Kategorie: Nachrichten
Woher kommt der Strom? Doppel-Windbuckel (Twin-Peaks)

51. Analysewoche 2025 von Rüdiger Stobbe
- Beachten Sie bitte die Ausführungen der Bundesnetzagentur zu den nicht passenden Werten der Stromerzeugungscharts und Tabellen. Diese wurden von Lesern moniert.
Von Mittwoch 12:00 Uhr bis Samstag 12:00 Uhr baute sich ein Doppel-Windbuckel (Twin-Peaks) auf und wieder ab. Vor- und nachher war die Windstromerzeugung eher schwach. Stromimporte wurden notwendig. Preisspitzen wurden erreicht. Der Stromhöchstpreis der Woche resultiert aus dem Bedarf nach Wegfall der PV-Stromerzeugung am Dienstag um 17:00 Uhr. Der Strom-Tiefstpreis wurde mit 3,5€/MWh am Freitag um 3:00 Uhr erreicht. Da kratzte die regenerative Stromerzeugung an der Bedarfslinie. Die Volatilität der regenerativen Stromerzeugung ist wie in den Wochen zuvor stark. Es ist fast nie Kontinuität auszumachen. Die konventionellen Stromproduzenten arbeiten am Limit, damit die Stromversorgung Deutschlands gesichert bleibt.
Der Ausbau der „Erneuerbaren“ auf 86 Prozent hilft nichts. Im Gegenteil. Die natürlichen Energieträger liefern weiter wenig kontinuierlich, dafür sehr unregelmäßig Strom nach diesem Schema: Wenig Wind und Sonne liefern auch bei massivem Ausbau der Wind- und Solarkraftwerke wenig Strom. Steigen hingegen Wind- und Solarkraft an, erzeugen massiv ausgebaute Anlagen entsprechend viel mehr Strom. Die absolute Differenz zwischen wenig und viel natürlicher Energieausbeute wird größer. Die Residuallast steigt entsprechend. Sie liegt teilweise über 100 GW. Die Energiewende in Deutschland ist energie- und klimatechnisch aber auch und vor allem ökonomisch ein Desaster. Wann setzen sich endlich die Leute in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durch, die wissen, dass Eins plus Eins gleich Zwei und nicht 11 ist?
Montag, 15.12.2025 bis Sonntag, 21.12.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 43,2 Prozent. Anteil regenerativer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 54,2 Prozent, davon Windstrom 38,5 Prozent, PV-Strom 4,7 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,1 Prozent.
- Regenerative Erzeugung im Wochenüberblick 15.12.2025 bis 21.12.2025
- Die Strompreisentwicklung in der 51. Analysewoche 2025.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Wochenvergleich zur 51. Analysewoche ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zur 51. KW 2025:
Factsheet KW 51/2025 – Chart, Produktion, Handelswoche, Import/Export/Preise, CO2,Agora-Zukunftsmeter 68 Prozent Ausbau & 86 Prozent Ausbau
Was man wissen muss: Die Wind- und Photovoltaik-Stromerzeugung wird in unseren Charts fast immer „oben“, oft auch über der Bedarfslinie, angezeigt. Das suggeriert dem Betrachter, dass dieser Strom exportiert wird. Faktisch geht immer konventionell erzeugter Strom in den Export. Die Chartstruktur zum Beispiel mit dem Jahresverlauf 2024/25 bildet den Sachverhalt korrekt ab. Die konventionelle Stromerzeugung folgt der regenerativen, sie ergänzt diese. Falls diese Ergänzung nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird der fehlende Strom, der die elektrische Energie transportiert, aus dem benachbarten Ausland importiert.
Tagesanalysen
Montag
Montag, 15.12.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 48,6 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 58,7 Prozent, davon Windstrom 43,3 Prozent, PV-Strom 5,3 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,2 Prozent.
Ganztägiger Stromimport, für die Jahreszeit schwache regenerative Stromerzeugung. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 15. Dezember 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 15.12.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Dienstag
Dienstag, 16.12.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 31,2 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 42,0 Prozent, davon Windstrom 25,5 Prozent, PV-Strom 4,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,9 Prozent.
Windstromerzeugung fällt weiter ab. Die Strompreisbildung mit Stromhöchstpreis der Woche
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 16. Dezember 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 16.12.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Mittwoch
Mittwoch, 17.12.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 26,3 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 37,5 Prozent, davon Windstrom 22,1 Prozent, PV-Strom 4,3 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,2 Prozent.
Regenerativer Erzeugungstiefpunkt. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 17. Dezember 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 17.12.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Donnerstag
Donnerstag, 18.12.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 62,8 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 72,6 Prozent, davon Windstrom 57,2 Prozent, PV-Strom 5,6 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,7 Prozent.
Aufbau des Windbuckels mit zwei Spitzen. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 18. Dezember 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 18.12.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inklusive Importabhängigkeiten.
Freitag
Freitag, 19.12.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 56,5 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 67,1 Prozent, davon Windstrom 54,0 Prozent, PV-Strom 2,5 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,6 Prozent.
Rückbau des Windbuckels. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 19. Dezember 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 19.12.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Samstag
Samstag, 20.12.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 22,7 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 36,3 Prozent, davon Windstrom 17,6 Prozent, PV-Strom 5,0 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,7 Prozent.
Flaute komplett. Die Strompreisbildung
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 20. Dezember 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 20.12.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Sonntag
Sonntag, 21.12.2025: Anteil Wind- und PV-Strom 47,9 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 60,2 Prozent, davon Windstrom 42,4 Prozent, PV-Strom 5,5 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,2 Prozent.
Windkraft steigt an. Die Strompreisbildung.
Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 21. Dezember 2025 ab 2016.
Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 21.12.2025: Chart, Produktion, Handelstag, Import/Export/Preise/CO2 inkl. Importabhängigkeiten.
Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? seit Beginn des Jahres 2019 mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier. Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Der Beitrag Woher kommt der Strom? Doppel-Windbuckel (Twin-Peaks) erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.
Es ist Verschränkung, nicht Komplementarität – Prof. Vlatko Vedral
Quelle: It’s Entanglement, Not Complementarity Ich finde es erstaunlich, dass 100 Jahre später alle…
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Russland erweitert (erneut) sein biometrisches Identifikationssystem – Riley Waggaman
Sicherheit und Komfort für Russen jeden Alters! Quelle: Russia expands biometric ID system (again) –…
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Tüftler, Schneider, Verleger, Spion: Wie Robert Maxwell das akademische Peer-Review-System schuf – Prof. Gloria Moss, Dr. Niall McCrae
Quelle: Tinker, tailor, publisher, spy: how Robert Maxwell created the academic peer review system…
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„Nius“: Gekaufter Schund fürs „dumme Volk“
Weiß Christian Wulff wirklich nicht, dass „Nius“ ein lupenreines Gatekeeping- und Quatschportal ist? Fraglich. Nius…
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Die katastrophalen Folgen des globalen Kriegs gegen den Terror in Afrika – Propaganda in Focus
Ein Interview mit Professor Jeremy Keenan. Quelle: The Catastrophic consequences of the Global War on…
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Autopilot III – ESC
Teil III: Das menschliche Interface Quelle: Autopilot III – The price of freedom is eternal…
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Autopilot II – Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit – ESC
Teil II: Die Infrastruktur wird aufgebaut Quelle: Autopilot II – The price of freedom is…
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Autopilot I – ESC
Teil 1: Wie Governance von Gesetzen zu Systemen überging Quelle: Autopilot – by esc Die…
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Urteil: Keine Verbeamtung wegen Teilnahme an Corona-Demos
anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Urteil: Keine Verbeamtung wegen Teilnahme an Corona-Demos
Der Gewerbeoberinspektor Lucian Michaelis wurde 2024 entlassen, hauptsächlich weil er 2022 an Coronamaßnahmen-kritischen Demonstrationen teilgenommen hatte. Der ehemalige Beamte auf Probezeit klagte dagegen. Am 4. Dezember wurde der Fall am Verwaltungsgericht Halle verhandelt.
Vor Beginn der Verhandlung am 4. Dezember am Verwaltungsgericht Halle ragen hinter dem breiten, weißen Richterpult die ledernen Rückenlehnen der schwarzen Sessel hervor – die noch nicht von den Leibern der Richter ausgefüllten Signa jener juridisch eingehegten Macht, der es in einem Rechtstaat aufgegeben ist, über individuelle Schicksale zu urteilen. Vor Gericht nennt man ein solches Schicksal: einen Fall. Der Kläger, Lucian Michaelis, ein 35 Jahre alter, verheirateter Gewerbeoberinspektor aus dem sachsen-anhaltinischen Halberstadt, betritt mit Anwalt Hans Joachim Rathmann und Vater Pfarrer Martin Michaelis den Gerichtssaal. Wie im Kino schieben sich noch einige Zuschauer in die beiden Stuhlreihen hinter den Pulten, die Kläger und Beklagten vorbehalten sind.
Die Nervosität, gebrochen von allerlei gedanklicher Auseinandersetzung mit komplexer Rechtsmaterie, ist deutlich spürbar. Die Kläger haben zwei Kisten mit Aktenordnern mitgebracht. Es geht um nicht weniger als um das berufliche Schicksal des zweifachen Familienvaters: Es ist der zweite Verhandlungstermin zu der Frage, ob Michaelis, seit November 2021 Beamter auf Probezeit am Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, zu Recht entlassen wurde anstatt – wie es Michaelis‘ Wunsch ist – Beamter auf Lebenszeit zu werden. Untergründig mitverhandelt wird aber auch, freilich formalistisch zurechtgedrechselt, die Gretchenfrage, die in den letzten Jahren die Debatten in der Bundesrepublik bestimmte und zu Rissen in Politik, Medien, Freundschaften, Familien geführt hat: Wie hältst du’s mit Corona? Und damit auch um die für jeden Staatsbürger virulente Frage: Wie hältst du’s mit Meinungen, die von der deinen abweichen?
Fünf Minuten nach dem anberaumten Beginn um 11 Uhr betreten Verwaltungsgerichtspräsident Pfersich, Richterin Heidenreich, Richterin Elsing und zwei ehrenamtliche Richterinnen den Gerichtssaal. Zuschauer, Kläger und Beklagte erheben sich. Die beklagte Behörde wird vertreten durch Regierungsoberrätin Kühne und Justiziar Nuckelt. Kurz nachdem die Richter auf den Ledersesseln Platz genommen haben, formuliert der Vorsitzende Richter Pfersich die Frage, um die es in den folgenden 90 Minuten der mündlichen Verhandlung gehen soll: Liegt eine Situation vor, die eine Entlassung rechtfertigt?
Kafkaeske Umstände
Drei Punkte werden Michaelis von der Behörde zum Vorwurf gemacht, und diese Vorwürfe sind es, die die im November 2024 verfügte Entlassung aufgrund von Dienstvergehen rechtfertigen sollen. Den Stein ins Rollen brachte Michaelis‘ Teilnahme an drei Coronamaßnahmen-kritischen Demonstrationen im Februar, März und April 2022 in Halberstadt. Bei einer weiteren Gelegenheit im Mai 2021 wurde Michaelis und seinem Vater durch die Polizei die Teilnahme an einer Demonstration unterstellt. Besonders die Demonstration im Februar 2022 ist der Behörde ein Dorn im Auge, handelte es sich doch um jene berühmt-berüchtigte Demonstration, die – begleitet von der allfälligen medialen Dämonisierung – in einem an die Aufmärsche der Nationalsozialisten erinnernden „Fackelzug“ vor dem Privathaus des Oberbürgermeisters gemündet haben soll. Die rechtsextreme Gruppierung „Harzrevolte“ soll bei der Demonstration eine nennenswerte Rolle gespielt haben. Mit dieser nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehenden Gruppierung habe sich Michaelis, so sieht es die Behörde, gemein gemacht – und damit gegen das ihm beamtenrechtlich auferlegte Mäßigungsgebot verstoßen.
Diesen ersten Punkt räumt der Vorsitzende Richter schnell ab – auch mit Verweis auf das Verfahren der Disziplinarkammer, das im Mai 2025 vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg geführt wurde. Das Demonstrationsrecht stehe jedem Beamten zu und das Mäßigungsgebot war auch in der Demonstration, die Michaelis im hinteren Teil des Demonstrationszuges vor das Haus des Halberstädter Oberbürgermeisters Daniel Szarata (CDU) geführt hat, nicht überschritten. Das Verwaltungsgericht Magdeburg rekonstruierte im Einzelnen die Demonstration – und entlarvte dabei nebenbei die mediale Erzählung eines „Fackelmarsches“ als Märchen. Drei Fackeln, so das Gericht, ergäben keinen „Fackelzug“. Ebenso wenig sei festzustellen, dass sich Michaelis mit der „Harzrevolte“ gemein gemacht habe. Die Anwesenheit auf derselben Demo wie eine rechtsextreme Gruppierung begründe keine Kontaktschuld, auch nicht im beamtenrechtlichen Sinne. Der Vorsitzende Richter Pfersich im Hallenser Verfahren folgte bezüglich der Meinungsfreiheit im Beamtentum der Auffassung der Magdeburger Disziplinarkammer. Ein Beamter müsse sich, auch im Privaten, zwar jederzeit an ein Gesetz halten, dürfe es aber genauso kritisieren, wie ihm Kritik an der Regierung freisteht, die jenes Gesetz in die Welt gebracht hat oder es aufrechterhält. Die Tatsache, dass ausgerechnet diese erste Angelegenheit so schnell abgeräumt wird, mutet kafkaesk an, hat der Umstand, dass Michaelis der Behörde in Sachen Corona zu unbequem war, doch die anderen beiden Vorwürfe erst bedingt.
Nachdem Michaelis durch die Teilnahme an den Corona-Demos auf das Radar der Behörde gelangt war, setzten Schikanen ein. Erstens warf man ihm Arbeitszeitbetrug vor. Michaelis arbeitete zu jener Zeit ordnungsgemäß im Home-Office in seiner Wohnung in Halberstadt und benötigte für seine Außendiensttätigkeit regelmäßig einen Dienstwagen. Diesen holte er von der Behörde in Halberstadt, welche jedoch nicht Stammdienststätte war, ab und verbuchte die Zeit zwischen Privatwohnung und Behörde als Arbeitszeit. Auf seiner vorherigen Stelle im Bereich Medizinprodukteüberwachung am Regierungspräsidium Stuttgart war es genauso gehalten worden. Zudem hatte Michaelis für die ersten sieben Fahrten vorsichtshalber die Erlaubnis seines Dezernatsleiters für dieses Vorgehen angefragt, und diese war ihm erteilt worden. Dass die Behörde in Sachsen-Anhalt angesichts dieser Umstände Michaelis „Betrug“ vorwarf, erscheint kaum nachvollziehbar.
„Erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung“
Ebenso wenig aus sich heraus zu motivieren ist zweitens der Umstand, dass die Behörde Michaelis eine mangelnde Eignung für die Ausführung seiner Tätigkeit attestierte. In einer Dienstbeurteilung im Juni 2024 wurde Michaelis bescheinigt, sich in allen objektiven Kriterien, seine Arbeitsleistung betreffend – Quantität, Qualität, Organisation, fachliches Wissen, Belastbarkeit –, bewährt zu haben. Jedoch attestierte man ihm in den Kriterien Urteilsvermögen, Sozialverhalten und Kommunikation Defizite, die eine Übernahme in das lebenslange Beamtenverhältnis nicht zumutbar erscheinen lassen.
An einem wesentlichen Punkt dieser Dienstbeurteilung schlug die Behörde den Bogen zurück zum Corona-Komplex, der den Auftakt für Michaelis‘ Verfolgung innerhalb der Behörde dargestellt hatte. Kurz nach Michaelis‘ Verbeamtung auf Probe im November 2021, hatte sich der Kopfbogen der Behörde geändert, den auch Michaelis in seinen Amtsgeschäften zu nutzen hatte. Er lautet nun: „Die Landesregierung bittet: Machen Sie mit – Impfen schützt Sie und andere! Gemeinsam gegen Corona.“ Zu diesem Zeitpunkt hatte Michaelis jedoch bereits zahlreiche Ungereimtheiten in der politischen Kommunikation zur Bekämpfung der sogenannten Pandemie festgestellt – unter anderem negative Todeszahlen in offiziellen Statistiken, was „Auferstehungen“ impliziert hätte. Dies berichtet Michaelis in einer eigenen Darstellung der Ereignisse in dem von Wolfgang Stölzle und Günter Roth herausgegebenen Band „Mut zum Widerspruch“. Deshalb hatte er gegenüber dem Präsidenten der Behörde seinen Gewissenskonflikt zum Ausdruck gebracht. Michaelis berief sich dabei als Christ auf die Confessio Augustana, die wichtigste lutherische Bekenntnisschrift der evangelisch-lutherischen Kirche. Er schrieb an den Behördenleiter:
„Die gesamte Situation um die Corona-Pandemie und der Umgang mit ungeimpften Mitmenschen und deren Diskriminierung wird für mich persönlich zunehmend zur psychischen Belastung. (…) Um dies gleich vorwegzunehmen: Für mich persönlich kommt sowohl aus religiösen als auch aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen das Coronavirus und die Mitwirkung sowohl aktiv als auch passiv an der oben genannten Diskriminierung nicht in Frage. Als Sohn eines Thüringer evangelisch-lutherischen Pfarrers war mir auch im Rahmen der Vereidigung die Formel ‚So wahr mir Gott helfe‘ besonders wichtig. In diesem Fall berufe ich mich auf die Confessio Augustana, Artikel 16: ‚Deshalb sind es die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren Geboten und Gesetzen gehorsam zu sein in allem, was ohne Sünde geschehen kann. Wenn aber der Obrigkeit Gebot ohne Sünde nicht befolgt werden kann, soll man Gott mehr gehorchen als den Menschen.‘ Bisher ist für mich nicht bewiesen, dass eine Impfung oder Impfempfehlung zweifelsfrei ohne Sünde geschehen kann. Des Weiteren weiss ich durch meinen Bruder, er ist Mediziner in Jena, von Herzentzündungen insbesondere bei jungen Männern, die als Nebenwirkungen der Impfungen auftreten können. Mein Bruder kann eine Impfung Personen wie mir ausdrücklich nicht empfehlen.“
Die im Raum stehende allgemeine Impflicht und die Briefkopf-Episode hatte für Michaelis den Anlass dargestellt, die Corona-„Spaziergänge“ zu besuchen. In der dienstlichen Beurteilung vom Juni 2024 bezog man sich auf jene drei Jahre zurückliegende Episode und begründete dies wie folgt:
„In der Sache bedeutet diese Aussage, dass sich der Probebeamte das Befolgen von dienstlichen Direktiven offenhält. Wenn für ihn nicht bewiesen ist, dass die Befolgung einer Weisung keine Sünde ist, dann werde er Gott gehorchen, nicht den Menschen. Die Beweislast liegt dabei beim Vorgesetzten, die letzte Entscheidung zur Beweiswürdigung bei Herrn Michaelis. Solche Äußerungen erscheinen geeignet, erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Probebeamten sowie an der notwendigen Loyalität zu begründen.“
Bezüglich des Hauptvorwurfs entlastet
In der mündlichen Verhandlung in Halle stellte Richter Pfersich klar, dass der Vorwurf des Arbeitszeitbetruges schwer wiege und von der Beklagten substantiiert vorgetragen worden sei. Die Dienstanweisung Alternativarbeit des Verbraucherschutzamtes, die als rechtlicher Maßstab heranzuziehen sei, sei, so der Vorsitzende Richter, eindeutig: In § 5 Abs. 8 sei ausdrücklich geregelt, dass Fahrten zwischen Dienststelle und alternativem Arbeitsplatz nicht als Arbeitszeit gelten. Auf die ausführliche Argumentation von Michaelis und Anwalt Rathmann, dass sich hieraus Inkonsistenzen zum Bundesreisekostengesetz ergäben, ließ sich der Vorsitzende Richter nicht ein, da dieses Gesetz nur für die Kostenübernahme bei Dienstreisen und nicht für die Berechnung von Dienstzeiten gelte. Der Vorsitzende Richter bestand darauf, dass Reisezeit keine Arbeitszeit sei. Sowohl Anwalt Rathmann als auch Michaelis verwiesen hier jedoch auf die damals gültige Arbeitszeitverordnung, nach der die Reisezeit als Arbeitszeit anerkannt wird.
Der sogenannte Arbeitszeitbetrug gab denn auch, so dürfen wir aus der Dynamik der mündlichen Verhandlung schließen, den Ausschlag dafür, dass Michaelis den Prozess schließlich verlor. Die Infragestellung der Eignung durch die Behörde wurde hingegen gar nicht erst überprüft, weil diese hier einen weiten, gerichtlich nicht überprüfbaren Ermessensspielraum habe, der nach dem Dafürhalten des Gerichts nicht überschritten gewesen sei. Auf diese Ansicht konnte sowohl der seit August 2024 vorliegende und im Dezember 2024 ausführlich begründete Widerspruch keinen Einfluss nehmen, obwohl hiermit die Rechtsmäßigkeit der Beurteilung infrage steht. Dass beide Schreiben bis heute unbearbeitet sind, hat Pfersich zufolge Michalis sich selbst zuzurechnen, da er keine Untätigkeitsklage erhoben hätte. Diese reichte Michaelis noch am Verhandlungstag bei demselben Gericht ein. Die Entlassung des unbequemen Lucian Michaelis sei demnach im Ergebnis rechtmäßig, und seine Klage dagegen hat keinen Erfolg.
Höchst ironisch an dem Verfahren ist, dass Michaelis bezüglich des Hauptvorwurfs entlastet wurde. Die Teilnahme an den Corona-Demos hat das Gericht klar als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen, auch unter Berücksichtigung des beamtenrechtlichen Mäßigungsgebots. Gleichwohl hat die Behörde ihr Ziel, Michaelis loszuwerden, erreicht. Für den verständigen Beobachter ist klar, worum es bei der Sache eigentlich ging: Michaelis war aufgrund seiner deutlich geäußerten „falschen“ Meinung in Sachen Corona für die Behörde unbequem geworden und wurde deshalb aus der Behörde gedrängt. Zu diesem Zweck wurden Vorwürfe konstruiert, die zwar nach dem Dafürhalten des Hallenser Gerichts formal-rechtlich teilweise Gesetzesverstöße darstellen sollen, über die man aber wohl bei einem angepassten Verhalten Michaelis‘ großzügiger hinweggesehen oder zumindest nicht das schärfste Schwert – die Entlassung – als Disziplinarmaßnahme gezückt hätte.
Behörden bewegen sich in Richtung Repression
In einem solchen Verfahren wie es am 4. Dezember am Verwaltungsgericht Halle sich abspielte, scheinen denn auch die immer wieder neu auszutarierenden Grenzen der formalistischen Rechtsbehandlung auf. Sie gemahnen jeden Verteidiger des Rechtsstaates daran, dass das gerichtlich Festgestellte nicht in jedem Fall mit dem Gerechten identisch sein muss. Am stärksten zeigt sich die Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit im vorliegenden Fall wohl daran, dass die Behörde auch angebliche Bürgerbeschwerden gegen Michaelis zur Grundlage der dienstlichen Beurteilung nahm, diese Bürgerbeschwerden jedoch bis heute nicht vorlegt. Zudem mutet es verwegen an, Michaelis vorsätzlichen Arbeitszeitbetrug vorzuwerfen, wenn ein Vorgesetzter die Art und Weise der Buchungen in einer E-Mail vorgegeben und anschließend genehmigt hatte, denn er hat doch hier genau die Folgsamkeit praktiziert, deren angeblicher Mangel ihm in der Beurteilung als Illoyalität vorgeworfen und damit zum Entlassungsgrund hochstilisiert wurde.
Der Fall Michaelis reicht allerdings auch weit über die in ihm aufgeworfenen Rechtsfragen hinaus: Es geht darum, wie viel Widerspruch Behörden in einer Ordnung, die sich immer noch eine freiheitlich-demokratische nennt, aushalten: Gedeiht im freiheitlichen Rechtstaat auch in Zeiten der Krise, wie sie die sogenannte Corona-Pandemie darstellte, eine Kultur der konstruktiven Kritik und der Offenheit für gut begründete Abweichung von einer behaupteten alleinseligmachenden Meinung? Oder gedeiht vielmehr eine Kultur der Auslöschung unliebsamer Meinungen und der Zersetzung jener, die sie äußern? Der Fall Michaelis zeigt, dass auch in Behörden, Garanten des freiheitlichen Staates, diese Waage derzeit in Richtung Repression ausschlägt. Die meinungsuniformierte Behörde, so könnte man in Anschluss an Karl Popper sagen, ist eine Gefahr für die offene Gesellschaft, die in vielerlei Hinsicht unter den Druck eines neuen Illiberalismus geraten ist. Es ist höchst Zeit, sämtliche Sessel, von denen aus staatliche Macht ausgeübt wird, schärfer in das grelle Licht der öffentlichen Rechtfertigung zu rücken. Ob die Berufung zur Entfernung von Michaelis aus der sachsen-anhaltinischen Behörde zugelassen wird, ist noch offen.
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Genossenschaftssektor: Wenn „sichere Banken“ wanken
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Genossenschaftssektor: Wenn „sichere Banken“ wanken
Sie galten als Fels in der Brandung. Nun reißen Deindustrialisierung, Wirtschaftsschwäche, Skandale, Fehlspekulationen und Betrug Risse ins Genossenschaftsmodell. Zweifelhafte Kredite etwa für Bordelle und Immobilienwetten belasten manche „Bank vor Ort“.
von Manfred Ulex
Sie galten als Inbegriff von Stabilität, Nähe und regionaler Verantwortung – jetzt erschüttern Verluste, Skandale und dubiose Geschäfte das Fundament der Genossenschaftsbanken. 700 Institute mit 15 Millionen Mitgliedern bilden seit Jahrzehnten eine Säule des deutschen Kreditwesens. Doch der einstige Garant für Bodenständigkeit steht unter Druck: Im System der Raiffeisen- und Volksbanken geraten kleinere Banken zusehend ins Wanken und Ausfälle häufen sich.
„Der letzte sichere Hafen bekommt Risse. Jetzt wackelt ausgerechnet das Rückgrat des deutschen Bankensystems. 2026 wird wirtschaftlich episch“, schreibt aktuell der bekannte Wirtschafts-Blogger Emanuel Böminghaus auf X zum Thema Genossenschaftsbanken. Es mag übertrieben sein. Aber zunehmend belastet die schwächelnde Konjunktur das Kerngeschäft. Besonders der Mittelstand, traditionell wichtigster Kunde, bremst bei Investitionen. Nur noch 63 Prozent der Unternehmen wollen laut einer Verbandsumfrage innerhalb der kommenden sechs Monate investieren. Die Pleitewelle im Mittelstand belastet auch die kreditgebenden Banken. Die Folge der Inverstitionszurückhaltung: Das Kreditvolumen schrumpft – und manche Institute suchen riskante Auswege, etwa über spekulative Investments, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus.
Prominentestes Beispiel ist die Volksbank Dortmund-Nordwest: Sie verlor 280 Millionen Euro durch Fehlinvestitionen in Immobilien. Das Eigenkapital reichte nicht, der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) musste mit 134 Millionen Euro einspringen. Auch die Volksbank Düsseldorf-Neuss geriet in Turbulenzen – diesmal durch internen Betrug: Eine Mitarbeiterin soll etwa 100 Millionen Euro veruntreut haben. Der BVR-Sicherungsfonds, geschaffen zur „vorsorglichen Stabilisierung“, musste erneut eingreifen. Dieser Sicherungsfonds wird von allen Mitgliedsbanken getragen; Ausfälle belasten damit reihum. In der konsolidierten Jahresbilanz der genossenschaftlichen Finanzgruppe führten die Stützungsaktionen bereits 2024 zu einem Anstieg der Risikovorsorge um fast das Dreifache auf 4,87 Milliarden Euro. Das Vorsteuerergebnis sank dadurch um ein Viertel auf 10,8 Milliarden Euro. Bislang kann das eigene Netz also die Verluste auffangen. Doch es geht reihum.
Kauf von Bordellen, Kreditvergaben im Profi-Fußball
Noch drastischer zeigt sich die Krise im Fall der VR-Bank Bad Salzungen. Einst eine stabile Regionalbank, verspekulierte sie sich in abenteuerlichen Geschäften – vom Kauf und der Vermietung von Bordellhäusern in Oberhausen bis zu riskanten Kreditvergaben im Profifußball. Ermittlungen wegen Untreue und Misswirtschaft laufen seit Jahren. Ende 2023 griff die Finanzaufsicht hart durch: Der komplette Vorstand wurde abgesetzt, der Aufsichtsrat trat zurück. Zwei Sonderverwalter übernahmen die Kontrolle und entdeckten Verluste von insgesamt 280 Millionen Euro. Die Bank wurde zur Sanierung gezwungen – mit drastischem Stellenabbau und massiver Bilanzverkürzung.
In Bayern wiederum müssen Genossenschaftsbanken mehr als 100 Millionen Euro aufbringen, um den Beinahe-Kollaps der Agrargenossenschaft BayWa abzufedern, die sich mit globalen Investitionen in Windparks und Obstplantagen übernommen hat.
Branchenkenner sehen dahinter mehr als Einzelfälle. „Der Genossenschaftssektor leidet an struktureller Selbstzufriedenheit“, urteilt ein Berliner Finanzexperte. Frühwarnsysteme hätten versagt, zu stark vertraue man auf die Solidarität des Sicherungsfonds. Dieser funktioniere zwar, schaffe aber ein gefährliches Sicherheitsgefühl – ein klassischer Moral Hazard.
Der Bundesverband BVR reagiert inzwischen mit Reformplänen: stärkere Eingriffsrechte, erweiterte Kontrollmechanismen und verpflichtende Risikoanalysen. Doch ob das reicht, ist fraglich. Das einst unerschütterliche Vertrauen in die „Bank vor Ort“ könnte angeschlagen sein. Und während die Verantwortlichen über Reformen diskutieren, wächst unter Sparern und Mitgliedern die Angst, dass die Genossenschaftsbanken ihre Unschuld längst verloren haben. Was in Zeiten der laufenden Konjunktur weggesteckt werden konnte, bricht jetzt gnadenlos auf. Systemische Risiken entstehen, wenn beispielsweise rund um die Automobilstandorte die Arbeitslosigkeit steigt – und Immobilienkredite nicht mehr zurückbezahlt werden können.
Gerade die Volksbanken leiden dann unter dem, was man „Klumpenrisiko“ nennt: zu viele faule Kredite in einer Region. Die regionale Verwurzelung, bislang eine Stärke, kann für die Banken in den betroffenen Regionen gefährlich werden. Einst blühende Regionen wie Stuttgart, Ingolstadt, Wolfsburg, Braunschweig geraten in den Abwärtsstrudel. Dazu kommt das Heizungsgesetz, das schrittweise in größeren Städten Wirkung entfaltet: Es setzt Immobilienbesitzer unter massiven Druck – und in der Folge auch die Banken. Viele bislang „sichere“ Immobilien werden entwertet. Es ist längst eine giftige Mischung entstanden, die brutale Deindustrialisierung setzt sich über Arbeitslosigkeit und Immobilienkrise in die Bankbilanzen fort.
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Die Tegernsee-Connection – Minister Weimer und seine Amigos
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Die Tegernsee-Connection – Minister Weimer und seine Amigos
Polit-Korrupte treiben es immer ungenierter, schachern mit Unsummen um Einfluss und Posten. Wolfram Weimer ist als Machtdealer aufgeflogen, weil alternative Medien diesen Darkroom ausgeleuchtet haben.
von Sven Eggers
Im Bundeskanzleramt brennt noch Licht. Der Kulturstaatsminister brütet. Sein Problem ist beim morgendlichen Blick in den Spiegel rasch erfasst. Er hat es zu toll getrieben! Jetzt ist der Druck hoch. Gerade hat ihn die Frankfurter Allgemeine Zeitung doch glatt als «Windbeutel» betitelt. Wenn sich jetzt auch noch die Nadelgestreiften abwenden, wird die Luft dünn. Das weiß er natürlich. Was also tun? Vielleicht sollte er die Anteile seiner zwielichtigen Firma einem «Treuhänder» übertragen, dazu eine hübsche Presseerklärung verfassen und um ein solidarisches Wort seines Kumpanen Friedrich Merz via Fernsehen bitten? Bekäme er so den Kopf aus der Schlinge? Weimer lächelt, erstmals seit Tagen. Ja, so wird es gemacht.
Korruption und Erpressung gehören zum politischen Alltag dieses Establishments.
Es war schon im Mai rätselhaft, warum der 61-Jährige zum Staatsminister beim Bundeskanzler und Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufsteigen konnte, ohne der Postenverteilungsmaschine CDU anzugehören. Inzwischen sind wir schlauer: Er ist ein Falschspieler. Seine Firma hat systematisch Abhängigkeiten geschaffen, exklusive Kontakte vorgetäuscht und «Einfluss auf politische Entscheidungsträger» verkauft. Dabei hat man eine Dreistigkeit an den Tag gelegt, die selbst nach heutigen Maßstäben bemerkenswert ist.
Wir haben es mit einem entlarvenden Sittengemälde der heutigen Bundesrepublik Deutschland zu tun. Korruption und Erpressung gehören ganz offensichtlich zum politischen Alltag eines Establishments, das jedes Maß verloren hat und glaubt, die eigenen Schweinereien nicht einmal mehr vertuschen zu müssen. Bei Franz Josef Strauß waren es einst augenzwinkernde Hinterfotzigkeiten, mit denen seine Amigos und er sich listig manchen Vorteil verschafften, heute aber hat die ganze Sache System. Friedrich Merz räumt das indirekt ein, wenn er im ARD-Interview auf die Praktiken des hochproblematischen Weimer-Events am Tegernsee angesprochen wird und lapidar zum Besten gibt: «Das ist eine Veranstaltung, wie übrigens zahlreiche andere Medienverlage sie im gleichen Format regelmäßig machen.»
Die Journaille als Netzwerk
Wolfram Weimer, Jahrgang 1964, hat sich möglicherweise schon früh in Lebenslaufkosmetik geübt. Der Journalist Alexander Wallasch wirft ihm jedenfalls gezielte Fake-Angaben zu seiner Jugendzeit vor, die ihn als frühen Konservativen in Szene setzen sollten, sowie massive Überhöhungen in der Darstellung seines beruflichen Erfolges. Ab 1990 war er Journalist bei der FAZ, stieg ab 1998 dick bei Springer ein, agierte sogar zeitweise gleichzeitig als Chefredakteur von Berliner Morgenpost und Welt. 2004 gründete er das Magazin Cicero, später wurde er neben Helmut Markwort auch noch Focus-Chefredakteur. Lange galt er als klassischer Hauptstadtjournalist, also als Vertreter jener Berufsgruppe, die sich spätestens seit Merkel an den Rockzipfel der Herrschenden klammert und eine Gefälligkeitsschreibe an den Tag legt, die eher an das Wirken einer staatlichen Presseabteilung erinnert.
«Polit-ökonomische Prostitution». Stern
2009 gründete Weimer mit seiner Frau Christiane die Weimer Media Group (WMG), deren Alleingesellschafter das Ehepaar bis zuletzt war. Unter dem Dach dieser Gruppe erscheint das Magazin und «seriöse Debattenportal» The European, das über einen langen Zeitraum mit einer riesigen Autorenriege Anzeigenkunden sowie Sponsoren anlockte – bis herauskam, dass hunderte Beiträge geklaut und prominente Namen ohne deren Wissen als Verfasser geführt wurden. AfD-Chefin Alice Weidel, Plagiatsjäger Stefan Weber und andere Persönlichkeiten zwangen die Plattform zu peinlichen Unterlassungserklärungen. Die Staatsanwaltschaft München prüft den Verdacht der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung.
In funktionierenden Demokratien wäre an diesem Punkt Feierabend gewesen. Ein Rücktritt Weimers hätte der politischen Kultur in der BRD insgesamt gut zu Gesicht gestanden. Stattdessen wurden Kritiker der geschmacklosen Praktiken kurzerhand als rechtsextrem markiert. Doch die segensreichen Alternativmedien, in diesem Falle besonders Apollo News, blieben am Ball und richteten die Scheinwerfer sodann auf unanständige Kuppelspiele mit Akteuren der höchstrangigen bundesdeutschen Politclique.
Das Polit-Bordell am Tegernsee
Das Ehepaar hatte in den vergangenen Jahren ein Imperium aus Netzwerkveranstaltungen aufgebaut, zu denen etwa der Frankfurt Finance und Future Summit zählt, erst im Oktober unter Schirmherrschaft des hessischen CDU-Ministerpräsidenten Boris Rhein prunkvoll ausgerichtet. Aushängeschild aber ist der nunmehr berühmt-berüchtigte Ludwig-Erhard-Gipfel am Tegernsee, der seit 2014 sozusagen als Polit-Bordell ein Anbandeln mit den Mächtigen ermöglicht. Politiker der ersten Reihe werden als Redner und Entscheidungsträger angepriesen, Lobbyisten und solche, die es werden wollen, zahlen fünf- bis sechsstellige Summen für «Premium-Vernetzung in entspannter Atmosphäre» und – Zitat aus dem Original-Flyer – «Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger». Dass am Ende mutmaßlich nicht korrekt abgerechnet wurde, sondern auch noch Bilanzfälschung hinzukommen könnte (siehe Infobox), krönt das ganze Schmierentheater.
Da bleibt selbst der FAZ die Spucke weg: «Das klingt nach käuflichem Zugang zur Macht.» Zum Mitschreiben: Der Herr Kulturbeauftragte verkauft politische Dates mit BRD-Ministern und ähnlich hohen Tieren. Offen ist bislang die Frage: Was haben die Politiker eigentlich selbst daran verdient?
Verdacht: Bilanzfälschung
Kein Auge bleibt trocken: Im Sommer 2024 veröffentliche die Weimer Media Group via Bundesanzeiger ihren Jahresabschluss 2022. Darin wies das Unternehmen einen Jahresüberschuss von 540.506,82 Euro, ein Eigenkapital von 878.579,90 Euro und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von rund 1.231.285,22 Millionen Euro aus. Nach Recherchen von Alternativmedien im November 2025 (hier: Achgut) legte die Weimer Media Group eine korrigierte Fassung des Jahresabschlusses 2022 vor. Die wichtigsten Änderungen: Der ausgewiesene Jahresüberschuss sank plötzlich auf 224.355,97 Euro; eine Korrektur um 58 Prozent (!). Darüber hinaus wurde das Eigenkapital mal eben auf 562.429 Euro (um 36 Prozent) reduziert. Achgut erkennt hier einen erhärteten «Tatverdacht der Bilanzfälschung». Offizielle Ermittlungen sind bislang nicht bekannt, Strafanzeigen liegen allerdings vor.
Um seine Haut zu retten, behauptete Weimer zunächst, er habe kurz nach der Berufung als Merzens Mann für Kultur seine Firma verlassen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Der Blick ins Handelsregister überführte ihn auch in dieser Frage der Lüge. Dass er jetzt in der Not nachlegte und den erwähnten «Treuhänder» ins Spiel brachte, ist eine Farce, weil ja seine Gattin weiter als Geschäftsführerin agiert und die Kohle damit in der Familie bleibt.
Wohl nirgendwo sonst zeigt sich die Verkommenheit der BRD-Politkultur deutlicher als bei diesem «deutschen Davos», wie das zynische Event von der ARD schon abgefeiert wurde. Allein Bayern hat in der Vergangenheit satte 700.000 Euro Steuergelder über der Weimer Media Group ausgeschüttet. Schirmherr der Tegernsee-Veranstaltung ist Ministerpräsident Markus Söder höchstselbst, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den angeblich so Freien Wählern, weist das Programm für 2026 als einen der Redner aus. Auch CSU-Landtagspräsidentin Ilse Aigner, Duz-Freundin der Familie vom Tegernsee, ist für die nächste Sause angekündigt. Die Herrschaften sind allerdings derzeit nervös, die Rede ist von einer internen Prüfung der schwelenden Vorwürfe. Gut möglich, dass die Staatsregierung künftig dort nicht mehr ganz so breitbeinig auftreten wird. Bezeichnend: Frau Weimer sollte gerade mit reichlich Tamtam den Verdienstorden des Freistaats erhalten. Sie hat vorsorglich abgelehnt – zu viele Blitzlichter.
Die Teilnehmer der Executive Night des Ludwig-Erhard-Gipfels 2020 von links nach rechts: Michael Sen (Unternehmensführung Siemens), Christiane Goetz-Weimer (Gastgeberin), Karl-Theodor zu Guttenberg (ehemaliger Bundesminister und Gastgeber) sowie der Verleger Wolfram Weimer.
Sogar die Treuesten der Treuen werden unruhig. Die Süddeutsche Zeitung wagt sich an die entscheidenden Fragen: «Wieso sponsert der Freistaat überhaupt ein Treffen, bei dem Vorstände und Firmengründer gegen einige Zehntausend Euro an einer “Executive Night“ teilnehmen dürfen, wo laut WMG “Spitzenpolitiker und Top-Manager in informeller Atmosphäre die drängenden Fragen unserer Zeit“ verhandeln? Und wieso treten gleich mehrere Kabinettsmitglieder dort auf?»
Kritiker der geschmacklosen Praktiken werden kurzerhand als rechtsextrem markiert.
Die ausgerufene Summe von 80.000 Euro für politische Einflussnahme hat viele Menschen wachgerüttelt. Das System – Steuergeld plus Prominenz plus private Gewinnabschöpfung – funktionierte so reibungslos, weil die gesamte politische Klasse mitzumachen bereit war. CDU, CSU, SPD, FPD, Grüne – alle waren sie da, haben geredet, gelacht und sich fotografieren lassen. Das Treiben war und ist der Inbegriff jener schamlosen Filzokratie, die sich seit Jahrzehnten in diesem Land auf Kosten der Bürger eingenistet hat.
Entlarvende Normalität
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Zwar geben sich nun einige Medien empört, der Stern erkennt sogar eine «polit-ökonomische Prostitution», und der FAZ fiel plötzlich auf, dass ihr Logo ohne Erlaubnis als Fake-Medienpartner verwendet worden ist; der Economist und US-Sender CNBC verschwanden still und heimlich von der Webseite, nachdem alternative Journalisten dort nachgehakt hatten. Der Kanzler aber verkündet: «Die Vorwürfe haben sich alle als falsch erwiesen.» Und Weimer selbst mimt den Macker: Er werde sich «rechten Trollen nicht beugen». Sie pochen also auf ihre eigene Unantastbarkeit, Kritiker werden kurzerhand als Gefahr für «unsere Demokratie» gebrandmarkt.
Wir halten fest: In der Bundesrepublik Deutschland 2025 darf ein Politiker lügen, betrügen, sich bereichern, solange er nur die richtigen Freunde hat. Wolfram Weimer beherrscht dieses System der politischen Verlotterung perfekt, über Jahre gab er das gut geschmierte Scharnier zwischen Geld und Macht. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Götz Frömming traf auf der Suche nach dem Grund, warum so lange an diesem Täter festgehalten wurde, möglicherweise voll ins Schwarze: «Man fragt sich, warum entlässt der Kanzler die Randfigur Weimer nicht einfach? Vielleicht liegt die Antwort darin begründet, dass Herr Weimer gar keine Randfigur ist? Vielleicht gehört er zum Zentrum dieser Bundesregierung, vielleicht gehört die halbe Bundesregierung zur Tegernsee-Connection.» Dieser Artikel erschien im COMPACT-Magazin 01/2026. Diese Ausgabe können Sie hier bestellen.
Der Beitrag Die Tegernsee-Connection – Minister Weimer und seine Amigos ist zuerst erschienen auf anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert und wurde geschrieben von Redaktion.

