Kategorie: Nachrichten
OLIVER GREYF: Das Zandvoort-Netzwerk (2) – Wie ein Aufklärer und Retter zum Verbrecher gemacht wurde!
Was wird der Kongress am Mittwoch beschließen?
Israel will der Ukraine erstmals offiziell militärische Ausrüstung schicken
In Paris haben westliche Regierungen die Entsendung von Truppen in die Ukraine besprochen
Scholz: Die Lieferung von Taurus-Raketen an Kiew könnte Deutschland in den Krieg hineinziehen
Leere Worte in Paris und die weltweite Suche nach Munition: Die Ereignisse des 26. Februar
Der Fall Assange betrifft uns alle – Ein Beitrag des Journalisten Dr. Milosz Matuschek
In Moskau wurde ein Mordanschlag des ukrainischen Geheimdienstes auf Tucker Carlson verhindert

Jury Podaljaka gilt als gut informierte Quelle und seine Analysen der militärischen Lage an der Front werden viel zitiert. Nun hat Podaljaka auf seiner Seite eine Meldung veröffentlicht, die bisher nicht offiziell bestätigt wurde. Ich übersetze die Meldung wörtlich. Beginn der Übersetzung: Ein Russe, der von der ukrainischen GUR rekrutiert wurde, um ein Attentat auf […]
Ein Gespräch über Russland und die Versuche des Westen, die Wahlen zu stören

Die Teilnahme an informellen runden Tischen ist ein Teil der Arbeit, die man als Journalist hinter den Kulissen macht. Dabei lernt man interessante Menschen kennen und kann Meinungen austauschen. Mal sind das Diskussionen, mal sind das Veranstaltungen, bei denen jeder sich zu einem vorgegebenen Diskussionsthema äußert. Letzte Woche hat mit Mira Terada, die Chefin des […]
„Achtung, Reichelt!“: Hausdurchsuchung wegen Habeck-Witz

In der Geschichte unseres wiedervereinigten Landes war Kritik an den Mächtigen noch nie so gefährlich wie heute. Innenministerin Nancy Faeser, die Herrin und Herrscherin der Geheimdienste, kündigt an, dass es nicht weiter erlaubt ist, die lächerlichste Bundesregierung aller Zeiten zu verhöhnen. Laut Duden bedeutet das Wort „verhöhnen”: höhnisch verspotten. Synonyme sind laut Duden: „auslachen, hänseln, […]
Die Rolle der Kernkraft in der globalen Energiewelt
Dr. Lars Schernikau
Im Jahre 1954 wurde das erste Kernkraftwerk der Welt in der Nähe von Moskau in Betrieb genommen. In den folgenden Jahrzehnten wurden weltweit Hunderte von Kernreaktoren gebaut, wobei die Vereinigten Staaten, Frankreich und China den Ausbau anführten und etwa die Hälfte der heutigen Anlagen ausmachen. Etwa 90 Prozent der heute in Betrieb befindlichen Kernreaktoren wurden in den 1970er und 1980er Jahren gebaut. Daher beträgt das Durchschnittsalter der heutigen Reaktoren weltweit etwa 32 Jahre. In den USA erhielten ca. 90 % der Reaktoren bereits eine Laufzeitverlängerung bis zu 60 Jahre.
Die weltweit installierte Kernkraftwerkskapazität beträgt etwa 420 GW und wird bis 2050 voraussichtlich auf 620 GW ansteigen. Somit sind heute etwa 5 Prozent der insgesamt 8,6 TW installierten Stromkapazität nuklear.¹ Die über 400 Kernreaktoren trugen im Jahr 2022 fast 10 Prozent zur weltweiten Stromerzeugung von etwa 29.000 TWh bei (Abbildung 1). (Zur Information, nur etwa 40 Prozent der weltweiten Primärenergie von über 170.000 TWh wird zur Stromerzeugung genutzt; die anderen 60 Prozent werden für Industrie, Heizung und Verkehr verwendet).
¹ IEA WEO (2023), https://www.iea.org/reports/world-energy-outlook-2023.
Abbildung 1: Weltweite Stromkapazität, Stromerzeugung und Primärenergie:
Quellen: Schernikau based on International Energy Agency (2023), https://www.iea.org/reports/world-energy-outlook-2023; Energy Institute (2023), Statistical Review of World Energy, (https://www.energyinst.org/statistical-review)
Anmerkung: Der Autor schreibt „erneuerbare Energien“, weil sie in Wirklichkeit nicht wirklich „erneuerbar“ sind, wenn man den Lebenszyklus, den Rohstoff- und Energieeinsatz sowie die gesamten Umweltauswirkungen berücksichtigt. So hat beispielsweise die Wasserkraft weitreichende Umweltauswirkungen.
Die Kernenergie ist die Energie- und Rohstoff-effizienteste Energiequelle mit einer Energierendite (EROI), die doppelt so hoch oder höher sein kann als die von Kohle, Gas oder Wasserkraft. Die Kernenergie ist auch eine der sichersten Formen der Stromerzeugung, gemessen an den Todesfällen pro erzeugter MWh, und hat die geringsten Umweltauswirkungen.
Umso erstaunlicher ist es, dass die Kernenergie nur einen relativ geringen Anteil an der weltweiten Stromerzeugung hat. Noch erstaunlicher ist die Tatsache, dass der Anteil der Kernenergie kontinuierlich zurückgegangen ist, da deren (fehlender) Ausbau nicht mit dem Wachstum der weltweiten Stromnachfrage Schritt halten konnte. Während der Anteil der Kernenergie an der weltweiten Stromerzeugung im Jahr 2002 fast 17 Prozent betrug, sank dieser Wert bis 2023 auf 9 Prozent. Die absolute nukleare Stromerzeugung blieb mit etwa 2.700 TWh in diesem Zeitraum weitgehend unverändert (Abbildung 2).
Dies könnte sich nach der COP28 in Dubai ändern, da sich 22 Länder verpflichtet haben, die Kernenergie bis 2050 zu verdreifachen. Dies würde bis 2050 etwa 30 GW pro Jahr bedeuten – eine Verfünffachung gegenüber der jährlich Ausbaurate während des letzten Jahrzehnts, aber im Einklang mit den Boomzeiten in den 1980er Jahren. Welchen Unterschied würde ein solcher Ausbau machen, und würde das globale Energieproblem damit gelöst werden?
Die Primärenergie-Nachfrage wird bis 2050 voraussichtlich um 40-50 % steigen, was auf einen Bevölkerungszuwachs von etwa 20 % und einen Anstieg des Pro-Kopf-Energieverbrauchs von etwa 25 % zurückzuführen ist. Die Elektrizitätsnachfrage wird sicherlich schneller steigen, nicht nur wegen des derzeitigen, nicht immer Energie-effizienten Vorstoßes, „alles zu elektrifizieren“. Es ist daher offensichtlich, dass die Kernenergie zu diesem Wachstum beitragen wird. In absoluten Zahlen werden jedoch andere Quellen – wenn die direkten und indirekten Subventionen fortgesetzt werden², nicht vorhersehbare, unstetige Wind- und Solar-„Kraftwerke“, aber auch flexible Kohle- und Gaskraftwerke – den Großteil des Kapazitätswachstums ausmachen.
² Im weltweiten Durchschnitt sind die Subventionen für Wind- und Solarenergie pro MWh weit höher als die Subventionen für Kohle, Gas oder Kernkraft.— https://robertbryce.substack.com/p/actually-solar-is-getting-302-times?publication_id=630873&utm_campaign=email-post-title&r=79kdr; www.unpopular-truth.com.
Abbildung 2: Weltweite Erzeugung von Kernenergie:
Quelle: IEA Electricity 2024 (https://www.iea.org/reports/electricity-2024)
Treibstoff und Technologie
Uran ist weltweit in Granitgestein und in den Ozeanen gelöst reichlich vorhanden, aber nicht alles davon ist für die Energieerzeugung nutzbar. Theoretisch ist die Menge ausreichend, um den gesamten Energiebedarf der Menschheit zu decken. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich des Zugangs zu einer ausreichenden Menge an Uran, angereichertem Uran und Brennelementen.³ Über 50 % der kommerziell nutzbaren Uranressourcen befinden sich in Australien, Kasachstan und Kanada⁴; Kasachstan fördert über 40 % des weltweiten Urans. Die Vereinigten Staaten sind heute vollständig von Uranimporten abhängig, und selbst Russland verbraucht doppelt so viel wie es produziert.
³ Nuclear News Wire (2023), on the verge of a crisis, https://www.ans.org/news/article-4909/on-the-verge-of-a-crisis-the-us-nuclear-fuel-gordian-knot/.
⁴ World Nuclear Association.
Eine ernsthafte Besorgnis über die Brennstoffverfügbarkeit könnte interessante technologische Fortschritte wie Reaktoren der vierten Generation oder kleine Kernreaktoren in den Schatten stellen oder die Finanzierung von Thoriumreaktoren weiter fördern. Das weltweit erste Hochtemperatur-Gasreaktor-Kernkraftwerk der vierten Generation, das einen Kugelhaufenreaktor enthält und von der China National Nuclear Corporation betrieben wird, nahm Ende 2021 den Betrieb auf.⁵ Kernenergie auf Thoriumbasis verspricht verschiedene Vorteile, darunter eine bessere Brennstoffverfügbarkeit, höhere Wirkungsgrade, weniger Abfall und ein geringeres Waffennutzungspotenzial. Kleine modulare Kernreaktoren (Small Modular Nuclear Reactors, SMRs) sind eine interessante Entwicklung, da sie einen kosteneffizienteren, standardisierten und großvolumigen Bau von Minireaktoren ermöglichen könnten. Kleine modulare Kernreaktoren, die selten wirklich „klein“ sind, haben in der Regel weniger als 300 MW installierte Leistung und können bis zu 5 MW „klein“ sein; sie können thermische und/oder elektrische Energie erzeugen. Derzeit befinden sich wahrscheinlich etwa 70 SMR-Projekte weltweit in der Entwicklung. SMR könnten flexibler eingesetzt werden und sogar schneller hoch- und herunter gefahren werden.
⁵ Global Times (2021), https://www.globaltimes.cn/page/202112/1242878.shtml.
Kosten
Die derzeitigen Kosten für Kernkraftwerke variieren ebenso stark wie die Zeit, die für den Bau eines solchen Kraftwerks benötigt wird. 2-13 Mio. US$ pro MW und 4-25 Jahre sind die weithin bekannten Spannen. Während 40 % der Kernkraftwerke innerhalb von sechs Jahren gebaut wurden, meist in China, werden die kostengünstigsten Anlagen in China, Indien und Südkorea gebaut. Die teuersten stehen oder werden demnächst in den Vereinigten Staaten und in UK stehen. Die hohen Kosten und Bauverzögerungen im Westen sind in erster Linie auf Vorschriften zurückzuführen, die nach Ansicht des Autors weder wirtschaftlich noch wissenschaftlich zu rechtfertigen sind. Es ist zu hoffen, dass die jüngste Zunahme der Unterstützung für die Kernenergie dies ändern wird, wie es auf der COP28 deutlich geworden war.
Unter Betrachtung der Systemvollkosten (full cost of electricity, FCOE, oder levelized full system cost of electricity, LFSCOE) ist die Kernenergie wahrscheinlich die teuerste aller konventionellen oder disponiblen Arten der Stromerzeugung (Abbildung 3). Dennoch ist sie – unter Gesamtkostenbetrachtung – immer noch deutlich günstiger als Wind- und Solarenergie und verursacht keine nennenswerten Emissionen. Allerdings sind dieStromgestehungskosten (LCOE), ein Maß für die Grenzkosten, für Wind- und Solarenergie sehr niedrig und werden fälschlicherweise meistens in der Presse verwendet.
Abbildung 3: Gesamtsystemkosten der Kernenergie im Vergleich zu Alternativen:
Quellen: Autor basierend auf Bank of America, https://advisoranalyst.com/wp-content/uploads/2023/05/bofa-the-ric-report-the-nuclear-necessity-20230509.pdf, based on Idel (2022), https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0360544222018035.
Anmerkung: Der Autor unterstützt das Idel’sche Prinzip der Systemvollkosten und dessen Auswirkungen auf die Kosten von Wind- und Solarenergie im Vergleich zu einsatzfähigem Strom aus Kernkraft, Kohle oder Gas⁶, USC = Ultra super critical, LCOE = Levelized Cost of Electricity, LFSCOE = Levelized Full System Cost of Electricity
⁶ Der Autor unterstützt die Idel-Zahlen für 2022 für Kohle und Gas nicht, da Kohle im Durchschnitt niedrigere Kosten hat als Gas. So hat BloombergNEF kürzlich bestätigt, dass Kohle kostengünstiger ist als Gas, aber die tatsächlichen Kosten sind je nach Land unterschiedlich, BloombergNEF (2023), https://about.bnef.com/blog/cost-of-clean-energy-technologies-drop-as-expensive-debt-offset-by-cooling-commodity-prices/.
Die Behauptung, erneuerbare Energie aus Wind und Sonne sei billig und habe keine Auswirkungen auf die Umwelt, ist ein entscheidendes und schädliches energieökonomisches Missverständnis. Die LCOE sind nicht geeignet, um wetterabhängige Energiequellen mit disponiblen zu vergleichen.⁷ Die LCOE sind eine mikroökonomische und keine Gesamtsystembetrachtung, schließen sieben Kostenkategorien (siehe unten) aus und werden daher niemals ein zuverlässiger Indikator sein, auf den Regierungen ihre energiepolitischen Entscheidungen stützen können. Er berücksichtigt keine Unterbrechungen, niedrige natürliche Nutzungsgrade, die korrelierende, kontinent-weite Verfügbarkeit von Wind- und Sonnenenergie und die standortbedingte Ungleichheit von Angebot und Nachfrage.
⁷ Schernikau (2024), https://www.eurasiareview.com/17012024-the-energy-trilemma-and-the-cost-of-electricity-oped/.
Zu den offensichtlichen Kosten, die in den LCOE nicht berücksichtigt werden, gehören Folgende:
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Reserve- oder Langzeit-Energiespeicherung – Wind- und Solarenergie erfordern mindestens 100 % Reserve oder Speicherung für jedes installierte MW. Dies ist auf die Energieverluste in Backup- und Speichersystemen sowie auf die Tatsache zurückzuführen, dass in der Regel mehr als ein Backup-/Speichersystem erforderlich ist, z. B. für die Kurz- und Langzeitspeicherung von Energie.
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Netzintegration: Dies umfasst die Kosten für Übertragung, Verteilung, Ausgleich und Konditionierung.
Zu den nicht so offensichtlichen Kosten, die bei den LCOE im Netzmaßstab nicht berücksichtigt werden, gehören Folgende:
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Effizienzverluste – mehr Wind- und Solarenergie bedeutet weniger Auslastung von Backup- oder spezifischen Gesamtnetzsystemen.
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Raumkosten⁸ oder Platzbedarf – diese werden durch die geringe Energiedichte (pro m²) von Wind- und Solaranlagen verursacht. Die Nutzung von Tausenden von km², um die diffuse Energie von Sonne und Wind einzufangen, ist mit wirtschaftlichen und ökologischen Kosten verbunden.
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Recyclingkosten – diese werden durch die geringe Energiedichte (pro kg) und die kurze Lebensdauer von Wind- und Solarenergie verursacht.
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Umweltkosten während des Betriebs: Dazu gehören die Schädigung der Pflanzen- und Tierwelt und die negativen Auswirkungen der Energieerzeugung auf das Klimasystem, einschließlich der Erwärmung, der Windentnahme und der atmosphärischen Veränderungen.
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Rohstoff- und Nettoenergieineffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette – dazu gehören die Produktion, die Verarbeitung, der Transport, die Veredelung, die Herstellung und das Recycling sowie, die von der reinen Stromerzeugung unabhängigen, Umweltauswirkungen.
Berücksichtigt man die oben genannten Aspekte Netzintegration, Backup/Speicherung, Betriebsdauer, Energiedichte und (natürlich) Unterbrechungen, dann sind Wind- und Solarenergie in der Tat mit Abstand am teuersten. In Wirklichkeit steigen die Gesamtsystemkosten von Wind- und Solarenergie exponentiell mit einem höheren Durchdringungsgrad des Systems, was indirekt von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), dem Internationalen Energiewirtschaftsinstitut (IEEJ), der Internationalen Energieagentur (IEA) und anderen energiewirtschaftlichen Institutionen bestätigt wurde.⁸
⁸ Schernikau et al. (2022), https://dx.doi.org/10.2139/ssrn.4000800.
Schlussfolgerung
Der Vorstoß der COP28, die Kernenergie weltweit voranzutreiben und zu unterstützen, scheint richtig zu sein. Es gibt noch viel Potenzial für eine weitaus stärkere Verbreitung der Kernenergie weltweit. Eine zugesagte Verdreifachung des generierten Stroms aus Kernkraft (im Jahre 2022 waren es 2.700 TWh oder 9 Prozent von etwa 29.000 TWh weltweit) würde bis 2050 etwa 8.000 TWh an Kernkraft bedeuten. Wenn die Elektrifizierung weitergeht, schätzt die Internationale Energieagentur IEA in ihrem World Energy Outlook 2023 die weltweite Stromerzeugung auf 50.000 TWh bis 2050. Damit würde der Anteil der Kernenergie auf knapp über 15 Prozent steigen, was immer noch unter dem Anteil von 17 Prozent im Jahr 2002 liegt.
Aus makroökonomischer Sicht gibt es also kein realistisches Szenario, in dem die Kernenergie ausreicht, um die wachsende Energienachfrage bis 2050 zu befriedigen, und zwar aus folgenden Gründen: (1) Zeitplan, (2) Kosten und Regulierung und (3) das schiere Volumen des wachsenden Energiebedarfs. Die ernüchternde und unpopuläre Wahrheit ist, dass selbst wenn die COP28-Ziele für die Kernenergie erreicht werden, was zwar notwendig, aber immer noch schwierig ist, wird Kernkraft nur ein Bruchteil des Wachstums der Energienachfrage bis 2050 decken können. Somit benötigen wir Öl, Kohle, Gas, Wasserkraft, sonstige „erneuerbare Energien“ und alle anderen zuverlässigen, energiedichten Formen der Energieversorgung, um den Rest zu decken.
Dr. Lars Schernikau ist unabhängiger Energieökonom, Rohstoffhändler, Unternehmer und Autor. Sein kürzlich auch in Deutsch erschienenes Buch „Unbequeme Wahrheiten… über Strom und die Energie der Zukunft“ ist auf www.unpolar-truth.com/de und auf Amazon erhältlich. Weitere Veröffentlichungen, sowie ein Blog sind auf der gleichen Seite zu finden.
Veröffentlicht am Oxford institute im Feb 2024: PDF und Text sind hier in Englisch verfügbar: https://unpopular-truth.com/2024/02/22/advantages-of-nuclear-energy/
Wird Russland den Zwei-plus-Vier-Vertrag kündigen?
anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Wird Russland den Zwei-plus-Vier-Vertrag kündigen?
Wahnsinn! Der Bundesrepublik Deutschland droht der vollständige Verlust der Staatlichkeit. Im russischen Parlament wird aktuell die Aufkündigung des Zwei-plus-Vier-Vertrags diskutiert. Damit würde die völkerrechtliche Grundlage für die deutsche Einheit entfallen, was die Wiederherstellung zweier deutscher Staaten zur Folge hätte.
von Peter Haisenko
Im Zwei-plus-Vier-Vertrag, der die Grundlage für die sogenannte Wiedervereinigung ist, hat sich die jetzt größere BRD zur Einhaltung bestimmter Einschränkungen verpflichtet. Bereits seit etlichen Jahren hat die Berliner Regierung gegen elementare Teile dieses Vertrags verstoßen und Russland hat großzügig darüber hinweg g
esehen. Mit der Ukraine-Operation sind diese Verstöße jedoch so eklatant geworden, dass dieser Vertrag jetzt auf der Kippe steht. Wenn sich eine Vertragspartei nicht an einen Vertrag hält, hat die andere Seite das Recht, Vertragstreue einzufordern. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, kann dieser Vertrag gekündigt, ja annulliert werden. Man befindet sich anschließend wieder in einem Rechtszustand, als ob es diesen Vertrag nicht gegeben hätte. Der betrogene Vertragspartner hat sogar das Recht, Entschädigung einzufordern. Dieser einfache Rechtszustand gilt vom Privatrechtlichen bis hin zu Staatsverträgen. Betrachten wir dazu einige Passagen aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, der die Bedingungen für das wiedervereinigte Deutschland regelt.
Es beginnt damit, dass auf dem Gebiet der ehemaligen DDR keine NATO-Truppen stationiert werden, bis die russischen Truppen abgezogen sind. Danach dürfen deutsche Truppen dort stationiert sein, die auch einem Bündnis angehören dürfen. Für NATO-Truppen fremder Länder gilt das nicht. In einer gewissen Grauzone liegt, dass dieses Gebiet für Operationen genutzt werden darf, die das Ziel hat, NATO-Truppen und Gerät weiter gen Osten zu verbringen. So ist es zum Beispiel strittig, wenn der Flughafen Leipzig für militärische Transporte von NATO-Flugzeugen genutzt wird. Auch auf Bahnstrecken innerhalb der ehemaligen DDR gibt es Militärtransporte, die NATO-Soldaten und Gerät an die Ostgrenze der NATO-Staaten bringen. Auch wenn immer wieder gelogen wird, was zumindest die moralische Rechtmäßigkeit der NATO-Osterweiterung betrifft, ist hier bezüglich des Gebiets der ehemaligen DDR zumindest eine „großzügige“ Auslegung der Verträge festzustellen. Aber es geht weiter.
Jugoslawien war schon der Sündenfall
Der nächste Punkt in diesem Vertrag beinhaltet, dass Deutschland für alle Zeiten auf die Beschaffung atomarer, biologischer und chemischer Waffen verzichtet. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklärten völkerrechtlich verbindlich, dass das vereinte Deutschland “keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen”. Spätestens mit den Einsätzen in Jugoslawien hat Deutschland dagegen verstoßen. Nun könnte man rabulistisch argumentieren, dass Deutschland gar nicht gegen seine Verfassung verstoßen kann, weil es keine hat, sondern nach wie vor nur ein Grundgesetz. Es bleibt aber die Charta der Vereinten Nationen und die deutschen Einsätze in Jugoslawien waren nicht von der UN abgesegnet.
Tatsache ist aber, dass man sich in Berlin sehr wohl darüber im Klaren war und ist, dass zumindest im innerdeutschen Rechtsgebrauch das Grundgesetz wie eine Verfassung behandelt wird. Offensichtlich wurde das mit dem Afghanistan-Einsatz, den sich Herr Struck so zurechtgebogen hat, dass „Deutschland am Hindukusch verteidigt wird“. Da gab es viele Lacher aber es zeigt, dass man sich der Rechtsbrüche durchaus bewusst ist. Es gäbe noch weitere Beispiele, aber die verblassen gegenüber den Vertragsbrüchen, die im Zusammenhang mit der Ukraine begangen worden sind.
Warum steht Merkel noch nicht vor Gericht?
Beginnen wir mit den Minsk-Verträgen. Im letzten Jahr hat Ex-Kanzlerin Merkel mit einem gewissen Stolz zugegeben, dass sie selbst, der Franzose Hollande und auch der Ukrainer Poroschenko nicht vorhatten, diesen Vertrag einzuhalten. Er diente laut Merkel nur dazu, 6.000 in Debalzewo eingekesselte Kiew-Soldaten vor der Gefangennahme oder der Vernichtung zu retten und um Zeit zu gewinnen, Kiew massiv aufzurüsten und kriegsfähig gegen Russland zu machen. Wenn das keine Vorbereitung für einen Angriffskrieg sein soll, dann weiß ich nicht, was es sonst sein könnte. Warum wohl hat Merkel am 1. Januar 2017 den § 80 StGB nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit streichen lassen? Was sagte dieser Paragraph?
Was sagte dieser Paragraph? „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“ Allerdings fand der Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes nie Berücksichtigung. Er lautet nach wie vor: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Mehr dazu siehe hier (dort findet sich auch eine interessante Volte, die besagt, dass zwar die Vorbereitung, nicht aber die Durchführung eines Angriffskriegs unter Strafe steht).
Das Grundgesetz ist Bestandteil der 2+4-Verträge
Angesichts dessen ist es verwunderlich, dass sich Merkel noch nicht vor einem Gericht verantworten muss. Und nein, die Streichung am 1. Januar 2017 entlastet Merkel nicht – denn das Minsk-Abkommen wurde Jahre vorher von ihr hinterhältig aufgesetzt. Nun ist es zwar so, dass dieser Paragraph 80 nicht direkt mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag zusammenhängt, aber der Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes existierte damals schon und ist, ebenso wie das Grundgesetz selbst, Teil der Grundlagen für diesen Vertrag. So steht die Frage im Raum, ob auch das ein Grund dafür ist, dass Deutschland bis heute die 1990 versprochene neue Verfassung nicht bekommen hat. Was wären die Folgen gewesen, wenn diese Passus nicht mehr in der Verfassung aufgenommen worden wären? Hätte das die Gültigkeit des Zwei-plus-Vier-Vertrages infrage gestellt? So, wie eben jetzt die Missachtung dieser Grundgesetzpassagen.
Doch gehen wir weiter. Ganz offen wird gerade darüber diskutiert, die BRD atomar zu bewaffnen. Allein diese Diskussion ist eine klare Missachtung der Passage des 2+4-Vetrags, die sagt, dass Deutschland für alle Zeiten auf die Beschaffung atomarer, biologischer und chemischer Waffen verzichtet. Gibt es eine alternative Interpretation für „alle Zeiten“? Mir ist keine bekannt. Doch es geht noch deutlicher. Erinnern wir uns nochmals: Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklärten völkerrechtlich verbindlich, dass das vereinte Deutschland “keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen”.
Rechtsakrobatik kann nicht helfen
Hierzu gibt es sicherlich wieder rabulistische Interpretationen. Die können aber angesichts der Realität nicht stichhaltig sein. Es wird zwar immer betont, dass man keine Verantwortung dafür hat, wofür Kiew die gelieferten Waffen einsetzt, aber der einfache Fakt bleibt, dass es eben deutsche Waffen sind, die gegen Russland eingesetzt werden. Dazu gibt es schon eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags aus dem April 2022. Darin wird ausgeführt, dass Deutschland den Waffenstillstand mit Russland bricht, wenn hier Soldaten der Ukraine ausgebildet werden. Und genau das ist es, was Deutschland von allen anderen Ukraine-Unterstützern unterscheidet.
Deutschland lebt im Zustand des Waffenstillstands nicht nur mit Russland, sondern auch mit den anderen Alliierten. Altkanzler Schröder hat wohl seinen Parteigenossen Scholz darüber aufgeklärt und das erklärt, warum letzterer mit Waffenlieferungen so zögerlich war, bis er seine Befehle aus Washington doch erfüllen musste. Aber mit der Lieferung von Taurus-Flugkörpern wäre der Tatbestand endgültig erfüllt, dass russisches Mutterland mit deutschen Waffen angegriffen wird. Nehmen wir dazu noch die unmissverständliche Ansage unserer Außenministerin. Sie sagte, sie wolle Russlands Wirtschaft ruinieren und Deutschland befände sich im Krieg mit Russland. Wie würden Sie es da als Russe interpretieren, wenn es zwar Kiews Militär ist, das deutsche Waffen gegen Russland einsetzt, Kiew das aber nicht ohne diese Waffen könnte?
Im russischen Parlament wird schon darüber gesprochen
Angesichts dieser mannigfaltigen Brüche des Waffenstillstands und der 2+4-Verträge sind bereits Forderungen zur Kündigung ebendieser Verträge bis in die russische Staatsduma gelangt und formuliert worden. Glücklicherweise ist die Abstimmung über die Lieferung von Taurus-Flugkörpern im Bundestag mit überwältigender Mehrheit dagegen ausgegangen. 182 Stimmen pro und 480 dagegen. Man sieht folglich, dass alle Veröffentlichungen über die Stimmungslage bezüglich der Ukraine glatte Lügen sind und dass es selbst im Regierungslager viele Menschen gibt, die noch über Verstand und Gewissen verfügen.
Glücklicherweise ist das deswegen, weil das mit hoher Wahrscheinlichkeit in Moskau das Fass zum überlaufen gebracht hätte. Aber das Thema ist nicht vom Tisch. So werde ich noch kurz andeuten, welche Folgen es haben könnte, wenn Russland die 2+4-Verträge aufkündigt, weil Deutschland massiv gegen diese Verträge verstoßen hat. Diese Folgen wären nach Völkerrecht möglich und da würde auch keine „Regelbasierte Ordnung“ helfen. Wir sollten dabei nicht übersehen, dass bei einem Ausstieg Russlands aus den Verträgen, auch der Vertragszustand mit den anderen drei nicht mehr besteht.
Ein unmögliches Horrorszenario?
- Zunächst könnte Russland als Besatzungsmacht wieder Truppen im Osten stationieren.
- Die völkerrechtliche Grundlage für die deutsche Einheit und Souveränität entfällt.
- Die Wiederherstellung der Grenzen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, die vor dem 3. Oktober 1990 bestanden.
- Die Wiederaufnahme der Besatzungsrechte und -pflichten der vier Mächte in Deutschland, insbesondere in Berlin, das wieder in vier Sektoren aufgeteilt würde.
- Die Rücknahme der Anerkennung Deutschlands als Mitglied der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der NATO und anderer internationaler Organisationen.
- Die Neuverhandlung aller bilateralen und multilateralen Verträge, die die BRD seit 1990 abgeschlossen hat, inklusive aller EU-Verträge.
- Die mögliche Eskalation von politischen, wirtschaftlichen und militärischen Spannungen zwischen Deutschland und seinen Nachbarn sowie den vier Mächten.
Klingt das gruselig? Wahrscheinlich nicht für jeden. Warum sonst arbeiten so viele Schwachköpfe genau darauf hin? Oder sind diese Kriegstreiber derart minderbemittelt, dass ihnen die möglichen Folgen gar nicht zugänglich sind? Dass ihnen nicht bewusst ist, dass sie sich eventuell vor einem Gericht der dann wiedergekehrten russischen Besatzungsmacht verantworten müssen? Vergessen wir nicht, die Bundeswehr verfügt nur über Munition, die nach zwei Tagen verbraucht wäre. Würde also Russland das Ende des Waffenstillstands verkünden, könnte Deutschland nur sofort wieder kapitulieren. Es sei denn, die grünen Kriegstreiber wollen so die endgültige Deindustrialisierung Deutschlands herbeiführen, indem sie Russland gleichsam dazu auffordern, gezielte Schläge zum Beispiel gegen die Stromversorgung zu führen. Lieber Gott, befreie uns von den Wahnsinnigen in den deutschen politischen Führungsetagen und in den Staatsmedien, bevor es Putin tun muss.
Der Beitrag Wird Russland den Zwei-plus-Vier-Vertrag kündigen? ist zuerst erschienen auf anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert und wurde geschrieben von Redaktion.

