Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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Help, we are sinking! Klimaschau international – Climate World News 4

Die Regierung der Malediven hielt vor 15 Jahren eine Kabinettsitzung unter Wasser ab, um den eigenen Untergang durch den Anstieg des Meeres zu illustrieren. Heute hingegen werden neue Flughäfen im Inselstaat gebaut – Untergang adé. Ist die Geschichte vom Untergang der Südseeinseln durch die angeblich menschgemachte Erderwärmung also falsch? Eins ist sicher: Inseln sind keine statischen Gebilde – sie verändern sich mit und ohne „Klima“ laufend – z.B. durch Anspülung, Abtragung, Kontinentaldrift usw.

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Gericht gibt Beatrix von Storch recht: „Correctiv verbreitet dreckige Lügen!“

Gericht gibt Beatrix von Storch recht: „Correctiv verbreitet dreckige Lügen!“

Gericht gibt Beatrix von Storch recht: „Correctiv verbreitet dreckige Lügen!“

Wieder eine Niederlage vor Gericht für die Diffamierungs- und Märchenfabrik „Correctiv“, diesmal gegen die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Beatrix von Storch. „Correctiv verbreitet dreckige Lügen“, hatte die AfD-Politikerin öffentlich gesagt und war dafür von den „Correctiv“-Aktivisten verklagt worden. Das Landgericht Berlin gab ihr nun recht: Beatrix von Storchs Lügen-Vorwurf gegen die Propagandaschleuder ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Correctiv“ begebe sich auf die Ebene des politischen Meinungskampfes und betreibe keinen klassischen Journalismus, hatte Beatrix von Storchs Rechtsanwalt, ihr Fraktionskollege Christian Wirth, argumentiert. Das Gericht folgte dieser Auffassung: Wer sich in diesen Kampf begibt, muss auch härtere Äußerungen ertragen – „das ist im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt“, bestätigt Christian Wirth.

Für „Correctiv“ setzt sich damit die lange Niederlagenserie fort: Erst Ende November hatte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vor dem Landgericht Berlin gegen das Aktivisten-Netzwerk gewonnen, das versucht hatte, ihm seine Kritik an der Verbreitung des „Deportations“-Märchens zu verbieten. Vor dem Landgericht Hamburg hatte Verfolgreich gegen die „Grünen“-Fraktion der Hansestadt geklagt, weil sie die von „Correctiv“ in die Welt gesetzte „Deportations“-Lüge aufgegriffen hatte. Wer „Correctiv“ glaubt, verliert.

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„Dreckige Correctiv-Lügen“: Medienunternehmen verliert Prozess gegen Beatrix von Storch

„Dreckige Correctiv-Lügen“: Medienunternehmen verliert Prozess gegen Beatrix von Storch

„Dreckige Correctiv-Lügen“: Medienunternehmen verliert Prozess gegen Beatrix von Storch(David Berger) Das teilweise sogar regierungsfinanzierte Medienportal „Correctiv“ fährt derzeit vor Gericht eine Schlappe nach der anderen ein: Nun hat Beatrix von Storch einen von den Geheimplan-Schwurblern angezettelten Prozess gewonnen: Sie darf dem Medium weiterhin vorwerfen, Correctiv verbreite dreckige Lügen. Beatrix von Storch: „Ich finde es unsäglich, dass wegen so eines Wortes in einer Rede […]

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„VW-Werksschließungen wären eine Katastrophe für die Region!“ – VW-Mitarbeiter redet Klartext!

„VW-Werksschließungen wären eine Katastrophe für die Region!“ – VW-Mitarbeiter redet Klartext!

„VW-Werksschließungen wären eine Katastrophe für die Region!“ – VW-Mitarbeiter redet Klartext!

Die Unsicherheit wächst: Der Automobil-Riese Volkswagen strauchelt und es drohen Massentlassungen! Die Abhängigkeit unzähliger Zulieferer und Dienstleister von VW zeigt, wie tiefgreifend die Folgen wären.

Der DeutschlandKURIER🇩🇪 war am Chemnitzer VW-Werk und hat mit einem langjährigen Mitarbeiter gesprochen. Egal ob Elektromobilitäts-Pläne, Wirtschaftsniedergang oder Politikversagen – Er spricht offen das aus, was viele denken!

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Weg zu Neuwahlen (fast) frei: Noch-Kanzler Scholz stellt die Vertrauensfrage!

Weg zu Neuwahlen (fast) frei: Noch-Kanzler Scholz stellt die Vertrauensfrage!

Weg zu Neuwahlen (fast) frei: Noch-Kanzler Scholz stellt die Vertrauensfrage!

Es ist das sechste Mal in der Geschichte der Republik: Ein Bundeskanzler stellt gegenüber dem Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage. Einen entsprechenden Antrag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes hat Olaf Scholz (SPD) nach dreijähriger Amtszeit schriftlich im Parlament eingebracht – mit dem Ziel, bei der Abstimmung am kommenden Montag (16. Dezember) zu scheitern und so die wichtigste Hürde auf dem Weg zu den geplanten Neuwahlen am 23. Februar 2025 zu nehmen. Der Deutschland-Kurier klärt wichtige Fragen.

Nach dem unrühmlichen Aus seiner Ampel-Koalition und dem Rausschmiss von Finanzminister Christian Lindner (FDP) will Scholz erreichen, dass der Bundestag früher als regulär geplant neu gewählt wird – am 23. Februar statt im September 2025. Derzeit führt der Noch-Kanzler eine von SPD und „Grünen“ getragene Minderheitsregierung ohne eigene Bundestags-Mehrheit. Ein (gewolltes) Scheitern bei der Vertrauensfrage ist für den Kanzler praktisch die einzige Möglichkeit, pro aktiv eine vorgezogene Bundestagswahl herbeizuführen.

Zuletzt verfuhr Gerhard Schröder (SPD) im Jahr 2005 so. Dieses Vorgehen, das eigentlich eine „unechte Vertrauensfrage“ ist, gilt als verfassungsrechtlich umstritten, weil es nicht – wie eigentlich von den „Vätern“ des Grundgesetzes beabsichtigt – darauf abzielt, das Vertrauen ausgesprochen zu bekommen. Vielmehr soll gerade das Gegenteil erreicht werden, nämlich die für die Vertrauensfrage nötige Mehrheit zu verfehlen. Das Bundesverfassungsgericht billigte dieses Vorgehen 2005 aber grundsätzlich. 

Außer Schröder, der 2001 schon einmal die Vertrauensfrage stellte (in diesem Fall eine „echte“), hatten zuvor bereits Willy Brandt (1972), Helmut Schmidt (1982) und Helmut Kohl (1982) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Scholz setzt damit eine quasi unfreiwillige „Partei-Tradition“ fort: Alle Kanzler der SPD haben es in unterschiedlichen Konstellationen nicht geschafft, ihre Regierungen bis zum regulären Ende der jeweils vierjährigen Legislaturperiode zu führen.

Ist sicher, dass Scholz keine Mehrheit bekommt?

Der Deutsche Bundestag wird am kommenden Montag, den 16. Dezember, über den am 12. Dezember bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) eingebrachten Antrag des Kanzlers abstimmen. Scholz wird den Abgeordneten seine Gründe für die Vertrauensfrage in einer Rede erläutern. Anschließend wird es noch eine etwa 90-minütige Aussprache geben. Danach entscheidet das Parlament voraussichtlich in namentlicher Abstimmung. Das bedeutet, dass das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Abgeordneten öffentlich wird.

Dass Scholz wie beabsichtigt „verliert“, gilt als sicher, auch wenn es theoretisch noch Unsicherheitsfaktoren gibt. 

Dem Bundestag gehören 733 Abgeordnete an. Um das Vertrauen des Parlaments (wider Willen) ausgesprochen zu bekommen, müsste Scholz 367 Stimmen erhalten – die absolute Mehrheit aller Parlamentarier, auch „Kanzlermehrheit“ genannt. 

Die SPD-Fraktion mit ihren 207 Abgeordneten will dem Kanzler das Vertrauen aussprechen. Die „Grünen“, der noch in der Regierung verbliebene Juniorpartner der SPD, haben sich noch nicht entschieden. Ihre Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann hatte zwar kurz nach dem Ampel-Aus verkündet, dass die Ökosozialisten ebenfalls für Scholz stimmen würden. Inzwischen ist aber auch eine Enthaltung im Gespräch. Enthaltungen zählen bei der Abstimmung wie Nein-Stimmen.

Sollten SPD und „Grüne“ jedoch geschlossen für Scholz stimmen, wären das zusammen 324 Stimmen, nur 43 weniger als die Kanzlermehrheit. Doch was, wenn womöglich FDP-Abgeordnete für Scholz stimmen, weil sie befürchten, bei Neuwahlen aus dem Parlament zu fliegen?

Dann könnte es rein theoretisch auf das Abstimmungsverhalten der AfD, von fraktionslosen Abgeordneten sowie den Gruppen von BSW und Linke ankommen. 

Die AfD hat 76 Abgeordnete und könnte rein theoretisch und unter bestimmten Annahmen Scholz zu einer Mehrheit verhelfen. Das wäre zwar nach außen kaum vermittelbar, weil die AfD stets treibende Kraft in der Neuwahl-Debatte war; aber mit Jürgen Pohl hat bereits ein AfD-Abgeordneter angekündigt, für Scholz stimmen zu wollen – weil er ihn, verglichen mit dem Unions-Kanzlerkandidaten und Kriegstreiber Friedrich Merz (CDU), für das „kleinere Übel“ hält. Laut AfD-Fraktionschef Tino Chrupalla besteht bei der Abstimmung kein Fraktionszwang. Dass sich aber eine größere Zahl von AfD-Abgeordneten Pohl anschließt, gilt in Fraktionskreisen als ausgeschlossen.

Wie geht es nach der Vertrauensfrage weiter?

Scholz wird nach – wie zu erwarten – verfehlter Mehrheit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Dazu hat das Staatsoberhaupt dann drei Wochen Zeit, also bis zum 6. Januar. Wenn sich der Bundespräsident dafür entscheidet, muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

Der Bundespräsident kann sich aber auch gegen die Auflösung entscheiden – ebenfalls theoretisch. Denn in Artikel 68 der Verfassung steht nur, dass der Bundespräsident den Bundestag auflösen „kann“ – nicht, dass er ihn auflösen muss. 

Dass Steinmeier die Auflösung verweigert, ist zu 99,9 Prozent ausgeschlossen. Er hat bereits wissen lassen, dass er den angestrebten Neuwahltermin am 23. Februar für realistisch hält. Zudem hat er erklärt, nach welchem Maßstab er entscheiden werde: „Unser Land braucht stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung.“

In den kommenden Wochen werden die Parteien ihre Wahlprogramme beschließen und auf Parteitagen formal ihre Kanzlerkandidaten wählen. Der amtierende Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Parlamentes mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen. Das Parlament kann jederzeit aus gegebenem Anlass zusammentreten, es kann (Mehrheit vorausgesetzt) Gesetze beschließen. Auch die Bundestags-Gremien (z.B. Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse) bestehen bis zum Zusammentreten der neu gewählten Volksvertreter weiter.

Was ist mit der Regierung?

Auch die Bundesregierung ist weiterhin im Amt – und zwar nicht nur geschäftsführend. Erst mit der Konstituierung des neuen Bundestages endet laut Artikel 69 das Amt des Bundeskanzlers und seiner Minister. Sie bekommen dann vom Bundespräsidenten ihre Entlassungsurkunden überreicht.

Der neue Bundestag muss nach Artikel 39 der Verfassung spätestens am 30. Tag nach seiner Wahl zusammentreten. Wegen sich in die Länge ziehender Koalitionsverhandlungen ist es fast schon die Regel, dass der Bundespräsident den Kanzler ersucht, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen. Dazu ist dieser dann verpflichtet, gleiches gilt für die Minister.

 

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Wozu braucht Deutschland Flüchtlinge aus Syrien?

Wozu braucht Deutschland Flüchtlinge aus Syrien?

Von MANFRED ROUHS | Die rot-grüne Bundesregierung wird bis zum Ende ihrer Zeit im Frühjahr 2025 niemanden nach Syrien abschieben. Sie und ihre Vorgänger-Regierungen haben über viele Jahre hinweg mehr als eine Millionen Syrer in unserem Land aufgenommen, obwohl sie das nicht hätten tun müssen. Denn Deutschland grenzt nicht an Syrien. Soweit Syrer über andere EU-Länder nach Deutschland eingereist sind, hätten sie nach dem Dubliner Abkommen an der Grenze zurückgewiesen werden können.

Saudi Arabien, das Syrien benachbart und sechs Mal so groß ist als Deutschland, nahm in der gleichen Zeit mehr als zehn Mal weniger Syrer auf. Gutmenschlich enttäuscht schrieb die „Frankfurter Rundschau“ im Jahr 2019:

„Die Golfstaaten finanzieren die Gotteskrieger des ‚IS‘ im syrischen Bürgerkrieg – doch für die Konsequenzen wollen sie nicht verantwortlich sein. Flüchtlinge kommen nicht über ihre Grenzen.“

Immerhin haben diese Nachbarn Syriens mittlerweile mehr als eine Milliarde US-Dollar an das UNO-Flüchtlingswerk gespendet, was ein deutlich besseres Geschäft gewesen sein dürfte als die Aufnahme syrischer Migranten.

Denn die leben auch in Deutschland mehrheitlich von staatlichen Sozialleistungen. Und sie sind in der Kriminalitätsstatistik überrepräsentiert. Im vergangenen Jahr haben deutsche Ermittlungsbehörden 35.000 Syrer verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben. Das waren 21 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der mutmaßlich von Syrern begangenen Sexualstraftaten stieg um 10 Prozent, die der Gewalttaten um 17 Prozent, die der Diebstahldelikte um knapp 20 Prozent, die der Drogendelikte um 11 Prozent und die der Eigentumsdelikte sogar um 43 Prozent. So weist es die polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 aus.

Deutschland konnte Flüchtlingen aus Syrien vom ersten Tag an nicht brauchen! Aber anders als Saudi Arabien wird unser Land leider von multi-kulturellen, kosmopolitischen Traumtänzern regiert, die für sich vor aller Welt den Ruhm beanspruchen, gute Werke zu tun, während Otto Normalverbraucher die Folger ihrer politischen Selbstdarstellungsorgien ausbaden muss.

Und diese auf Realitätsverweigerung beruhende Haltung ziehen sie durch bis zum bitteren Ende –  koste es, was es wolle.


Wozu braucht Deutschland Flüchtlinge aus Syrien?PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen per Streaming und stellt politische Aufkleber und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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Eklat in Brandenburg: Woidke (SPD) erst im zweiten Durchgang zum Ministerpräsidenten gewählt!

Eklat in Brandenburg: Woidke (SPD) erst im zweiten Durchgang zum Ministerpräsidenten gewählt!

Eklat in Brandenburg: Woidke (SPD) erst im zweiten Durchgang zum Ministerpräsidenten gewählt!

Eklat im Landtag von Brandenburg: Das Potsdamer Landesparlament hat zwar Dietmar Woidke erneut zum Ministerpräsidenten gewählt, aber trotz knapper Mehrheit seiner SPD/BSW-Regierungskoalition schaffte es der Sozialdemokrat erst im zweiten Wahlgang! Woidke erhielt 50 Stimmen, letztlich vier Stimmen mehr als die Koalitionsfraktionen von SPD und BSW Abgeordnete haben.

Im ersten Wahlgang war Woidke noch gescheitert. Erforderlich war eine absolute Mehrheit von mindestens 45 der insgesamt 88 Stimmen.

Die Oppositionsparteien AfD und CDU werteten das Scheitern im ersten Wahlgang als schweren Rückschlag für den Amtsinhaber und seine künftige Regierung.

Die Koalition aus Sozialdemokraten und Bündnis Sahra Wagenknecht ist die erste dieser Art in Deutschland. Zuletzt hatte in Brandenburg eine Koalition aus SPD, CDU und „Grünen“ regiert, ebenfalls mit Woidke als Regierungschef. Die Ökosozialisten waren bei der Landtagswahl am 22. September aus dem Parlament geflogen.

Nach der Wahl am Mittwoch (11. Dezember) im Potsdamer Landtag wurden Woidke und sein Kabinett vereidigt. Die SPD erhielt sechs Ministerposten, das BSW drei.

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Nach dem Wahl-Coup: Neue rumänische NATO-Regierung steht

Nach dem Wahl-Coup: Neue rumänische NATO-Regierung steht

Nach dem Wahl-Coup: Neue rumänische NATO-Regierung steht

Nur wenige Tage nachdem die Präsidentenwahl in Rumänien abgesagt und aufgehoben worden ist, einigen sich die NATO-Einheitsparteien des Landes auf eine neue Regierung.  Am 24. November wurde in Rumänien die erste Runde der Präsidentenwahl abgehalten – mit einem überraschenden Sieger. Eine Woche später folgten Parlamentswahlen, EU-hörige Kräfte konnten die absolute Mehrheit halten – trotz Erstarkens […]

Der Beitrag Nach dem Wahl-Coup: Neue rumänische NATO-Regierung steht erschien zuerst unter tkp.at.

Bang! 11 US-Bundesstaaten verklagen BlackRock, StateStreet und Vanguard wegen Kartellbildung zur Reduzierung von Kohle und Erhöhung der Strompreise

Bang! 11 US-Bundesstaaten verklagen BlackRock, StateStreet und Vanguard wegen Kartellbildung zur Reduzierung von Kohle und Erhöhung der Strompreise

Von Jo Nova

Endlich ein Schlag ins Herz des Blobs

Texas und 10 andere US-Bundesstaaten haben den radioaktiven Kartellrechtsknopf gedrückt und Klagen gegen BlackRock, Vanguard und State Street eingereicht . Die Bundesstaaten erklären, die Vermögensverwalter hätten große Anteile an Kohleunternehmen aufgekauft und sich dann verschworen, ESG- und DEI-Ziele (Diversität, Gerechtigkeit und Inklusion) zu fördern, um die Kohleproduktion zu reduzieren. Das verringerte Kohleangebot wiederum erhöhte die Stromkosten [und die Brennstoffkosten] für die Verbraucher. Es ist im Grunde wettbewerbswidriges Verhalten. Diese drei Unternehmen verwalten zusammen Vermögenswerte im Wert von 26 Billionen Dollar. Das ist nur eine Billion weniger als das gesamte US-BIP.

In diesem Fall waren einige der Absprachen offenkundig verborgen. Die drei Vermögensverwalter sagten, sie wollten die Welt retten und die Menschen schützen, und schlossen sich Gruppen wie der GFANZ und Net Zero-Allianzen wie Climate Action 100+ an. Doch am Ende hatten diese drei Finanzgiganten zusammen fast 30 % der meisten US-Kohleunternehmen erworben, und obwohl sie behaupteten, gute Absichten zu haben, argumentieren die Generalstaatsanwälte der elf Bundesstaaten, dass alle sachfremden Ansprüche auf soziale Vorteile irrelevant seien. Diese drei Unternehmen haben enorm profitiert, während den Kunden der Zugang zu einem freien und offenen Markt verwehrt wurde und sie höhere Stromrechnungen bezahlten.

In einer Demokratie sollte das Volk über die Politik entscheiden und nicht die Oligarchen.

[Mit Blob kann man etwas bezeichnen, das man nicht genau sehen kann, weil es sich zum Beispiel bedeckt hält. Collins Dictionary]

Schauen Sie sich an, wie die Manager der drei riesigen Investmentgesellschaften die Kohleindustrie im Griff hatten:

Bang! 11 US-Bundesstaaten verklagen BlackRock, StateStreet und Vanguard wegen Kartellbildung zur Reduzierung von Kohle und Erhöhung der Strompreise

Kein Wunder, dass die Kohleunternehmen so schwach waren, wenn es darum ging, für sich selbst einzustehen und sich gegen die Klimapropaganda zu wehren. Sie wurden vom Blob gefangen genommen und als Geiseln für größere Ziele gehalten:

Republikanische Bundesstaaten verklagen BlackRock, Vanguard und State Street wegen Klimainitiative

Von Jonathan Stempel und Carolina Mandl , Reuters

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, sie hätten ihre Marktmacht und ihr Engagement in Klimaschutzgruppen ausgenutzt, um Kohleunternehmen zu drängen, ihre Produktion zu drosseln und die CO2-Emissionen aus der Kohle bis 2030 um mehr als 50 Prozent zu senken, was zu höheren Stromrechnungen der Verbraucher führen würde.

„Wettbewerbsmärkte – und nicht die Vorgaben weit verstreuter Vermögensverwalter – sollten den Preis bestimmen, den die Amerikaner für Strom zahlen“, hieß es in der Beschwerde der Bundesstaaten.

Der Generalstaatsanwalt von Texas, Ken Paxton, dessen Büro die Klage eingereicht hat, warf den Angeklagten in einer Erklärung vor, sie würden „die Finanzindustrie illegal instrumentalisieren, um eine destruktive, politisierte ‚Umwelt‘-Agenda zu verfolgen“.

Ziel der Klage ist es, diese Unternehmen davon abzuhalten, über Aktionärsbeschlüsse abzustimmen oder auf eine Weise zu handeln, die die Kohleproduktion und den Wettbewerb untergräbt. Die Generalstaatsanwälte wollen auch Geld – sie fordern die Zahlung von Bußgeldern für den Kartellrechtsverstoß.

Aus der Klage :

Der freie Markt wurde zerstört:

In den letzten vier Jahren haben die amerikanischen Kohleproduzenten nicht auf die Preissignale des freien Marktes reagiert, sondern auf die Befehle von Larry Fink, dem Vorsitzenden und CEO von BlackRock und seinen Kollegen aus der Vermögensverwaltung. Während die Nachfrage nach dem Strom, den die Amerikaner zum Heizen ihrer Häuser und für ihre Unternehmen benötigen, gestiegen ist, wurde das Angebot der Kohle, die zur Erzeugung dieses Stroms verwendet wird, künstlich gedrückt – und der Preis ist in die Höhe geschossen. Die Beklagten haben die Früchte höherer Erträge, höherer Gebühren und höherer Gewinne geerntet, während die amerikanischen Verbraucher den Preis in Form höherer Stromrechnungen und höherer Kosten bezahlt haben.

Die drei Finanzgiganten haben gegen den Clayton Act (Kartellrecht) verstoßen

Die Beklagten sind drei der größten institutionellen Investoren der Welt. Jeder der Beklagten hat für sich allein beträchtliche Anteile an jedem bedeutenden börsennotierten Kohleproduzenten in den Vereinigten Staaten erworben. Jeder von ihnen hat dadurch die Macht erlangt, die Politik dieser konkurrierenden Unternehmen zu beeinflussen und eine erhebliche Verringerung des Wettbewerbs auf den Kohlemärkten herbeizuführen. Und jeder von ihnen hat seine Macht genutzt, um eine erhebliche Verringerung des Wettbewerbs auf den Kohlemärkten herbeizuführen. Für sich genommen und isoliert betrachtet, hat der Erwerb und Einsatz von Produzenten durch jeden der Beklagten gegen Abschnitt 7 des Clayton Act verstoßen.

… Die Angeklagten haben allein einen immensen Einfluss auf diese Unternehmen, doch gemeinsam verfügen sie über eine Macht, Druck auf das Management auszuüben, die nahezu unwiderstehlich ist.

Sie haben ihre Ziele öffentlich gemacht

Aber die Beklagten haben nicht nur allein und isoliert gehandelt. Im Jahr 2021 gingen sie noch weiter. In diesem Jahr gab jeder der Beklagten öffentlich bekannt, dass er sich dazu verpflichten würde, seine Aktien zu nutzen, um Druck auf das Management aller Portfoliounternehmen auszuüben, an denen er beteiligt war, damit diese sich an den Netto-Zielen ausrichten. Zu diesen Zielen gehörte die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen aus Kohle um über 50 %. Anstatt ihre Aktienbestände einzeln einzusetzen, um die Kohleproduktion zu reduzieren, gründeten die Beklagten also praktisch ein Syndikat und einigten sich darauf, ihre gemeinsamen Beteiligungen an börsennotierten Kohleunternehmen zu nutzen, um branchenweite Produktionskürzungen herbeizuführen.

Und auch wenn sie sich aus diesen Net-Zero-Allianzen (oder Monster-Banker-Clubs) zurückgezogen haben, ändert das nichts an der Tatsache, dass sie sich wettbewerbsschädigend verhalten haben und noch immer eine Bedrohung für den freien Markt darstellen.

Es ist nicht in Ordnung, so zu tun, als würde man die Welt retten, während man von Absprachen profitiert

Die Angeklagten haben ihr wettbewerbsfeindliches Vorhaben öffentlich mit Hinweisen auf Umweltschutz verteidigt. Doch der Erwerb von Stammaktien, „deren Wirkung ‚eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung sein könnte‘, ist nicht dadurch gerettet, dass er bei einer abschließenden Abwägung sozialer oder wirtschaftlicher Vor- und Nachteile als vorteilhaft angesehen werden könnte.“ … Die Kartellgesetze des Landes „spiegeln die gesetzgeberische Einschätzung wider, dass Wettbewerb letztlich nicht nur zu niedrigeren Preisen, sondern auch zu besseren Waren und Dienstleistungen führen wird.“ … Die Annahme der Angeklagten, dass die Sorge um das Klima eine Lizenz zur Unterdrückung des Wettbewerbs darstellt, ist „falsch.“

Die Kartellgesetze erlauben es [den Vollstreckern der amerikanischen Kartellgesetze] nicht, ein illegales Geschäft zu ignorieren, nur weil sich die Parteien zu einem unabhängigen sozialen Nutzen verpflichten. “1 Gemäß den Kartellgesetzen muss der uneingeschränkte und offene Wettbewerb die heimische Kohleproduktion bestimmen.

BlackRock hat auch seine eigenen Aktionäre betrogen

Larry Fink, der CEO von Blackrock, verwandelte die Pensionsfonds der Menschen in seine eigene linke Aktivistenmaschine. Er versprach ihnen, ihre Gewinne zu maximieren, aber stattdessen nutzte er ihre Gelder, um seine eigenen Gewinne und Ziele auf ihre Kosten zu fördern.

Der Beklagte BlackRock schloss sich nicht nur mit den beiden anderen großen institutionellen Vermögensverwaltern zusammen, um eine Reduzierung der Kohleproduktion herbeizuführen, sondern ging noch weiter – er täuschte die Anleger aktiv über die Art seiner Fonds. Anstatt die Anleger darüber zu informieren, dass es ihre Anteile zur Förderung der Klimaziele nutzen würde, behauptete BlackRock konsequent und einheitlich, dass seine nicht-ESG-Fonds ausschließlich der Steigerung des Aktionärswerts dienen würden. Doch wie unten ausführlich beschrieben, verletzte BlackRock regelmäßig seine Zusage gegenüber den Anlegern, indem es alle seine Anteile zur Förderung seiner Klimaziele und – was hier am relevantesten ist – zur Förderung der Ziele seines Fördermengen-Reduzierungssyndikats nutzte.

Die Staaten, die uns alle retten können, sind Texas, Alabama, Arkansas, Indiana, Iowa, Kansas, Missouri, Montana, Nebraska, West Virginia und Wyoming.

Andere Länder sollten diesem Beispiel folgen und ihre eigenen Wettbewerbsgesetze genau unter die Lupe nehmen. Wir haben zwar keine Kartellgesetze, aber die meisten westlichen Länder haben in irgendeiner Form Wettbewerbsgesetze gegen Kartelle, die ihre Marktmacht missbrauchen.

Verwandt:

Die dunkle Blase: Es gibt einen Grund, warum alles gleichzeitig aus den Fugen zu geraten scheint

 

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Arbeitsmarkt: Was passiert, wenn alle Syrer heimfahren?

Arbeitsmarkt: Was passiert, wenn alle Syrer heimfahren?

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Arbeitsmarkt: Was passiert, wenn alle Syrer heimfahren?

Arbeitsmarkt: Was passiert, wenn alle Syrer heimfahren?

Jeder 20. Syrer lebt aktuell in Deutschland. Bricht der Arbeitsmarkt zusammen, wenn viele von ihnen nach dem Assad-Sturz in ihre Heimat zurückgehen? Kamen da unverzichtbare Arbeitskräfte? Das Institut für Arbeitsforschung liefert die Antwort.

von Manfred Ulex

Deutschlands Arbeitsmarkt würde eine Massenabwanderung der Syrer nach dem Sturz von Assad gut verkraften. Fast eine Million Syrer leben aktuell in der Bundesrepublik. 222.610 davon sind laut der Bundesagentur für Arbeit sozialversicherungspflichtig versichert. Dazu haben noch 65.000 einen Minijob.

In Deutschland sind insgesamt mehr als 35 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Anteil syrischer Arbeitnehmer an dieser Zahl beträgt also in fast allen Berufsgruppen weniger als ein Prozent, erklärte der Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg gegenüber der dpa. Die meisten syrischen Beschäftigten arbeiten in der Berufsgruppe „Verkehr, Logistik, Sicherheit“, wo ihr Anteil bei 1,4 Prozent liegt. Über alle Berufsgruppen hinweg beläuft sich ihr Anteil auf etwa 0,6 Prozent.

Wichtige Qualifikationen für die Heimat

Knapp 44 Prozent der syrischen Arbeitskräfte sind als ungelernte oder angelernte Helfer tätig, während mehr als die Hälfte eine Facharbeiterqualifikation oder eine höhere Ausbildung vorweisen können. Laut IAB arbeiten allein etwa 5.000 Ärzte aus Syrien in Deutschland.

Weber betonte, daß Erfahrungen aus früheren Flüchtlingsbewegungen zeigen, daß nicht alle Geflüchteten in ihre Heimat zurückkehren möchten. Es sei sinnvoll, jene, die eine Rückkehr anstreben, dabei zu unterstützen, anstatt Hindernisse aufzubauen. Mit den in Deutschland erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen könnten sie einen wertvollen Beitrag zum Wiederaufbau ihres Landes leisten. Außerdem könnten sie in der Zukunft als wichtige Ansprechpartner für deutsche Interessen in Syrien fungieren. (

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Grüne Energie im Sturmchaos: Millionenschaden an britischer Solar-Großanlage

Grüne Energie im Sturmchaos: Millionenschaden an britischer Solar-Großanlage

Grüne Energie im Sturmchaos: Millionenschaden an britischer Solar-Großanlage

Aus einem großen Solarkraftwerk in Wales wurde dank des Strumtiefs Darragh nun ein riesiger Trümmerhaufen. Eine nahe gelegene Windkraftanlage wurde dabei ebenfalls zerfetzt und ging sogar in Flammen auf. Tausende Haushalte sitzen nun – wer weiß, wie lange – im Dunkeln.

Wer hätte das gedacht? Da investiert man Millionen in eine vorgeblich „zukunftssichere“ grüne Energietechnologie, und dann kommt Sturmtief Darragh daher und führt uns die Grenzen dieser angeblichen Klimaschutz-Ambitionen vor Augen. In Anglesey, Nord-Wales, hat der Sturm die 190 Hektar große Porth-Wen-Solarfarm regelrecht zerlegt – ein Trümmerfeld aus Hightech-Schrott, das bis Anfang 2025 die Techniker beschäftigen wird.

https://twitter.com/TegoArcanaDei/status/1866399346264002958

Die Ironie der Geschichte: Die erst vor zwei Jahren von der französischen EDF Energy errichtete Anlage, die stolze 9.500 Haushalte mit „sauberem“ Strom versorgen sollte, wurde von eben jenen Naturgewalten demoliert, vor denen uns die erneuerbaren Energien der Klimapropaganda nach schützen sollen. Hunderte Solarpanels wurden von ihren Verankerungen gerissen und in der Landschaft verteilt – eine langwierige Aufgabe für die Aufräumtrupps.

https://twitter.com/Punkbudgie_/status/1866247180962374021

Als wäre das nicht genug des meteorologischen Spotts, zerfetzte der Sturm mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 154 km/h auch noch die Rotorblätter einer nahegelegenen Windkraftanlage, die anschließend in Flammen aufging. Ein spektakuläres Feuerwerk der besonderen Art, das die Grenzen unserer vermeintlich unverwüstlichen grünen Technologie aufzeigt.

https://twitter.com/windwatchorg/status/1866522124522815658

EDF Renewables UK gibt sich betont nüchtern: „Wir evaluieren derzeit das Ausmaß der Schäden und führen eine kontrollierte Aufräumaktion durch“, heißt es in einer Stellungnahme. Die Wiederaufnahme des Betriebs? Erst nach gründlicher Untersuchung und Reparatur – irgendwann 2025.

https://twitter.com/The_AFInstitute/status/1866425321869942860

Während die Aufräumarbeiten laufen, sitzen tausende Haushalte in Wales und West Country im Dunkeln. Umgestürzte Bäume blockieren Bahnstrecken, und die Infrastruktur ächzt unter den Nachwehen von Darragh. Ein Lehrstück darüber, dass auch die modernste Technologie der Urgewalt der Natur manchmal hilflos ausgeliefert ist.

Die Frage, die sich aufdrängt: Müssen wir bei der Planung künftiger Solar- und Windkraftanlagen nicht deutlich robustere Standards ansetzen? Oder akzeptieren wir einfach, dass unsere grünen Energieträger gelegentlich als technologischer Flurschaden enden? Die Antwort darauf wird teuer – so oder so.

Süßes Gift: Dieses Süßungsmittel lässt Krebszellenwachstum  explodieren

Süßes Gift: Dieses Süßungsmittel lässt Krebszellenwachstum explodieren

Süßes Gift: Dieses Süßungsmittel lässt Krebszellenwachstum  explodieren

Mittlerweile greift die Lebensmittelindustrie zur Süßung von stark verarbeiteten Nahrungsmitteln immer öfter auf Isoglukosesirup als billigem Zuckerersatz zurück. Doch der auch als High Fructose Corn Syrup (HFCS) bekannte Süßstoff erhöht nicht nur das Diabetesrisiko – er scheint auch das Wachstum von Krebstumoren massiv zu beschleunigen.

Eine am 4. Dezember in Nature veröffentlichte Studie der Washington University mit dem Titel „Dietary fructose enhances tumour growth indirectly via interorgan lipid Transfer“ schlägt Alarm: Fruktose, jener Zucker, der sich in praktisch jedem industriell verarbeiteten Lebensmittel versteckt, scheint ein regelrechter Turbo für Krebszellen zu sein. Die Ergebnisse sind so beunruhigend wie eindeutig. „In manchen Fällen verdoppelte sich das Tumorwachstum oder beschleunigte sich sogar noch stärker“, erklärt Studienleiter Gary Patti.

Besonders perfide: Der Mechanismus funktioniert völlig anders als bisher angenommen. Nicht der Tumor selbst verschlingt die Fruktose gierig – nein, unsere brave Leber verwandelt den Süßstoff erst in einen regelrechten Wachstumscocktail für Krebszellen. Eine makabere biochemische Kettenreaktion, bei der ausgerechnet unser wichtigstes Entgiftungsorgan zum unfreiwilligen Komplizen wird. „Wir waren überrascht, dass die Tumorzellen allein nicht die ganze Geschichte erzählen“, erläutert Erstautor Ronald Fowle-Grider. „Gleichermaßen wichtig ist die Leber, die Fruktose in Nährstoffe umwandelt, welche die Tumoren dann nutzen können.“

Die Dimensionen sind erschreckend: Der durchschnittliche US-Amerikaner konsumiert jährlich rund 20 Kilogramm Fruktose – Tendenz steigend. In Europa liegen die Konsumraten zwar aufgrund staatlicher Reglementierungen niedriger, doch auch hierzulande gibt es genügend Produkte mit dem süßen Gift, welches auch mit einem deutlich erhöhten Diabetesrisiko in Verbindung gebracht wird. Dabei lauert die süße Gefahr nicht nur in offensichtlichen Verdächtigen wie Limonade oder Süßigkeiten. „Wenn Sie durch Ihre Vorratskammer gehen und nach Produkten mit Maissirup suchen, werden Sie erschüttert sein“, warnt Patti.

Von der Salatsoße bis zur Tomatensauce – der Fruktose-Sirup ist omnipräsent. Kein Wunder: Mais wird in den USA massiv subventioniert, was den daraus gewonnenen Sirup für die Lebensmittelindustrie zur günstigen Alternative macht. Eine fatale Entwicklung, wenn man die neuen Erkenntnisse betrachtet. „Ob im Zusammenhang mit Krebs oder nicht“, mahnt Fowle-Grider, „es ist wichtig zu bedenken, was man seinem Körper zuführt, besonders wenn es sich um nicht essenzielle Zusätze wie Maissirup oder Rohrzucker handelt.“

Die von den National Institutes of Health teilfinanzierte Studie könnte weitreichende Folgen haben. „Wenn Sie unglücklicherweise an Krebs erkrankt sind, sollten Sie wahrscheinlich darüber nachdenken, Fruktose zu meiden“, rät Patti. „Leider ist das leichter gesagt als getan.“

Die Studienergebnisse werfen ein völlig neues Licht auf die Rolle der Ernährung in der Krebstherapie. „Die Vorstellung, Krebs über die Ernährung anzugehen, ist faszinierend“, sagt Patti. Allerdings dürfte der Verzicht auf Fruktose in unserer durchindustrialisierten Lebensmittelwelt einer Herkulesaufgabe gleichkommen.

Eines ist klar: Wer sich langfristig gesund erhalten möchte, muss darauf achten, was er seinem Körper zuführt. Das betrifft Medizinprodukte wie experimentelle „Impfstoffe“ ebenso wie die Ernährung.