Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

OLG Stuttgart: Bußgeld wegen Maskenpflicht und Maßnahmen im Jahr 2020 verfassungswidrig

OLG Stuttgart: Bußgeld wegen Maskenpflicht und Maßnahmen im Jahr 2020 verfassungswidrig

Die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski veröffentlichte am 4. Mai einen umfangreichen Pressetext, der einen wesentlichen Erfolg vor dem Oberlandesgeicht Stuttgart beschreibt und den wir in Folge wiedergeben wollen. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte die Bußgeldbewehrung der Maskenpflicht gemäß Coronaverordnung vom Mai 2020 für verfassungswidrig. Die drei Bußgeldrichter des OLG-Senats hielten fast sämtliche Corona-Maßnahmen bis 19.11.2020 für verfassungswidrig.

Pressemeldung der Rechtsanwaltskanzlei Lipinski, Heidelberg

Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat für seinen Mandanten, den Corona-Maßnahmen- und Impfpflichtkritiker Hans Tolzin, einen großen Erfolg beim Oberlandesgericht Stuttgart errungen. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Bußgeldbescheid, den der Mandant im Juni 2020 erhalten hat, weil er es „gewagt“ hatte, am 16.05.2020 in einer Stuttgarter U-Bahn keine sog. Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dr. Lipinski für seinen Mandanten Einspruch ein.

Die daraufhin stattgefundene mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Stuttgart zeichnete sich vor allem durch die schlichte Unlust und Arbeitsverweigerung der jungen Amtsrichterin aus, sich umfassend mit den vielen verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen wenigstens ansatzweise auseinanderzusetzen, was zur Verurteilung des Mandanten führte. Hiergegen wurde Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart erhoben. Bereits mit Beschluss vom 05.04.2023 legte der laut Gesetz grundsätzlich alleinzuständige Einzelrichter das Rechtsbeschwerdeverfahren seinem gesamten Senat vor.

Gestern wurde Rechtsanwalt Dr. Lipinski wiederum ein umfangreicher Vorlagebeschluss des 1. Senats für Bußgeldsachen nach Art. 100 I GG zugestellt. Der Senat schließt sich in diesem Beschluss in ganz wesentlichen Teilen dem umfangreichen Vortrag des Rechtsbeschwerdeführers Tolzin an, welcher bereits von RA Dr. Lipinski vor mehr als 2 Jahren beim Oberlandesgericht eingereicht worden war. Der Senat legt in diesem Beschluss dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 I GG die folgenden Fragen zur verfassungsrechtlichen Klärung und Beantwortung vor:

  1. Entsprach die infektionsschutzrechtliche Generalklausel des § 28 Absatz 1 Satz 1 lnfektionsschutzgesetz in der zur Tatzeit in vorliegender Sache am 16. Mai 2020 geltenden Fassung dem aus Art. 20 Absatz 3 in Verbindung mit Art. 80 Absatz 1 Sätze 1 und 2 Grundgesetz resultierenden Parlamentsvorbehalt, wonach die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen durch Gesetz ermächtigt werden können, Rechtsverordnungen zu erlassen, wobei lnhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden müssen?
  2. War die Bußgeldbewehrung für eine Verletzung des auf die Generalklausel des § 28 Absatz 1 Satz 1 lnfektionsschutzgesetz (in Verbindung mit § 32 Satz 1 und g 73 Absatz 1a Nummer 24 lnfektionsschutzgesetz) gestützten Gebots zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der zur Tatzeit in vorliegender Sache am 16. Mai 2020 geltenden Fassung mit den Anforderungen des aus Art. 103 Absatz Grundgesetz folgenden besonderen Bestimmtheitsgebots vereinbar?

Der Vorlagebeschluss ist auch deshalb von enormer verfassungsrechtlicher Bedeutung, weil der Senat zumindest für die in den damaligen Corona-Verordnungen geregelten Maskenpflichten (also nicht „nur“ für deren Bußgeldbewehrung) einen Verfassungsverstoß, nämlich gegen Art. 2 II 1 GG i. V. m. Art. 19 I 2 GG, bejaht, bei denen die Möglichkeit, eine „bloße“ sog. Alltagsmaske zu tragen, nicht (mehr) bestand. Im Kern aber bejaht das Oberlandesgericht den bereits vor dem Amtsgericht Stuttgart vorgetragenen Einwand der Verteidigung, dass eine staatliche Maskenpflichtanordnung einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellte, weil das freie, eigenständige Atmen des Bürgers zumindest eingeschränkt wird. Dann aber gilt für einen solchen Eingriff das förmliche Zitiergebot, welchem der Gesetzgeber jedoch erst ab 19.11.2020 durch eine Gesetzesänderung Rechnung getragen hat.

Gerade auch dieser Aspekt ist von herausragender Bedeutung für alle noch laufenden Hauptsacheverfahren, bei denen die Gültigkeit staatlicher Maskenpflichtanordnungen umstritten ist. Solche Hauptsacheverfahren, betreffend den Zeitraum vor 19.11.2020, sind noch bei vielen Verwaltungsgerichtshöfen und Oberverwaltungsgerichten anhängig, aber sicher auch noch bei vielen Bußgeldverfahren wie der hiesige Fall eindrücklich belegt. Gerade diese Argumentation ist bislang in anderen Verfahren, soweit ersichtlich, noch gar nicht gerügt und richterlich gewürdigt worden.

„Es zeigt sich, dass es richtig war, die Gerichte notfalls auch in sehr lang andauernden Rechtsmittelinstanzen dazu zu zwingen, sich (endlich) tatsächlich intensiv mit verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen zu befassen. Wir sind zuversichtlich, dass es uns gelingen kann, als Beteiligte des Vorlageverfahrens nun auch das Bundesverfassungsgericht von der Verfassungswidrigkeit namentlich der Maskenpflicht zu überzeugen. Der Beschluss des OLG Stuttgart ist eine juristische Bestätigung nicht nur des hiesigen Rechtsmittelführers Hans Tolzin, sondern letztlich aller Kritiker der sog. „Corona-Maßnahmen. Jeder, der noch Beteiligter eines Verfahrens ist, in dem die Verfassungswidrigkeit von Corona-Maßnahmen vor dem 19.11.2020 streitig ist, sollte auf das hiesige Musterverfahren verweisen und eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den hiesigen Vorlagebeschluss beantragen.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski

Das Aktenzeichen des Beschlusses des OLG Stuttgart lautet 1 Rb 36 Ss 574/21, das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts ist hingegen derzeit noch nicht bekannt.

Heidelberg, den 04.05.2023
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

“Verschwörungstheorie” soll geprüft werden: Stammt Zeckenkrankheit aus US-Militärlabors?

“Verschwörungstheorie” soll geprüft werden: Stammt Zeckenkrankheit aus US-Militärlabors?

Lyme-Borreliose ist eine durch Zecken verbreitete Krankheit. Wird sie nicht rechtzeitig behandelt, können Rückenmark und Gehirn schweren Schaden nehmen. Report24 berichtete Ende 2022 davon, dass ein US-Professor nachgewiesen haben will, dass Krankheit und übertragende Zecken aus einem US-Biolabor stammen sollen. Ein republikanischer Abgeordneter ließ nicht locker – mittlerweile wartet ein Gesetzesentwurf auf Abstimmung: Die Herkunft der Erreger soll geklärt werden.

Mittlerweile sieht sich sogar der Mainstream dazu gezwungen, über den Sachverhalt zu berichten. Jüngst erklärte der deutsche Spiegel die militärischen Experimente ab den 1950er Jahren, über die das Repräsentantenhaus nun Aufklärung fordert: “Wenn das wahr ist, was waren die Parameter des Programms? Wer hat es angeordnet?” Die Krankheit ist auch heute in den USA noch besonders relevant, 300.000 bis 437.000 Menschen sollen dort jedes Jahr daran erkranken. In Deutschland sollen jährlich zwischen 60.000 und 200.000 Menschen betroffen sein, was einen viel größeren Prozentsatz der Bevölkerung ausmacht.

Die Lyme-Borreliose (Synonym: Borreliose, Lyme-Krankheit, Lyme Disease) ist eine Krankheit, die durch eine Infektion mit Bakterien der Art Borrelia burgdorferi (Borrelien) verursacht wird. Diese werden durch Zeckenstiche auf den Menschen übertragen, es ist keine direkte Ansteckung von Mensch zu Mensch möglich. Die Krankheit kann verschiedene Organsysteme betreffen, insbesondere die Haut, das Nervensystem und die Gelenke. Bisher gibt es keine Schutzimpfung.

Robert Koch Institut, Deutschland

Zu jener Zeit fanden Forschungen statt, wie man dem Erzfeind Russland im kalten Krieg Schaden zufügen könne. Die solchermaßen modifizierten Erreger und ihre Überträger sollten den Viehbestand angreifen. Aufgedeckt wurde der Skandal unter anderem durch langjährige Forschungsarbeit von Kris Newby. Diese leidet selbst unter der Erkrankung, was sie zu ihren Recherchen motivierte. Sie fand heraus, dass der Entdecker der Lyme Borreliose, Willy Burgdorfer, während seiner Tätigkeit für die US-Regierung als Experte für biologische Waffen Insekten mit Erregern ausgestattet hatte. Zielsetzung wäre gewesen: “schwere Behinderungen, Krankheiten oder sogar Todesfälle bei möglichen Feinden zu verursachen”. Die Erkenntnisse sollen weit über Theorie- und Gerüchtestatus hinausgehen – es soll Zeugenaussagen geben, außerdem wäre es gelungen schriftliche Laborunterlagen aufzutreiben.

Die US-Republikaner fordern nun jedenfalls volle Aufklärung über die damaligen Biowaffen-Versuche. Das US-Verteidigungsministerium Pentagon möge beantworten, ob Insekten aus diesen Versuchen in die freie Wildbahn entwichen sein können. Zudem sollen auf Basis der alten Forschungsunterlagen neue, bessere Methoden erforscht werden, um erkrankten Menschen zu helfen.

Die Biowaffenforschung auf US-Grund wurde 1969 von Präsident Richard Nixon verboten. Es gibt viele Erzählungen darüber, dass das US Militär mehrfach Versuche an US Bürgern durchgeführt haben, darunter wissentlich wie im Programm Operation Whitecoat, aber auch im Geheimen.

Zum Beispiel direkt in San Francisco. Am 20. September 1950 spritzte die US-Marine von einem Schiff vor der kalifornischen Metropole eine Wolke von Mikroben in die Luft. Zweck der Übung war es zu testen, wie ein Angriff mit Biowaffen die 800’000 Bewohner der Stadt treffen würde.

Bericht in 20min.ch

Der Versuch blieb kein Einzelfall. Der Bioterrorismus-Forscher Leonard A. Cole hat 239 Biowaffentests dokumentiert, die das US-Militär zwischen 1949 und 1969 durchführte. Wer also bis heute glaubt, die USA wären irgendwie “die Guten” und es würde sich um “das Land der freien Menschen” handeln, sollte diese Annahme vielleicht gründlich auf die Probe stellen.

Ein erster Verdacht hinsichtlich Chemtrails dürfte ebenso in diesen Programmen zu suchen sein. So brachten US-Flugzeuge den Stoff Zink-Cadmium-Sulfid über Städten im Mittleren Westen aus. Angeblich hätte dies zu keinen gesundheitlichen Problemen geführt – allerdings wusste damals auch niemand, ob die Stoffe überhaupt unbedenklich sind. Es sind bis heute nur Teile der damaligen Versuchsreihen bekannt, viele Dokumente sind noch immer unter Verschluss.

Nicht genug Strom: Immobilienriese kann installierte Wärmepumpen nicht in Betrieb nehmen

Nicht genug Strom: Immobilienriese kann installierte Wärmepumpen nicht in Betrieb nehmen

Zwar soll Deutschland nach Ansicht der Grünen schnellstmöglich fast vollständig durch Wärmepumpen beheizt werden, der Strom dafür ist jedoch nicht vorhanden: Der Immobilienkonzern Vonovia hat vergangenes Jahr etliche Wärmepumpen in seinen Objekten verbaut – kann die meisten aber nicht in Betrieb nehmen, weil das Stromnetz überlastet werden würde.

Wie die Berliner Zeitung berichtet, hatte Vonovia im Januar 2022 ein Wärmepumpen-Sonderprogramm aufgelegt, das die Installation von 6.000 Wärmepumpen innerhalb von fünf Jahren vorsah. Im September wurden in einem ersten Schritt 115 dieser Heizungen verbaut, die dann 108 Gebäude mit 671 Wohnungen beheizen sollen – theoretisch. Rund 70 installierte Geräte konnten noch immer nicht angeschlossen werden.

Vonovia Vorstandschef Rolf Buch gab am Donnerstag an, ein Grund liege im fehlenden Netzausbau: Es steht schlichtweg nicht genug Strom zur Verfügung. Da hilft es auch nichts, dass der Konzern Ende letzten Jahres 533 Photovoltaik-Anlagen installiert hat. Bis 2030 will Vonovia 17.000 Dächer mit PV-Anlagen ausstatten, bis 2045 sollen es rund 30.000 werden. Jedoch: An dunklen Tagen bringt Solarenergie so viel wie Windenergie bei Flaute – nämlich gar nichts…

CD-Veröffentlichung: „Dass ein gutes Deutschland blühe! – Arbeiterlieder von damals und jetzt“

CD-Veröffentlichung: „Dass ein gutes Deutschland blühe! – Arbeiterlieder von damals und jetzt“

Die Aufzeichnung des Pleisweiler Gesprächs vom 30. April 2023 mit Liedern von Diether Dehm und Musik von Michael und Weli Letz liegt jetzt vor. Siehe hier. Die Aufzeichnung enthält auch die kurzen Redebeiträge von Peter Brandt und Alexander Ulrich (MdB) und die Diskussion.

P.S.: Wir hatten schon einmal auf die Veranstaltung vom 30. April hingewiesen und dabei auch darüber informiert, wo und wie die CD mit den Liedern von Diether Dehm bezogen werden kann. Siehe hier: Das etwas andere Pleisweiler Gespräch mit Liedern von Diether Dehm war ein Experiment …

Der Erlös geht an die NachDenkSeiten. Dafür herzlichen Dank.

Alice Weidel (AfD): Die Deutschen wollen die Migrationswende!

Eine Mehrheit der Deutschen fordert eine Begrenzung der Aufnahme von „Flüchtlingen“ und sieht in der Zuwanderung vor allem Nachteile. Dazu erklärte die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel: „Unkontrollierte Massenmigration bringt Kommunen, Wohnungsmarkt und Sozialsysteme an den Rand des Kollapses, sie zerstört den gesellschaftlichen Frieden und unterminiert die innere Sicherheit. Eine Mehrheit der Deutschen hat klar erkannt, dass die Migrationspolitik der Bundesregierung unser Land ruiniert.“ 

Der bevorstehende „Flüchtlingsgipfel“ im Kanzleramt dürfe sich daher nicht wieder in Alibidebatten um die Verteilung der finanziellen Lasten der Massenzuwanderung erschöpfen, betonte die AfD-Chefin und forderte nachdrücklich:

„Deutschland braucht die Migrationswende, und zwar sofort: Schließung der Grenzen mit ausnahmsloser Zurückweisung illegaler Migranten noch vor Grenzübertritt, Beseitigung der seit langem bestehenden und der von der Ampel neu geschaffenen Anreize zur Migration in die Sozialsysteme, Reform und Verschärfung des Asylrechts nach dem Vorbild Dänemarks und vieler anderer westlicher Staaten. Erst wenn das erreicht ist, kann über den von vielen Deutschen befürworteten Zuzug von echten Fachkräften sinnvoll gesprochen werden.“

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AfD-Anfrage bringt es an den Tag: Ein Drittel und mehr Migranten-Anteil an hessischen Schulen!

In Hessen hat bereits an 986 von 1.800 öffentlichen Schulen jeder dritte Schüler einen sogenannten Migrationshintergrund. Allein in Frankfurt betrifft das (Stand: November 2022) 175 Einrichtungen. Das geht aus der Antwort des Kultusministeriums in Wiesbaden auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor. An zahlreichen Schulen liege der Migranten-Anteil bei 35 Prozent – so etwa in Darmstadt, Gießen, Kassel, Marburg und Offenbach.

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Es ist etwas faul in der Schweiz

Einige gut informierte Analysten neigen dazu zu sagen, dass die Schweiz ein schmutziges Land ist. Jetzt wissen wir wahrscheinlich warum.

In einem „Jahrhundertgeschäft“, das von der Schweizer Regierung vermittelt wurde, wurde die größte Bank der Schweiz und ihr finanzieller Stolz von ihrem kleineren Rivalen USB für magere 3,2 Milliarden Dollar übernommen.

Die Rubriken der führenden Nachrichtenagenturen wurden in letzter Zeit von der Nachricht bevölkert, dass die Credit Suisse verkauft werden musste, diesmal jedoch an den niedrigsten Bieter, so scheint es jedenfalls. Auch wenn dieses Übernahmegeschäft, das innerhalb weniger Tage von der Schweizer Regierung in aller Eile eingefädelt wurde, ein stummes Zeugnis dieses kolossalen Zusammenbruchs ablegt, liegt die Frage in der Luft, warum die Credit Suisse so plötzlich und „so kurzfristig“ verkauft werden musste, wo doch der Bankriese seit 166 Jahren existiert und eine hervorragende Bankentradition hat, die sich in die Reihe der weltweit führenden Banken einreiht.

Wenn wir diese Frage beantworten wollen, müssen wir bedenken, dass die Bank zum Zeitpunkt ihrer Übernahme mehr als 100 Milliarden Dollar an Vermögenswerten besaß, sodass ihr finanzielles Gleichgewicht recht solide war, und vor allem, weil sie mehr als 500 Milliarden Dollar an passivem Kapital wie Immobilien besaß. Dennoch wurde sie kürzlich für einen obszön niedrigen Betrag von etwa 3,7 Mrd. $ verkauft. Der wahre Grund scheint jedoch der starke Druck gewesen zu sein, den die US-Regierung auf die Schweizer Regierung ausübte, sodass die Credit Suisse, diese Dampfmaschine des Kredits und Musterbeispiel für einen hervorragenden Ruf als Bank, auf unerklärliche Weise dringend verkauft werden musste, was Schockwellen über den Finanzsektor aussandte. Ein direkter Grund für diese scheinbar plötzliche Entscheidung war der vorangegangene Zusammenbruch von zwei anderen Banken: Silicon Valley Bank und Signature Bank (seltsamerweise hatten nicht viele normale Menschen vor ihrem Zusammenbruch von diesen Banken gehört) und ein zusätzlicher Grund: die finanziellen Turbulenzen an der US-Börse.

Plötzlich kommt mir ein Sprichwort in den Sinn: Für alles gibt es einen triftigen und einen wahren Grund“. Der wahre Grund für den Zusammenbruch der Credit Suisse wurde vor ein paar Wochen herausgefunden. Vor kurzem tagte nämlich der Haushaltsausschuss des US-Senats, und eines der Themen war die Credit Suisse Bank. Ein Laie mag sich fragen, wie es kommt, dass die Credit Suisse ins Visier des Haushaltsausschusses des US-Senats geraten ist (war?). Und warum ein Teil des vom Senatsausschuss verabschiedeten Berichts, der den Medien zugänglich gemacht wurde, buchstäblich bis an den Rand der Unlesbarkeit verwischt war. Offenbar war der Grund dafür die Behinderung der Credit Suisse Bank bei der Untersuchung der finanziellen Mittel, die von den Nazis (ja, Sie haben richtig gehört, den „bösen“ alten Nazis) nach dem Zweiten Weltkrieg auf die Bankkonten der Credit Suisse und ihrer Rechtsvorgänger, der Schweizerischen Kreditanstalt und einer Reihe anderer Banken oder kleinerer Finanzinstitute, eingezahlt worden waren.

Die unnachgiebige Suche nach dem Nazi-Geld, das zum Teil aus dem Vermögen und dem Gold der während des Zweiten Weltkriegs in den Konzentrationslagern brutal ermordeten Juden stammte, dauerte jedoch schon eine ganze Weile an. Die betreffenden Ermittlungen wurden zunächst von der Volzker-Kommission, dann von der Bergier-Kommission und schließlich ab März 2020 von dem bereits bekannten Simon-Wiesenthal-Zentrum durchgeführt, das für seine Jagd auf die Nazis bekannt ist. Die breite Öffentlichkeit hat nämlich erst jetzt erfahren, dass im Jahr 2020 hinter dem sprichwörtlichen Vorhang ein regelrechter Kleinkrieg zwischen dem Simon-Wiesenthal-Zentrum einerseits und der Credit Suisse Bank andererseits geführt wurde, vermittelt durch die unabhängige Ombudsperson und einen unabhängigen Berater. Die Ombudsperson und der unabhängige Berater wurden beide auf Drängen der Credit Suisse Bank eingesetzt. Das Amt der Ombudsperson wurde Neil Barofsky, dem ehemaligen Staatsanwalt des Staates New York, übertragen. Ira Forman, ein Sonderbeauftragter der US-Regierung für die Überwachung und Bekämpfung von Antisemitismus, wurde zum Untersuchungsbeauftragten ernannt.

Die Vereinbarung zwischen diesen beiden Seiten wurde unter absoluter Geheimhaltung getroffen und betraf die gründliche und vollständige Untersuchung der angeblich bei der Credit Suisse deponierten Nazi-Gelder. Am 21. November 2022 verweigerte die Credit Suisse jedoch jegliche weitere Zusammenarbeit und stellte die Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsausschuss endgültig ein. Als Reaktion auf diese Entscheidung beschloss das Simon Wiesenthal Centre, an die Öffentlichkeit zu gehen und die ruchlosen Aktivitäten der Credit Suisse aufzudecken. Kurz darauf, im April dieses Jahres, legten sowohl die Ombudsperson als auch der Berater dem Haushaltsausschuss des US-Senats einen Bericht vor. Dieser Bericht bestätigte, dass die Credit Suisse die Untersuchung auf jede erdenkliche Art und Weise behinderte und sich mit allen möglichen Ausreden wehrte, um sich der Herausgabe der angeforderten Informationen zu entziehen. Nachdem der Haushaltsausschuss des Senats getagt hatte, antwortete Chuck Grassley, der US-Senator für Iowa, dass die Credit Suisse nach den Informationen, die sie gefunden hatte, eine extrem, aber unnötig starre und restriktive Haltung einnahm und sich kategorisch weigerte, ihre Archive zu öffnen.

Und was haben die Ombudsperson und die Untersuchungskommission schließlich herausfinden können? Die Credit Suisse Group AG (CS) ist aus der Fusion der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA) und einiger anderer kleinerer Institute entstanden. Deswegen versuchte die Credit Suisse, sich während der Untersuchung rechtlich zu wehren, indem sie sich darauf berief, dass ein Teil der Unterschriftsproben der Kontoinhaber in der Vergangenheit von Hand geschrieben worden sei. Diese wurden seit den 1960er-Jahren mit der Schreibmaschine geschrieben und erst seit Ende der 90er-Jahre digitalisiert. Offenbar, so behauptet die CS, sei vieles davon in den Archiven verloren gegangen, weil es aus technischen Gründen einfach verschwunden sei. Sie fügten hinzu, dass es immer noch kein zentrales Archiv für die gesamte Bank und ihre weltweiten Niederlassungen gibt.

Die Vertreter des Simon-Wiesenthal-Zentrums antworteten darauf wie folgt: Wenn das wahr wäre, wie ist es dann möglich, dass die Bergier-Kommission (auch bekannt als ICE (Unabhängige Expertenkommission mit Sitz in der Schweiz)) auf die Anfrage bezüglich der spezifischen Bankkonten die Antwort erhält, dass es keine Daten in den Archiven der Credit Suisse gibt, aber nach März 2020 „gemacht“ wurde, um zu bestätigen, dass einige der Bankkonten doch existieren? Weiterhin wurde festgestellt, dass es bis heute mehr als 655 juristische Personen gibt: Unternehmen, ihre Tochtergesellschaften und andere Organisationen, die von den Nazis und ihren Erben gegründet wurden und die ihre Bankkonten bei der Credit Suisse nicht nur in der Schweiz, sondern auch weltweit eröffnet haben.

Die Organisationen, die das Geld auf den Konten dieser Bank hatten, sind zum Beispiel: UAK ‚Unión Alemana de Gremios‘ (Deutscher Gewerkschaftsbund) in Argentinien, dann auch die Nazipartei der Deutschen in Argentinien, deren Mitglied angeblich der Urenkel des Siemens-Gründers war, sowie eine Firma, die im Auftrag der Nazis weltweit Diamanten kaufte und weitere 8.000 von ihnen, die ähnlichen Naziorganisationen angehörten. Ein hochrangiger SS-Offizier, Friedrich Schwent, der die berüchtigte Rettungsaktion für die Nazis koordinierte, die nach dem Zweiten Weltkrieg über die als Rattenlinien bekannten Fluchtwege in andere Länder flohen, hatte angeblich auch sein Bankkonto bei dieser Bank. Auch Adolf Eichmann, ein deutsch-österreichischer Funktionär der Nazi-Partei, Offizier der Schutzstaffel (SS) und einer der Hauptorganisatoren des Holocausts, versteckte sich die ersten sechs Monate in der Villa des Argentinien-Direktors der Credit Suisse und wurde dann später ebenfalls von der Credit Suisse finanziell unterstützt. Um zu beweisen, dass diese Angelegenheit nicht neu ist, sollten wir hinzufügen, dass die Credit Suisse 1998 bereits 1,25 Milliarden Dollar gezahlt hat, um Klagen von Holocaust-Überlebenden und ihren Erben beizulegen, die behaupteten, dass die Bank Millionen von Dollar, die von ihren Verwandten vor und während des Zweiten Weltkriegs eingezahlt worden waren, unrechtmäßig einbehielt.

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum gibt an, dass mehr als 12 000 Nazis ihre Konten bei der Credit Suisse hatten. Einer der ehemaligen Direktoren einer CS-Abteilung antwortete: „Der springende Punkt ist, dass das Simon-Wiesenthal-Zentrum der Bank seit 2020 nicht einmal die Kopien der Dokumente, auf die sie sich beziehen, aushändigen wollte, weil es befürchtete, dass die Dokumente zerstört werden könnten. Auf der anderen Seite waren die obersten Manager der Bank und die Mehrheit der Beteiligten in Sorge darüber, welche weiteren Beweise das Simon-Wiesenthal-Zentrum in ihrem Besitz hatte, die sie bisher nicht veröffentlicht haben.

Nachdem die erste und dann die zweite Bank in Konkurs gegangen waren und die breite Öffentlichkeit und der US-Senat von der skandalumwitterten Credit Suisse erfahren hatten, veröffentlichte das Simon-Wiesenthal-Zentrum, dass es in den Besitz von Informationen über eine große Anzahl anderer Bankkonten von Einzelpersonen und Unternehmen gekommen war, die den Nazis gehörten und/oder von ihren gesetzlichen Erben eröffnet worden waren. All dies wurde von der US-Regierung in dem Moment genutzt, als es für sie günstig war, um starken Druck auf die Schweizer Regierung auszuüben, die Credit Suisse zu verkaufen. Tatsache ist, dass es um Verluste in Höhe von Hunderten Milliarden Dollar geht, aber trotzdem fand die älteste Großbank Zürichs ein unrühmliches Ende.

Man muss sich fragen, ob die felsenfeste Schweizer Währung und all der Wohlstand und Reichtum der Nachkriegszeit bis heute nicht eher auf etwas außerordentlich Skrupellosem aufgebaut waren als auf der weltberühmten, köstlichen Milchschokolade und den malerischen Chalets in den Schweizer Skizentren. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Auswirkungen auf den Ruf der Schweiz als globaler Banken- und Finanzplatz nach den Iden des März 2023 auf Schweizer Art nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Immerhin neigen einige gut informierte Analysten dazu zu sagen, dass die Schweiz ein schmutziges Land ist. Jetzt wissen wir wahrscheinlich auch warum.

Messerkultur: Berhan S. war frei trotz Mordversuchs

Messerkultur: Berhan S. war frei trotz Mordversuchs

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Von MANFRED ROUHS | In Berlin muss Einiges passieren, bevor die Öffentlichkeit auf einen Messerangriff mit Fassungslosigkeit reagiert. Das gilt erst recht für den multi-kulturellen Bezirk Neukölln, von dem die orientalische Messerkultur schon seit vielen Jahren Besitz ergriffen hat. Dort ist etwa alle sieben Minuten ein Polizeieinsatz erforderlich – zuletzt waren es etwa 200 am […]

Wenn die „Klima“-Weltrettung Pause macht – „Kampf gegen Putin“ geht vor

Wenn die „Klima“-Weltrettung Pause macht – „Kampf gegen Putin“ geht vor

Von REDAKTION | Viele werden sich fragen, warum man denn plötzlich die Furcht vor dem drohenden Hitzetod, der uns alle ja demnächst ereilen wird, abgelegt hat, wenn es darum geht, den Krieg in der Ukraine mit Waffenlieferungen zu befeuern – und das im wahrsten Sinne des Wortes. Die Antwort ist nicht schwer zu erraten:

 

Die Agenda „Kampf gegen Putin“ hat gegenüber der Agenda „Klimawende durch CO² Ersparnis“ Vorrang. Oder anders gesagt: Wenn die ganze Hysterie vor dem drohenden Hitzekollaps der Erde berechtigt wäre, nehmen wir das Weltenende gerne in Kauf damit der Russe den Krieg verlieren möge. Und damit die wunderbaren Ukrainer weiter unsere westlichen Werte hochhalten können.

Da spielt es auch keine Rolle, wenn wir wieder Kohle satt Gas verfeuern und gerne gönnen wir unseren amerikanischen „Freunden“ die enormen Gewinnen aus den Fracking-Gas-Exporten. Dass das Flüssiggas mit extrem umweltschädlich Schweröl-Tankern über den großen Teich erst zu uns gebracht werden muss, mag vielleicht mag vielleicht einen Eisbär stören, uns sicher nicht. Und am allerwenigsten die „Klimakleber“ – die haben eine andere Mission zu erfüllen, ganz im Sinne der milliardenschweren Profiteuere der „Klimawende“.

Auch die einst so friedliebenden Grünen haben den Schalter vom friedfertigen Turnschuh-Marschierer auf Kriegstreiber umgelegt. So ist ein Habeck voll der Sorge um die „unsicheren“ deutschen Kernkraftwerke, die rasch abgeschaltet wurden – den Weiterbetrieb der „sicheren“ ukrainischen AKWs begrüßte dieser geniale Wirtschaftsstratege auf Anfrage. Sollte uns der Schrott dort, ähnlich wie einst bei Tschernobyl, um die Ohren fliegen, ist vermutlich auch Putin schuld. Oder wir, weil wir nur halbherzig bereit sind einen Weltkrieg zu provozieren, indem wir das korrupteste Regime Europas nicht ausreichend mit Leoparden etc. beliefern.

So dürfen wir uns nicht wundern, wenn aktuell ein russisches Öllager nach dem andern mit den gelieferten Waffen der „Wertegemeinschaft“ in die Luft gejagt wird und dabei vermutlich so viel Dreck freigesetzt wird, der, geschähe das bei uns, bereits zum Klima-Weltuntergang geführt hätte.

Und der Irrsinn geht ungebremst weiter, ohne dass bei uns die Alarmglocken läuten:

? So ist In der Nacht zum Donnerstag ein Brand eines Öltanks in einer Raffinerie nahe dem Schwarzmeerhafen Noworossijsk in Südrussland verursacht worden. Das berichtet die Nachrichtenagentur Tass. Das Öllager sei mit einer Drohne angegriffen worden.

? Zuvor wurde in der Nacht zum Mittwoch ist in der Region Krasnodar ein Treibstofflager nahe der Krim-Brücke in abgefackelt. Auf Videos in russischen sozialen Medien ist zu sehen, wie Flammen und schwarzer Rauch aus großen Tanks schlugen.

? Am Samstag sind im Krim-Hafen Sewastopol zehn Tanks mit einem Fassungsvermögen von rund 40.000 Tonnen durch einen Drohnen-Angriff zerstört worden.

Von den sonstigen kriegsbedingten Umweltschäden wollen wir hier nicht berichten – Dieser Umstand ist ohnehin jedem klar. Außer den „Klimaklebern“ und sonstigen grünen Spinnern natürlich, die glauben mit behindern von arbeitenden Menschen etwas erreichen zu können.


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Deutsche Willkommenspolitik: Über Belarus kommen Migrantenströme

Der unaufhörliche Migrantenstrom nach Europa, sprich vor allem nach Deutschland, hält ungebrochen an und sucht sich stetig neue Wege. Die Sozialsysteme und die Politik der sperrangelweit offenen Grenzen locken immer mehr Glücksritter an. Nun bahnt sich sogar ein noch größerer Ansturm an – über Weißrussland (Belarus).

Laut Informationen von „Bild” kam die deutsche Bundespolizei in ihrer „Migrationsanalyse“ zu der Erkenntnis, dass ein erheblicher weiterer Anstieg der Flüchtlingszahlen bevorstehe. Allein im März wurden 22.500 illegale Einreisen an den Außengrenzen der EU und Schengenstaaten erfasst – und damit 60 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Sachsen als BRD-Anlaufstelle

Dafür sind unter anderem auch die gegenwärtigen Wahlen in der Türkei verantwortlich, wo der unter innenpolitischem Druck stehende Präsident Recep Tayyip Erdoğan Tausende der rund vier Millionen Migranten, die sich im Land aufhalten, weiterziehen lässt. Diese gelangen oftmals mit russischen Visa in die EU, wo sie über Polen und Tschechien schließlich in der Bundesrepublik landen, namentlich in Sachsen.

Die polnische Grenze entwickelt sich dabei zunehmend wieder zum Brennpunkt. Von den im März allein nur offiziell registrierten 6.672 illegalen Einreisen kamen 1.278 über die polnische und 278 über die tschechische Grenze. Die meisten dieser Einwanderer stammen aus Syrien (498), Afghanistan (339) und der Türkei (193). 808 kamen jedoch eben auch über Belarus – natürlich auch hier wiederum vor allem Afghanen (808) und Syrer (260).

Belarus wird wieder Drehscheibe

Doch eben auch Belarus wird wieder zum „Thema”: „Unverändert ist die missbräuchliche Nutzung russischer Visa zur Reise über die Russische Föderation nach Belarus und weiter in die EU“, stellt die Bundespolizei trocken fest. Mit diesen – formal zulässigen – Visa werden die von Polen nach dem Grenzkonflikt vor 2021 errichteten Grenzschutzanlagen ad absurden geführt.

Die schon damals von Putin und Lukaschenko, aber eben auch Erdogan beabsichtigte Destabilisierung der EU und Deutschlands zeigt damit Wirkung. In den sozialen Netzwerken wird geradezu exzessiv für die Route über die Russische Föderation und Belarus geworben: Die Migranten würden gezielt aus der Türkei mit dem Flugzeug nach Russland und Belarus gebracht, um von dort in die EU zu gelangen. Das alles deute darauf hin, „dass die saisonal bedingte ,Winterruhe‘ zu Ende sein dürfte“. Ein Anstieg unerlaubter Einreisen über Belarus und Polen in Richtung Deutschland in den kommenden Wochen sei „sehr wahrscheinlich“, heißt es weiter.

Faesers taube Ohren

Die Grenzzäune an der polnischen und baltischen EU-Außengrenze würden kaum jemanden aufhalten, und die Aufgegriffenen würden es einfach mehrfach versuchen. Dies deute darauf hin, „dass auch weiterhin eine hohe Anzahl von Migranten offenbar unerlaubt und unerkannt die EU-Außengrenze von Belarus aus überquert und nach Deutschland gelangt“. Was Tschechien betrifft, vermehrten sich die Anzeichen „auf einen nachlassenden Kontrolldruck und ein dort bestehendes Dunkelfeld“.

Wenn die dortigen Kontrollen weiter reduziert oder ganz eingestellt würden, hätte dies mit Sicherheit auch Auswirkungen auf die Routenwahl von Schleusern und Migranten, was im Ergebnis zu wieder deutlich höheren Feststellungszahlen unerlaubter Einreisen nach Deutschland führen dürfte. So jedenfalls das erschütternde Fazit der Bundespolizei, von dem eines so gut wie sicher feststeht: Bei der verantwortlichen Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird es natürlich wieder auf taube Ohren stoßen.

Verweigerung aktiven Grenzschutzes

Ebenso wie übrigens auch die seit Jahren gebetsmühlenartig vorgebrachte Forderung von Heiko Teggartz, des stellvertretenden Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft, endlich zu handeln und einen aktiven Grenzschutz zu gewährleisten. Faeser jedoch verweigert sich nicht nur dem, sie lehnt es auch fanatisch ab, irgendeine Begrenzung der Migration zuzulassen – egal, ob das bereits heillos überforderte Deutschland unter diesem Irrsinn zusammenbricht.

Angesichts dieser Entwicklung wird es nur unter Garantie noch eine Frage der Zeit sein, bis die innenpolitische Stimmung, die auch wegen der sonstigen Handlungen dieser Amokregierung auf dem Siedepunkt ist, endgültig kippt.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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Grüne Heizungspläne: Koalitionskrach wegen Habecks falscher Berechnungen

In Berlin entspinnt sich gerade ein neuer Koalitionskrach. Dessen Hintergrund ist allerdings weitreichend und betrifft fast alle Deutschen: Wirtschaftsminister Robert Habeck soll nämlich im Zusammenhang mit seinen grünideologischen Heizungsplänen falsche Zahlen angegeben haben. Dabei hat er sich eben mal annähernd um fast den Faktor 5 verrechnet: Auf die Menschen kommen bis 2045 nämlich nicht etwa die angekündigten 130 Milliarden, sondern mehr als 600 Milliarden Euro an Zusatzkosten zu.

Damit nicht genug: Habecks Gesetz sieht auch noch bis 2030 den Einbau von sechs Millionen Wärmepumpen vor. Eine völlig groteske Größenordnung, die Hersteller, aber auch der Eigentümerverband Haus und Grund für schlicht unmöglich halten weil weder die dafür erforderliche Stromnetzkapazität vorhanden noch ein zügiger Ausbau zu erwarten ist.

FDP kündigt Widerstand an

Während sich Bundeskanzler Olaf Scholz wieder im politischen Nirwana auftritt und praktisch überhaupt nicht mehr politisch in Erscheinung tritt, schimpft die FDP, das Gesetz überfordere die Menschen in Deutschland. Sie kündigte massiven Widerstand an. Der FDP-Parteitag hatte die Fraktion bereits aufgefordert, einem Verbot bestimmter Heizungstypen generell nicht zuzustimmen und die Technologieoffenheit zu wahren.

Wer die FDP kennt, weiß allerdings nur zu gut, was von solchen Vorgaben zu halten ist: Bis jetzt hat die opportunistische Lindner-Partei noch jeden Wahnsinn von SPD und Grünen mitgetragen oder sogar aktiv gefördert. Außer ein paar kosmetischen Änderungen zur erneuten Irreführung ihrer Wähler wird sie auch nichts erreichen. Ihr fehlt Mut und Entschlossenheit, sich gegen ihre Koalitionspartner und die Mehrheit der Medien aufzulehnen.

Krall: Kosten für Wärmepumpen-Einbau unleistbar

Der Finanzexperte Markus Krall geht jedoch davon aus, dass die tatsächlichen Kosten der Wärmepumpen-Planspiele und damit das Ausmaß von Habecks Zahlenschwindel sogar noch viel größer sind: Laut Krall könnte der Finanzbedarf hierfür bei bis zu 1.000 Milliarden Euro liegen. Neben dem Einbau der Wärmepumpen müssten nämlich noch drei Milliarden Quadratmeter Fußböden in den Häusern aufgerissen, der Estrich entfernt und mit 60 Millionen Tonnen Beton wieder aufgefüllt werden. Anschließend käme noch der eigentliche Bodenbelag hinzu. Und selbst wenn dieser kostenpolitisch abstruse und übrigens extrem klimaschädliche Aufwand gelänge: Es gäbe gar keinen Strom für den Betrieb all der Pumpen.

Grünen zwängen den Bürgern Kosten von 1 Billion auf

Die Grünen wollen den Bürgern also Kosten von 1 Billion Euro aufzwingen, um voll funktionsfähige Heizungen zu verbieten und Wärmepumpen einzubauen, die gar nicht betrieben werden können. Doch das ist nicht alles: Auch die Garantien und Versprechen Habecks zu Übergangsfristen und Weiterbetrieb bestehender Heizungen sind offenbar keinen Pfifferling wert. Denn nun wollen die Grünen auch noch die Bundesländer ermächtigen, die entsprechenden Regelungen im Alleingang massiv zu verschärfen. So wollen die 11 grünen Umweltminister der Bundesländer darauf hinwirken, dass die Länder noch früher als 2045 Regelungen für Betriebsverbote von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen erlassen können.

Habecks Versprechungen nichts wert

Damit, so die Minister, erhielten sie die Chance, die absurden sogenannten Klimaziele schon früher zu erreichen. Habecks Versprechungen, dass funktionierende Gas- und Ölheizungen weiterbetrieben werden dürften, sind damit hinfällig. Auch die Ausnahmen für Wohngebäude mit weniger als sechs Wohneinheiten wollen die grünen Landesminister streichen, weil diese den größten Teil aller Wohneinheiten ausmachen. Sogar die Ausnahme für 80-Jährige, die von dem Sanierungswahnsinn verschont bleiben sollten, soll entfallen.

Forderungen nach Technologieoffenheit scheitern

Ganz im Sinne grüner Bevormundungslust ist außerdem der Plan, dass die Bundesländer nur Verschärfungen, aber keine Lockerungen des Heizgesetzes beschließen sollen. Und ihre Forderung nach Technologieoffenheit kann sich die FDP wohl ebenfalls abschminken: Ihr Wunsch, statt Wärmepumpen auch die Verwendung von Wasserstoff in Hybridheizungen zu ermöglichen, scheitert schon jetzt am Veto der grünen Umweltminister.

Der Weg zu Stromrationierungen

Alle Zeichen deuten darauf hin, dass in Deutschland schon in wenigen Jahren nur noch elektrisch per Wärmepumpen geheizt werden darf – reguliert durch Smart Meter, mit denen die Regierung den Strom nach Belieben rationieren kann. Das ist das grünsozialistische Utopia der Zukunft.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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Angst vor mehr Transparenz? MFG OÖ-Initiative zur Sicherung der Kontrollfunktion der Opposition abgewürgt

Angst vor mehr Transparenz? MFG OÖ-Initiative zur Sicherung der Kontrollfunktion der Opposition abgewürgt

Die oberösterreichische Regierung möchte sich scheinbar nicht in die Karten schauen lassen: Oppositionsparteien erhalten nicht einmal Einsicht in Anträge und Beschlussergebnisse der Regierungssitzungen. Die MFG Oberösterreich hatte daher einen Initiativantrag für deren Offenlegung eingebracht – erfolglos. „Bei so viel latenter Angst vor mehr Kontrolle, Transparenz und Offenheit werden wir ganz besonders hellhörig“, konstatiert LAbg. und MFG-Österreich Bundesparteiobmann Joachim Aigner.

Im Folgenden lesen Sie die Pressemitteilung der MFG Oberösterreich:

Mehr Kontrolle im OÖ. Landtag bis auf Weiteres unerwünscht

Die Opposition im oö. Landtag muss endlich mit mehr Rechten ausgestattet werden

Oppositionsparteien haben es im von der nahezu allmächtigen ÖVP dominierten Oberösterreich traditionell schwer – und daran soll sich offensichtlich auch nichts ändern. Geht es nach ÖVP und FPÖ, soll die Opposition im oö. Landtag auch weiterhin keine Möglichkeit der Einsichtnahme in die Anträge und Beschlussergebnisse der Landesregierung bekommen – zumindest wurde eine entsprechende Initiative von MFG OÖ abgewürgt. „Bei so viel latenter Angst vor mehr Kontrolle, Transparenz und Offenheit werden wir ganz besonders hellhörig“, sagt LAbg. Joachim Aigner MFG-Österreich Bundesparteiobmann.  

AKTUELLE KONTROLLMÖGLICHKEITEN DER OPPOSITION EINGESCHRÄNKT

Im oö. Landtag ist jede Partei, die ca. zehn Prozent der Stimmen gewinnt, automatisch auch in der Landesregierung vertreten. Erst durch den Einzug von NEOS und MFG im September 2021 gibt es demnach wieder eine echte Opposition in Oberösterreich – zumindest rein theoretisch, denn die Lust der Regierenden, sich in die Karten schauen zu lassen, ist überschaubar. So sind die Oppositionsparteien nicht einmal berechtigt, in die Anträge und Beschlussergebnisse der Regierungssitzungen Einsicht zu nehmen. „Das muss anders werden“, dachte sich MFG OÖ und brachte einen entsprechenden Initiativantrag ein. „Eine wesentliche Aufgabe des oö. Landtags ist schließlich die Kontrolle der Landesregierung – auch, weil Transparenz und Offenheit die wesentlichen Merkmale einer funktionierenden Demokratie sind“, so Joachim Aigner.

ÖVP UND FPÖ BLOCKIEREN MFG-INITIATIVANTRAG

Diese Kontrolle kann aber in nur sehr begrenztem Ausmaß stattfinden, weil derzeit nur Parteien mit Regierungsmitgliedern Zugang zu sämtlichen Unterlagen der Regierungssitzungen haben – und damit zu jenem Bereich, wo die wichtigsten Beschlüsse gefasst und umgesetzt werden. Ohne Einblick in die Entscheidungsprozesse der Regierung ist jedoch weder eine Kontrolle noch ein Input aus Sicht der Opposition möglich. Joachim Aigner: „Wir als Oppositionspartei erfahren von diesen Entscheidungen oft aus der Tageszeitung am nächsten Tag oder von Journalisten, das ist ein unhaltbarer Zustand.“ Dieser Umstand wiegt umso schwerer, als MFG und NEOS immerhin mehr als zehn Prozent aller Wähler repräsentieren.

MINDERHEITENRECHTE UND TRANSPARENZ WEITERHIN EINGESCHRÄNKT

ÖVP und FPÖ, die 90 Prozent des Budgets verwalten, scheuen die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Opposition wie der Teufel das Weihwasser und unterstützten den MFG-Initiativantrag nach Offenlegung der Anträge und Beschlussergebnissen der Landesregierung nicht. Diese fast schon panische Angst vor mehr Transparenz und Offenheit ist kaum nachvollziehbar – vor allem, weil damit auch eine Stärkung der Minderheitenrechte weiter verhindert wird.

Auch mit einer Verschwiegenheitspflicht wäre MFG einverstanden: „Nicht aber damit, dass über zehn Prozent der Wähler – so viele haben NEOS und MFG gemeinsam bei der letzten Wahl erreicht – von den Anträgen und Beschlussergebnissen der Landesregierung ausgeschlossen werden. Das Verhalten von ÖVP und FPÖ ist leider eine von vielen ähnlichen Entscheidungen gegen mehr Demokratie und damit auch gegen Oberösterreich und unsere Landsleute.