Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Das Pentagon hat in der Ukraine an Anthrax geforscht

Ich berichte seit Beginn der russischen Militäroperation über die Veröffentlichungen des russischen Verteidigungsministeriums über die Biowaffenprogramme des Pentagon in der Ukraine und übersetze alle russischen Erklärungen dazu. Dieses Thema ist hochbrisant und übrigens war das Thema auch eine der wenigen Gelegenheiten, bei denen der Spiegel den Anti-Spiegel erwähnt hat, was der Spiegel sonst sorgsam vermeidet. […]

Der Westen will keine Untersuchung des Abschusses der Il-76: Die Ereignisse des 2. Februar

Hier übersetze ich die Zusammenfassung der Ereignisse in und um die Ukraine des 2. Februar, wie sie in der russischen Nachrichtenagentur TASS veröffentlicht wurde. Die russische Nachrichtenagentur TASS veröffentlicht fast jeden Abend eine Zusammenfassung der Ereignisse des Tages in und um die Ukraine. Ich versuche, möglichst jede Zusammenfassung zu übersetzen, auch wenn ich nicht garantieren […]
Der Machtrausch

Der Machtrausch

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Der Machtrausch

Der Machtrausch

Überzeugt auf der „richtigen Seite der Geschichte“ zu stehen, bekämpfen Linksliberale in Europa und Amerika ihre Gegner von rechts jetzt mit illiberalsten Methoden. Sie rütteln dabei an eben jenen Grundpfeilern der liberalen Demokratie, die sie zu schützen glauben.

von Sebastian Thormann

Viele Jahre lang hieß es in den europäischen Hauptstädten Berlin, Brüssel und Paris, die größte Gefahr für die Demokratie gehe von Rechtspopulisten und „illiberalen Demokraten“ aus. Von rechtskonservativen Regierungen und Parteien, die weiterhin regulär Wahlen abhalten, aber mit Einschüchterungstaktiken gegen die Opposition ihre Herrschaft untermauern – so zumindest die Argumentation.

Gemeint waren Akteure wie Orbán, Trump, die PiS-Regierung in Polen – oder die aufstrebende AfD in Deutschland. Bis auf Orbán sind all die genannten Regierungen heute nicht mehr im Amt. Stattdessen sind es vielerorts linksliberale Regierungen, die sich nun eben jener „illiberaler“ Taktiken paradoxerweise gerade im Namen der „liberalen Demokratie“ bedienen.

Die Argumentation dazu ist denkbar einfach. Man sieht sie täglich in Deutschland: Um die freiheitliche Demokratie vor ihren Gegner zu schützen, müsse sie wehrhaft sein und ihre Gegner auch mit undemokratischen und illiberalen Mitteln bekämpfen. Nur gibt es – anders als in der Weimarer Zeit – heute keine relevanten Parteien mehr, die offen die Abschaffung der Republik fordern. Stattdessen sollen jetzt andere, schwammige Kriterien herhalten, um zu entscheiden, wer potenziell Demokratiegegner ist.

Neben der AfD-Verbotsdebatte erreichte dies einen neuen Höhepunkt als der Verfassungsschutz jetzt seinem Ex-Chef Hans-Georg Maaßen ins Visier nahm, ihm unterstellte, „antisemitische Chiffren“ zu verwenden – und dafür als Quelle ausgerechnet den linksextremen und israelfeindlichen Sender Radio Dreyeckland nutzte.

Zur „Verteidigung der Demokratie“ greift man mancherorts jetzt zu Methoden, die so radikal sind, dass sie selbst von den gerade abgewählten „Illiberalen“ nie zum Einsatz kamen. Beispiel Polen etwa: Die ach so illiberale PiS-Regierung ließ etwa nie die größten Sender des Landes oder gar den Präsidentenpalast stürmen – genau das tat jetzt aber die von Brüssel und Berlin unterstützte neue „rechtsstaatliche“ Regierung von Donald Tusk.

Sie reißt auf brachiale Weise die Kontrolle im Staatsapparat an sich – und ignoriert dabei auch unliebsame Gesetze oder Urteile, sogar solche des Verfassungsgerichts. Aber das ist ja besetzt von PiS-treuen Richtern, heißt es dann gerne. War der Sinn von Rechtsstaatlichkeit aber nicht eben jener Respekt vor geltenden Gesetzen, egal wer sie geschrieben hat, und von Urteilen, egal welcher Richter sie gesprochen hat?

All das wird in Warschau über Bord geworfen. Staatsumbau „gegen rechts“ – um jeden Preis. Das scheint dort das neue Motto zu sein. Mit Unterstützung der EU, die das dortige Ignorieren von Recht und Urteilen mit Freigabe von Fonds belohnt, die zuvor wegen mangelnder „Rechtsstaatlichkeit“ zurückgehalten wurden. An anderer Stelle setzt dabei Brüssel zur Bestrafung an: Gegen Ungarn hält man Gelder zurück, um der Wirtschaft des Landes zu schaden, alles als Teil einer Erpressungstaktik, um das Land zur Zustimmung von EU-Ukraine-Hilfen zu drängen. Die sind schließlich zur Unterstützung der Demokratie – wer dagegen ist, vergeht sich an der europäischen Idee, so scheint zumindest die Brüsseler Haltung zu sein.

Natürlich ist eine Unterstützung der Ukraine gegen Putin – auch aus konservativer Sicht – eine völlig legitime Haltung. Jetzt Länder aber geradezu zu erpressen, dort mitzumachen, wirft ein schlechtes Licht auf das europäische supranationale Gebilde in Brüssel. Viele Politiker, auch hierzulande, wünschen sich, dass aus der EU bald ein echter Staat wird, aber wie würde man ein solches Verhalten in einer echten Bundesrepublik sehen? Wenn etwa in Deutschland eine CDU-Regierung aus politischen Gründen zur Zerstörung der Wirtschaft eines SPD-Bundeslands ansetzt, um deren Zustimmung zu einem Gesetz im Bundesrat zu erpressen? Es wäre das beste Beispiel für jene „illiberale Demokratie“.

Wenn der Oppositionskandidat vom Wahlzettel verschwindet

Aber Europa ist nicht allein, wenn es um solche Tendenzen geht. Auf der anderen Seite des Atlantiks ist Donald Trump das Lieblingshassobjekt. Er soll am liebsten gar nicht erst zur Wahl antreten dürfen. Begriffe wie „wehrhafte Demokratie“ kennt man da eher nicht. Stattdessen sollen Bürgerkriegsartikel aus der US-Verfassung herhalten, um Trumps Rückkehr ins Weiße Haus zu verhindern. Die dahinterliegende Argumentation ist aber oft die gleiche: Er ist eine Gefahr für die Demokratie, daher solle er, der Oppositionskandidat, der aktuell in fast allen Umfragen gegen Amtsinhaber Biden führt, nie wieder auch nur die Chance bekommen, wieder Präsident zu werden – denn das würde er missbrauchen.

Man kann Trump vieles vorwerfen, insbesondere den Umgang seines Teams mit dem Wahlergebnis – aber bei all dem steht bis heute der Nachweis aus, dass er im engeren Sinne tatsächlich die Befugnisse seines Präsidentenamtes dazu missbrauchte. Er erklärte sich eben nicht zum Diktator, er ließ nicht das Militär aufmarschieren, er verschanzte sich nicht im Weißen Haus – er flog beleidigt nach Florida.

Dementsprechend wird Trump heutzutage vor Gericht auch vieles vorgeworfen – ob immer berichtigt oder nicht – aber eben nicht der gerne genannte „Aufstand gegen die USA“. Deswegen klagte ihn kein einziger Staatsanwalt an – und doch soll er genau deswegen vom Wahlzettel verschwinden. So entschieden etwa zuletzt in Maine durch eine Ministerin von Joe Bidens Partei, Shenna Bellows. „Demokratie ist heilig“, erklärte sie als Begründung. Und, so Bellows weiter: „Mir ist bewusst, dass noch nie ein Minister einem Präsidentschaftskandidaten den Zugang zu den Stimmzetteln auf der Grundlage von Abschnitt drei des Vierzehnten Verfassungszusatzes verwehrt hat. Ich bin mir jedoch auch darüber im Klaren, dass sich noch nie ein Präsidentschaftskandidat an einem Aufstand beteiligt hat.“

Die Entscheidung, dass er sich an einem solchen „Aufstand“ beteiligte, glaubt sie allerdings ganz allein treffen zu können – im Namen der Demokratie. Ähnlich agierte schon ein Gericht in Colorado, dass ebenfalls ohne tatsächliche Verurteilung (für die es auch gar nicht zuständig wäre) Trump vom Wahlzettel entfernte. Entscheiden wird nun der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten.

Das versteht auch Bellows, legt sich jedoch nicht fest, ob sie sich daran halten wird: Eine mögliche Aufhebung der Wahlzettel-Entfernung Trumps durch das höchste Gericht des Landes würde sie „nicht von meiner Pflicht zu handeln entbinden“, erklärte die Ministerin kryptisch. Mit anderen Worten gilt auch hier: Wenn der vermeintlichen Verfechterin des Rechtsstaats das Urteil nicht passt, wird sie den führenden Oppositionskandidaten trotzdem nicht auf dem Wahlzettel erscheinen lassen. Wer ist jetzt hier der Demokratie-Feind?

Ähnlich dürfte es in Deutschland wohl vielen AfD-Anhängern gehen, wenn sie hören, wie andere Parteien darüber diskutieren, die zweitbeliebteste Partei des Landes zu verbieten. Die AfD, und gerade ihr rechter Flügel um Höcke, sind nochmal eine andere Nummer als die konservativen Republikaner in den USA. Und hierzulande gibt es tatsächlich einen Mechanismus zum Parteienverbot. Aber macht es das richtig?

Fantasien von Parteienverboten

Es entbehrt jedenfalls nicht einer gewissen Ironie, wenn Politiker und Hunderttausende Bürger offen das Verbot einer der größten Parteien des Landes fordern – mit dem Vorwurf, dass diese eine Diktatur errichten würde, ohne dass diese freilich selbst ein Verbot ihrer Konkurrenz fordert, egal was man vom Rest des Programms hält.

Klar kann man jetzt immer darüber spekulieren, was im Kopf von Alice Weidel vorgeht – aber überhaupt: Was machen eigentlich Verfassungsschutz und Co., wenn Höcke morgen das Verbot der Grünen fordert – und damit begründet, dass ihre Politik freiheitsfeindlich und daher eine Gefahr für die Demokratie sei? Ist das dann der ultimative Grund für ein AfD-Verbot oder gilt dank des Demokratie-Arguments ein Freifahrtschein für Parteienverbotsforderungen?

Man muss jedenfalls weder Orbán, PiS noch die AfD mögen – oder Trump für den besten Republikaner halten – um bei all dem ein Problem zu sehen. Immer mehr derjenigen, die sich selbst für die größten Verfechter der liberalen Demokratie halten, holen im Westen zunehmend politische Waffen heraus, die weder liberal noch demokratisch sind – und agieren dabei nicht selten sogar brachialer als es ihre „illiberalen“ Gegner je in der Regierung waren (Beispiel Polen).

So selbstsicher, auf der „richtigen Seite der Geschichte“ zu stehen, fällt die Doppelmoral kaum einem von ihnen auf. Und selbst wenn: Was, wenn „die Anderen“ an die Macht kommen und es ihnen gleichtun, und nun eben diese illiberalen Mittel gegen die Opposition einsetzen? Dazu darf es dann erst recht nicht kommen, dann muss man noch mehr eskalieren, um das zu verhindern. Das ist der Teufelskreis.

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WHO: Globaler Anstieg der Krebs-Erkrankungen um 77 Prozent

WHO: Globaler Anstieg der Krebs-Erkrankungen um 77 Prozent

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WHO: Globaler Anstieg der Krebs-Erkrankungen um 77 Prozent

WHO: Globaler Anstieg der Krebs-Erkrankungen um 77 Prozent

Bis 2050 sollen jährlich 35 Millionen Krebs-Neuerkrankungen registriert werden, teilt die Weltgesundheitsorganisation mit. 2022 waren es noch 20 Millionen. Trotz oder gerade wegen neuer Erkenntnisse könnte Krebs deutlich häufiger erkannt werden.

von Günther Strauß

In Zukunft werden immer mehr Menschen an Krebs erkranken. Zu diesem Schluss kommt die Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), die Teil der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist und nennt dafür teilweise diffuse Gründe. Auswertungen aus 185 Ländern haben ergeben, dass im Jahr 2022 gut 20 Millionen neue Krebsfälle registriert wurden.

Damit nahm die Zahl gegenüber der 2020 registrierten Fälle um mehr als eine halbe Million zu – und in den nächsten Jahren soll die Zahl drastisch steigen. Bis 2050 sollen laut IARC-Rechnungen jährlich bis zu 35 Millionen Neuerkrankungen registriert werden – das wäre ein Anstieg um satte 77 Prozent.

Brisant: Der größte Anstieg an Krebs-Erkrankungen sei laut WHO in den am weitesten entwickelten Ländern der Welt zu erwarten. Hier könnten bis 2050 jährlich bis zu 4,8 Millionen Fälle hinzukommen. Grund dafür können die fortgeschrittenen medizinischen Möglichkeiten bei der Früherkennung sein –wenngleich neue wissenschaftliche Erkenntnisse auch die Präventivmaßnahmen verbessern sollten. Ob der wissenschaftliche Stand also den Anstieg der Neuerkrankungen erklären sollte, ist fragwürdig.

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl werden allerdings Länder, die am unteren Ende des von den Vereinten Nationen verwendeten Index für menschliche Entwicklung stehen, den prozentual größten Anstieg an Neuerkrankungen erleben: Hier werden die Fälle laut IARC wegen medizinischer Unterversorgung und fehlenden Fachkräften um 142 Prozent zunehmen. Momentan würde jeder fünfte Mensch in seinem Leben an Krebs erkranken, sagt das IARC.

Im Jahr 2022 starben etwa 9,7 Millionen Menschen an Krebs, die häufigste Todesursache war Lungenkrebs, mit einem Anteil von 12,4 Prozent beziehungsweise 1,8 Millionen Fällen. Lungenkrebs war gleichzeitig auch die häufigste Erkrankungsform und vor allem bei Männern ausgebreitet. Frauen wiederum litten in 2,3 Millionen Fällen am häufigsten unter Brustkrebs. Auch Darm- und bei Männern Prostatakrebs traten häufiger auf.

Die Zahl der Menschen, die fünf Jahre nach einer Krebsdiagnose noch lebten, lag 2022 bei 53,5 Millionen – 2020 waren es noch 50,6 Millionen, zumindest hier ist ein Fortschritt zu erkennen, wenngleich die IARC eine Vergleichbarkeit, auch bei den Neuerkrankungen, wegen neuer Erkennungs- und Behandlungsmethoden für nicht angebracht hält, weil neue Erkenntnisse und damit einhergehende Standards jährlich variieren könnten.

So meldet das Europäische Patentamt, die Zahl der Erfindungen zur Krebsbekämpfung sei zwischen 2015 und 2021 um mehr als 70 Prozent gestiegen. Als eines der innovativsten und bei der Krebsforschung fortschrittlichsten Länder wird Deutschland von der EPA aufgeführt. Hier entwickelt unter anderem der Pharma-Riese BioNTech, der auch schon durch die Herstellung weltweit eingesetzter Vakzine gegen Covid-19 bekannt wurde, seit Jahren einen auf mRNA-basierenden Impfstoff gegen Krebs. In über 20 eigenen Studien forscht BioNTech an den Möglichkeiten der Krebstherapien.

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Rechnungsbetrug: Windkraft-Betreiber zockten Millionen ab

Rechnungsbetrug: Windkraft-Betreiber zockten Millionen ab

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Rechnungsbetrug: Windkraft-Betreiber zockten Millionen ab

Rechnungsbetrug: Windkraft-Betreiber zockten Millionen ab

In Großbritannien haben Betreiber erneuerbarer Energien bei der Abrechnung von sogenanntem „Phantom-Strom“ erheblich falsche Werte angegeben und über den Staat Millionen auf Verbraucher abgewälzt. Das System ähnelt dem in Deutschland.

von Jerome Wnuk

Eine Recherche des amerikanischen Magazins Bloomberg offenbart eine Masche der Windkraftindustrie in Großbritannien. Dutzende britische Windparks, die von einigen der größten Energieunternehmen Europas betrieben werden, haben routinemäßig ihre Stromproduktion mehr oder weniger bewusst überschätzt, um Ausgleichszahlungen für nicht-eingespeisten Strom in die Höhe zu treiben.

Laut Marktaufzeichnungen, die Bloomberg ausgewertet hat, hat das die Stromrechnungen der Verbraucher um 50 Millionen Pfund pro Jahr erhöht. Die zuständige Behörde in Großbritannien hat bezüglich der Enthüllungen nun eine Untersuchung gestartet.

Aber von vorne. Im Allgemeinen hat Großbritannien ein ähnliches Problem wie Deutschland, was die sogenannten „Redispatch-Kosten“ betrifft. „Redispatch-Kosten“ sind die Gelder, die der Stromnetzbetreiber für sogenannten „Phantom-Strom“ zahlen müssen, also Strom, den die Windanlagen zwar produzieren, aber welcher nie in das Stromnetz eingespeist wird.

Das kommt vor, wenn in einem Moment so viel Wind weht, dass die Windkraftanlagen so viel Strom erzeugen, dass wenn alles eingespeist werden würde, das Stromnetz überbelastet wäre und kollabieren würde. Die Windkraftanlagen, die der Stromnetzbetreiber dann vom Netz nimmt, kriegen als Ausgleich dann trotzdem dieselbe Vergütung, wie wenn der Strom in das Netz geflossen wäre. Dieses Phänomen nennt man „Redispatch-Kosten“.

Ein Problem, das mit steigendem Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien immer regelmäßiger wird – denn bekanntermaßen ist Strom aus Wind und Sonne nicht planbar, wie etwa Atom- oder Kohlestrom. Die Rechnung zahlt der Verbraucher, denn die Stromnetzbetreiber geben die Kosten an den Kunden direkt weiter. Die „Redispatch-Kosten“ in Großbritannien kosten den Verbraucher so jedes Jahr Hunderte Millionen Pfund. In Deutschland waren es 2022 2,6 Milliarden Euro für Redispatch-Kosten. Tendenz: stark steigend.

Manipulierte Prognosen

Als wenn das nicht schon teuer wäre, kommt jetzt die enthüllende Bloomberg-Recherche hinzu. Denn die Windanlagenbetreiber tricksen die zu zahlenden Kosten noch weiter nach oben. Bloomberg berichtet, dass einige Windparkbe

treiber in den Angaben, wie viel Energie sie angeblich produzieren wollen, bewusst übertreiben, was die Zahlungen, die sie für die Abschaltung erhalten, in die Höhe treibt. Bloomberg beruft sich dabei auf neun Personen – Händler, Akademiker und Marktexperten –, von denen sich die meisten bereit erklärten, über dieses kontroverse Thema nur unter der Bedingung der Anonymität zu sprechen.

Mit diesen Experten zusammen habe man 30 Millionen Datensätze von 2018 bis Juni 2023 analysiert, um die täglichen Prognosen der Windkraftbetreiber über die geplante Energieerzeugung mit ihrer tatsächlichen Produktion ohne Drosselung zu vergleichen. Von 121 Windparks in der Analyse überschätzten 40, also ein Drittel, ihre Leistung im Durchschnitt um 10 Prozent oder mehr, 27 von ihnen überschätzten ihre Leistung sogar um mindestens 20 Prozent.

Beispiele findet Bloomberg genug: Der Windpark Fallago Rig von Electricite de France SA nahe der schottischen Grenze gab etwa an, 27,1 Prozent mehr Strom zu erzeugen als er es wirklich tat – in einem Zeitraum von fünf Jahren. Beim Windpark Crystal Rig II von Olsen Renewables ging es sogar um 35,5 Prozent mehr Strom. Ventient Energy, unterstützt von der Vermögensverwaltungssparte von JPMorgan Chase & Co., hat die Leistung seines Windparks Farr um 28,7 Prozent überbewertet.

Sprecher von EDF und Fred Olsen reagierten in Pressemitteilungen auf die Vorwürfe defensiv. Man nehme die Einhaltung der Marktvorschriften sehr ernst nehmen und würde mit Drittfirmen zusammenarbeiten, um seine Prognosen zu erstellen. Natural Power, ein Beratungsunternehmen, das Prognosedienstleistungen für beide Unternehmen anbietet, sagte, es habe sich stets an der „Best-Practice-Methodik der Branche“ orientiert. Ventient und JPMorgan lehnten dagegen eine Stellungnahme ab.

Eine Ausrede, die Experten nicht überzeugt: „Der durchschnittliche Fehler sollte nahe null liegen. Sie sollten genauso oft zu wenig vorhersagen wie zu viel vorhersagen.“, so Jethro Browell, Dozent an der Universität Glasgow und Experte für Energieprognosen.

Doch die Datenanalyse zeigt, dass das nicht der Fall ist. Tatsächlich lieferten mehr als die Hälfte der Windparks, so Bloomberg, ihre Werte mit einem Abweichungswert innerhalb von 5 Prozent. Darüber hinaus hat etwa ein Viertel von ihnen ihre Leistung sogar zu niedrig angegeben. Umso klarer fällt demnach auf, dass die Windanlagen, die so eklatant überschätzt haben, wohl nicht nur fahrlässig waren, sondern vermutlich bewusst ihre Zahlen aus ökonomischem Interesse zu hoch gerechnet haben.

Schaden in Millionenhöhe

Schwierig ist es, die Kosten, die dadurch für den Verbraucher entstanden sind zu schätzen. Bloomberg geht für Großbritannien jedoch von 51 Millionen Pfund Mehrkosten seit 2018 aus. Nachdem diese Geschichte am Donnerstag veröffentlicht wurde, teilte ein Ofgem-Sprecher Bloomberg mit, man habe mit der „Untersuchung des mutmaßlichen Verhaltens“ begonnen. Die Regulierungsbehörde habe auch den Netzbetreiber von National Grid PLC gebeten, die Angelegenheit zu untersuchen, sagte der Sprecher. „Wir werden weiterhin daran arbeiten, die Marktintegrität und die Verbraucher zu schützen.“ Jedes Unternehmen, bei dem festgestellt wird, dass es absichtlich ungenaue Prognosen abgibt, muss mit einer erheblichen Geldstrafe rechnen, sagte Ofgem in einer früheren Erklärung.

Deutschland zahlt bei weitem mehr Redispatch-Kosten als Großbritannien. Während sich die Kosten bei unserer stark auf erneuerbare Energien fokussierter Stromerzeugung auf 2,69 Milliarden Euro belaufen, zahlt Großbritannien laut Bloomberg 800 Millionen Pfund, also knapp eine Milliarde Euro.

In Deutschland erfolgt der finanzielle Ausgleich über die Bundesnetzagentur. Und auch diese vertraut bei der Vergütung des nicht-eingespeisten Stroms auf die Angaben der Betreiber der Windkraftanlagen. In einem Beschluss aus 2021 bezüglich der Redispatch-Kosten verpflichteten sich die Anlagenbetreiber Stammdaten, Planungsdaten und Echtzeitdaten an die jeweiligen Anschlussnetzbetreiber zu übermitteln.

Auf Anfrage von Apollo News, ob es in Deutschland auch zu solchen Manipulationen käme, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur, „dass eine Studie zur Angemessenheit von Redispatchzahlungen bei Windenergieanlagen in Deutschland ist der Bundesnetzagentur nicht bekannt“ sei. „Die Mechanismen des Redispatch und der darauf aufbauenden Entschädigungszahlungen sind in Deutschland darauf ausgerichtet, den von Abregelungen betroffenen Anlagenbetreiber nicht schlechter und nicht besser zu stellen, als ohne Abregelung.“

Zahlungen würden „so gut es geht objektive Werte zugrunde gelegt“ werden. „Insbesondere spielt die Erzeugung zum Abregelungszeitpunkt, die sich objektiv bestimmen lässt, eine wichtige Rolle. Zuständig für eine Plausibilisierung der in Rechnung gestellten Beträge sind die Netzbetreiber, bei denen die Bundesnetzagentur wiederholt die Vorgehensweise – gerade auch im Blick auf eine einzelfallbezogene Betrachtung – kritisch hinterfragt hat.“

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Die Ukraine droht dem ZDF nach wahrheitsgemäßem Bericht aus Mariupol

Es war überraschend, aber das ZDF hat tatsächlich wahrheitsgemäß aus Mariupol berichtet und dabei alles bestätigt, was ich seit Beginn der Eskalation in der Ukraine berichte: Die Menschen in der Stadt sind pro-russisch, Russland leistet eine ungeheure Wiederaufbauarbeit, das ZDF hat über neue Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser berichtet, die Russland in der Stadt im […]
Positive Strahlenwirkungen – Teil 2: Wie ist das alles zu verstehen?

Positive Strahlenwirkungen – Teil 2: Wie ist das alles zu verstehen?

Dr. Lutz Niemann

Die weltweit praktizierten Strahlenschutzgesetze schützen vor einer Strahlendosis, die nicht nur keine gesundheitliche Gefahr darstellt, sondern die im Gegenteil das Immunsystem von Lebewesen stärkt und somit für eine bessere Gesundheit sorgen kann (siehe Teil 1). Dieser Schutzmechanismus tritt unterhalb des NOAEL-Wertes („No Observed Adverse Effect Level”) auf. In der Medizin spricht man von adaptiver Antwort und Impfungen sind eine segensreiche Anwendung.

Wie ist der Effekt der adaptiven Antwort oder Hormesis zu verstehen?

Der menschliche Körper besteht aus etwa lebenden 1014 Zellen. In jeder Sekunde sterben etwa 2 bis 3 Millionen Zellen und es wird die gleiche Anzahl von Zellen neu gebildet. Die Gesundheit der Zellen bestimmt die Gesundheit des Menschen. Wenn für den Körper lebenswichtige Zellen sterben, dann stirbt auch der Mensch. Das Leben des Menschen wird bestimmt durch das Leben der Zellen. In jeder Zelle des Menschen findet der lebensnotwendige Stoffwechsel statt. So werden in jeder Zelle in jeder Sekunde eine Million CO-Moleküle als Verbrennungsprodukt der in der Nahrung enthaltenen Nährstoffe gebildet, mit dem Blutkreislauf abtransportiert und über die Lunge ausgeatmet.

Das Immunsystem muss alle Fremdstoffe – auch schädliche Bakterien und schädliche Viren – bekämpfen. Durch eine Schnapspraline werden dem Körper 10²² giftige Alkoholmoleküle zugeführt, das ergibt rechnerisch für jede Zelle 100 Millionen abzubauende Giftmoleküle. Dieser Abbau gelingt ohne Probleme, der Mensch leidet nicht darunter. Durch den Abbau der Ethanol-Moleküle wird das Immunsystems trainiert, es ist gut für die Gesundheit des Menschen. Erst bei höherer Alkoholzufuhr gelingt der Giftabbau nicht reibungslos, der Mensch verspürt Vergiftungserscheinungen, die je nach Trainingszustand mehr oder weniger stark sind.

Alle Fremdstoffe, die vom Körper bekämpft werden müssen, sind in geringer Menge gut für das Immunsystem, denn sie trainieren es in seinen Fähigkeiten. Ein gut trainiertes Immunsystem kann den nächsten Angriff durch dieselben Fremdstoffe besser überstehen. Das ist ein Nutzen für den Körper.

Welche Dosis von Strahlung ist nützlich / schädlich?

Es ist zunächst zu klären, was eine Strahlendosis von 1 Milli-Sievert (1 mSv) bedeutet. Das kann man sich durch eine Rechnung an einem Beispiel klar machen: Man nehme zum Beispiel die Gamma-Strahlung von körpereigenen Kalium-40, berechne deren Dosis und schaue sich die Anzahl der von einem Gamma-Strahl getroffen Zellen an. Hier soll nur das Ergebnis mitgeteilt werden:

Ein Milli-Sievert bedeutet eine Strahlenspur pro Zelle.

Damit bedeutet der in Deutschland (und weltweit) geltende Grenzwert durch Zusatzbestrahlung in der Kerntechnik von 1 mSv pro Jahr, daß höchstens einmal im Jahr jede Zelle des Körpers von einem Strahlenteilchen durchquert werden darf und in der Zelle eventuell „Unheil“ anrichten darf. Ein Ereignis im Jahr ist verschwindend wenig im Vergleich mit den Lebensvorgängen in jeder Zelle wie Verbrennen von Kohlehydraten mit Bildung von einer Million Aschemolekülen CO2 in jeder Sekunde.

Prof. Dr. Ludwig E. Feinendegen formulierte (siehe hier)

Wie ist die Beobachtung der nützlichen Strahlenwirkung zu verstehen?

Durch ionisierende Strahlung werden Elektronen in den Molekülen der Zellen von ihren Plätzen entfernt. Soweit es sich dabei um Bindungselektronen handelt, bedeutet das chemische Veränderungen in den Zellen. Diese Veränderungen können von zellulären Abwehrmechanismen korrigiert werden. Zusätzliche Verlagerungen von Bindungselektronen bedingen wiederum Anregung für zusätzliche Korrekturprozesse in der Zelle. Es können alle Bindungselektronen mit mehr oder weniger gleicher Wahrscheinlichkeit getroffen werden, daher können alle möglichen chemischen Reaktionen in der Zelle angeregt werden. Somit können alle möglichen Korrekturreaktionen in den Zellen durch Training gestärkt werden. Das wiederum bedeutet sehr vielseitige Möglichkeiten, infolge Strahlung das Abwehr- und Immunsystem der Zellen zu stärken.

Bei der Gabe von Medikamente an Patienten geschieht ähnliches, aber es werden spezifische Reaktionen angeregt, immer nur in Bezug auf eine bestimmte Therapie einer Krankheit. Die Wirkung von Strahlung ist unspezifisch, vielseitiger als bei Medikamenten. So erklärt sich auch die Tatsache, daß schädliche Wirkungen von Chemikalien durch Vorbestrahlung gemildert oder vermieden werden können.

T.D. Luckey, M. Doss, W. Allison, C.L. Sanders geben Empfehlungen für optimale Dosis zum Erreichen einer biopositiven Wirkung, wobei das Training der Zellen wie bei sportlicher Aktivität gleichmäßig über die Zeit zu verteilen ist:

Positive Strahlenwirkungen – Teil 2: Wie ist das alles zu verstehen?

Die Zunahme des Krebsrisikos bei den Überlebenden der Kernwaffenexplosionen in Japan war ab 1,5 Sv in einer Zeit von Sekunden sicher zu beobachten (Teil 1, Bild 6). Das bedeutet für jede Zelle des Körpers 1500 Strahlenspuren durch jede Zelle. Da wird es verständlich, daß Schäden wie Störungen im Stoffwechsel der Zellen oder hin und wieder die Initiierung von Krebs auftreten können.

Folgende Übersicht zu den Dosisleistungen [Dosis / Stunde] zeigt die Bereiche von Schaden und Nutzen: Grün sind die Bereiche normal = ohne Wirkung unten, Nutzen in der Mitte und Gefahr oben

Rot = Bereich vom Co-60 Ereignis (rot) und dem von Luckey, Allison, Doss, Sanders empfohlenen nützlichen Dosisleistungsbereich (blau).

Die Dosisleistung in den „Todeszonen“ von Tschernobyl und Fukushima reicht bis in den Bereich der nützlichen Dosisleistung hinein. Dieser Nutzen war gering, aber messbar, siehe Bild 11 und 12 in Teil 1. Der Bereich der eindeutig positiven Strahlenwirkung wie beim Co-60-Ereignis in Taiwan wurde nicht erreicht.

Die Evakuierungen in Fukushima und Tschernobyl wurden gemacht, weil es die Gesetze erfordern. Dadurch wurde den Menschen eine Strahlendosis verweigert, die ihnen eventuell einen geringfügigen gesundheitlichen Nutzen hätte bringen können.

Die Evakuierungen in Fukushima selber brachten weit über 1000 Personen den Tod. Das ist bekannt, wird aber nur in den Fachmedien erwähnt. Nach anfänglichem Zögern wurden aus den Krankenhäusern sogar die Intensivpatienten abtransportiert, mit dem Tod von ca. 50 Patienten, weil deren Versorgung unterbrochen worden ist. Man weiß, daß Intensivpatienten nicht von den Versorgungsgeräten getrennt werden dürfen. Die Tatsache, daß dieses trotzdem gemacht worden ist, wirft ein trauriges Bild auf die Folgen des unsinnigen Gehorchens der Strahlenschutzgesetzgebung.

In Tschernobyl wurden etwa doppelt so viele Menschen aus ihren Wohnungen evakuiert wie in Fukushima. Es ist damit zu rechnen, daß dort auch doppelt so viele Menschen als Folge dieser Maßnahmen zu Tode gekommen sind.

Die bei den Unfällen von Tschernobyl und Fukushima nach „Recht und Gesetz“ (???) durchgeführten Evakuierungen waren falsch. Diese Maßnahmen brachten vielen Menschen Unglück bis zum Tod.

In Fukushima waren es über 1000 Todesopfer, in Tschernobyl vermutlich sehr viel mehr, denn dort wurden doppelt so viele Menschen aus ihren Wohnungen vertrieben. Die Strahlung in den Umgebungen der verunfallten Kernkraftwerke lag im unteren Bereich der Hormesis.

Hätte man die Menschen nicht evakuiert, dann hätten sie von der nützlichen Strahlenwirkung profitieren können. Dieses wurde ihnen durch die falschen Strahlen“schutz“ (???) gesetze verwehrt.

Die Gesetze sind falsch, hier ist dringende Korrektur erforderlich. Eine Initiative sollte dazu sollte von den Personen ausgehen, die die Zusammenhänge verstehen: Den Strahlenschutzauthoritäten

[1] T.D. Luckey, “The health effect of low dose ionization radiation”, J. Amer. Phys. Surgeons Vol. 13, 2, 39-42

[2] W. Allison, „Nuclear is for Life, A Cultural Revolution“, ISBN 978-0-9562756-4-6, Nov. 2015

[3] M. Doss, “Linear-No-Threshold Model vs. Radiation Hormesis”, Dose-Response, 11:495-512, 2013

[4] Ch. L. Sanders „Radiation Hormesis and the Linear-No-Threshold Assumption“ Springer-Verlag 2010

 

EIKE-Präsident Dr. Thuß: „Die große Transformation ist in den letzten Jahren das Regierungsziel“

EIKE-Präsident Dr. Thuß: „Die große Transformation ist in den letzten Jahren das Regierungsziel“

EIKE-Präsident Dr. Thuß: „Die große Transformation ist in den letzten Jahren das Regierungsziel“

Der Präsident des Europäischen Instituts für Klima & Energie (EIKE), Dr. Holger Thuß, weist im AUF1-Gespräch Unterstellungen des ZDF zurück, wonach sein Institut eine Art Ableger des US-„Heartland Institute“ sei und viel Geld von der Öl- und Gasindustrie erhalte.

Auch wehrt er sich gegen den Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit, ein solcher sei vielmehr an seine Kritiker zu richten. Thuß bestätigt ferner die These, dass die weltweite Klimapolitik der Erreichung einer großen Transformation bzw. eines „Great Reset“ diene.

Er begründet dies damit, daß der „Wissenschaftliche Beirat Bundesregierung Globale Umweltveränderungen“ (WBGU) 2011 ein Hauptgutachten mit genauen Pfadbeschreibungen zur großen Transformation vorgelegt habe – und diese sei seit Jahren auch das Regierungsziel, was sogar offiziell propagiert werde.

 

Hier geht es zum Interview!

 

Ausschlüsse und Kündigungen: Totaler Krieg gegen die AfD

Ausschlüsse und Kündigungen: Totaler Krieg gegen die AfD

Ausschlüsse und Kündigungen: Totaler Krieg gegen die AfD

Von MANFRED ROUHS | Der etablierte Politikbetrieb geht immer rabiater gegen die AfD vor. Die Partei soll offenbar mit allen Mitteln ausgegrenzt und ihre Mitglieder und Unterstützer sollen sozial ausgebürgert werden. Der CDU-Kreisverband Potsdam leitet ein Ausschlussverfahren gegen sein Mitglied Wilhelm Wilderink ein. Das berichtet die „B.Z.“. Der Mann ist Inhaber des Gästehauses am Lehnitzsee, […]

EU will „Desinformation“ und „Hassrede“ unter dem Deckmantel der Förderung der Menschenrechte zensieren

Ganz oben auf der Agenda für 2024

Die Europäische Union (EU) verfolgt aktiv Strategien zur Regulierung von sogenannter Hassrede und Desinformation im Internet, um ein sichereres digitales Umfeld zu schaffen. Dies erfordert ein komplexes Geflecht rechtlicher Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Annahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission im Dezember 2021, in der vorgeschlagen wird, die Liste der „EU-Verbrechen“ gemäß Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um Hassverbrechen und Hassreden zu erweitern. Wenn der Rat diesen Vorschlag annimmt, könnte er der EU den Weg ebnen, zusätzliche Formen von Hassreden und Hassverbrechen zu kriminalisieren, die über rassistische oder fremdenfeindliche Motive hinausgehen.

Der Ansatz der Europäischen Kommission umfasst eine Reihe von Maßnahmen, wie die Unterstützung nationaler Behörden bei der Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen, die Konzentration auf die Unterstützung von Opfern und die Verbesserung der Schulung von Strafverfolgungsbehörden. Insbesondere hat die Kommission 2016 einen freiwilligen Verhaltenskodex mit großen IT-Unternehmen initiiert, um illegale Hassreden im Internet zu bekämpfen. Dies spiegelt eine EU-weite Anstrengung zur Bekämpfung von Hass im Internet wider, einschließlich spezifischer Formen von Hassreden und Hassverbrechen, die sich gegen verschiedene Gemeinschaften richten.

Im Kontext der breiteren Debatte über die Regulierung von Online-Räumen haben Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) die Notwendigkeit von Gesetzen und nicht nur von Plattform-Richtlinien zur Regulierung sozialer Medien betont. Diese Diskussion gewinnt an Bedeutung angesichts der Arbeit der EU am Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA), die voraussichtlich Regeln für Online-Plattformen und Maßnahmen zur Bekämpfung schädlicher oder illegaler Inhalte wie „Desinformation“ enthalten werden.
Während einige Abgeordnete klare Regeln für Internetgiganten und den Schutz der demokratischen Debatte in den sozialen Medien forderten, äußerten andere Bedenken hinsichtlich des Zensurpotenzials und der Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit. Das „Notice and take down“-System wurde beispielsweise kritisiert, da es zu Zensur führen könnte, da Plattformen gezwungen werden könnten, Inhalte durch Algorithmen zu filtern, was zu einer übervorsichtigen oder politisch korrekten Moderation führen könnte.

Die Bemühungen der EU in diesem Bereich, insbesondere in Bezug auf große US-Technologieunternehmen, könnten internationale Auswirkungen haben, einschließlich möglicher Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit von US-Bürgern.

Der Regulierungsansatz der EU steht im Widerspruch zum Schutz des ersten Verfassungszusatzes in den USA, der die Möglichkeiten der Regierung zur Regulierung der Meinungsäußerung einschränkt.

Die EU-Delegation am UN-Hauptsitz in Genf hat ihre Prioritäten für die UN-Menschenrechtsarbeit bis 2024 vorgestellt.

Es überrascht nicht, dass darin auch auf das Engagement der EU im Kampf gegen „Hate Speech“ und „Desinformation“ Bezug genommen wird.

Die vom Europäischen Rat, dem politischen Entscheidungsgremium der EU, veröffentlichten Schlussfolgerungen sind in nicht weniger als 40 Punkte unterteilt, von denen sich zwei auf „Hate Speech“ und drei auf „Desinformation“ beziehen.

Die letztgenannte Kategorie von Bedrohungen der Menschenrechte, die die EU angeblich schützen will, findet sich in Gesellschaft von Dingen wie Kriegen, Autoritarismus und auch einem „Vorstoß gegen die Gleichstellung der Geschlechter“.

Nach dieser scheinbar willkürlichen Sammlung von Bedrohungen taucht die Desinformation im Abschnitt über die universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten wieder auf. Hier behauptet die EU sogar, nicht nur die Rechtsstaatlichkeit „aktiv zu fördern“, sondern dies auch speziell im Zusammenhang mit der Entwicklung von KI und Internet zu tun.

Diese Entwicklung und Nutzung soll weiterhin nach „demokratischen“, aber auch „verantwortungsvollen, sicheren und vertrauenswürdigen“ Grundsätzen erfolgen – und in den Schlussfolgerungen heißt es, KI solle „angemessen“ reguliert werden.

Dann geht die intellektuelle Gymnastik weiter: Zunächst verspricht die EU, auf Online-Zensur, Internetsperren etc. aufmerksam zu machen (aber nicht dagegen vorzugehen). – Doch schon im nächsten Satz ist von „Desinformation“ die Rede.

Die missbräuchliche Verwendung dieses Begriffs und die Übertreibung des angeblich neuen Phänomens der Desinformation in der Welt, wenn verschiedene Regierungen, Medien und soziale Plattformen versuchen, Nutzer und Inhalte zu zensieren, ist bekannt und sogar dokumentiert.

Jedenfalls wird „Desinformation“ in dem Dokument zusammen mit Cyberkriminalität und „technologiegestützter sexueller Belästigung und Missbrauch im Internet“ genannt. Auf diese Dinge will die EU nicht nur aufmerksam machen, sondern sie tatsächlich „bekämpfen“.

Die Politik wird als Mittel zur Verbesserung des Datenschutzes, des „zivilgesellschaftlichen Online-Raums“ und dessen, was die EU als „verantwortungsvolle“ Plattformverwaltung ansieht, dargestellt.

Dann kommen wir auf das Versprechen zurück, ein offenes, freies, sicheres und interoperables Internet zu fördern, einschließlich des Schutzes seiner Multi-Stakeholder-Basis.

Die EU möchte, dass dies in den Globalen Digitalpakt der Vereinten Nationen aufgenommen wird, und aus den Schlussfolgerungen geht hervor, dass die EU auch aktiv an allen künftigen globalen KI-Governance-Rahmenwerken mitwirken möchte.

Hate Speech wird zusammen mit Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und dem sehr weit gefassten Begriff der Intoleranz erwähnt.

Schwerwiegende Probleme wie diese zu definieren, ohne sie wirklich zu definieren, ist eine beliebte Methode sprachfeindlicher Unternehmen und Organisationen, da eine Vielzahl von Verstößen und „Übertretungen“ unter eine solche Nicht-Definition fallen können.

In den Schlussfolgerungen der EU wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Beseitigung dieser Missstände auf rechtlichen Rahmenwerken wie dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus 2020-2025 beruht.

In diesem Zusammenhang erklärt die EU, dass sie mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten wird, d.h. dass sie sich an den einschlägigen Mechanismen der Weltorganisation beteiligen wird, unabhängig davon, ob sie an deren Ausarbeitung beteiligt war oder nicht.

Hassreden werden in einer Schlussfolgerung zum Schutz der Rechte von Minderheiten erneut hervorgehoben. Zunächst erklärt die EU ihre Absicht, „weiterhin“ „alle Staaten“ aufzufordern, die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, zu respektieren.

Erneut bekräftigt die Organisation, dass sie die Rede- und Meinungsfreiheit schützen und sich gleichzeitig nicht nur der Aufstachelung zu Gewalt und Hass, sondern auch Hassreden „online und offline“ widersetzen wird.

So heißt es in einer Schlussfolgerung, die EU werde weiterhin vor einer zunehmenden staatlichen Kontrolle des Online-Raums „warnen“, dann aber „proaktiv gegen die Manipulation ausländischer Informationen“ vorgehen und „Informationsintegrität im Kampf gegen Desinformation“ fördern.

Ein Thema, das sich wie ein roter Faden durch die Schlussfolgerungen zieht, ist die Trennung der Themen Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung, aber auch ihre Verknüpfung. Ziel dieses Ansatzes könnte es sein, die Sichtbarkeit des letzteren zu erhöhen.

Die Methode, mit der die EU ihre Positionen zu verschiedenen Themen, die sie für menschenrechtsrelevant hält (wie z.B. nicht nur allgemeine Menschenrechtsverletzungen, Förderung von Bildung, Gesundheit usw., sondern auch LGBTI-Rechte, eine vielfältige Zivilgesellschaft, Klimawandel usw.), durchzusetzen versucht, ist das Labyrinth verschiedener UN-Initiativen.

Dazu gehört auch der Zukunftsgipfel zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs).