolgen ihn dazu auch immer noch. Milliarden in den Sand gesetzt für dubiose Maskendeals, Verträge nicht erfüllt, Prozesse verloren, und wie lief das damals eigentlich mit seiner Millionen-Villa im noblen Grunewald, die er mitten in der Corona-Krise kaufen konnte? Am liebsten würde Jens Spahn gar nicht mehr nach all diesen alten Leichen im Keller gefragt werden.
Stoff genug für nicht nur einen Untersuchungsausschuss, mit anschließendem Abschuss. Die „Grünen“ drohen immer wieder mal damit, machen aber dann doch nicht ernst, weil sie dazu ja die Stimmen der AfD bräuchten. Die Sozis haben gleich zu Koalitionsbeginn aber auch schon durchblicken lassen, dass sie die Corona-Karte ziehen könnten, wenn der Spahn nicht spurt.
Solange er brav ist, kann er im Staatsfunk und vor der zahnlosen Corona-Enquetekommission also weiter die längst widerlegten Märchen erzählen, seine überteuerten Maskenkäufe wären dringend geboten gewesen wegen Schutz und so, und man hätte schnell und hart handeln müssen, um das Gesundheitswesen mit seinen tanzenden Pflegern und Ärzten nicht zu überlasten, und dann auch noch die „Bilder aus Bergamo“, und so weiter. Noch lassen sie ihn damit durchkommen.
Beim geringsten Versuch, aus der Reihe zu tanzen, zeigen sie ihm aber die Folterwerkzeuge. Zum Beispiel wenn er die für Altparteien-Ohren abenteuerliche Idee äußert, man könne die AfD als größte Oppositionsfraktion und ihre Abgeordneten doch einfach ganz normal wie alle anderen auch behandeln.
Das hat der Jens Spahn dann schnell wieder gelassen. Seither erzählt er bei jeder Gelegenheit die üblichen Verleumdungen über die AfD: Dass die keine Demokraten seien und die CDU zerstören wollten und die nationalen Interessen verrieten… muss ja nicht stimmen, Hauptsache, die anderen zweifeln nicht an der Linientreue des Jens Spahn.
Und trotzdem scheint er irgendwie auf der Abschussliste zu stehen, hören die Spekulationen über seine baldige Ablösung einfach nicht auf. Die Debatten über einen bevorstehenden Umbau von Kabinett und Fraktionsführung seien einfach „Unsinn“, beteuerte er kürzlich wieder im Staatsfunk. Beenden wird er diese Diskussionen damit nicht. Wenn ein Politiker erst mal damit anfangen muss, sein drohendes politisches Ende zu dementieren, ist selbiges bekanntlich nicht mehr weit.
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Michael Mann erleidet eine (noch weitere) Niederlage
Cap Allon
Am 22. Januar 2026 bestätigte das Oberste Gericht des District of Columbia [= Washington DC] die Sanktionen gegen Michael Mann wegen Fehlverhaltens im Gerichtssaal, lehnte seinen Antrag auf Überprüfung ab und bekräftigte, dass er und seine Anwälte „in böser Absicht gehandelt“ hätten.
In deutscher Übersetzung:
Der Fall geht auf Manns langjährigen Verleumdungsprozess gegen den Journalisten Mark Steyn (und andere, darunter Simberg) zurück.
Während des Prozesses behauptete Mann, er habe durch den Verlust von Fördermitteln einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten. Um diese Behauptung zu untermauern, legte sein Anwaltsteam der Jury ein anschauliches Beweisstück vor, aus dem Verluste in Höhe von 9.713.924 Dollar hervorgehen.
Diese Zahl war falsch.
Während der Beweisaufnahme war die Zahl bereits auf 112.000 Dollar korrigiert worden. Die Korrektur wurde der Jury jedoch nie gezeigt. Das Beweisstück wurde ohne Schwärzung, Erklärung oder korrigierende Aussage vorgelegt.
Das Gericht entschied, dass dies kein harmloser Fehler war. Der Verlust von Fördermitteln war für Manns Schadensersatzforderung von zentraler Bedeutung. Das Anschauungsmaterial wurde absichtlich für den Prozess vorbereitet, und Mann wurde von erfahrenen Anwälten vertreten. Mann selbst sagte ausführlich aus, erweiterte seine Antworten oft, wenn es ihm passte, versäumte es jedoch, die falsche Zahl zu korrigieren, als das Anschauungsmaterial diskutiert wurde.
Ohne Klarstellung hinterließ der Kläger der Jury irreführende Beweise, die auf einen Schadenersatz in Höhe von fast 9,7 Millionen Dollar hindeuteten.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die einzige plausible Erklärung dafür war, dass Mann und seine Anwälte der Jury die überhöhte Zahl vorgelegt hatten, in der Hoffnung, dass dies die Festsetzung des Schadenersatzes beeinflussen würde. Auf dieser Grundlage verurteilte das Gericht Mann zur Zahlung von 28.000 Dollar Anwaltskosten.
Diese jüngste Sanktion reiht sich in eine wachsende Liste von negativen Ergebnissen für Mann in diesem Fall ein.
Manns Klage gegen National Review wurde abgewiesen, was eine gerichtlich angeordnete Kostenentscheidung in Höhe von 530.000 Dollar gemäß dem Anti-SLAPP-Gesetz von Washington D.C. zur Folge hatte. Unabhängig davon wurde Mann zur Zahlung von 477.350,80 Dollar an das Competitive Enterprise Institute und Simberg für Anwaltskosten und damit verbundene Kosten verurteilt.
Die in dieser Woche bestätigte Sanktion ist zusätzlich. Sie ergibt sich ausschließlich aus Manns Verhalten während des Prozesses und verpflichtet ihn, weitere 28.000 Dollar an Anwaltskosten an Simberg und Steyn zu zahlen.
Insgesamt belaufen sich Manns gerichtlich angeordnete finanzielle Verbindlichkeiten aus diesem Rechtsstreit nun auf über 1 Million Dollar, die sich aus abgewiesenen Klagen, reduzierten Urteilen und Sanktionen für die Vorlage falscher Schadensnachweise vor einer Jury ergeben.
„Es ist die Pflicht des Gerichts, böswillige Prozessstrategien zu bestrafen und zu verhindern“, heißt es in der Anordnung.
Link: https://electroverse.substack.com/p/northern-india-buried-eastern-europes?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Und immer noch bezieht man sich von offizieller Seite auf die Einlassungen dieses Kriminellen! A. d. Übers.
Der Beitrag Michael Mann erleidet eine (noch weitere) Niederlage erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.
Sachverständiger: Berliner Blackout könnte 60 Prozent der Wärmepumpen zerstört haben
Der durch den linksextremistischen Anschlag verursachte Blackout in Berlin dürfte besonders Wärmepumpenbesitzer noch teuer zu stehen kommen. Ein Sachverständiger für Wärmepumpen schätzt gegenüber der “Epoch Times”, dass 60 Prozent der Anlagen durch die Folgen des Blackouts zerstört wurden. Schlimmstenfalls müssen die Menschen sich also neue Anlagen kaufen – was Kosten über 15.000 Euro bedeutet. Damit schädigten die Linksextremisten ganz besonders jene, die die grüne “Wärmewende” längst umgesetzt haben.
Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:
Trotz neuer Technik werden Räume mit Wärmepumpen-Anlagen oft nicht wärmer als 18 Grad. Doch nicht nur das: Bei Stromausfällen droht Totalschaden wie Anfang Januar beim Berliner Blackout. Jens Dietrich, Geschäftsführer einer auf Wärmepumpen spezialisierten Heizungsfirma, schätzt, dass in Berlin 60 Prozent der Anlagen durch die Folgen des Terroranschlags auf das Stromnetz zerstört wurden.
Was passiert mit der Wärmepumpe, wenn der Strom für mehrere Stunden oder sogar tagelang ausbleibt? Mit dieser Situation waren nach dem Terrorangriff der linksextremen „Vulkangruppe“ auf mehrere Hochspannungsleitungen am Heizkraftwerk Lichterfelde im Südwesten der Hauptstadt Zehntausende Berliner zu Jahresbeginn konfrontiert.
Jens Dietrich, Geschäftsführer der Firma Rohn & Co. in der thüringischen Gemeinde Paitzdorf, kennt die Probleme gut. Sein Betrieb vertreibt und installiert seit mehr als 25 Jahren Wärmepumpen. Er selbst ist Sachverständiger für Wärmepumpen und unterrichtet angehende Meister an der Handwerkskammer Ostthüringen in Gera. Im Interview mit „Epoch Times“ beschreibt er die Anfälligkeit der Anlagen, die bei Kälteeinbruch oft kaum mehr als magere 18 Grad Raumtemperatur schaffen.
Dietrich geht davon aus, dass beim Berliner Blackout 70 Prozent der installierten Luft-Wasser-Wärmepumpen Monoblock-Anlagen sind. „Ein paar haben es vielleicht überstanden, aber insgesamt dürften bei längerem Stromausfall mindestens 60 Prozent aller Anlagen betroffen sein.“
Im schlimmsten Fall müssen sich die Eigentümer eine neue Anlage zulegen. Das bedeutet Kosten von mehr als 15.000 Euro, so Experte Dietrich. Wobei die Frage offen bleibt, ob die Versicherung zahlt.
Wegners Streusalz-Appell: Versagen, Spott und verletzte Berliner
(David Berger) Berlin ächzt unter Eisregen und Dauerfrost, die Krankenhäuser und Arztpraxen wissen nicht mehr, wie sie die zahllosen Verunfallten behandeln sollen, doch der jüngste Vorstoß von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sorgt weniger für Erleichterung als für Häme. Weil Gehwege in der Hauptstadt seit Tagen spiegelglatt sind und Streusalz aus Umweltschutzgründen verboten ist, […]
Der Beitrag Wegners Streusalz-Appell: Versagen, Spott und verletzte Berliner erschien zuerst auf Philosophia Perennis.
Brandner (AfD): „Spahn muss zurücktreten – auch um sich selbst zu schützen!“

Stephan Brandner (MdB | AfD-Thüringen) nach Debatte um Paragraf 188: „Jens Spahn muss zurücktreten – auch um sich selbst zu schützen!“
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Amerikanische Gestapo / Amerikanischer Psycho
Andrew P. Napolitano
In der vergangenen Woche töteten ein halbes Dutzend maskierter und nicht identifizierbarer Beamter der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) einen 37-jährigen Bundesbediensteten, einen Krankenpfleger, indem sie ihm Pfefferspray in die Augen sprühten, ihn zu Boden stießen, ihm seine rechtmäßig besessene und mitgeführte Handfeuerwaffe wegnahmen und ihm anschließend neun Schüsse in den Rücken abgaben.
Die Schläger von ICE, die die Bundesregierung nach Minneapolis entsandt hat, haben Mord und Chaos in einem Ausmaß verursacht, das weitaus gewalttätiger, disruptiver und lebensverachtender ist als alles, was von den dort ohne Papiere lebenden Einwanderern ausgegangen ist.
Nach der Verfassung wurde die Einwanderung – also wer rechtmäßig in die Vereinigten Staaten einreisen und dort bleiben darf – den Bundesstaaten zur Regelung überlassen; und die Einbürgerung – also wer US-Bürger werden kann – dem Bund.
Ungeachtet des klaren Wortlauts der Verfassung verabschiedete der Kongress – motiviert von rassistischer Abneigung gegen Menschen, die anders aussahen und anders klangen als die weißen, angelsächsischen, protestantischen Eliten, die die Regierung kontrollierten – den Chinese Exclusion Act von 1882. Als dieses Gesetz angefochten wurde, bestätigte der Oberste Gerichtshof die Autorität des Kongresses in einer wahrhaft bizarren Entscheidung, verfasst von Richter George Sutherland, selbst ein Einwanderer.
Das Gericht entschied – zum ersten Mal –, dass der Kongress Regulierungsbefugnisse aus einer anderen Quelle als der Verfassung ausüben könne. Es argumentierte, dass die Macht zur Regulierung der Einwanderung, nachdem britische Truppen nach ihrer Kapitulation 1781 die Kolonien verlassen hatten, zurückgeblieben und sich metaphysisch auf die neue Bundesregierung übertragen habe. Eine Begründung aus dem Nichts.
Seitdem sind die bundesstaatlichen Einwanderungsregelungen stärker oder schwächer geworden, meist abhängig von den jeweiligen wirtschaftlichen Trends und den vorherrschenden rassischen Einstellungen. Ein Jahrhundert nach der Entscheidung zum Chinese Exclusion Act verabschiedete der Kongress auf Drängen von Präsident Ronald Reagan den Simpson-Mazzoli Act, der allen damals in den USA lebenden Einwanderern Amnestie und einen dauerhaften legalen Aufenthaltsstatus gewährte. Der Himmel ist nicht eingestürzt.
Das Weiße Haus hat die ICE-Tötungen zweier unschuldiger Amerikaner im Chaos von Minneapolis verteidigt, indem es Begriffe wie Terrorist, Agitator, Attentäter und Selbstverteidigung verwendete. Indem es zwei tote Opfer politisch diffamierte, versuchte es, von den gestapoähnlichen Taktiken von ICE auf den Straßen abzulenken. Und in einem Akt der Justizbehinderung hat ICE sämtliche Beweise dieser Morde vor den Ermittlern des Bundesstaates zurückgehalten.
Sind die maskierten Männer auf den Straßen, wie das Weiße Haus behauptet, vor einer Strafverfolgung wegen Mordes immun?
Bundes- und Landesgesetze schreiben vor – und das wissen alle Polizisten, auch DHS-Agenten –, dass man den Fahrer eines Fahrzeugs, das sich mit weniger als fünf Meilen pro Stunde bewegt und versucht, von einem wegzudrehen, nicht tötet; man lässt sie abbiegen oder geht aus dem Weg. Wenn man sich aus irgendeinem Grund von einem Mann bedroht fühlt, der auf allen Vieren auf dem Boden ist, dessen rechtmäßig getragene Waffe man bereits an sich genommen hat und den man vorübergehend mit Pfefferspray geblendet hat, weil er einen fotografierte, dann fesselt man ihn – man schießt ihm nicht in den Rücken.
Der Grund, warum die polizeiliche Vorherkenntnis von Recht und Unrecht (wer weiß nicht, dass es falsch ist, einer unbewaffneten Person in den Rücken zu schießen?) sowie vom rechtmäßigen und strafbaren Einsatz von Gewalt relevant ist, liegt in einer weiteren bizarren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Dieser erklärte, dass Strafverfolgungen von Regierungsbeamten wegen übermäßiger Gewalt davon abhängen, ob andere, in vergleichbarer Lage befindliche Regierungsangeklagte diese Vorherkenntnis gezeigt hätten. Ein weiteres Rechtsprinzip aus dem Nichts.
Kann der Bundesstaat Minnesota die ICE-Töter strafrechtlich verfolgen? Ja, nach Bundes- und Landesrecht. Man frage nur Lon Horiuchi, den FBI-Scharfschützen von Ruby Ridge, den der Bundesstaat Idaho wegen übermäßiger Gewalt verfolgte, nachdem er die Ehefrau der Person, die der Bund festnehmen wollte, durch einen Schuss in den Rücken getötet hatte. Und für Mord gibt es keine Verjährungsfrist.
Gefährlicher als die amerikanische Gestapo ist der amerikanische Psycho – eine Regierungsmentalität ohne moralische Prinzipien. Eine, die – wie Autoritäre im Lauf der Geschichte – eine hilflose, hoffnungslose, politisch schwache Minderheit ins Visier nimmt und den Mord an jenen rechtfertigt, die gegen die bei dieser Zielsetzung eingesetzte Gewalt protestieren.
Wir haben eine Regierung ohne gesellschaftliche Tugend, die in erster Linie darauf aus ist, ihre Macht über Menschen zu demonstrieren. Sie ist nicht gezügelt durch das Gute, durch das Naturrecht, durch die Verfassung oder durch einfachen Anstand. Sie hat keine Werte. Sie glaubt, dass das Leben bedeutungslos ist. Aus Angst davor, dass gewöhnliche Menschen ihre Gewaltanwendung auf der Straße fotografieren, verteidigt sie verbal die Tötung des Fotografen.
Diese psychotische Regierung behauptete, die erste Person aus Minneapolis, die ihre Agenten ermordeten, sei eine Terroristin gewesen. Das war sie nicht. Dann behauptete sie, ihr Ehepartner sei ein Terrorist gewesen. Das war er nicht.
Dann behauptete sie, der Krankenpfleger, der ihre Agenten filmte, sei dort gewesen, um sie zu töten, weil er rechtmäßig eine Handfeuerwaffe und Munition bei sich trug. Das war er nicht. Dann behauptete sie, er habe seine Waffe „bedrohlich gezeigt“. Er hat seine Waffe nie berührt; die ICE-Agenten nahmen sie ihm ab, bevor sie ihn hinrichteten. Nun behauptet sie, dieser Krankenpfleger, den sie erschossen, während er auf allen Vieren auf dem gefrorenen Boden lag und durch Pfefferspray geblendet war, habe eine Bedrohung für ihre Agenten dargestellt. Das ist Unsinn.
Die Ministerin für Heimatschutz, Kristi Noem, erklärte gegenüber den Medien, ihre Agenten hätten sich bedroht gefühlt und den Krankenpfleger deshalb entwaffnet. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass der Zweite Verfassungszusatz, der das Recht schützt, Waffen zu besitzen und zu tragen, ebenso stark ist wie der Erste Verfassungszusatz. Es gab keine rechtliche Grundlage, den Krankenpfleger zu besprühen oder festzuhalten, und daher konnten diese Agenten ihn ebenso wenig rechtmäßig entwaffnen, wie sie seine Rede über sie hätten zum Schweigen bringen dürfen.
Diese schamlose Lüge wird durch das widerlegt, was wir alle sehen können.
Dieselbe psychotische Denkweise, die im vergangenen Jahr argumentierte, sie könne Menschen auf hoher See ohne Gerichtsverfahren hinrichten, hat diesen „Macht-macht-Recht“-Nihilismus nun auf unsere Straßen gebracht. Wenn der Kongress diese Krankheit in der Exekutive nicht stoppt, indem er ihr rechtzeitig die Finanzierung entzieht, werden die Wähler den Kongress als mitschuldig betrachten.
Natürlich haben die Psychopathen die Oberhand. Passt auf, Menschen im Iran. Wenn die Psychopathen im Inland scheitern, werden sie uns im Ausland in den Krieg führen.
Pfizers todsichere Genspritze? Krebs-Promoter aus dem Labor
Eine im Dezember 2025 auf PubMed veröffentlichte Untersuchung kanadischer Wissenschaftler weist nach: In Pfizer/BioNTechs mRNA-Genspritze finden sich Reste des SV40-Promoters, eines genetischen Schalters, der in der Krebsforschung gezielt eingesetzt wird, um Tumore bei Labormäusen auszulösen.
Die Studie von David J. Speicher und Kollegen analysierte originale Chargen von Pfizer/BioNTech- und Moderna-Impfstoffen. Mithilfe präziser Methoden wie Fluorometrie und qPCR quantifizierten die Forscher residuale Plasmid-DNA, Überreste des bakteriellen Produktionsprozesses, die eigentlich weitgehend entfernt werden sollten. In Pfizer-Dosen lagen die Werte bei bis zu 1.548 ng DNA pro Dosis, spezifisch der SV40-Promoter-Enhanzer bei bis zu 23,72 ng. Moderna fiel hier deutlich weniger auf, doch bei Pfizer überschritten zwei von sechs getesteten Chargen sogar die ohnehin großzügigen Grenzwerte der FDA und WHO für den SV40-Abschnitt.
Pfizer/BioNTech nutzt für die kommerzielle Produktion der Genspritze Plasmide als Vorlage für die mRNA-Transkription. Diese enthalten den SV40-Promoter, einen starken Aktivator aus dem Simian-Virus 40, der die Genexpression in Säugetierzellen extrem effizient antreibt. In der klinischen Erprobungsphase kam noch ein anderer Prozess zum Einsatz, doch für den Massenmarkt wechselte man zu dieser Methode, und offenbar gelang die vollständige Entfernung der DNA-Reste nicht. Die Fragmente sind klein und verkapselt in Lipid-Nanopartikeln, die genau dafür designt sind, Zellmembranen zu durchdringen und den Inhalt in den Zellkern zu transportieren.
In der Krebsforschung wird der SV-40-Promoter seit Jahrzehnten gezielt eingesetzt, um transgene Mäuse zu erzeugen, die zuverlässig Tumore entwickeln. Sein virales großes T-Antigen deaktiviert Tumorsuppressoren wie p53 und Rb, was die Krebsunterdrückung verhindert, ein Standardmodell für Prostata-, Gehirn- oder Pankreastumore. Wer sich in der onkologischen Literatur umsieht, stößt überall auf diese Anwendung. Der Promoter treibt die Expression onkogener Gene in Mäusen so effektiv voran, dass Forscher ihn als Werkzeug wählen, um die Krebsentstehung und ihre möglichen Therapien zu studieren. In der Impfstoffherstellung wurde SV40 deshalb seit Jahrzehnten nicht mehr eingesetzt. Bis jetzt.
Die Verwendung des SV40 zur Produktion der mRNA-Genspritzen lässt sich mit Fahrlässigkeit kaum noch erklären. Die Autoren der Studie sprechen von „significant safety concerns“ (gravierenden Sicherheitsbedenken) und weisen auf die erhöhte Transfektionsrate (= das Einbringen von Fremd-DNA und RNA) durch die Lipid-Nanopartikel sowie auf kumulative Effekte durch Mehrfachimpfungen hin. Die mögliche Integration ins menschliche Genom, Entzündungsreaktionen (Autoimmunerkrankungen) oder langfristige onkogene Risiken, all das blieb ununtersucht und unberücksichtigt. Die staatlichen Regulierungsbehörden wie EMA und FDA winkten die mRNA-Genspritzen trotzdem durch, obwohl bereits frühere Analysen von Kevin McKernan und anderen auf ähnliche Kontaminationen hinwiesen.
Wie konnte eine Substanz, die in Labors gezielt zur Krebserzeugung verwendet wird, in einem Produkt landen, das als „sicher und wirksam“ vermarktet wurde? Die Verantwortlichen bei Pfizer/BioNTech und den Behörden schweigen dazu eisern. Die Studie aus Ontario ist ein weiterer Beleg dafür, dass Patientensicherheit in der Plandemie keine Priorität war.
Wobei, Patienten wären ja kranke Menschen. Mit der Genspritze wurde alle „behandelt“, Kinder, Gesunde, „symptomlos Erkrankte“. Hier wurde an gesunden Menschen ohne Not mit Substanzen experimentiert, deren langfristige Folgen niemand abschätzen kann. Unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes. Profitiert hat die Pharmaindustrie, deren Gewinne astronomisch waren. Die mit der Pharmaindustrie verbandelte Politik, deren Macht ins Unermessliche wuchs. Und die Medien, die hunderte Millionen von Staat und Pharmaindustrie erhielten, um das Plandemie-Narrativ zu pushen.
Bundestags-Debatte zu § 188: „Freiheits- und bürgerfeindliches System“ – AfD rechnet mit Altparteien ab!

Es war eine gleichermaßen aufschlussreiche wie erbärmliche Debatte über die von der AfD geforderte Aufhebung des Einschüchterungs-Paragrafen 188 StGB. Aufschlussreich deshalb, weil sich wieder einmal zeigte, dass die AfD die einzige Meinungsfreiheitspartei im Deutschen Bundestag ist. Erbärmlich deshalb, weil CDU und CSU nicht nur ihrem Fraktionschef Jens Spahn in den Rücken fielen (der übrigens selber umfiel); erbärmlich auch deshalb, weil und wie sich die Altparteien mit dem vorgeschobenen Argument, es gehe vorrangig um den „Schutz von Kommunalpolitikern“, an der Tatsache vorbeilogen, dass mit dem Paragrafen 188 ein Sonderrecht für Spitzenpolitiker geschaffen wurde.
AfD-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner, der den AfD-Gesetzesantrag zur Abschaffung des Sonderrechts- und Einschüchterungsparagrafen 188 eingebracht hatte, verwies auf die Flut von Strafanzeigen/-anträgen und eine Vielzahl willkürlicher Hausdurchsuchungen: „Das freiheits- und bürgerfeindliche System funktionierte also genau so, wie Sie es von vornherein geplant hatten“, rief er am Donnerstagabend (29.Januar) in den halb leeren Plenarsaal des Bundestages. Anlass der Debatte, die aus durchsichtigen Gründen vom Tagesordnungs-Kartell in die Abendstunden verlegt wurde, war der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der Beleidigungen/Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens unter eine drastisch erhöhte Strafandrohung stellt.
Ist Spahn schizophren?
Zusätzlich politische Brisanz erhielt die Debatte durch das Interview von Unions-Fraktionschefs Jens Spahn (CDU) vor zwei Wochen in der „Süddeutschen Zeitung“, als dieser explizit die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches forderte: „Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“
Die Frage stellt sich, ob Spahn schizophren oder wieder einmal nur ein opportunistischer Umfaller ist: Bei der namentlichen Abstimmung über den AfD-Vorstoß (133 Ja-Stimmen, 440 Nein-Stimmen) votierte der CDU/CSU-Fraktionschef ausweislich des Sitzungsprotokolls gegen sich selbst.
Bezeichnenderweise fehlte Spahn bei der Aussprache im Plenum. Statt des Fraktionsvorsitzenden äußerte sich CDU-Hinterbänkler Carsten Müller für die Union. Er wies die AfD-Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen entschieden zurück. Die AfD diskreditiere mit ihrem Antrag die Justiz.
Zugleich erinnerte der CDU-Abgeordnete an die Entstehungsgeschichte des Einschüchterungsparagrafen. Die drastische Verschärfung, seinerzeit maßgeblich betrieben von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), sei eine Reaktion auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) gewesen und solle vor allem Kommunalpolitiker schützen.
Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften
Brandner (AfD) hielt dem entgegen, dass das Gesetz ein „Maulkorb- oder Majestätsbeleidigungsparagraf“ sei. Bereits bei der Gesetzesanpassung im Jahr 2020 habe seine Fraktion davor gewarnt, dass damit Kritik und Satire kriminalisiert würden. „In Wahrheit geht und ging es den Altparteien um ihren eigenen Schutz vor Kritik durch Kriminalisierung der Bürger und Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte“, unterstrich Brandner.
Marsch durch die Institutionen
Auf eine Zwischenfrage des CDU/CSU-Abgeordneten Axel Müller, ob er damit die Unabhängigkeit der Justiz infrage stelle, erklärte Brandner, man müsse „natürlich differenzieren“. Es gebe keine pauschale Bewertung, sagte er, erinnerte jedoch unter Anspielung u.a. auf die „Causa David Bendels“ an einzelne Verfahren, in denen „eine Gesinnungsjustiz stattgefunden“ habe. Brandner sprach in diesem Zusammenhang von einem „Marsch durch die Institutionen“, der auch vor der Justiz nicht Halt gemacht habe. Die stark gestiegenen Fallzahlen des Paragrafen 188 wertete er als weiteren Beleg dafür.
Zahl der Verfahren verdreifacht
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden allein im Jahr 2024 bundesweit 4.439 Straftaten nach Paragraf 188 erfasst. Im Jahr 2023 waren es 2.598 Fälle, 2022 hatte die Zahl noch bei 1.404 gelegen. Damit hat sich die Zahl der registrierten Verfahren innerhalb von zwei Jahren mehr als verdreifacht. Für das laufende Jahr liegen bislang keine vollständigen Zahlen vor.
5.000 Anzeigen allein von Merz
Der AfD-Abgeordnete Adam Balten wies in einer Zwischenfrage darauf hin, dass allein Friedrich Merz (CDU) 5. 000 Anzeigen gemäß § 188 gestellt habe. Diese 5. 000 Anzeigen seien aufgrund von systematischer und atomatisierter Durchsuchung des Netzes zustande gekommen.
Balten: „Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, wenn der Beleidigte überhaupt keine Kenntnis davon hat? Also, ich stelle mal infrage, dass Herr Merz weiß, welche 5. 000 Leute ihn beleidigt haben, und jeden einzelnen Antrag unterschrieben hat. Das gilt natürlich auch für die ganzen grünen Freunde. Also, wie stehen Sie dazu? Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, auch wenn der Beleidigte gar keine Kenntnis davon hat?“
Thomas Fetsch (AfD): „Nichts ist gut!“
Weiterer AfD-Redner war Thomas Fetsch. Er ging gleich zu Beginn seiner Ausführungen auf die „Causa David Bendels“ ein: „Der Herausgeber und Chefredakteur des Onlineportals ‚Deutschlandkurier‘, David Bendels (…) war letztes Jahr erstinstanzlich wegen des bekannten Faeser-Memes unter anderem nach § 188 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde kürzlich im Berufungsverfahren aufgehoben. ‚Der Rechtsstaat funktioniert doch, alles gut‘, wird vermutlich die Mehrheit hier im Haus sagen. Aber nein, es ist nicht alles gut. Bekanntermaßen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Anzeigen von Politikern wegen vermeintlichen Verstoßes gegen § 188 StGB erstattet. Zum Teil wurden dabei völlig unverhältnismäßige Wohnraumdurchsuchungen angeordnet. Dieses Verhalten wirkt auf viele Bürger einschüchternd und führt zur Eigenbeschränkung bei der Meinungsäußerung.“ Beifall der AfD-Fraktion.
Fetsch führte dazu weiter aus: Der Zweck der Einschüchterung werde durch Denunziationsportale („Meldestellen“) massiv verstärkt. Fetsch erinnerte daran, dass selbst unwahre Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
SPD schiebt Kommunalpolitik vor
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, wies den AfD-Antrag als „einen Angriff auf den Schutz unserer Demokratie“ zurück. Paragraf 188 schütze nicht nur Bundes- oder Landespolitiker, sondern „explizit auch ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Gemeinderäte, Stadträte und Bürgermeisterinnen, die weit entfernt von jedem privilegierten Machtstatus sind“. Die Behauptung, es handele sich um ein Sonderrecht für Mächtige, sei „schlicht falsch“, bog sich Wegge ihre eigene Wahrheit zurecht.
Spahns Vorstoß „durchsichtig“
Auch die „Grünen“ lehnten den Vorstoß der AfD ab. Deren Rechtsexpertin Lena Guminor erinnerte ebenfalls daran, dass der Paragraf 188 als Konsequenz aus dem Mord an Walter Lübcke eingeführt worden sei. Ziel sei es gewesen, „vor allem unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen“. Dass „Noch-Fraktionschef“ Jens Spahn nun von einem „Sonderrecht für die Mächtigen“ spreche, sei bemerkenswert. Diese Formulierung habe er „direkt aus dem AfD-Antrag übernommen“, so Guminor.
Linke hat Verständnis für Bürgerwut
Für die Linksfraktion sprach deren rechtspolitischer Sprecher Luke Hoß. Die Wut vieler Menschen auf Politiker habe Gründe, räumte Hoß ein und verwies auf politische Entscheidungen etwa zu Migration, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen. Wer darüber wütend werde und „vielleicht etwas über die Stränge schlägt“, werde angezeigt. Spahns Vorstoß zur Abschaffung des Paragrafen nannte Hoß indes „durchsichtig“. Es gehe dem Unions-Fraktionschef nicht um den Schutz vor übertriebener Strafverfolgung, sondern darum, der AfD zu zeigen, „dass Sie gerne ihr Geschäft betreiben“.
Am Ende der Debatte stimmte der Bundestag am späten Abend namentlich über den Gesetzentwurf der AfD ab. Eine Mehrheit von 440 Stimmen votierte gegen die Abschaffung. 133 waren dafür, bei insgesamt 573 abgegebenen Stimmen. Der Paragraf bleibt damit unverändert in Kraft.
FAZIT: Der 29. Januar 2026 war ein neuer „Schwarzer Tag“ für die Meinungsfreiheit!
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Atombombe statt Atomkraftwerk: Joschka Fischer will Europa nuklear bewaffnen
Joschka Fischer meldet sich mit altbekanntem Pathos zurück und fordert nichts Geringeres als eine atomare Bewaffnung der EU – ausgerechnet jener Mann, der einst zu den fanatischsten Gegnern jeder Form von Kernkraft zählte. Sein Vorstoß steht exemplarisch für die radikale Kehrtwende und den alarmistischen Militarismus einer grünen Polit-Generation, die ihre eigenen früheren Überzeugungen heute mit […]
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Mit ideologisch verfälschten Analysen kann Deutschland nicht gerettet werden
Peter Haisenko
Die deutsche Wirtschaft kann nicht auf die Beine kommen, weil die Deutschen zu faul sind, zu oft krankfeiern und zu früh in Rente gehen und überhaupt ist Putin schuld daran – sagt Kanzler Merz. Nichts davon trifft zu. Es ist wie beim Arzt. Mit einer falschen Diagnose kann die passende Therapie nicht eingeleitet werden.
Dass die deutsche Wirtschaft in einem jämmerlichen Zustand ist, muss nicht extra betont werden. Reihenweise gehen Unternehmen in Insolvenz, stellen den Betrieb ein. Die Produktionskosten sind zu hoch und so kann nicht mehr wettbewerbsfähig produziert werden. Den einzigen Weg da wieder herauszukommen, sieht der Kanzler offensichtlich darin, zum „Manchester-Kapitalismus“ zurückzukehren. Zu Zuständen, die in jahrzehntelangen Anstrengungen überwunden schienen. Jetzt soll auch noch das Recht auf
Impfobligatorien auf dem Prüfstand
Die Ergebnisse sind alarmierend: In mehreren Kantonen drohen nicht nur hohe Bussen und Strafandrohungen, sondern wie im Kanton Zug sogar die Möglichkeit einer Einweisung in eine geeignete Anstalt. In einzelnen Kantonen können Impfobligatorien für ganze Bevölkerungen oder gesamte Kantonsgebiete angeordnet werden. Im Wallis sind Bussen bis 100’000 Franken oder Haft vorgesehen. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit werden damit massiv verletzt.
Vor diesem Hintergrund fordert ABF Schweiz entschieden:


