Kategorie: Nachrichten
Wie Korruption im Westen als politisches Druckmittel genutzt wird

Im politischen Teil des Anti-Spiegel-Podcast ging es um Korruption in der EU und der Ukraine und um die Frage, wer Korruptionsvorwürfe wie als politisches Druckmittel einsetzt. Außerdem haben wir einen Blick auf die neue amerikanische Sicherheitsstrategie geworfen, die für europäische Politiker ein waschechter Schock war. Und im zweiten Teil, in dem es um das Leben […]
Wie in Russland über Putins Staatsbesuch in Indien berichtet wurde
Abschiebungen: Bleibt die Tür zu, muss Polizei wieder abziehen
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Abschiebungen: Bleibt die Tür zu, muss Polizei wieder abziehen
Ein Urteil gibt die Polizei der Lächerlichkeit preis! Wenn Beamte klingeln und niemand aufmacht, müssen sie wieder fahren – so hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Abschiebungen werden damit praktisch unmöglich.
von Kai Rebmann
Für die Polizei war es bisher schon nicht einfach, vollziehbar ausreisepflichtige Flüchtlinge außer Landes zu bringen. Das wollte die Politik ändern und hat den Beamten deutlich mehr Befugnisse eingeräumt. So durften verschlossene Türen von Zimmern in Unterkünften oder solche, die auch nach höflichem Klingeln bzw. Anklopfen nicht geöffnet wurden, notfalls mit Gewalt aufgebrochen werden. Dem schob das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Riegel vor und tat dies in einer durchaus bemerkenswerten Besetzung der Richterstühle.
Laut aktuellem Urteil sind Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten nur dann möglich, wenn der Betroffene außerhalb des eigenen Zimmers in seiner Unterkunft oder in einem sonstigen öffentlichen Bereich angetroffen wird. Oder dieser sich zum Beispiel im Zimmer seines Nachbarn befindet und dieser dem Betreten durch die Polizei ausdrücklich zustimmt.
Mit anderen Worten: Wer den Beamten eine lange Nase dreht, diese einfach vor verschlossenen Türen stehen lässt und damit deutsches Recht mit Füßen tritt, wird ab sofort noch belohnt – und das womöglich noch mehrfach. So wie im vorliegenden Fall, auf den sich das Urteil aus Karlsruhe bezieht. Ein Flüchtling aus Guinea war bereits im Jahr 2019 aus seinem Zimmer geholt und zum Flughafen Tegel gebracht worden. Nachdem sich der Afrikaner geweigert hatte, das Flugzeug nach Italien freiwillig zu betreten, musste die Polizei ihn wieder ziehen lassen. Inzwischen hat der damals vollziehbar Ausreisepflichtige eine Duldung erhalten und eine Ausbildung zum Lackierer und Maler begonnen.
SPD hebt Richterin ins Amt – und wunder sich über deren Entscheidungen
Dem Richterspruch aus Karlsruhe ging eine regelrechte juristische Odyssee durch mehrere Instanzen und wechselnden Siegern voraus. Zunächst gab das Berliner Verwaltungsgericht im Oktober 2021 dem Flüchtling aus Guinea recht, da die Polizei dessen Wohnung nicht hätte betreten dürfen. Formaljuristisch handele es sich bei einer solchen Maßnahme um eine Durchsuchung, die über das bloße Betreten hinausgehe, so das damalige Urteil. Das Oberverwaltungsgericht sah es in zweiter Instanz dann genau umgekehrt und gab im Februar 2024 dem Land Berlin recht.
So landete der Fall schließlich in Karlsruhe – und auf dem Schreibtisch unter anderem von Richterin Ann-Katrin Kaufhold. Diese wurde erst im Oktober 2025 auf Vorschlag der SPD zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden, allen offenkundigen Bedenken bezüglich ihrer Unabhängigkeit zum Trotz. Kaufhold hatte sich in der Vergangenheit für ein Verbotsverfahren gegen die AfD stark gemacht und damit die bestehenden Zweifel an der in ihrem Amt dringend gebotenen Neutralität selbst gesät.
Ab sofort gilt: Die Polizei braucht einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um vollziehbar Ausreisepflichtige gegen deren ausdrücklichen Willen aus der Wohnung zu holen und ihrer Abschiebung zuzuführen. Damit wird dem Recht nicht zu seiner Gültigkeit verholfen, sondern selbiges am Nasenring durch die ideologische Manege geführt. Denn Abschiebungen werden so massiv erschwert, wenn nicht sogar praktisch unmöglich gemacht.
Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe, ausgerechnet von der SPD, mag gegenüber der „Berliner Zeitung“ zwar von einer „überraschenden Entscheidung“ sprechen, die da in Karlsruhe an oberster Stelle gefällt wurde, und sich medienwirksam über deren Konsequenzen wundern, muss letztlich aber nur die Suppe auslöffeln, die ihm – und nicht zuletzt der Polizei – die eigene Partei eingebrockt hat.
Urteil gibt Polizei der Lächerlichkeit preis
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist ebenfalls auf der Zinne. Berlins Landeschef geht davon aus, dass seine Kollegen sich den Weg zu Flüchtlingsunterkünften spätestens jetzt endgültig werden sparen können. Es sei unter den Ausreisepflichtigen schon jetzt geübte Praxis, sich über soziale Medien gegenseitig vor geplanten Zugriffen zu warnen und dann unterzutauchen, so der Funktionär: „Wenn man sich jetzt noch einfach im Zimmer verstecken kann, wird es der Polizei noch schwerer gemacht.“
Das ist sogar nur die halbe Wahrheit. Denn „verstecken“ müssen sich die sich illegal in Deutschland aufhaltenden Migranten nicht einmal mehr – sie müssen einfach nur die Tür nicht öffnen. Und all dies geschieht mit höchstem richterlichen Segen aus Karlsruhe, unterschrieben von der Ann-Katrin Kaufhold sowie deren beiden Kolleginnen Christine Langenfeld und Astrid Wallrabenstein. Es braucht künftig nicht einmal mehr besonderen Einfallsreichtum von illegalen Migranten, um den Rechtsstaat lächerlich zu machen – dieser erledigt das jetzt schon selbst!
Welch fatale Konsequenzen gescheiterte Abschiebungen immer wieder haben können, wurde kürzlich einmal mehr in Friedland (Niedersachsen) deutlich. Die 16-jährige Liana K. war von einem ausreisepflichtigen Iraker am Bahnhof vor einen einfahrenden Zug gestoßen und dabei tödlich verletzt worden. Zuvor hatten die Behörden den Mann mehrfach nach Litauen abzuschieben versucht – und scheiterten dabei kläglich. Auch ein durch die Landesaufnahmebehörde gestellter Antrag auf Überstellungshaft war erst im Juli 2025 abgelehnt worden. Kurz darauf schritt Muhammad A. dann zur Tat – nachdem er aus einer knapp dreiwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe entlassen worden war. Liana K. könnte also noch leben!
Höfliches Anklopfen bei Illegalen, Brechstange gegen Regierungskritiker
Im Lichte dieses Falles brachte Niedersachsen bei der Innenministerkonferenz in Bremen einen Antrag auf Verlängerung der Abschiebe- bzw. Überstellungshaft ein. Bisher dürfen Betroffene maximal 24 Stunden, in seltenen Fällen auch 48 Stunden, festgehalten und danach wieder auf freien Fuß gesetzt werden, sofern bis dahin kein ordentlicher Haftbefehl vorliegt – in der Praxis ein oftmals viel zu kleines Zeitfenster.
Niedersachsen fordert daher, künftig auch präventive Haftanträge zumindest gegen solche Ausreisepflichtige stellen zu können, die sich in der Vergangenheit schon mehrfach ihrer Abschiebung entzogen haben, etwa indem sie untergetaucht sind. Das Innenministerium in Hannover sieht darin „eine rechtssichere Grundlage für Situationen, in denen eine richterliche Entscheidung über die Freiheitsentziehung in Aufgriffsfällen nicht zeitnah möglich ist.“
Der Flüchtlingsrat in Niedersachsen sieht das naturgemäß anders und spricht unter anderem von „Haft auf Vorrat“, blendet dabei aber einen ganz entscheidenden Punkt aus: Für Flüchtlinge, die sich hier an Recht und Gesetz halten, beinhaltet der Antrag aus Niedersachen keinerlei unbillige Härten, da die darin geforderten Maßnahmen ausschließlich gegen Wiederholungstäter adressiert sind.
Einen besonders bitteren Beigeschmack hat das aktuelle Urteil aus Karlsruhe aber nicht zuletzt im Hinblick auf Hausdurchsuchungen, die wegen noch so geringer Bagatellen in unschöner Regelmäßigkeit gegen Regierungskritiker veranlasst werden. Hier wird auf Anklopfen und die höfliche Bitte um Einlass verzichtet und ohne erkennbare Hemmungen zur Tat geschritten. Allein diese Gegensätze machen überdeutlich, welch große Sorgen man sich in Zeiten wie diesen um den Rechtsstaat allem Anschein nach machen muss.
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ENTHÜLLT: »VERSCHWIEGENE MASSAKER DURCH DIE ROTE ARMEE 1944/45« (Teil 2)
Friedrich Merz stellte Tausende Strafanträge gegen Bürger
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Friedrich Merz stellte Tausende Strafanträge gegen Bürger
Der CDU-Vorsitzende und Bundeskanzler Friedrich Merz hat in seiner früheren Funktion als Oppositionsführer Tausende Strafanträge wegen vermeintlicher Beleidigungen gestellt – bis zur laufenden Nummer 4999 eigenhändig unterschrieben. Auf mehrere der Anträge folgten Hausdurchsuchungen. In einem Fall wurde sogar einer geistig behinderten Sozialleistungsempfängerin mit jüdischen Wurzeln das Handy beschlagnahmt, nachdem sie Merz als „kleinen Nazi“ bezeichnet hatte.
Mit diesem Pensum stellt der Skandalkanzler der Lügen die bisherigen diesbezüglichen Spitzenreiter Habeck, Faeser, Baerbock, Strack-Zimmermann und sogar die abgehalfterte SPD-Palästinenseraktivistin Sawsan Chebli in den Schatten: Friedrich Merz hat laut “Welt” bislang tausende Strafanträge wegen Beleidigungen gegen unliebsame Bürger wegen kritischer Äußerungen im Netz gestellt. Laut „Nius“ waren es fast 5.000 Strafanträge (!) wegen vermeintlicher Online-Beleidigungen, die Merz in seiner Zeit vor der Kanzlerschaft eigenhändig unterschrieben hat – die höchste bisher bekannte Zahl eines deutschen Politikers überhaupt. Um dieses Pensum zu erreichen, muss Merz die Antragslisten seiner Anzeigenopfer mit einer Routine abgezeichnet haben, die an Stalins Abzeichnungsmarathons von Todeslisten erinnert. Das Volk erst betrügen, dann mit Strafanzeigen überziehen – deutlicher lässt sich die infame Politik dieses Rosstäuschers und linken Marionettenkanzlers kaum illustrieren. Frühere Bundeskanzler zeigten ganz bewusst staatsmännische Größe und eine weitaus höhere Toleranz bei selbst harten Schmähungen und Beleidigungen – auch schon bevor sie ins Amt kamen. Merz hebt sich auch hier negativ ab: unentspannter und provinzieller kann sich ein Politiker gar nicht verhalten, was sich hier erneut zeigt. Dem Mann fehlt jede menschliche Größe, jeder Charakter, jede innere Souveränität – und das schlägt sich zwangsläufig auf seine auf Täuschung und Irreführung gegründete Politik nieder.
Noch schlimmer: Merz nutzte für seinen strafrechtlichen Amoklauf auch die hochgradig unseriöse Abmahnfirma „So Done“, die systematisch das Netz nach Beschimpfungen durchforstet und 50 Prozent der eingetriebenen Schadensersatz-Zahlungen erhält; ein Massengeschäft zur Mundtotmachung und Einschüchterung von Bürgern, die als Leidtragende der linksextremsten Politik einer Bundesregierung aller Zeiten von der eigenen Regierung vor den Kadi gezerrt werden, weil sie von dem bereits zur Unkenntlichkeit deformierten Rest dessen Gebrauch machen, was einmal freie Meinungsäußerung hieß. Merz betonte stets, alle Gelder vollständig für soziale Zwecke in seinem Heimatkreis zu spenden, was eigentlich der Provisionsmasche von “So done” entgegensteht, das den finanziellen Anreiz für die “Opfer” als wesentlichen Teil des Geschäftsmodells beinhaltet. Besser macht dieser (zumindest vorgebliche) Wegfall monetärer Motive die perfide Anzeigenwut aber nicht.
Hausdurchsuchungen als Antwort auf ohnmächtige Bürgerwut
In mehreren Fällen folgten auf Merz‘ Strafanträge – beflissenen und orbrigkeitshörigen Richterlein und Staatsanwälten sei dank – Hausdurchsuchungen; so unter anderem einer behinderte Sozialhilfeempfängerin mit jüdischen Wurzeln, die Merz als „kleinen Nazi“ bezeichnet hatte. In einem anderen Fall hatte jemand „drecks Suffkopf“ (sic!) geschrieben, was später als rechtswidrig eingestuft wurde. Auch der Klassiker „Schwachkopf” verleitete Merz – wie auch Habeck – zu persönlichen Anzeigen; mehr muss man über diesen dünnhäutigen, weinerlichen und völlig formatlosen Kanzler nicht wissen. Ein satirischer Tweet mit Fäkalsprache wurde als strafbarer Extremismus gewertet. Trotz der riesigen Belastung für die Justizbehörden infolge einer solchen Massenlawine an Anzeigen führte bislang jedoch nur ein Verfahren tatsächlich zu einem Strafbefehl, zehn wurden bisher eingestellt.
Kritische Juristen sind fassungslos über Merz‘ Verhalten. Die Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski warnt zudem vor unverhältnismäßigen Reaktionen, die zu Selbstzensur führen und die Meinungsfreiheit gefährden. Das Bundesverfassungsgericht fordere von Politikern wegen ihres Machtvorteils eigentlich Toleranz für Kritik – doch seit der Verschärfung des Strafgesetzbuch-Paragraphen 188 (“Politikerbeleidigung”) nehme die Hypersensibilität und Klagewut von Mandatsträgern stetig zu. Hinzu kommt, dass als Folge des von der Regierung finanzierten und vorsätzlich aufgeblähten linken NGO-Komplexes immer mehr zulässige Meinungsäußerungen kriminalisiert werden – und die Politiker, die diese outgesourcte Stasi 2.0 erst ermöglicht haben, nutzen sie private Organisationen und halbstaatliche Meldestellen gegen „Hass und Hetze“, um die ohnmächtige Wut ihrer Bürger über gebrochene Wahlversprechen, immer teurere Energiepreise und öffentlichen Sicherheitsverlust zu kriminalisieren. Es ist ein perverses System, das unter dieser Bundesregierung weiter verfeinert wurde. Und wie sich nun erweist, gehörte Merz – auch wenn die meisten seiner Anzeigen vor Amtsantritt gestellt wurden – dabei zu den Hauptnutznießern.
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Grüner Türke in Kiel zum Oberbürgermeister gewählt
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Grüner Türke in Kiel zum Oberbürgermeister gewählt
Der Türke Samet Yilmaz wird neuer Oberbürgermeister von Kiel. Der Grüne schlägt den parteilosen Gerrit Derkowski. Die SPD, die die 16 Jahre das Stadtoberhaupt stellte, war nicht in die Stichwahl gelangt. Die Wahlbeteiligung lag bei 43 Prozent.
Bei der Oberbürgermeisterwahl in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt hat der Grünen-Kandidat die Stichwahl mit 54,1 Prozent gewonnen. Der Türke Samet Yilmaz setzte sich gegen den parteilosen Gerrit Derkowski durch, den CDU, FDP und die linksgerichtete dänische Minderheitspartei SSW unterstützt hatten.
Es ist das erste Mal, daß Kiel ein Stadtoberhaupt von den Grünen bekommt. Yilmaz sagte nach der Wahl, er sehe „einen klaren Auftrag dafür, daß diese Stadt mutig in die Zukunft gehen kann.“ Diesen nehme er an. Die Wahlbeteiligung lag bei 43,5 Prozent.
Yilmaz studierte Politikwissenschaft, Islamwissenschaft und Öffentliches Recht und promovierte über die türkische Außenpolitik. Er verbrachte ein Auslandsjahr an der Universität Bir Zait in den palästinensischen Gebieten sowie absolvierte Praktika am Goethe-Institut in Ramallah und bei der Friedrich-Ebert-Stiftung in Jerusalem.
SPD verliert mit Kiel nächste Hochburg
Im ersten Wahlgang hatte noch Derkowski vorn gelegen (die JF berichtete). Der ehemalige „Tagesschau“- und „Schleswig-Holstein Magazin“-Moderator hatte 28,7 Prozent erhalten. Yilmaz war vor drei Wochen noch bei 24,8 Prozent gelandet. Damals waren neun Bewerber angetreten – ein bitterer Tag für die SPD, die 16 Jahre am Stück das Stadtoberhaupt stellte.
Ihr Kandidat Ulf Daude, der Nachfolger des nicht mehr angetretenen Amtsinhabers Ulf Kämpfer werden wollte, landete nur auf Platz drei. Kürzlich hatten die Sozialdemokraten bereits nach 79 Jahren das Rathaus in Dortmund und nach 35 Jahren den Oberbürgermeisterposten in Potsdam verloren.
Insgesamt waren 190.779 Kieler zur Wahl aufgerufen. Yilmaz erhielt 44.403, was 23,3 Prozent aller Wahlberechtigten entspricht. Derkowski konnte 37.660 Stimmen (19,7 Prozent) auf sich vereinigen. Die Beteiligung sank vom ersten Wahlgang, als 48,7 Prozent abstimmten, noch einmal um mehr als fünf Punkte.
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Die Ethik des reinen Willens – ESC
Quelle: Ethics of Pure Will – by esc „Die normative Ebene“ hat die normative Ebene…
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Dreimal abgeschnitten und immer noch zu kurz
Von RAINER K. KÄMPF | Carsten Linnemann ist wieder da. Der Generalsekretär der CDU will sich an Alice Weidel abarbeiten. Nun denn. Es ist der wiederholte untaugliche Versuch am untauglichen Objekt.
Der politische Beobachter fragt sich kopfschüttelnd, warum in den Unionsparteien niemand auf die Idee kommt, daß es kontraproduktiv ist, ständig mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen.
Offensichtlich hinterlassen die wiederholten Versuche traumatisch-kognitive Läsionen.
Der leichtzuführende Koalitionspartner der Sozialdemokraten steht mit dem Rücken zur Wand, splitterfasernackt, und alle warten sehnsüchtig auf das kleine Mädchen. Erfolgs- und ergebnisorientierte Menschen gehen in solch einer Situation nachdenklich in sich.
Sie analysieren die Umstände und korrigieren ihr Handeln, um nicht gänzlich zur Lachnummer zu werden, endgültig von der Bühne gejagt. Wenn schon keine wirkliche Einsicht vorhanden sein sollte, versucht man wenigstens, diese zu heucheln, um zu retten, was zu retten wäre.
Die Unionisten heucheln jedoch nicht, weil sie so ehrwürdig sind, sondern weil es ihnen schlichtweg an Erkenntnisvermögen mangelt.
Den politischen Konkurrenten ständig und immer wieder anzugreifen, zu diffamieren und zu verleumden, zeugt nicht von strategischem Denkvermögen. Zumal gerade dieser herbeiphantasierte Gegner und Erzfeind die einzige Kraft wäre, die den Angreifern das Gnadenbrot gewähren könnte, noch unter ferner liefen ein bisschen mitzuspielen.
Dieses kleingeistige, dickköpfige kindliche Gebaren bewirkt das Gegenteil. Nicht nur beim Angegriffenen, sondern bei den Adressaten, den Wählern, dem Volk. Das erkennt sehr wohl, wes Geistes Kind da agiert. Die um sich greifende Hysterie wird zum Bumerang und hat zur Folge, sich selbst ins Aus geschossen zu haben.
„Wer nicht hören will, muß fühlen“, sagt der Volksmund. Oh, mein Gott! Dem Autor läuft ein Schauer über den Rücken und er hofft inständig, daß niemals ein nationaler Sozialist dieses Sprichwort gebraucht hat.
Für die Unionsparteien wird es sich verdammt schlecht anfühlen…
PI-NEWS-Autor Rainer K. Kämpf hat Kriminalistik, Rechtswissenschaft und BWL studiert. Er war tätig in einer Anwaltskanzlei, Geschäftsführer einer GmbH, freier Gutachter und Sachverständiger. Politisch aktiv ist Kämpf seit 1986. Als Kommissar in spezieller Stellung im Berliner Polizeipräsidium hatte er Kontakte zum damaligen „Neuen Forum“ in den Anfängen. Er verzichtete darauf, seinem Diensteid zu folgen und folgte lieber seinem Gewissen. Bis 2019 war er Referent einer AfD-Landtagsabgeordneten in Brandenburg. Aus gesundheitlichen Gründen beendete er diese Tätigkeit und befindet sich seither im unruhigen Ruhestand.
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Terrorgefahr und Preisexplosion: „Unsere Weihnachtsmärkte sind zu Gefahrenzonen geworden!“

DeutschlandKURIER
-Bürgerumfrage vom Weihnachtsmarkt im ostwestfälischen Bielefeld (NRW).
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Das von den westlichen Medien verschwiegene Thema
Die größte gesellschaftliche Herausforderung der nahen Zukunft
Von MICHAEL HERRMANN | Elon Musk hat am 19. November auf dem U.S.-Saudi Investment Forum in Washington D.C. die Aussage getroffen, dass Arbeit innerhalb der nächsten zehn bis 20 Jahre „optional“ werden könnte.
Diese lapidar klingende Aussage beschreibt nichts anderes als die größte gesellschaftliche Herausforderung, vor der die Menschheit in dem genannten Zeitraum stehen wird. Denn die rasant fortschreitende Entwicklung von KI und Robotik und deren zunehmender Einsatz wird die Arbeitswelt, wie wir sie kennen, dramatisch verändern.
Ob Arbeit tatsächlich „optional“ werden wird, darf bezweifelt werden. Nicht jede Tätigkeit lässt sich durch KI ersetzen. Zukunftsforscher gehen aber davon aus, dass rund 80 Prozent der humanen Arbeitsplätze durch den Einsatz von KI und Robotern ersetzt werden können.
Diese Zukunftsprognose stellt die größte Arbeitsplatzvernichtung in der Geschichte der Menschheit dar. Den betroffenen Menschen und ihren Familien wird nicht nur die finanzielle Existenzgrundlage entzogen, sie werden auch dazu verdammt sein, ein sinnentleertes, sich nutzlos anfühlendes Leben führen zu müssen.
Harari: „Was macht man mit all den nutzlosen Menschen?“
Auf diesen Umstand macht bereits seit 2014 der Zukunftsforscher und Berater des WEF, Yuvol Noah Harari, immer mal wieder aufmerksam. Harari betonte schon vor einigen Jahren, dass die größte Herausforderung der kommenden Jahrzehnte darin bestehe, „was man mit all den nutzlosen Menschen macht“. Er warnt davor, dass KI hunderte Millionen Menschen aus dem Arbeitsmarkt drängen könnte und zu einer neuen „nutzlosen Klasse“ werden lassen. Diese Menschen verlieren ihren ökonomischen Wert und ihre politische Macht.
Für diese „menschenverachtende“ Aussage hagelte es Kritik von vielen Seiten. Aber eigentlich sollte man ihm für seine deutliche Warnung dankbar sein und die richtigen Entscheidungen daraus ableiten. Ablehnung verdient hingegen der Lösungsansatz von Harari, die „Nutzlosen“ mit Computerspielen und Drogen ruhigzustellen. Das ist zum einen keine menschenwürdige Lösung, die zum anderen auch nicht auf Dauer funktionieren würde, außer vielleicht bei einer parasitären Minderheit, die es genießt, nutzlos zu sein und auf Kosten anderer zu leben.
Wenn wir die politischen Entscheidungsträger im Land betrachten, dürfen wir getrost davon ausgehen, dass uns der bereits gestartete und an Geschwindigkeit zunehmende Tsunami, der in der Arbeitswelt keinen Stein auf dem anderen lassen wird, völlig unvorbereitet und mit voller Wucht treffen wird. Er wird über einen überschaubaren Zeitraum hinweg sukzessiv Millionen Arbeitnehmer aus ihren Jobs spülen und ein Heer von Arbeitslosen schaffen. Infolgedessen werden nicht nur die Steuereinnahmen des Staates weitestgehend wegbrechen, sondern die KI-Opfer müssen dann auch noch alimentiert werden. Fragt sich nur, wo das Geld dafür herkommen soll.
Schaffung eines Übermenschen
Auch wenn Politiker immer wieder von KI sprechen, hört man nichts zu den damit einhergehenden negativen Folgen, geschweige denn von Lösungsansätzen, um diese abzufedern. Die denken schlicht nicht so weit.
Das finanzielle Desaster ist das eine Problem, die menschliche Seite das andere. Fakt ist, dass KI und Robotik durchaus Positives für die Menschen bewirken und vereinfachen können, aber jede Medaille hat zwei Seiten. Zusätzlich zu den geschilderten Auswirkungen auf die Arbeitswelt besteht die Gefahr des missbräuchlichen Einsatzes durch eine kleine Elite gegen den Rest der Menschheit. Denn diese disruptive Technik kann dazu eingesetzt werden, die Menschen zu kontrollieren und zu manipulieren.
Die Elite setzt große Hoffnungen darauf, sich KI mittels BCI (Brain Computer Interface) ins Gehirn implantieren zu lassen und so zu einer Art Supermensch zu werden, der den normalen Menschen bzgl. Intelligenz weit überlegen sein wird, um es vereinfacht auszudrücken. Daneben sollen auch menschliche Organe (Verschleißteile) in Laboren produziert werden, um einem erlauchten Kreis eine Lebenserwartung von bis zu 150 Jahren zu ermöglichen. Kurz gesagt, eine kleine Gruppe von Menschen plant die Schaffung eines Übermenschen, der dann die Zweitklassigen beherrscht.
Prozess der digitalen Versklavung
Diese, dem Wesen des Menschen zuwiderlaufenden Entwicklungen, müssen gestoppt werden. Die breite Masse der Menschheit muss die Kontrolle und Entscheidungsgewalt behalten. Dies darf nicht einer kleinen Elite, deren Marionetten-Regierungen und KI vorbehalten sein. Wir dürfen uns kein total überwachtes, sinnentleertes Leben in Lethargie aufzwingen lassen. Im Gegenteil, wir müssen dafür sorgen, dass wir auch zukünftig ein freiheitliches, erfülltes Leben führen können, das uns bei der Arbeit mental fordert und uns soziale Kontakte ermöglicht. Alles andere wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Aufstand der „Abgehängten und Nutzlosen“ führen und könnte in Mord und Totschlag münden.
Als Individuum hat man bedauerlicherweise wenig Einfluss. Dieser beschränkt sich hauptsächlich darauf, verstärkt darauf zu achten, wie man digitale Medien nutzt und welche Daten man weitergibt. Denn Daten sind die Grundlage für KI und dass die Tech-Konzerne massenhaft Daten sammeln und auswerten, ist eine Binsenweisheit. Deshalb immer daran denken, nicht nur Du nutzt KI, sondern die KI nutzt auch Dich!
Um etwas verändern zu können, bleibt nur die Macht der Massen. Zugegebenermaßen ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass sich die Masse gegen den schleichenden Prozess der digitalen Versklavung auflehnen wird. Bequemlichkeit, Ignoranz, die Wirkung von jahrelanger Indoktrination und vor allem ein schlechter Informationsstand dominieren bedauerlicherweise heutzutage, was sich auch an der kaum vorhandenen Gegenwehr zur derzeitigen, gegen die Bürger gerichteten Politik zeigt.
Aufgrund der düsteren Zukunftsprognose wünschte man sich manchmal, ein Bewohner von North Sentinel Island zu sein. Die kriegen von den allem nichts mit, haben keine Regierung und massakrieren jeden, der ihr Territorium betritt, um ihr freies und einfaches Leben zu verteidigen. Beneidenswert, nicht wahr?
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„Demokratiefest in Gießen“: Wie die Amtskirchen die linken Gewaltorgien verherrlichen! | Nicole Höchst (MdB | AfD Rheinland-Pfalz)

Während Linksextreme beim Gründungskongress der neuen AfD-Jugendorganisation (Generation Deutschland) in #Gießen gewaltsam Polizisten, AfD-Mitglieder und Medienvertreter angriffen, fabuliert das katholische Portal „katholisch.de“ nun von einem „friedlichen „Demokratiefest“ – ohne ein einziges Wort über die linksextremen Gewaltakte zu verlieren!
Die Vertreter der deutschen Amtskirchen verschweigen gezielt den linken Terror Angriffe und verdrehen die Realität!
Ein Kommentar der religionspolitischen Sprecherin der AfD im Deutschen Bundestag, Nicole Höchst.
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