Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Ungarn wird keine Militärhilfe für die Ukraine genehmigen, solange die OTP-Bank auf der schwarzen Liste steht

Der ungarische Außen- und Außenwirtschaftsminister Péter Szijjártó hat erklärt, dass die EU-Länder die Zahlungen aus dem Europäischen Friedensfonds um weitere 500 Millionen Euro erhöhen wollen, um die ukrainische Armee zu unterstützen Ungarn wird zusätzlichen EU-Militärhilfen für die Ukraine aus der Europäischen Friedensfazilität erst dann zustimmen, wenn die ungarische OTP-Bank von der Liste der „internationalen Kriegssponsoren“ […]

US-Außenministerium äußert sich zum Eindringen ukrainischer Terroristen in das Belgoroder Gebiet

Matthew Miller, Sprecher des US-Außenministeriums, sagte, die Ukraine solle selbst entscheiden, wie sie militärische Operationen gegen Russland durchführen wolle Die USA sind der Ansicht, dass die Ukraine selbst entscheiden sollte, wie sie militärische Operationen gegen Russland durchführt. Das sagte der Sprecher des US-Außenministeriums, Matthew Miller, am Montag bei einer regulären Pressekonferenz und kommentierte das Eindringen […]

Das Pentagon glaubt, dass die Lieferung der F-16 den Verlauf der Kriegshandlungen nicht zu Gunsten der Ukraine verändern wird

US-Luftwaffenminister Frank Kendall glaubt, dass die Lieferung dieser Flugzeuge an Kiew „bestenfalls einige Monate“ dauern wird Die bevorstehende Übergabe von F-16-Kampfbombern durch den Westen an die Ukraine wird den Verlauf der Kriegshandlungen nicht drastisch zu Gunsten Kiews verändern. Dies erklärte der US-Luftwaffenminister Frank Kendall am Montag bei einem Treffen mit einer Gruppe von Militärbeobachtern in […]

Das Wallstreet Journal hat von Drohungen Jeffrey Epsteins gegen Bill Gates wegen seiner Affäre mit einer russischen Frau erfahren

Der Zeitung zufolge beteiligte sich der Microsoft-Gründer nicht an der Finanzierung einer gemeinnützigen Stiftung, die der Finanzier einrichten wollte, woraufhin Epstein begann, Gates zu erpressen. Er verlangte von dem Geschäftsmann die Rückzahlung der Gelder, die er angeblich einer Russin für Studienzwecke geliehen hatte Der Finanzier Jeffrey Epstein hat versucht, Microsoft-Gründer Bill Gates wegen seiner Affäre […]

Deutsche Justizbehörden treten die Religionsfreiheit mit Füssen

Der reformierte Pfarrer Lothar Mack gehört zu den wenigen kirchlichen Stimmen, die die Corona-Politik von Anfang schonungslos kritisiert haben. Sein Engagement brachte den ehemaligen Gemeindepfarrer aber auch in Schwierigkeiten. Noch immer hat Mack heute mit den Mühlen der Justiz zu kämpfen.

Deutsche Justizbehörden werfen Mack vor, gegen Corona-Verordnungen verstossen zu haben. Sein «Vergehen»: Er hielt am 10. April 2021 auf dem Schulhof der Anne-Frank-Schule in Rastatt einen Gottesdienst ab.

Für diesen Tag hatten Aktivisten im städtischen Tullapark eine Versammlung gegen die Corona-Politik angekündigt und dazu Mack für einen Vortrag eingeladen. Das Landratsamt Rastatt verbot diese Versammlung jedoch. Zahlreiche Polizisten befanden sich an diesem Tag in der Stadt, um diese Weisung auch durchzusetzen. Die Behörde begründete ihren Entscheid damit, dass sich durch eine Versammlung das Coronavirus verbreiten und die Bevölkerung gefährden könnte.

Ungeachtet des Verbots, versammelten sich am frühen Nachmittag einige hundert Menschen im Umkreis der Anne-Frank-Schule. Mack reiste damals in seiner Eigenschaft als Pfarrer ebenfalls in die Stadt, weil er sich gerade jetzt nicht von den Menschen zurückziehen und eine mögliche Eskalation der Situation vermeiden wollte. Er beabsichtigte, dann bei Bedarf deeskalierend einzugreifen.

Mack entschied sich gegen 15 Uhr spontan dazu, einen Gottesdienst abzuhalten (hier sehen Sie das Video dazu). Dabei forderte er zu Beginn mit dem Mikrofon die Menschen auf, den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten. Während des Gottesdienstes betete er das Vaterunser, zitierte aus Bibelstellen und segnete die Menschen.

Erfolglose Beschwerde

Ein Unding für die Behörden. Die Stadt Rastatt sandte Mack ein halbe Jahr später ein Bussgeldbescheid in der Höhe von 1500 Euro. Sie hielt dem Pfarrer vor, gegen die damalige Corona-Verordnung verstossen zu haben. Dafür hatte dieser aber kein Verständnis und reichte Beschwerde ein. Erfolglos.

Am 30. September 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Rastatt. Es warf Mack vor, «vorsätzlich eine religiöse Veranstaltung ohne Einhaltung der Hygieneanforderungen und ohne Erstellung des erforderlichen Hygienekonzepts» abgehalten zu haben.

Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier, der Mack bei dieser Gerichtsverhandlung juristisch vertrat, sprach von einem «historischen Urteil». «Damit dürfte Herr Mack der erste Pfarrer in Deutschland sein, der wegen des reinen Abhaltens eines Gottesdienstes verurteilt wurde», sagte Sattelmaier in einem Video nach jener fünfstündigen Verhandlung.

Mack zog das Urteil daraufhin weiter. Doch auch die weiteren Instanzen beurteilten die Rechtslage nicht wesentlich anders. Ebenso wie das Amtsgericht sah auch das Oberlandesgericht Karlsruhe die Sache: Der Gottesdienst habe aufgrund der damaligen epidemiologischen Lage eine Gefahr für Leib und Leben dargestellt, so die Wahrnehmung der Justizbehörde. Entsprechend sei die Religionsfreiheit nur noch zweitrangig gewesen und die Busse gegen Mack gerechtfertigt.

Ganz anders sieht das Rechtsanwalt Ralf Ludwig. Der bekannte Anwalt ist der Meinung, dass die bisherigen Gerichtsbeschlüsse verfassungswidrig seien. Ludwig unterstützt Mack juristisch und hat für ihn unlängst Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine solche ist im deutschen Recht ein ausserordentlicher Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt werden kann.

Ziel ist es, damit die bisherigen Entscheidungen zu kippen. Denn bei einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde hebt das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen der Vorinstanzen auf.

Fehlende Abwägung

Ludwig wirft den Justizbehörden vor, zentrale rechtliche Standards missachtet zu haben. Dies unter anderem deshalb, weil sie nicht zwischen der Religionsfreiheit (Art. 4 Grundgesetz) und dem «Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit» (Art. 2 Grundgesetz) abgewogen hätten. Weder das Amtsgericht Rastatt noch das Oberlandesgericht Karlsruhe habe diese wichtige Abwägung vorgenommen.

Das Amtsgericht habe einfach «vorausgesetzt», dass durch den Gottesdienst eine Gefahr ausgegangen sei. Doch eine «gerichtliche Überprüfung» habe nicht stattgefunden, schreibt Ludwig in der Beschwerde, die Transition News vorliegt. Ludwig weiter:

«Letztlich hat das Amtsgericht einen absoluten Vorrang von Leib und Leben festgestellt, der dem Grundgesetz fremd ist und diesen absoluten Vorrang gegen andere Grundrechte gestellt und diesen anderen Grundrechten hierdurch in ihrem Wesenskern ihre Berechtigung abgesprochen.»

Für Ludwig steht fest: Die Verletzung der Religionsübungsfreiheit «ist offensichtlich». Der Anwalt wirft den Justizbehörden zudem vor, Mack sein rechtliches Gehör verweigert zu haben, weil die Justizbehörden überhaupt nicht auf dessen Rechtsbeschwerden eingegangen seien.

Mack gibt nicht klein bei

Für Lothar Mack ist klar: Er wird noch lange nicht klein beigeben. Er sieht seine Grundrechte verletzt – insbesondere jenes auf Religionsfreiheit. «Die ungestörte Religionsausübung muss gewährleistet sein», sagt Mack gegenüber Transition News, das stehe auch in Artikel 4 des Grundgesetzes. Mack verweist zudem darauf, dass die Störung der Religionsausübung gar einen Straftatbestand erfülle.

Hier gehe es um Grundsätzliches. Im Zentrum stehe schliesslich die Frage: Gibt es Religionsfreiheit oder gibt es sie nicht? Dafür sei Mack auch bereit, das Verfahren gegebenenfalls an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg weiterzuziehen.

Doch er hofft, dass die Verfassungsbeschwerde angenommen wird. Dann stünden die Chancen auf eine Revision der bisherigen Urteile gut, wie er meint. «Von der Sache her müssten sie unbedingt drauf eingehen; politisch dürfte es inopportun sein.»

***

Hinweis der Redaktion:

Lothar Mack verfasst auf Transition News regelmässig «Das andere Wort zum Sonntag».

Indien schlägt gegen EU wegen russischer Ölkritik zurück (Vantage)

“Der Spitzendiplomat der EU hat die Mitgliedsländer aufgefordert, “Maßnahmen zu ergreifen”, wenn Indien raffiniertes russisches Rohöl in europäische Länder exportiert. Neu-Delhi erwiderte, dass raffiniertes russisches Rohöl von den Sanktionen ausgenommen ist. Palki Sharma erzählt dir mehr.”

Übersetzung des Vantage Beitrags vom 17. Mai 2023

▬▬▬▬ Quellen ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

https://www.youtube.com/watch?v=66nkNbzVBsU

&

https://augenaufmedienanalyse.de/2023/04/08/die-usa-bedrohen-europa-um-sanktionen-gegen-russland-durchzusetzen/

▬▬▬▬ Telegram ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

Kanal “Augen Auf Medien Analyse”, unzensiert

https://t.me/AugenAufMA

Kanal “Video Translate Projects”:

https://t.me/VideoTranslateProjects

▬▬▬▬ Odysee / LBRY▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

https://odysee.com/@AugenAufMedienAnalyse

Hier findest Du alle Videos, auch die hier zensierten.

▬▬▬▬ Website ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

https://augenaufmedienanalyse.de

▬▬▬ Augen Auf Medien Analyse ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

▬▬▬ & Video Translate Projects ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

Sind rein privates Engagement, mit Beteiligung von Menschen, die sich für die Freiheit und die Demokratie Erhaltung einsetzen. In ihrer Freizeit.

Alle Initiativen & Projekte:

https://augenaufmedienanalyse.de/2022/02/18/projekte/

▬▬▬▬ Paypal ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

Du möchtest Unterstützen? Klasse. Bitte als “Schenkung” kennzeichnen.

paypal@augenaufmedienanalyse.de

▬▬▬▬ Musik ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

Final Game von Frametraxx

https://www.frametraxx.de/info/gemafreie-filmmusik.html

Mit Gemafreier Filmmusik

Nach Graichen: 7 Eckpunkte für strengere Regeln bei Interessenkonflikten

Nach Graichen: 7 Eckpunkte für strengere Regeln bei Interessenkonflikten

Bundeskanzleramt_Berlin_2010_CC-BY-SA-3.

Der Umgang mit Interessenkonflikten in den Ministerien ist unzureichend, das zeigte nicht zuletzt der Fall Graichen. Wir machen Vorschläge, wie es besser gehen könnte.

Staatssekretär Patrick Graichen wurde von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Das war eine folgerichtige und notwendige Entscheidung, nachdem letzte Woche bekannt wurde, dass nach der sogenannten „Trauzeugen-Affäre“ Graichen in einem weiteren Fall gegen die Compliance-Regeln des Ministeriums verstieß. Graichen hatte Fördergelder für ein Projekt des BUND Berlin-Brandenburg befürwortet, in dem seine Schwester in führender Position tätig ist. Damit wurde die Entlassung des Staatssekretärs unumgänglich. Der Fall wirft jedoch weitere Fragen auf: Warum wurde Patrick Graichen die entsprechende Vorlage überhaupt auf den Tisch gelegt? Die vielbeschworene Compliance-Brandmauer hat hier offenbar nicht gehalten.

Ein weiterer Staatssekretär in der Kritik

Zugleich steht mit Udo Phillip ein weiterer Staatssekretär aus dem Bundeswirtschaftsministerium in der Kritik. Philipp ist als Staatssekretär unter anderem für Start-Ups zuständig, hält aber selbst Anteile an einigen Start-Ups und entsprechenden Fonds. Das Wirtschaftsministerium hat inzwischen öffentlich Angaben zu Philipps Beteiligungen gemacht und betont, dass Philipp diese bereits zu Amtsantritt gegenüber dem Ministerium angezeigt hat – obwohl er das nach den geltenden Regeln nicht hätte tun müssen. Ob und wie gut die Compliance-Vorschriften in diesem Fall funktionierten, lässt sich schwer beurteilen.

Auch ein weiteres Besetzungsverfahren wirft Fragen auf: Das Bundesfinanzministerium will einen Aufsichtsratsposten bei der Commerzbank mit dem Unternehmer Harald Christ besetzen. Christ ist Parteifreund des Finanzministers Christian Lindner (FDP) – die Entscheidung für ihn erfolgte ohne ein nachvollziehbares Verfahren und offenbar ohne eine Prüfung auf Interessenkonflikte.

Die Fälle Graichen und Philipp werfen aber ein Schlaglicht auf den insgesamt unzureichenden Umgang mit Interessenkonflikten beim Leitungspersonal in den Bundesministerien. Es ist nicht ausreichend, wenn Erklärungen zu finanziellen Interessen nur intern und freiwillig abgegeben werden und Compliance-Vorschriften von den Ministerien selbst überprüft werden. Für Führungspersonen in den Ministerien sind mehr Transparenz und strengere Regeln angemessen und nötig. Die Vorschriften des Beamtenrechts sind hier nicht ausreichend. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, den Umgang mit Interessenkonflikten und das Compliance-Management auf grundlegend neue Füße zu stellen.

Eckpunkte für strengere Regeln

In einem Eckpunktepapier schlagen wir Verbesserungen in sieben wesentlichen Bereichen vor:

1. Aufsicht und Kontrolle der Regeln: Die gegenwärtigen Mechanismen zur Korruptionsprävention und zum Umgang mit Interessenkonflikten bei Leitungspersonen in den Bundesministerien sind nicht ausreichend. Wir empfehlen die Einrichtung einer zentralen, eigenständigen und weisungsunabhängigen Behörde nach dem Vorbild der Hohen Behörde für Transparenz im öffentlichen Leben in Frankreich. Diese nimmt Interessenerklärungen von hochrangigen Amtsträger:innen zentral entgegen, prüft Interessenkonstellationen und trifft Entscheidungen zum Umgang mit Interessenkonflikten. Sie kann eigene Untersuchungen durchführen und Hinweisen auf regelwidriges Verhalten nachgehen. Auf EU-Ebene wird aktuell über vergleichbare Pläne zur Einrichtung eines unabhängigen Ethik-Organs verhandelt. Mit solchen ressortübergreifenden Aufsichts- und Kontrollmechanismen für Integrität und Transparenz könnte die Bundesregierung Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats umsetzen und ein starkes Signal senden, um Vertrauen in die Unabhängigkeit und Integrität der Politik zu erhöhen.

2. Interessenerklärungen: Hochrangige Entscheidungsträger:innen in den Ministerien (dazu zählen wir Minister:innen, parlamentarische und beamtete Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen) sollten künftig verpflichtet werden, zu Amtsantritt und bei Eintritt wesentlicher Änderungen eine Interessenerklärung gegenüber der neu zu schaffenden Aufsichtsbehörde abzugeben (siehe 1.). Darin enthalten sein sollten Angaben zu finanziellen Interessen inklusive der Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften. Die Erklärungen sollten in der Regel öffentlich gemacht werden. Für hochrangige Entscheidungsträger:innen sowie für Beschäftigte in besonders korruptionsgefährdete Bereichen sollte darüber hinaus ein Verbot des Handels mit Wertpapieren geprüft werden, wie es im Nachgang des Wirecard-Skandals bereits für bestimmte Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums eingeführt wurde.

3. Stellung politischer Beamter: Für politische Beamte in den Ministerien sollten auf Grund ihrer besonderen Verantwortung und Stellung eigene, über das allgemeine Beamtenrecht hinausgehende Vorschriften und Anzeigepflichten mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte gelten. Die Regeln für beamtete Staatssekretär:innen sowie Abteilungsleiter:innen sollten denen für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär:innen entsprechen, insoweit diese über beamtenrechtliche Vorschriften hinausgehen.

4. Nachamtliche Beschäftigung: Die Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten beim Wechsel aus dem Amt in andere Tätigkeiten sollten für alle hochrangigen Entscheidungsträger:innen in den Ministerien angeglichen und zugleich ausgeweitet werden. Die bisher für Minister:innen und parlamentarische Staatssekretär:innen vorgesehene Karenzzeit von maximal 18 Monaten ist zu kurz; die für beamtete Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen greifenden beamtenrechtlichen Vorgaben sind indessen ungenügend. Für nicht-beamtete Abteilungsleiter:innen gelten indessen gar keine Regeln. Wir empfehlen eine Karenzzeit von bis zu 36 Monaten und eine unabhängige Prüfung des Wechsels auf mögliche Interessenkonflikte samt öffentlich zugänglicher Beschlussempfehlung für alle hochrangigen Entscheidungsträger:innen. Diese Aufgabe könnte ebenfalls von der neu zu schaffenden Behörde erfüllt werden, die damit das beim Kanzleramt angesiedelte Karenzzeit-Gremium ersetzen würde.

5. Sanktionen: Weder das Bundesministergesetz (BMinG) noch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) sehen spezielle Sanktionen vor, wenn gegen Anzeigepflichten oder Unvereinbarkeitsbestimmungen verstoßen wird. Die Bundesregierung sollte einen Katalog an abgestuften Sanktionsmöglichkeiten für alle hochrangigen Entscheidungsträger:innen einführen. Insbesondere, wenn gegen Anzeigepflichten für nachamtliche Tätigkeiten verstoßen wird, läuft die parlamentarische Kontrolle ins Leere und die Entlassung aus dem Amt entfällt als Sanktionsmöglichkeit.

6. Transparenz über Treffen mit Interessenvertreter:innen: Zur Stärkung des öffentlichen Vertrauens in demokratische Entscheidungsprozesse sollten Termine der hochrangigen Entscheidungsträger:innen in den Ministerien mit Interessenvertretungen künftig zeitnah unter Angabe des Themas transparent gemacht werden. Hier kann sich die Bundesregierung an der Praxis der Europäischen Kommission orientieren und zugleich eine weitere Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption umsetzen. Diese betont in ihrem aktuellen Evaluierungsbericht explizit, dass diese Kontakttransparenz nicht nur für Mitglieder der Bundesregierung sowie parlamentarische Staatssekretär:innen gelten sollte, sondern „in Anbetracht von deren Beteiligung an der Politikgestaltung“ auch für beamtete Staatssekretär:innen sowie Abteilungsleiter:innen.

7. Personalentscheidungen: Insbesondere bei politischen Stellenbesetzungs- oder Berufungsverfahren sollte es klar definierte Verfahren geben, wer in welcher Weise an der Auswahl über Kandidat:innen und der letztlichen Entscheidung beteiligt ist. Um Interessenkonflikte möglichst zu vermeiden, sollte es festgelegte Haltepunkte geben, an denen alle Beteiligten aktiv zu möglichen privaten Interessen oder persönlichen Verbindungen zu Kandidat:innen befragt werden, zum Beispiel mit standardisierten Fragebögen, die verschiedene Formen möglicher Beeinträchtigungen der Unparteilichkeit abfragen.

Zum Eckpunktepapier

Pressekommentar zur Entlassung des Staatssekretärs Patrick Graichen
Zur heute bekannt gewordenen Entlassung des Staatssekretärs Patrick Graichen kommentiert Timo Lange von LobbyControl: „Angesichts der heute bekannt gewordenen neuen Tatsachen ist die Entscheidung von Minister Robert Habeck, Patrick Graichen als Staatssekretär zu entlassen, richtig und konsequent. Minister Habeck hat nach dem schwerwiegenden Fehler bei der Besetzung des Dena-Chefpostens nun – wie von uns gefordert […]

Pressekommentar zu Interessenkonflikten von Staatssekretär Udo Philipp
Aurel Eschmann von LobbyControl kommentiert: „Die aktuellen Fälle von Interessenkonflikten im Wirtschaftsministerium zeigen, dass es insgesamt bessere Regeln braucht. Interessenskonflikte müssen transparent gemacht werden, damit sichergestellt ist, dass diese zum Ausschluss von den entsprechenden Entscheidungsprozessen führen. Ob und wie weit das bei Udo Philipp stattgefunden hat, können wir anhand der jetzigen Informationen nicht beurteilen.

Berichterstattung im Spiegel (21/2023)

The post Nach Graichen: 7 Eckpunkte für strengere Regeln bei Interessenkonflikten appeared first on LobbyControl.

Ukrainische Söldner-Armee greift russisches Staatsgebiet an

Laut ukrainischen Quellen sollen Kämpfer der Legion „Freies Russland” die russische Grenzstadt Kozinka „befreit“ haben. Erst kürzlich berichtete „NOELREPORTS”, dass Söldner der Legion „Freies Russland” auf der Seite der ukrainischen Streitkräfte kämpfen. Und diese nun die Stadt Kozinka nahe der Grenze „befreit“ hätten und ins Zentrum von Grajvoron vorrücken.

Beide Städte befinden sich innerhalb der international anerkannten Grenzen Russlands. Sechs bis acht Kampffahrzeuge wären  in russisches Gebiet eingedrungen.

Gleichzeitig berichtete „OSINTdefender“, dass 6–8 gepanzerte Fahrzeuge und Panzer der Legion in die Region Belgorod im Westen Russlands eingedrungen wären, und bestätigte ebenfalls, dass die Stadt Kozinka gefallen ist. Die Kampffahrzeuge hätten dann ihren Angriff in Richtung Grajvoron fortgesetzt.

Reports this morning that 6–8 Armored Vehicles and Tanks of the Ukrainian Armed Forces/Freedom of Russia Legion entered the Belgorod Region of Western Russia with FRL Units now claiming to Captured the Town of Kozinka while Heavy Fighting is still taking place towards Grayvoron. pic.twitter.com/jdPNXI6993

— OSINTdefender (@sentdefender) May 22, 2023

Dort wurde mit der Evakuierung der Bevölkerung begonnen. „OSINTdefender“ zufolge  soll – unter Berufung auf russische Quellen – auch die Evakuierung von Zivilisten aus der Stadt Gora-Podol begonnen haben. Truppen der Nationalgarde und russische Bodentruppen bauen Verteidigungslinien auf.

Reports this morning that 6–8 Armored Vehicles and Tanks of the Ukrainian Armed Forces/Freedom of Russia Legion entered the Belgorod Region of Western Russia with FRL Units now claiming to Captured the Town of Kozinka while Heavy Fighting is still taking place towards Grayvoron. pic.twitter.com/jdPNXI6993

— OSINTdefender (@sentdefender) May 22, 2023

Laut Portfolio wäre allerdings ein Erfolg russischer Freiwilliger, die auf ukrainischer Seite kämpfen, mit einem Überraschungsangriff höchst fraglich. Für den sie – basierend auf  den sozialen Medien – auch Panzer aus Kiew erhalten haben:

1 Tank and 2 Armored Vehicles with the “Freedom of Russia Legion” in the Belgorod Region of Western Russia. pic.twitter.com/N0eWfqrOsT

— OSINTdefender (@sentdefender) May 22, 2023

 ________________________________________________________________________

517qVZDEfdL._SY264_BO1204203200_QL40_ML2Unser Ungarn-Korrespondent Elmar Forster, seit 1992 Auslandsösterreicher in Ungarn, hat ein Buch geschrieben, welches Ungarn gegen die westliche Verleumdungskampagne verteidigt. Der amazon-Bestseller  ist für UM-Leser zum Preis von 17,80.- (inklusive Postzustellung und persönlicher Widmung) beim Autor bestellbar unter <ungarn_buch@yahoo.com>

In Kürze erscheint im Gerhard-Hess-Verlag das neue Buch von Elmar Forster:

KATAKLYPSE NOW: 100 Jahre Untergang des Abendlandes (Spengler) Dekonstruktion der Political Correctness.

(Unverbindliche Vorbestellungen unter <ungarn_buch@yahoo.com> )