Kategorie: Nachrichten
Energie-Erpressung: Viktor Orbán sieht in der Ukraine einen „Feind“

Viktor Orbán hat die Ukraine als einen „Feind“ Ungarns bezeichnet. Bei einer Wahlkampfveranstaltung in der westungarischen Stadt Szombathely kritisierte der ungarische Ministerpräsident vor allem die penetranten Forderungen der Ukraine nach einem Stopp russischer Energieimporte. Laut Medienberichten verbat sich Orbán nötigende Einmischungen aus Kiew, wonach sein Land auf günstige russische Energie verzichten solle. Wörtlich sagte der Ungarn-Premier: „Wer so etwas sagt, ist ein Feind Ungarns, also ist auch die Ukraine unser Feind.“
Kein Platz für die Ukraine in der EU
Auch mit Blick auf den angestrebten EU-Beitritt der Ukraine zeigte sich Orbán zwei Monate vor den ungarischen Parlamentswahlen unnachgiebig. Zwar sprach er sich für eine Nachbarschaftskooperation aus, aber eine EU-Mitgliedschaft lehnte er klar ab. Eine wirtschaftliche oder militärische Zusammenarbeit mit der Ukraine dürfe es nicht geben, da diese Ungarn „in den Krieg hineinziehe“.
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Tübingen: Achtköpfige Gruppe attackiert AfD-Wahlhelfer mit Pfefferspray
In der Nacht zum Sonntag, 8. Februar 2026, sind zwei ehrenamtliche Wahlhelfer der Alternative für Deutschland (AfD) in Tübingen Opfer eines feigen Angriffs geworden. Die beiden Männer (21 und 54 Jahre alt) wurden beim Aufhängen von Wahlplakaten für die anstehende Landtagswahl in Baden-Württemberg von einer großen Gruppe attackiert.
Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Angriff gegen Mitternacht in der Stuttgarter Straße, im Abschnitt zwischen Schweickhardtstraße und der Auffahrt zur Bundesstraße 28. Kurz vor Mitternacht kam eine achtköpfige Gruppe auf die Wahlhelfer zu, es gab einen kurzen Wortwechsel. Anschließend bedrängten die Unbekannten die beiden Männer und setzten Pfefferspray gegen sie ein. Dann nahmen die Angreifer die AfD-Wahlplakate an sich und flüchteten in Richtung einer Tankstelle in der Reutlinger Straße.
Die beiden Betroffenen erlitten leichte Verletzungen. Sie wurden vor Ort vom Rettungsdienst versorgt und mussten nicht ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Wahlplakate wurden später unter einem geparkten Pkw aufgefunden
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen. Zu den Tätern liegen bislang nur spärliche Beschreibungen vor: Die Gruppe soll dunkel gekleidet gewesen sein und rote Schlauchschals getragen haben.
Der Übergriff ereignet sich gut einen Monat vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026. Führende AfD-Politiker haben den Angriff auf X scharf verurteilt. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Lukas Rehm spricht von „feiger Antifa-Gewalt“. Er fragt rhetorisch, wer die „wahren Faschisten“ seien, und betont: „Wir lassen uns nicht einschüchtern!“
Markus Frohnmaier (Landesvorsitzender der AfD Baden-Württemberg, stellv. Fraktionsvorsitzender im Bundestag) beschreibt den Vorfall als „Zustände wie in finstersten Zeiten“. Er sieht darin Angst vor einem starken AfD-Ergebnis bei der Landtagswahl und ruft dazu auf, „jetzt erst recht“ zu mobilisieren und AfD zu wählen – „für ein blaues Wunder!“ am 8. März.
Die Polizei Reutlingen/Tübingen wollte bislang trotz allem keine politische Motivation bestätigen.
Durch die stetige Hetze der Systemparteien gegen die unliebsame Opposition werden derartige Angriffe provoziert. Dennoch sind es jene, die politische Gegner körperlich attackieren, die sich selbst als die lupenreinen Demokraten identifizieren…
Der Erdrutschsieg der Premierministerin und die Folgen
Statistik Austria: 3,34 Mio. Einwanderer nach Ö seit 2000

Wie die Statistik Austria-Studie “Zukünftige Bevölkerungsentwicklung Österreichs und der Bundesländer 2024 bis 2080 (2100)” eindeutig zeigt, hat die kleine Alpenrepublik mit ihren knapp 84.000 km2 und 9,2 Mio. Einwohnern (2025) seit 2000 sage und schreibe 3,34 Mio. Menschen willkommen geheißen. Wenn Sie sich in Österreich also ein wenig “beengt” fühlen, wissen Sie nun auch woher […]
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Russophobie und Energiepolitik: Die US-Strategie zur Kontrolle Europas

Europa hat seine Souveränität gegenüber den USA aufgegeben, als es russische Energie sanktioniert hat – und dieser Zustand ist nicht mehr so schnell zu ändern. Der Streit zwischen den USA und Europa um Trumps geplante Übernahme Grönlands – bei dem er sogar Strafzölle gegen mehrere NATO-Verbündete androhte, bevor er nach einem Rahmenabkommen nachgab – hat […]
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Iran am Rande des Zusammenbruchs, von Thierry Meyssan
„Trump-Regierung beansprucht das Ziel, den Energiesektor zu dominieren“
Moon of Alabama
Die USA versuchen, die Kontrolle über den globalen Energiesektor zu dominieren und die Routen zu kontrollieren, über die Energie an globale Abnehmer geliefert wird.
Dieser Vorwurf wird von Russlands Außenminister Lawrow in einem Interview mit dem Fernsehsendernetzwerk TV BRICS erhoben. Das Interview berührt auch andere Aspekte. Die nachfolgend wiedergegebenen Auszüge beziehen sich ausschließlich auf Energiefragen:
Mehrere Zentren raschen wirtschaftlichen Wachstums sowie von Macht und finanziellem wie politischem Einfluss sind entstanden. Die Welt wird durch Wettbewerb neu geformt. Der Westen ist nicht bereit, seine ehemals dominierenden Positionen aufzugeben.
Zudem ist mit dem Amtsantritt der Trump-Regierung dieser Kampf zur Eindämmung von Konkurrenten besonders offensichtlich und offen geworden. Tatsächlich erklärt die Trump-Regierung offen ihren Anspruch, im Energiesektor zu dominieren und ihre Wettbewerber zu kontrollieren.
Offenkundig unfaire Methoden werden gegen uns eingesetzt: Die Aktivitäten russischer Ölunternehmen wie Lukoil und Rosneft werden verboten, und es gibt Versuche, Russlands Handel, Investitionskooperation und militärisch-technische Beziehungen mit unseren wichtigsten strategischen Partnern zu diktieren und einzuschränken – darunter Indien sowie andere BRICS-Staaten.
…
All diese geopolitischen Konfrontationen sowie die Versuche, den objektiven Lauf der Geschichte zu sabotieren, wirken sich zwangsläufig auf bilaterale Beziehungen aus. Ich werde sie nicht alle aufzählen; dazu gehören Sanktionen, die vom Westen erfundene sogenannte „Schattenflotte“, Versuche, Schiffe auf offener See mit militärischer Gewalt festzusetzen – in eklatanter Verletzung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen – und vieles mehr. Zölle für den Kauf von Öl oder Gas von bestimmten Lieferanten sind inzwischen zur Normalität geworden.
…
Man sagt uns, das Ukraine-Problem müsse gelöst werden. In Anchorage haben wir den US-Vorschlag akzeptiert. Wenn wir es „wie Männer“ betrachten, bedeutet das: Sie haben es vorgeschlagen und wir haben zugestimmt – also muss das Problem gelöst werden. …Bislang sieht die Realität jedoch ganz anders aus: Neue Sanktionen werden verhängt, ein „Krieg“ gegen Tanker auf offener See wird unter Verletzung des UN-Seerechtsübereinkommens geführt. Man versucht, Indien und unsere anderen Partner daran zu hindern, billige und erschwingliche russische Energieressourcen zu kaufen (Europa ist längst ausgeschlossen), und zwingt sie, US-Flüssigerdgas zu überhöhten Preisen zu erwerben. Das bedeutet, dass sich die Amerikaner die Aufgabe gestellt haben, wirtschaftliche Vorherrschaft zu erlangen.
Darüber hinaus sehen wir, obwohl sie angeblich einen Vorschlag zur Ukraine gemacht haben und wir bereit waren, ihn anzunehmen (jetzt sind sie es nicht mehr), auch im wirtschaftlichen Bereich keine positive Perspektive. Die Amerikaner wollen die Kontrolle über alle Routen übernehmen, über die die führenden Länder der Welt und alle Kontinente mit Energieressourcen versorgt werden. Auf dem europäischen Kontinent haben sie es auf die Nord-Streams abgesehen, die vor drei Jahren gesprengt wurden, auf das ukrainische Gastransportsystem und auf TurkStream.
Dies zeigt, dass das Ziel der USA – die Dominanz über die Weltwirtschaft – mithilfe einer beträchtlichen Anzahl von Zwangsmaßnahmen verfolgt wird, die mit fairem Wettbewerb unvereinbar sind. Zölle, Sanktionen, direkte Verbote, das Verhindern von Kooperationen zwischen bestimmten Akteuren – all das müssen wir berücksichtigen.
Ein heute veröffentlichter Artikel der New York Times über Trumps Griff nach dem Öl Venezuelas macht teilweise einen ähnlichen Punkt (archiviert):
In China erklärte eine Sprecherin des Außenministeriums im vergangenen Monat, Herr Trump „schikaniere“ Venezuela, um es zur Abgabe seines Öls zu zwingen. Spanien schloss sich zusammen mit fünf lateinamerikanischen Ländern, darunter Mexiko und Brasilien, der Verurteilung der „externen Aneignung“ der natürlichen Ressourcen Venezuelas als illegal an.
Herr Trump hat versucht, den Spieß umzudrehen, indem er behauptete, Venezuela habe „uns unser Öl weggenommen“ und 2007 „unsere Vermögenswerte gestohlen“, als es die staatliche Kontrolle über seine Ölindustrie verstärkte und zwei der drei in dem Land tätigen US-Unternehmen zwang, ihre Projekte mit erheblichen Verlusten aufzugeben.
Ob dies tatsächlich Herrn Trumps wahre Motivation ist, bleibt unklar. Er hat ein US-Recht behauptet, „das Öl zu nehmen“ – von Irak über Syrien bis Libyen –, auch wenn er dies bislang nicht umgesetzt hat.
Dies stellt einen scharfen Bruch mit jahrzehntelanger Praxis dar, …
Eine riskante Strategie zur Kontrolle der globalen Energie fällt nicht vom Himmel:
- Wo ist das Strategiepapier, das diese Pläne darlegt?
- Wer hat es verfasst?
- Wer ist die zentrale Person im Weißen Haus, die diese Strategie vorantreibt?
Gas-Schock: Millionen Haushalte müssen Hunderte von Euro nachzahlen!

In diesen Tagen versenden die Versorger (oder haben sie bereits versendet) ihre Jahresabrechnungen für Strom und Gas. Auf Millionen Haushalte in Deutschland kommen saftige Nachzahlungen zu – oft mehrere Hundert Euro. Vor allem beim Gas, mit dem mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte heizt, wird’s heftig. Angesichts des Gas-Schocks üben sich viele Verbraucher bereits in Kaufzurückhaltung. Vor allem der Einzelhandel bekommt das aktuell zu spüren.
Kälteeinbrüche im Februar und November 2025 sowie gestiegene Energiepreise haben das Heizen im vergangenen Jahr spürbar verteuert. Zu diesem Ergebnis kommen Berechnungen des Vergleichsportals Verivox sowie des Energiedienstleisters Techem. Besonders betroffen sind Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme heizen. Hier sind die Kosten deutlich stärker gestiegen als bei anderen Heizarten.
Laut Verivox muss ein Musterhaushalt mit Gasheizung und einem Jahresverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden knapp 13 Prozent mehr bezahlen als im Jahr zuvor. Bei einer bisherigen Gasrechnung von rund 1.700 bis 1.800 Euro im Jahr kommen gut 200 Euro zusätzlich zusammen – je nach Verbrauch auch deutlich mehr. DK-Gastautor Einar Koch flatterte dieser Tage eine Nachforderung seines kommunalen Versorgers über mehr als 800 Euro ins Haus.
Ein vergleichsweise kalter Februar 2025 sowie ein Kälteeinbruch im November mit Frost und Schnee sorgten dafür, dass viele Haushalte deutlich mehr geheizt haben. Hinzu kamen weiterhin gestiegene Gaspreise.
Der Deutschland-Kurier beantwortet wichtige Fragen rund um die Gas-Rechnung, die Mieter, sofern sie keine pauschale Warmmiete vereinbart haben, mit der Nebenkostenabrechnung zahlen müssen.
Laut Experten ist jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Wo sollte man also genauer hinschauen und was darf nicht abgerechnet werden?
Verbraucherzentralen raten, vor allem Heizkostenabrechnungen genau zu prüfen. Hohe Nachzahlungsforderungen sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. „In der Regel lohnt es sich, eine Heizkostenabrechnung bei gestiegenen Kosten und hohen Nachzahlungen kritisch unter die Lupe zu nehmen“, so die Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Nebenkostenabrechnung genauer zu prüfen, kann sich durchaus lohnen: Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen enthalten rund 50 Prozent der Abrechnungen Fehler. Allerdings: Nebenkostenabrechnungen sind für „Otto-Normal-Verbraucher“ meist nur schwer nachvollziehbar. „Es ist eigentlich für einen juristischen Laien unmöglich geworden, eine Heizkostenabrechnung bis ins Detail zu verstehen“, so Florian Bau, Rechtsexperte vom Mieterverein Dresden. Hilfe bieten dann Fachleute etwa von Verbraucherzentralen oder Mietervereinen. Experten raten dazu, auch einmal nachzumessen, ob die angegebene Quadratmeterzahl für die Wohnung stimmt.
Was, wenn ich nicht zahlen kann?
Wer die Rückforderung finanziell nicht stemmen kann, sollte nicht darauf hoffen, dass nichts passiert. „Einen Rechtsanspruch auf Stundung oder Ratenzahlungen gegenüber dem Vermieter gibt es nicht. Nichtsdestotrotz kann der Mieter seinen Vermieter dennoch darum bitten oder zumindest nachfragen“, so die Verbraucherzentrale Sachsen.
Mieter sollten zudem prüfen, ob sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben – auch wenn sie bisher keine staatlichen Leistungen beziehen und ein regelmäßiges Einkommen haben. Jobcenter, Sozialämter und Wohngeldstellen der Kommunen stehen hier beratend zur Seite.
WICHTIG: Wer einfach nicht zahlt, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung. Ist die Belastung durch die Gasnachzahlung zu hoch, können Sie zumindest versuchen, eine Ratenzahlung mit Ihrem Anbieter oder dem Vermieter zu vereinbaren.
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EU-Sanktionen wegen Meinungsäußerungen: Staatsrechtler warnt vor riskanten Unklarheiten
Der Deutsche Bundestag hat mit dem “Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union” eine deutliche Strafverschärfung für die Umgehung von EU-Russlandsanktionen verhängt. Das Gesetz ist allerdings missverständlich formuliert, wie Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek anmahnt: Es ist unklar, ob davon auch EU-Bürger betroffen sind, die wegen Meinungsäußerungen von der EU sanktioniert wurden.
Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Meldung des Multipolar-Magazins:
Berlin. (multipolar) Es existiert Unklarheit bei der Auslegung einer deutlichen Strafverschärfung bei der Umgehung von russlandbezogenen EU-Sanktionen, die der Bundestag am 15. Januar verabschiedet hat. Laut dem „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ müssen vorsätzliche Verstöße gegen Sanktionen als Straftat gewertet werden und dürfen nicht mehr als reine Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Das Strafmaß umfasst Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Der Beschluss erfolgte gegen die Stimmen der AfD, die argumentierte, es sei „gefährlich“, so zu tun, „als ließe sich Außenpolitik durch Strafrecht ersetzen“.
Die Änderungen wurden im Außenwirtschaftsgesetz vorgenommen und setzen die Vorgaben einer entsprechenden EU-Richtlinie (2024/1226) um. Als Verstoß gegen eine „vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme“ gilt nach dem neuen Paragraphen 18 im Außenwirtschaftsgesetz unter anderem der Handel mit Gütern, die „Erbringung technischer Hilfe, eines Vermittlungsdienstes, einer Versicherung“, die „Bereitstellung eines Finanzmittels, einer Finanzhilfe“, die „Erbringung einer Rechtsberatung“, einer Telekommunikationsdienstleistung, der „Abschluss“ oder die „Fortführung eines Miet- oder Pachtvertrags oder einer sonstigen Transaktion mit einem Drittstaat“ sowie die „Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen“. Auch Verstöße gegen Meldepflichten zu Geschäften, Vermögenswerten oder Finanztransaktionen werden zukünftig geahndet.
Offene Fragen bestehen bezüglich des Anwendungsbereichs des Gesetzes. Der Staatsrechtler Professor Dietrich Murswiek teilte auf Multipolar-Anfrage mit, dass die Formulierung des Gesetzestextes „missverständlich“ sei. Sie beziehe sich einerseits auf „wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen“, andererseits scheine der deutsche Gesetzgeber die Strafverschärfungen laut dem entsprechenden Paragraphen 18 „auf alle Sanktionen“ zu beziehen.“ „Dazu gehören auch die Individualsanktionen“ aufgrund von Ratsbeschlüssen der EU.
Eine EU-Quelle aus dem Rat für Justiz und Inneres, die nur anonym zitiert werden will, bestätigte gegenüber Multipolar diese Auslegung. Der Wortlaut der umzusetzenden Richtlinie weise darauf hin, dass sie auch für Individualsanktionen Anwendung finde. Davon betroffen sind auch europäische Bürger wie der pensionierte Schweizer Oberst Jacques Baud und der deutsche Journalist Hüseyin Dogru. Die Sanktionen gegen die beiden wurden jedoch nicht wegen wirtschaftlicher Unterstützung Russlands verhängt, vielmehr werden ihnen Meinungsäußerungen und journalistische Berichterstattung zur Last gelegt.
Multipolar fragte bei verschiedenen deutschen Behörden nach, ob sich die Strafverschärfung im Außenwirtschaftsgesetz auch auf Individualsanktionen beziehe oder nicht. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch das Finanzministerium erklärten sich für unzuständig. Das Finanzministerium verwies auf das Außenministerium. Sowohl das Außenministerium als auch das Justizministerium verwiesen wiederum auf das Wirtschaftsministerium. Dessen Sprecher erklärte gegenüber Multipolar, die neuen Straftatbestände zum Sanktionsstrafrecht „adressieren grundsätzlich alle EU-Sanktionsverordnungen“. Ob Dienstleistungen oder die Unterstützung von sanktionierten Personen „überhaupt einen Verstoß gegen ein sanktionsrechtliches Bereitstellungsverbot“ darstellen, wäre allerdings „zunächst zu prüfen“.
Laut der EU-Richtlinie können Mitgliedstaaten bestimmen, „dass Handlungen keine Straftatbestände darstellen, wenn sie Gelder, wirtschaftliche Ressourcen, Güter, Dienstleistungen, Transaktionen oder Tätigkeiten unterhalb eines Schwellenwertes von 10.000 Euro betreffen“. Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages teilte auf Multipolar-Anfrage allerdings mit, von dieser Möglichkeit habe der deutsche Gesetzgeber „keinen Gebrauch gemacht“. Ein solcher Schwellenwert sei „dem Außenwirtschaftsgesetz fremd und nicht umsetzbar.“ Darüber hinaus sei ein Schwellenwert „nicht geeignet, die Grenze zwischen strafwürdigem Verhalten und nicht strafwürdigem Verhalten zu ziehen.“ Die Strafverfolgungsbehörden könnten aufgrund der Strafprozessordnung „angemessen reagieren, wenn für eine Verfolgung kein oder nur ein geringes öffentliches Interesse bestehe“, so der Wirtschaftsausschuss.
Laut Murswiek ist nach dem neugefassten Gesetz (Paragraf 18, Absatz 11) die Bereitstellung von Geld und wirtschaftlichen Ressourcen nicht strafbar, wenn die Tat als „humanitäre Hilfe für eine bedürftige Person“ oder als „Tätigkeit zur Unterstützung grundlegender menschlicher Bedürfnisse“ erbracht wird. Die neue „Strafandrohung“ wirke gleichwohl „abschreckend“, weil „man nicht von vornherein weiß, welche Leistungen von den Behörden als ‚zur Unterstützung grundlegender menschlicher Bedürfnisse‘ erforderlich anerkannt werden.“
Ein Überblick über Kunden, Opfer und Anwerbungsmethoden
22-jähriger Sonnenzyklus: Schlüssel zur langfristigen Niederschlagsprognose in Mitteleuropa
von Dr. Ludger Laurenz
Nach neueren Analysen hat der Hale-Zyklus der Sonne einen messbaren Einfluss auf mehrjährige Niederschlagsmuster. Diese Erkenntnis eröffnet Perspektiven, wie sich die Genauigkeit langzeitlicher Niederschlagsvorhersagen deutlich verbessern lässt.
Mit der solarbasierten Methode werden erstmalig Dürrephasen wie 2018/2029 oder Nässeperioden wie 2023/2024 prognostizierbar. Das Potenzial der Prognosemethode ist für die Wirtschaft erheblich, insbesondere in wetterabhängigen Sektoren wie Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Versicherungen und Wasserwirtschaft.
Langfristige Niederschlagsprognosen gehören zu den größten Herausforderungen der Klimaforschung. Neuere Analysen zeigen, dass ein bislang wenig beachteter Faktor – der 22-jährige Hale-Zyklus der Sonne – einen messbaren Einfluss auf mehrjährige Niederschlagsmuster hat. Wissenschaftliches Fundament und Nachweise sind in mehreren Beiträgen in Klimanachrichten.de beschrieben.
Die solarbasierte Methode verbessert die Vorhersagequalität für extreme Dürre oder Nässe. So hätte die Dürre 2018/19 und die Nässe 2023/24 schon mehrere Jahre vorher prognostiziert werden können. Keine Institution hat diese Extremjahre vorhergesagt. Die Methode ist bisher nicht Teil des etablierten Standardrepertoires offizieller Wetter- und Klimadienste. Sie basiert auf empirischer bzw. statistischer Auswertung zyklischer Muster, ist keine Klimamodellierung wie bei globalen oder regionalen Klimamodellen. Es handelt sich um eine vorläufige Arbeitshypothese, die weiterer empirischer Überprüfung bedarf.
Basis des solarbasierten Prognosemodells
Mehrjährige Prognosen der Niederschlagssumme werden mit einem statistisch‑zyklischen Ansatz auf Basis der Sonnenaktivität, des etwa 22‑jährigen magnetischen Hale‑Zyklus berechnet. Dazu werden lange historische Niederschlagsreihen (z.B. DWD-Daten seit Anfang des 20. Jahrhunderts) in aufeinanderfolgenden Hale‑Zyklen der Sonne eingeteilt und die Zeitreihe an den Startjahren dieser Zyklen zerschnitten, anschließend die so gewonnenen Abschnitte übereinandergelegt.
Aus wiederkehrenden Strukturen im gemeinsamen Kurvenverlauf kann auf einen systematischen solaren Einfluss auf die Niederschlagssumme geschlossen werden. Aus den übereinandergelegten Zyklusabschnitten wird die Mittelwertlinie berechnet, die als Prognosekurve für die einzelnen Jahre des 22-jährigen Hale-Zyklus gilt.
Sobald das Startjahr eines neuen Hale‑Zyklus von der Sonnenphysik festgelegt ist, kann der aus früheren Zyklen abgeleiteten Kurvenverlauf auf die kommenden etwa 20 Jahre übertragen werden. So entsteht eine neue mehrjährige oder sogar dekadische Niederschlagsprognose.
Das Prognosemodell eignet sich nicht nur für die Vorhersage von Niederschlagssummen, sondern auch für andere Klimafaktoren, die mit der Niederschlagssumme korrelieren, wie dem Oberflächenabfluss und der Dürreintensität, aber auch für Sonnenscheindauer und Temperatur.
Keine andere Region eignet sich nach bisheriger Recherche besser für solarbasierte Prognosen als Mitteleuropa. Hier dürfte der Einfluss des Hale-Zyklus auf Wettertrends global betrachtet am stärksten sein.
Prognose der Jahresniederschlagssumme
Die Prognose der Jahresniederschlagssumme ist entscheidend, um langfristige Wasserverfügbarkeit und klimabedingte Risiken einzuschätzen. Sie hilft bei der Planung in Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Katastrophenschutz.
Um den solaren Einfluss auf die Jahresniederschlagssumme überzeugender demonstrieren und damit Prognosen erstellen zu können, wird hier nicht die Niederschlagssumme des Einzeljahres gewählt, sondern das gleitende Dreijahresmittel. Beim Dreijahresmittel ist es gleich, ob sich der solare Einfluss mehr auf das einzelne Kalenderjahr bezieht oder über die Jahresgrenzen in das Jahr davor oder danach erstreckt.
In Abbildung 1 ist die Jahresniederschlagssumme als gleitendes dreijähriges Mittel im Verlauf von 6 Hale-Zyklen dargestellt.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 1: Jahresniederschlagssumme als gleitendes Dreijahresmittel im Verlauf von 6 Hale-Zyklen mit Mittelwertlinie
Die 6 dünnen Kurven aus den einzelnen Hale-Zyklen folgen einem gemeinsamen Trend, den die schwarze Mittelwertlinie skizziert. Das dreijährige Mittel der Jahresniederschlagssumme schwankt zwischen 719 und 869 mm, mit einer Differenz von 150 mm. Der Korrelationskoeffizient von 0,5 zwischen den Mittelwerten und den Daten der einzelnen Zyklen lässt darauf schließen, dass der solare Einfluss hoch signifikant ist und ein Zufall ausgeschlossen werden kann.
Wie der solare Einfluß aus Abbildung 1 für Prognosen genutzt werden kann, soll mit Abbildung 2 erklärt werden.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 2: Jahresniederschlagssumme (als gleitendes Dreijahresmittel) im Mittel von 6 Hale-Zyklen; die schwarze Mittelwertlinie ist die Prognoselinie mit den Prognosewerten für die einzelnen Jahre des Hale-Zyklus. Der Prognosebereiches 2026 bis 2031 ist gelb hinterlegt.
Das Mittel aus den 6 Hale-Zyklen bildet die schwarze Prognoselinie. Der Prognosezeitraum der nächsten 6 Jahre ist gelb hinterlegt. Demnach kann für 2026 mit 782 mm ein mittleres Niederschlagsniveau (im Mittel von 3 Jahren) prognostiziert werden. Bis 2028 sinkt das prognostizierte Niederschlagsniveau mit 726 mm auf ein Minimum. Danach ist ab 2029 ein linearer Anstieg auf 869 mm in 2031, mit dem Maximalwert des gesamte Hale-Zyklus, zu erwarten.
Die Qualität dieser Prognose lässt sich mit den bisherigen Beobachtungen aus dem aktuellen im Jahr 2011 begonnen Hale-Zyklus beschreiben, s. rote gestrichelte Linie. Das gleitende Dreijahresmittel der Jahresniederschlagssumme ist für die Prognose ein relativ grobes Muster mit allerdings hoher Eintrittswahrscheinlichkeit.
Auch bei der Wahl der Niederschlagssumme des Einzeljahres (ohne Mittelung mit dem Jahr davor und danach) zeigt sich solarer Einfluss, s. Abbildung 3.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 3: Niederschlagssumme (der Einzeljahre) im Verlauf des Hale-Zyklus – als Mittel von 6 Hale-Zyklen im Flächenmittel von 12 Bundesländern; jede der 12 Kurven gilt als Prognoselinie für das jeweiligen Bundesland und kennzeichnet den jeweiligen Prognosewert für die einzelnen Zyklusjahre. Die Prognosephase 2026 bis 2032 ist gelb hinterlegt.
Die 12 Linien der einzelnen Bundesländer sind aus dem Mittel von 6 Hale-Zyklen berechnet worden und können für Prognosezwecke genutzt werden. Die Variation der Jahresniederschlagssumme ist zwischen den einzelnen Zyklusjahren größer als beim gleitenden dreijährigen Mittel in Abbildung 2. Einzelne extrem niederschlagsreiche oder arme Jahre sind gut zu erkennen.
In der gelb hinterlegten Prognosephase 2026 bis 2031 muss mit starker Schwankung der Jahresniederschlagssumme gerechnet werden. Nach einem mittleren Niveau in 2026 sinkt die prognostizierbare Niederschlagssumme bis 2028 und 2029 ab und steigt 2031 steil an auf den höchsten Wert des gesamten Hale-Zyklus.
Prognose des Oberflächenabflusses (runoff)
Für den Oberflächenabfluß wird in der Fachliteratur der Begriff runoff verwendet. Die Prognose des Oberflächenabflusses ist entscheidend für die Bewertung von Wasserressourcen und Hochwasserrisiken. Sie zeigt, wie viel Niederschlag als Abfluss in Gewässer gelangt, nach Abzug von Verdunstung und Infiltration.
Der Jahresmittelwert dient der Planung von Trinkwasserentnahmen, Stauseen und Grundwasserspeisung. Niedrige Werte signalisieren Dürren, hohe Werte Überflutungsgefahr. Die Prognose des Jahresmittels des Oberflächenabflusses ist für die Schifffahrt bedeutsam, da sie die Wasserführung von Flüssen und Kanälen vorhersagt und damit Navigationsbedingungen beeinflußt.
Wie historische Daten der Abflussrate für Prognosezwecke genutzt werden können, soll mit Hilfe von Abbildung 4 beschrieben werden. Für die Auswertung ist die Westhälfte von Deutschland gewählt worden, in der mit wesentlich größerer Abflussrate gerechnet werden kann als in der Osthälfte.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 4: Abflußrate (runoff) im Jahresmittel in der Westhälfte von Deutschland im Verlauf von 6 Hale-Zyklen. Die schwarze Mittelwertlinie gibt die Prognosewerte für die einzelnen Zyklusjahre an. Die Prognosephase 2026 bis 2031 ist gelb hinterlegt.
Die 6 Kurven folgen einem gemeinsamen Trend. Die Mittelwertlinie kann auch hier für Prognosezwecke genutzt werden, allerdings mit mehr oder weniger großer Unsicherheit je nach Jahr des 22-jährigen Zyklus. Je enger die 6 Kurven am Mittelwert liegen, umso höher ist die Eintrittswahrscheinlichkeit. So könnte in Zukunft die Prognosequalität in den einzelnen Zyklusjahren in die Stufen 1 bis 3 eingeteilt werden.
Der Verlauf der Mittelwertlinie ähnelt dem Trend der Jahresniederschlagssumme in den Abbildungen 1 bis 3, obwohl hier ein anderer Datenpool verwendet wird. Das stützt die Annahme von solarer Beeinflussung.
Die Prognosewerte sinken von mittlerem Niveau in 2026 bis 2028/29 leicht ab, bevor 2030 das absolute Maximum des gesamten 22-jährigen Hale-Zyklus erreicht wird. Speziell für 2029 ist die Prognose sehr unsicher, mit einem erhöhten Risiko von extrem niedriger Abflussrate.
Wird beim Oberflächenabfluss im Mittel der Westhälfte von Deutschland zwischen Frühjahr und Herbst differenziert, entsteht das Bild in Abbildung 5.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 5: Oberflächenabfluss (runoff) im März und Oktober in der Westhälfte von Deutschland im Mittel von 6 Hale-Zyklen. Die beiden Linien kennzeichnen die Prognosewerte für die einzelnen Zyklusjahre. Die Prognosephase 2026 bis 2031 ist gelb hinterlegt.
Die aus 6 Hale-Zyklen gemittelten Prognosekurven differenzieren zwischen den einzelnen Jahren des Hale-Zyklus deutlich. Beim Abfluss im Oktober besteht ein ausgeprägtes Maximum in der Mitte des Hale-Zyklus. Von 2026 bis 2029 sind zunächst linear sinkende Abflussraten zu erwarten, in 2030/31 leicht überdurchschnittliche Werte.
Prognose der Dürreintensität
Die Prognose der Dürreintensität SPEI-24 wird aus den Trockenheitsbedingungen der letzten 24 Monate berechnet, indem Niederschlag und Evapotranspiration berücksichtigt werden. SPEI-24-Prognosen warnen frühzeitig vor Ernteausfällen durch Erschöpfung des Bodenwasservorrates. Sie können hilfreich sein in der Forstwirtschaft bei der Steuerung des Holzmarktes durch Variation der jährlichen Einschlagmenge.
Die Prognose der Dürreintensität erfolgt beispielhaft an der Region Düsseldorf. Der Trend ist auf das gesamte Bundesgebiet übertragbar. Für die Prognoseberechnung ist der SPEI 24 gewählt worden, weil der solare Einfluss auf die Dürreintensität bei der Berücksichtigung der letzten 24 Monate deutlicher wird als bei der Berücksichtigung von nur 12 Monaten, s. Abbildung 6.
Die Mittelwert- bzw. Prognoselinie unterscheidet sich kaum von den Prognoselinien bei der Niederschlagssumme und Abflussrate. Die 6 Zykluskurven verlaufen zeitweise chaotisch. Nur in einzelnen Phasen und Jahren des Hale-Zyklus liegen die Kurven eng beieinander, ermöglichen dadurch eine Prognose mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, wie in den Zyklusjahren 5 und 10. Im aktuellen Zyklus betrifft das bisher die Jahre 2015 und 2020. In diesen Zyklusjahren besteht jeweils ein hohes Risiko für mäßige bis extreme Dürre. Für das Zyklusjahr 10 mit dem Kalenderjahr 2020 ist das Auftreten extremen Dürre durch die periodisch wiederkehrende Variation der Sonnenaktivität vorprogrammiert.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 6: Dürreintensität im Juli im Verlauf von 6 Hale-Zyklen in der Region Düsseldorf, mit Hervorhebung des vorletzten (blau) und aktuellen Zyklus (rot gestrichelt); die schwarze Mittelwertlinie kennzeichnet die Prognosewerte für die einzelnen Zyklusjahre. Die Prognosephase 2026 bis 2031 ist gelb hinterlegt
Die Dürreprognose für die nächsten 6 Jahre ist im gelben Feld mit der schwarzen Mittelwertlinie ablesbar. Für 2026 bis 2028 besteht ein geringes Risiko für eine Dürre, im Gegensatz zu 2029. 2029 ist die Wahrscheinlichkeit einer mäßigen Dürre relativ hoch. Das Risiko einer extremen Dürre besteht auch, ist aber längst nicht so hoch wie im Zyklusjahr 10.
Die Kurve der Dürreintensität liegt im aktuellen 2011 beginnenden Hale-Zyklus (rot gestrichelt) deutlich niedriger als im vorher gehenden 1988 beginnenden Zyklus (blau). Die Ursache für den Niveauunterschied könnte am Einfluß anderer Sonnenzyklen mit größerer Periodenlänge liegen, wie dem ca. 90-jährigen Gleißberg-, dem ca. 240-jährigen Suess-De Vries-, dem ca. 1000-jährigen Bond- und/oder dem ca. 2300-jährigen Hallstadt/Bray-Zyklus.
Wenn schon der Hale-Zyklus der Sonne so gravierenden Einfluß auf den Wettertrend in Mitteleuropa hat, muß das auch für andere Sonnenzyklen angenommen werden.
Deren Einfluß auf Wettertrends steht in Wechselwirkung mit dem Hale-Zyklus. Ihr Einfluß kann den Hale-Trend abschwächen, aber auch verstärken. Zum Beispiel könnte das dürrebedingte Waldsterben ab 2018 durch gegenseitige Verstärkung von 3 Dürrefaktoren verursacht worden sein: 1. von vorprogrammierten Dürrejahren des Hale-Zyklus, 2. über Jahrzehnte niedriger Sonnenaktivität, in denen extreme Dürren häufiger auftreten (Ionita 2021) und darüber hinaus 3. durch die Warmphase der AMO und der damit korrelierten höheren Sonnenscheindauer und Hitzestreß (Lüdecke 2024). Das Beispiel soll zeigen, welches bisher ungenutzte Potential in der Berücksichtigung von verschiedenen natürlichen Zyklen für Langfristprognosen und Klimaprojektionen liegt.
Der Beitrag 22-jähriger Sonnenzyklus: Schlüssel zur langfristigen Niederschlagsprognose in Mitteleuropa erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.
Kinderschutz als Trojaner: Wir steuern in die digitale Diktatur
Österreichs Regierung treibt (wie die CDU in Deutschland) ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche voran, in merkwürdig perfektem Gleichschritt mit Australien und der EuSSR. Der Kinderschutz dient als Vorwand, doch in Wahrheit geht es um die Abschaffung der Anonymität im Netz und die Durchsetzung einer digitalen Identität, die Zensur, Verhaltenskontrolle und den digitalen Euro erst möglich macht.
Die österreichische Bundesregierung plant ein gesetzliches Verbot des Social-Media-Zugangs für Minderjährige unter 14 oder 15 Jahren. Vizekanzler Andreas Babler von der SPÖ kündigte einen Gesetzesentwurf bis zum Sommer 2026 an, während Bundeskanzler Christian Stocker eine Klarnamenpflicht im Internet ins Spiel bringt. Plattformen wie TikTok, Instagram und Facebook sollen künftig verpflichtet werden, Altersgrenzen strikt durchzusetzen.
Der plötzliche Gleichschritt in der EuSSR erinnert fatal an die „Corona-Maßnahmen“ und die Klimahysterie. Überall dasselbe Muster, dieselben Phrasen vom „Schutz“, dieselbe Bereitschaft, Freiheiten abzuschaffen. Australien führte als erstes Land ein flächendeckendes Verbot ein, das linkswoke New York gibt Beschränkungen vor und die EU drängt über den Digital Services Act auf strengere Regeln für Plattformen.
In Österreich überbieten sich SPÖ, ÖVP, Neos und Grüne mit Vorschlägen, nur die FPÖ bleibt zurückhaltend. Wer könnte schon gegen Kinderschutz sein? Niemand. Doch genau das macht den Plan so perfide. Die einfachste Lösung – Eltern kaufen ihren Kindern keine Smartphones – wird bewusst ignoriert. Das wäre ja Eigenverantwortung des Bürgers und damit rechte Ideologie. Stattdessen greift der starke Staat ein, weil ein Verbot nur mit verpflichtender Altersverifikation funktioniert. Und Altersverifikation bedeutet, jeder Nutzer muss sich ausweisen. Das wäre das Ende des anonymen Internets für alle Österreicher.
Die EuSSR will mit dem Digital Services Act und der European Digital Identity Wallet alle Plattformen verpflichten, das Alter der Nutzer nachzuweisen. Die Kommission entwickelt bereits eine einheitliche Altersverifikations-App, die in Ländern wie Frankreich, Spanien und Italien getestet wird. Als Ergebnis wird es kein Social Media mehr geben ohne eine digitale Identität. Anonyme Meinungsäußerung wird unmöglich, kritische Stimmen lassen sich leichter verfolgen, zensieren und sanktionieren. Was das heißt, hat die EuSSR am Beispiel des Schweizers Jacques Baud deutlich gemacht.
Hier schließt sich der Kreis zur totalen Kontrolle. Die flächendeckende digitale Identität ist der unverzichtbare Baustein für das geplante digitale Bürgerkonto (Digital Identity Wallet) und den digitalen Euro. Mit dem CBDC (Central Bank Digital Currency) der EZB könnte jede Transaktion überwacht, limitiert oder blockiert werden, je nach Verhalten und Äußerungen des Bürgers. Der digitale Euro ermöglicht nicht nur die Überwachung aller Zahlungen, sondern auch programmierbares Geld, das je nach politischer Linie und herrschender Ideologie freigegeben oder gesperrt wird.
Was mit dem Social-Media-Verbot geplant wird, ist nicht Jugendschutz, sondern ein weiterer Schritt in die digitale Diktatur. Die Eliten des Westens – ob in Brüssel, Wien oder Canberra – nutzen die emotionale Kinderschutz-Keule, um Freiheiten abzubauen, die sie nie wieder hergeben werden. Die Preisgabe der Anonymität im Internet ist der digitale Strick, mit dem unsere Freiheit erwürgt werden soll.

