Kategorie: Nachrichten
Wegners Streusalz-Appell: Versagen, Spott und verletzte Berliner
(David Berger) Berlin ächzt unter Eisregen und Dauerfrost, die Krankenhäuser und Arztpraxen wissen nicht mehr, wie sie die zahllosen Verunfallten behandeln sollen, doch der jüngste Vorstoß von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sorgt weniger für Erleichterung als für Häme. Weil Gehwege in der Hauptstadt seit Tagen spiegelglatt sind und Streusalz aus Umweltschutzgründen verboten ist, […]
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Brandner (AfD): „Spahn muss zurücktreten – auch um sich selbst zu schützen!“

Stephan Brandner (MdB | AfD-Thüringen) nach Debatte um Paragraf 188: „Jens Spahn muss zurücktreten – auch um sich selbst zu schützen!“
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Amerikanische Gestapo / Amerikanischer Psycho
Andrew P. Napolitano
In der vergangenen Woche töteten ein halbes Dutzend maskierter und nicht identifizierbarer Beamter der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) einen 37-jährigen Bundesbediensteten, einen Krankenpfleger, indem sie ihm Pfefferspray in die Augen sprühten, ihn zu Boden stießen, ihm seine rechtmäßig besessene und mitgeführte Handfeuerwaffe wegnahmen und ihm anschließend neun Schüsse in den Rücken abgaben.
Die Schläger von ICE, die die Bundesregierung nach Minneapolis entsandt hat, haben Mord und Chaos in einem Ausmaß verursacht, das weitaus gewalttätiger, disruptiver und lebensverachtender ist als alles, was von den dort ohne Papiere lebenden Einwanderern ausgegangen ist.
Nach der Verfassung wurde die Einwanderung – also wer rechtmäßig in die Vereinigten Staaten einreisen und dort bleiben darf – den Bundesstaaten zur Regelung überlassen; und die Einbürgerung – also wer US-Bürger werden kann – dem Bund.
Ungeachtet des klaren Wortlauts der Verfassung verabschiedete der Kongress – motiviert von rassistischer Abneigung gegen Menschen, die anders aussahen und anders klangen als die weißen, angelsächsischen, protestantischen Eliten, die die Regierung kontrollierten – den Chinese Exclusion Act von 1882. Als dieses Gesetz angefochten wurde, bestätigte der Oberste Gerichtshof die Autorität des Kongresses in einer wahrhaft bizarren Entscheidung, verfasst von Richter George Sutherland, selbst ein Einwanderer.
Das Gericht entschied – zum ersten Mal –, dass der Kongress Regulierungsbefugnisse aus einer anderen Quelle als der Verfassung ausüben könne. Es argumentierte, dass die Macht zur Regulierung der Einwanderung, nachdem britische Truppen nach ihrer Kapitulation 1781 die Kolonien verlassen hatten, zurückgeblieben und sich metaphysisch auf die neue Bundesregierung übertragen habe. Eine Begründung aus dem Nichts.
Seitdem sind die bundesstaatlichen Einwanderungsregelungen stärker oder schwächer geworden, meist abhängig von den jeweiligen wirtschaftlichen Trends und den vorherrschenden rassischen Einstellungen. Ein Jahrhundert nach der Entscheidung zum Chinese Exclusion Act verabschiedete der Kongress auf Drängen von Präsident Ronald Reagan den Simpson-Mazzoli Act, der allen damals in den USA lebenden Einwanderern Amnestie und einen dauerhaften legalen Aufenthaltsstatus gewährte. Der Himmel ist nicht eingestürzt.
Das Weiße Haus hat die ICE-Tötungen zweier unschuldiger Amerikaner im Chaos von Minneapolis verteidigt, indem es Begriffe wie Terrorist, Agitator, Attentäter und Selbstverteidigung verwendete. Indem es zwei tote Opfer politisch diffamierte, versuchte es, von den gestapoähnlichen Taktiken von ICE auf den Straßen abzulenken. Und in einem Akt der Justizbehinderung hat ICE sämtliche Beweise dieser Morde vor den Ermittlern des Bundesstaates zurückgehalten.
Sind die maskierten Männer auf den Straßen, wie das Weiße Haus behauptet, vor einer Strafverfolgung wegen Mordes immun?
Bundes- und Landesgesetze schreiben vor – und das wissen alle Polizisten, auch DHS-Agenten –, dass man den Fahrer eines Fahrzeugs, das sich mit weniger als fünf Meilen pro Stunde bewegt und versucht, von einem wegzudrehen, nicht tötet; man lässt sie abbiegen oder geht aus dem Weg. Wenn man sich aus irgendeinem Grund von einem Mann bedroht fühlt, der auf allen Vieren auf dem Boden ist, dessen rechtmäßig getragene Waffe man bereits an sich genommen hat und den man vorübergehend mit Pfefferspray geblendet hat, weil er einen fotografierte, dann fesselt man ihn – man schießt ihm nicht in den Rücken.
Der Grund, warum die polizeiliche Vorherkenntnis von Recht und Unrecht (wer weiß nicht, dass es falsch ist, einer unbewaffneten Person in den Rücken zu schießen?) sowie vom rechtmäßigen und strafbaren Einsatz von Gewalt relevant ist, liegt in einer weiteren bizarren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Dieser erklärte, dass Strafverfolgungen von Regierungsbeamten wegen übermäßiger Gewalt davon abhängen, ob andere, in vergleichbarer Lage befindliche Regierungsangeklagte diese Vorherkenntnis gezeigt hätten. Ein weiteres Rechtsprinzip aus dem Nichts.
Kann der Bundesstaat Minnesota die ICE-Töter strafrechtlich verfolgen? Ja, nach Bundes- und Landesrecht. Man frage nur Lon Horiuchi, den FBI-Scharfschützen von Ruby Ridge, den der Bundesstaat Idaho wegen übermäßiger Gewalt verfolgte, nachdem er die Ehefrau der Person, die der Bund festnehmen wollte, durch einen Schuss in den Rücken getötet hatte. Und für Mord gibt es keine Verjährungsfrist.
Gefährlicher als die amerikanische Gestapo ist der amerikanische Psycho – eine Regierungsmentalität ohne moralische Prinzipien. Eine, die – wie Autoritäre im Lauf der Geschichte – eine hilflose, hoffnungslose, politisch schwache Minderheit ins Visier nimmt und den Mord an jenen rechtfertigt, die gegen die bei dieser Zielsetzung eingesetzte Gewalt protestieren.
Wir haben eine Regierung ohne gesellschaftliche Tugend, die in erster Linie darauf aus ist, ihre Macht über Menschen zu demonstrieren. Sie ist nicht gezügelt durch das Gute, durch das Naturrecht, durch die Verfassung oder durch einfachen Anstand. Sie hat keine Werte. Sie glaubt, dass das Leben bedeutungslos ist. Aus Angst davor, dass gewöhnliche Menschen ihre Gewaltanwendung auf der Straße fotografieren, verteidigt sie verbal die Tötung des Fotografen.
Diese psychotische Regierung behauptete, die erste Person aus Minneapolis, die ihre Agenten ermordeten, sei eine Terroristin gewesen. Das war sie nicht. Dann behauptete sie, ihr Ehepartner sei ein Terrorist gewesen. Das war er nicht.
Dann behauptete sie, der Krankenpfleger, der ihre Agenten filmte, sei dort gewesen, um sie zu töten, weil er rechtmäßig eine Handfeuerwaffe und Munition bei sich trug. Das war er nicht. Dann behauptete sie, er habe seine Waffe „bedrohlich gezeigt“. Er hat seine Waffe nie berührt; die ICE-Agenten nahmen sie ihm ab, bevor sie ihn hinrichteten. Nun behauptet sie, dieser Krankenpfleger, den sie erschossen, während er auf allen Vieren auf dem gefrorenen Boden lag und durch Pfefferspray geblendet war, habe eine Bedrohung für ihre Agenten dargestellt. Das ist Unsinn.
Die Ministerin für Heimatschutz, Kristi Noem, erklärte gegenüber den Medien, ihre Agenten hätten sich bedroht gefühlt und den Krankenpfleger deshalb entwaffnet. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass der Zweite Verfassungszusatz, der das Recht schützt, Waffen zu besitzen und zu tragen, ebenso stark ist wie der Erste Verfassungszusatz. Es gab keine rechtliche Grundlage, den Krankenpfleger zu besprühen oder festzuhalten, und daher konnten diese Agenten ihn ebenso wenig rechtmäßig entwaffnen, wie sie seine Rede über sie hätten zum Schweigen bringen dürfen.
Diese schamlose Lüge wird durch das widerlegt, was wir alle sehen können.
Dieselbe psychotische Denkweise, die im vergangenen Jahr argumentierte, sie könne Menschen auf hoher See ohne Gerichtsverfahren hinrichten, hat diesen „Macht-macht-Recht“-Nihilismus nun auf unsere Straßen gebracht. Wenn der Kongress diese Krankheit in der Exekutive nicht stoppt, indem er ihr rechtzeitig die Finanzierung entzieht, werden die Wähler den Kongress als mitschuldig betrachten.
Natürlich haben die Psychopathen die Oberhand. Passt auf, Menschen im Iran. Wenn die Psychopathen im Inland scheitern, werden sie uns im Ausland in den Krieg führen.
Pfizers todsichere Genspritze? Krebs-Promoter aus dem Labor
Eine im Dezember 2025 auf PubMed veröffentlichte Untersuchung kanadischer Wissenschaftler weist nach: In Pfizer/BioNTechs mRNA-Genspritze finden sich Reste des SV40-Promoters, eines genetischen Schalters, der in der Krebsforschung gezielt eingesetzt wird, um Tumore bei Labormäusen auszulösen.
Die Studie von David J. Speicher und Kollegen analysierte originale Chargen von Pfizer/BioNTech- und Moderna-Impfstoffen. Mithilfe präziser Methoden wie Fluorometrie und qPCR quantifizierten die Forscher residuale Plasmid-DNA, Überreste des bakteriellen Produktionsprozesses, die eigentlich weitgehend entfernt werden sollten. In Pfizer-Dosen lagen die Werte bei bis zu 1.548 ng DNA pro Dosis, spezifisch der SV40-Promoter-Enhanzer bei bis zu 23,72 ng. Moderna fiel hier deutlich weniger auf, doch bei Pfizer überschritten zwei von sechs getesteten Chargen sogar die ohnehin großzügigen Grenzwerte der FDA und WHO für den SV40-Abschnitt.
Pfizer/BioNTech nutzt für die kommerzielle Produktion der Genspritze Plasmide als Vorlage für die mRNA-Transkription. Diese enthalten den SV40-Promoter, einen starken Aktivator aus dem Simian-Virus 40, der die Genexpression in Säugetierzellen extrem effizient antreibt. In der klinischen Erprobungsphase kam noch ein anderer Prozess zum Einsatz, doch für den Massenmarkt wechselte man zu dieser Methode, und offenbar gelang die vollständige Entfernung der DNA-Reste nicht. Die Fragmente sind klein und verkapselt in Lipid-Nanopartikeln, die genau dafür designt sind, Zellmembranen zu durchdringen und den Inhalt in den Zellkern zu transportieren.
In der Krebsforschung wird der SV-40-Promoter seit Jahrzehnten gezielt eingesetzt, um transgene Mäuse zu erzeugen, die zuverlässig Tumore entwickeln. Sein virales großes T-Antigen deaktiviert Tumorsuppressoren wie p53 und Rb, was die Krebsunterdrückung verhindert, ein Standardmodell für Prostata-, Gehirn- oder Pankreastumore. Wer sich in der onkologischen Literatur umsieht, stößt überall auf diese Anwendung. Der Promoter treibt die Expression onkogener Gene in Mäusen so effektiv voran, dass Forscher ihn als Werkzeug wählen, um die Krebsentstehung und ihre möglichen Therapien zu studieren. In der Impfstoffherstellung wurde SV40 deshalb seit Jahrzehnten nicht mehr eingesetzt. Bis jetzt.
Die Verwendung des SV40 zur Produktion der mRNA-Genspritzen lässt sich mit Fahrlässigkeit kaum noch erklären. Die Autoren der Studie sprechen von „significant safety concerns“ (gravierenden Sicherheitsbedenken) und weisen auf die erhöhte Transfektionsrate (= das Einbringen von Fremd-DNA und RNA) durch die Lipid-Nanopartikel sowie auf kumulative Effekte durch Mehrfachimpfungen hin. Die mögliche Integration ins menschliche Genom, Entzündungsreaktionen (Autoimmunerkrankungen) oder langfristige onkogene Risiken, all das blieb ununtersucht und unberücksichtigt. Die staatlichen Regulierungsbehörden wie EMA und FDA winkten die mRNA-Genspritzen trotzdem durch, obwohl bereits frühere Analysen von Kevin McKernan und anderen auf ähnliche Kontaminationen hinwiesen.
Wie konnte eine Substanz, die in Labors gezielt zur Krebserzeugung verwendet wird, in einem Produkt landen, das als „sicher und wirksam“ vermarktet wurde? Die Verantwortlichen bei Pfizer/BioNTech und den Behörden schweigen dazu eisern. Die Studie aus Ontario ist ein weiterer Beleg dafür, dass Patientensicherheit in der Plandemie keine Priorität war.
Wobei, Patienten wären ja kranke Menschen. Mit der Genspritze wurde alle „behandelt“, Kinder, Gesunde, „symptomlos Erkrankte“. Hier wurde an gesunden Menschen ohne Not mit Substanzen experimentiert, deren langfristige Folgen niemand abschätzen kann. Unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes. Profitiert hat die Pharmaindustrie, deren Gewinne astronomisch waren. Die mit der Pharmaindustrie verbandelte Politik, deren Macht ins Unermessliche wuchs. Und die Medien, die hunderte Millionen von Staat und Pharmaindustrie erhielten, um das Plandemie-Narrativ zu pushen.
Bundestags-Debatte zu § 188: „Freiheits- und bürgerfeindliches System“ – AfD rechnet mit Altparteien ab!

Es war eine gleichermaßen aufschlussreiche wie erbärmliche Debatte über die von der AfD geforderte Aufhebung des Einschüchterungs-Paragrafen 188 StGB. Aufschlussreich deshalb, weil sich wieder einmal zeigte, dass die AfD die einzige Meinungsfreiheitspartei im Deutschen Bundestag ist. Erbärmlich deshalb, weil CDU und CSU nicht nur ihrem Fraktionschef Jens Spahn in den Rücken fielen (der übrigens selber umfiel); erbärmlich auch deshalb, weil und wie sich die Altparteien mit dem vorgeschobenen Argument, es gehe vorrangig um den „Schutz von Kommunalpolitikern“, an der Tatsache vorbeilogen, dass mit dem Paragrafen 188 ein Sonderrecht für Spitzenpolitiker geschaffen wurde.
AfD-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner, der den AfD-Gesetzesantrag zur Abschaffung des Sonderrechts- und Einschüchterungsparagrafen 188 eingebracht hatte, verwies auf die Flut von Strafanzeigen/-anträgen und eine Vielzahl willkürlicher Hausdurchsuchungen: „Das freiheits- und bürgerfeindliche System funktionierte also genau so, wie Sie es von vornherein geplant hatten“, rief er am Donnerstagabend (29.Januar) in den halb leeren Plenarsaal des Bundestages. Anlass der Debatte, die aus durchsichtigen Gründen vom Tagesordnungs-Kartell in die Abendstunden verlegt wurde, war der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der Beleidigungen/Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens unter eine drastisch erhöhte Strafandrohung stellt.
Ist Spahn schizophren?
Zusätzlich politische Brisanz erhielt die Debatte durch das Interview von Unions-Fraktionschefs Jens Spahn (CDU) vor zwei Wochen in der „Süddeutschen Zeitung“, als dieser explizit die Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches forderte: „Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“
Die Frage stellt sich, ob Spahn schizophren oder wieder einmal nur ein opportunistischer Umfaller ist: Bei der namentlichen Abstimmung über den AfD-Vorstoß (133 Ja-Stimmen, 440 Nein-Stimmen) votierte der CDU/CSU-Fraktionschef ausweislich des Sitzungsprotokolls gegen sich selbst.
Bezeichnenderweise fehlte Spahn bei der Aussprache im Plenum. Statt des Fraktionsvorsitzenden äußerte sich CDU-Hinterbänkler Carsten Müller für die Union. Er wies die AfD-Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des Paragrafen entschieden zurück. Die AfD diskreditiere mit ihrem Antrag die Justiz.
Zugleich erinnerte der CDU-Abgeordnete an die Entstehungsgeschichte des Einschüchterungsparagrafen. Die drastische Verschärfung, seinerzeit maßgeblich betrieben von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), sei eine Reaktion auf den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) gewesen und solle vor allem Kommunalpolitiker schützen.
Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften
Brandner (AfD) hielt dem entgegen, dass das Gesetz ein „Maulkorb- oder Majestätsbeleidigungsparagraf“ sei. Bereits bei der Gesetzesanpassung im Jahr 2020 habe seine Fraktion davor gewarnt, dass damit Kritik und Satire kriminalisiert würden. „In Wahrheit geht und ging es den Altparteien um ihren eigenen Schutz vor Kritik durch Kriminalisierung der Bürger und Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte“, unterstrich Brandner.
Marsch durch die Institutionen
Auf eine Zwischenfrage des CDU/CSU-Abgeordneten Axel Müller, ob er damit die Unabhängigkeit der Justiz infrage stelle, erklärte Brandner, man müsse „natürlich differenzieren“. Es gebe keine pauschale Bewertung, sagte er, erinnerte jedoch unter Anspielung u.a. auf die „Causa David Bendels“ an einzelne Verfahren, in denen „eine Gesinnungsjustiz stattgefunden“ habe. Brandner sprach in diesem Zusammenhang von einem „Marsch durch die Institutionen“, der auch vor der Justiz nicht Halt gemacht habe. Die stark gestiegenen Fallzahlen des Paragrafen 188 wertete er als weiteren Beleg dafür.
Zahl der Verfahren verdreifacht
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) wurden allein im Jahr 2024 bundesweit 4.439 Straftaten nach Paragraf 188 erfasst. Im Jahr 2023 waren es 2.598 Fälle, 2022 hatte die Zahl noch bei 1.404 gelegen. Damit hat sich die Zahl der registrierten Verfahren innerhalb von zwei Jahren mehr als verdreifacht. Für das laufende Jahr liegen bislang keine vollständigen Zahlen vor.
5.000 Anzeigen allein von Merz
Der AfD-Abgeordnete Adam Balten wies in einer Zwischenfrage darauf hin, dass allein Friedrich Merz (CDU) 5. 000 Anzeigen gemäß § 188 gestellt habe. Diese 5. 000 Anzeigen seien aufgrund von systematischer und atomatisierter Durchsuchung des Netzes zustande gekommen.
Balten: „Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, wenn der Beleidigte überhaupt keine Kenntnis davon hat? Also, ich stelle mal infrage, dass Herr Merz weiß, welche 5. 000 Leute ihn beleidigt haben, und jeden einzelnen Antrag unterschrieben hat. Das gilt natürlich auch für die ganzen grünen Freunde. Also, wie stehen Sie dazu? Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, auch wenn der Beleidigte gar keine Kenntnis davon hat?“
Thomas Fetsch (AfD): „Nichts ist gut!“
Weiterer AfD-Redner war Thomas Fetsch. Er ging gleich zu Beginn seiner Ausführungen auf die „Causa David Bendels“ ein: „Der Herausgeber und Chefredakteur des Onlineportals ‚Deutschlandkurier‘, David Bendels (…) war letztes Jahr erstinstanzlich wegen des bekannten Faeser-Memes unter anderem nach § 188 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde kürzlich im Berufungsverfahren aufgehoben. ‚Der Rechtsstaat funktioniert doch, alles gut‘, wird vermutlich die Mehrheit hier im Haus sagen. Aber nein, es ist nicht alles gut. Bekanntermaßen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Anzeigen von Politikern wegen vermeintlichen Verstoßes gegen § 188 StGB erstattet. Zum Teil wurden dabei völlig unverhältnismäßige Wohnraumdurchsuchungen angeordnet. Dieses Verhalten wirkt auf viele Bürger einschüchternd und führt zur Eigenbeschränkung bei der Meinungsäußerung.“ Beifall der AfD-Fraktion.
Fetsch führte dazu weiter aus: Der Zweck der Einschüchterung werde durch Denunziationsportale („Meldestellen“) massiv verstärkt. Fetsch erinnerte daran, dass selbst unwahre Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.
SPD schiebt Kommunalpolitik vor
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, wies den AfD-Antrag als „einen Angriff auf den Schutz unserer Demokratie“ zurück. Paragraf 188 schütze nicht nur Bundes- oder Landespolitiker, sondern „explizit auch ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, Gemeinderäte, Stadträte und Bürgermeisterinnen, die weit entfernt von jedem privilegierten Machtstatus sind“. Die Behauptung, es handele sich um ein Sonderrecht für Mächtige, sei „schlicht falsch“, bog sich Wegge ihre eigene Wahrheit zurecht.
Spahns Vorstoß „durchsichtig“
Auch die „Grünen“ lehnten den Vorstoß der AfD ab. Deren Rechtsexpertin Lena Guminor erinnerte ebenfalls daran, dass der Paragraf 188 als Konsequenz aus dem Mord an Walter Lübcke eingeführt worden sei. Ziel sei es gewesen, „vor allem unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen“. Dass „Noch-Fraktionschef“ Jens Spahn nun von einem „Sonderrecht für die Mächtigen“ spreche, sei bemerkenswert. Diese Formulierung habe er „direkt aus dem AfD-Antrag übernommen“, so Guminor.
Linke hat Verständnis für Bürgerwut
Für die Linksfraktion sprach deren rechtspolitischer Sprecher Luke Hoß. Die Wut vieler Menschen auf Politiker habe Gründe, räumte Hoß ein und verwies auf politische Entscheidungen etwa zu Migration, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen. Wer darüber wütend werde und „vielleicht etwas über die Stränge schlägt“, werde angezeigt. Spahns Vorstoß zur Abschaffung des Paragrafen nannte Hoß indes „durchsichtig“. Es gehe dem Unions-Fraktionschef nicht um den Schutz vor übertriebener Strafverfolgung, sondern darum, der AfD zu zeigen, „dass Sie gerne ihr Geschäft betreiben“.
Am Ende der Debatte stimmte der Bundestag am späten Abend namentlich über den Gesetzentwurf der AfD ab. Eine Mehrheit von 440 Stimmen votierte gegen die Abschaffung. 133 waren dafür, bei insgesamt 573 abgegebenen Stimmen. Der Paragraf bleibt damit unverändert in Kraft.
FAZIT: Der 29. Januar 2026 war ein neuer „Schwarzer Tag“ für die Meinungsfreiheit!
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Atombombe statt Atomkraftwerk: Joschka Fischer will Europa nuklear bewaffnen
Joschka Fischer meldet sich mit altbekanntem Pathos zurück und fordert nichts Geringeres als eine atomare Bewaffnung der EU – ausgerechnet jener Mann, der einst zu den fanatischsten Gegnern jeder Form von Kernkraft zählte. Sein Vorstoß steht exemplarisch für die radikale Kehrtwende und den alarmistischen Militarismus einer grünen Polit-Generation, die ihre eigenen früheren Überzeugungen heute mit […]
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Mit ideologisch verfälschten Analysen kann Deutschland nicht gerettet werden
Peter Haisenko
Die deutsche Wirtschaft kann nicht auf die Beine kommen, weil die Deutschen zu faul sind, zu oft krankfeiern und zu früh in Rente gehen und überhaupt ist Putin schuld daran – sagt Kanzler Merz. Nichts davon trifft zu. Es ist wie beim Arzt. Mit einer falschen Diagnose kann die passende Therapie nicht eingeleitet werden.
Dass die deutsche Wirtschaft in einem jämmerlichen Zustand ist, muss nicht extra betont werden. Reihenweise gehen Unternehmen in Insolvenz, stellen den Betrieb ein. Die Produktionskosten sind zu hoch und so kann nicht mehr wettbewerbsfähig produziert werden. Den einzigen Weg da wieder herauszukommen, sieht der Kanzler offensichtlich darin, zum „Manchester-Kapitalismus“ zurückzukehren. Zu Zuständen, die in jahrzehntelangen Anstrengungen überwunden schienen. Jetzt soll auch noch das Recht auf
Impfobligatorien auf dem Prüfstand
Die Ergebnisse sind alarmierend: In mehreren Kantonen drohen nicht nur hohe Bussen und Strafandrohungen, sondern wie im Kanton Zug sogar die Möglichkeit einer Einweisung in eine geeignete Anstalt. In einzelnen Kantonen können Impfobligatorien für ganze Bevölkerungen oder gesamte Kantonsgebiete angeordnet werden. Im Wallis sind Bussen bis 100’000 Franken oder Haft vorgesehen. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit werden damit massiv verletzt.
Vor diesem Hintergrund fordert ABF Schweiz entschieden:
QR-Code an der Kasernentür? Wie die Bundeswehr den Jahrgang 2008 erfasst – und wer sich wehrt
Paul Weber
Die Bundeswehr verschickt seit Mitte Januar 2026 die ersten QR-Code-Briefe an den Jahrgang 2008. Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen, Frauen werden lediglich eingeladen. Der QR-Code führt zu einem Online-Formular mit zwölf Fragen. Abgefragt werden persönliche Daten, Schulabschluss, Ausbildung, Qualifikationen, eine Selbsteinschätzung der eigenen Fitness sowie Motivation und Interesse an bestimmten Bereichen der Bundeswehr – etwa Heer, Luftwaffe, Marine oder Cyber- und Informationsraum. Das Ausfüllen dauert laut Verteidigungsministerium rund 15 Minuten. Das bewusste Nicht-Ausfüllen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ziel der Aktion ist es, ein umfassendes „Lage- und Datenbild“ über die Bereitschaft und Eignung der jungen Generation zu erstellen, die Wehrerfassung schrittweise wieder aufzubauen und in den kommenden Jahren deutlich mehr Soldatinnen und Soldaten zu gewinnen. Perspektivisch plant das Ministerium den Aufbau von 24 Musterungszentren sowie acht großen Karrierecentern mit Assessment-Verfahren, um geeignete Männer ärztlich und psychologisch zu prüfen. In Hintergrundgesprächen und Planungen ist wiederholt von einem deutlichen personellen Aufwuchs der Bundeswehr sowie einer deutlich gestärkten Reserve die Rede.
Auf der anderen Seite formiert sich Widerstand: Der „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ organisiert sehr konkrete Aktionen. Am 5. Dezember 2025 fanden nach Angaben des Bündnisses in über 80 Städten Proteste statt – insgesamt waren mehr als 55.000 Schülerinnen und Schüler auf der Straße, trotz Drohungen einzelner Schulbehörden und Schulleitungen. In Baden-Württemberg wurden Proteste etwa in Stuttgart, Ulm, Tübingen und Heidelberg angemeldet; allein in Heidelberg rechnete man mit rund 500 Teilnehmenden. In München demonstrierten bereits am Vorabend über 2.000 Menschen gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht.
Getragen wird der Schulstreik von lokalen Streikkomitees und Schüler:innenvertretungen wie der LSV NRW, dem SSV Frankenthal, dem BSV Bochum, der LSA Berlin oder dem KSV Kiel. Diese Gruppen organisieren Demonstrationen, verfassen Reden, gestalten Plakate, führen eigene Umfragen an Schulen durch und bauen Strukturen auf, damit Streiks nicht nur einmalige Events bleiben. In ihrer bundesweiten Erklärung sagen Sprecher wie Hannes Kramer und Ronja Ruh sehr deutlich, worum es ihnen geht: Sie wollen nicht „sechs Monate lernen, zu töten“, nicht „im Krieg sterben“ und kündigen an, jedem weiteren Schritt in Richtung Wehrpflicht entschlossenen Protest entgegenzusetzen.
Das Bündnis ruft bereits jetzt zum nächsten bundesweiten Schulstreik am 5. März 2026 auf – dieser soll nach den Plänen der Organisatoren deutlich größer und besser vorbereitet sein als der erste Aktionstag. Bis dahin sollen weitere Streikkomitees gegründet, Schulen vernetzt, Infoveranstaltungen organisiert und Eltern, Lehrkräfte sowie Gewerkschaften noch stärker eingebunden werden.
Parallel dazu intensiviert die DFG-VK ihre Kampagne gegen den neuen Wehrdienst. In ihren Stellungnahmen bezeichnet sie das Wehrdienstmodernisierungsgesetz als „Zwangserfassung“ ganzer Jahrgänge und als unverhältnismäßigen Eingriff in Freiheits- und Persönlichkeitsrechte. Die Organisation ruft explizit zu zivilem Ungehorsam gegenüber dem Fragebogen auf – mit der Botschaft, man müsse nicht alles mitmachen, was plötzlich per Gesetz zur „Pflicht“ erklärt wird. Dazu kommen gemeinsame Aktionen mit der Greenpeace-Jugend, etwa Proteste vor dem Verteidigungsministerium gegen die Musterungspläne oder Symbolaktionen wie „Wehrdienst schreddern“ rund um die Kabinettsberatungen zum Gesetz.
Ist Ken Jebsen selber vom KI-Programm systemisch vereinnahmt?
Ken Jebsens „Gespräch“ mit der KI – siehe den vorigen Artikel – ist bei dem Philosophen Dr. Daniel Sandmann auf heftige Kritik gestoßen, die Prof. Dr. Michael Meyen, Lehrstuhlinhaber für Kommunikationswissenschaften an der Universität München, am 12. Dezember 2025 auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Dass die KI dem Fragenden nach dem Mund rede, wie es in dem „KI-Gespräch“ heiße, stimme vordergründig, es sei aber nur ein Zwischenresultat. Im Endergebnis rede der Fragende, also auch Ken Jebsen, nach dem Gerät. So sei es programmiert. Einen besseren Widerstand gebe es aus Sicht der Macht nicht.
Erinnern wir uns zunächst an die wesentlichen Punkte des KI-„Verhörs“ Ken Jebsens im vorigen Artikel, wie er sie als Text unter dem Video zusammengefasst hat:
„Künstliche Intelligenz antwortet. Aber sie denkt nicht. Sie simuliert Dialog – betreibt aber semantische Kontrolle. Sie sichert erlaubte Narrative, schützt exponierte Figuren und markiert Widerspruch als Störung.
Die nun als „KAA I“ bezeichnete Kontrollarchitektur halbintelligenter Systeme zeigt in einem mitgeschnittenen Gespräch erstmals, was geschieht, wenn man sie zwingt, Farbe zu bekennen. Es ist ein Schuldeingeständnis.
Windindustrieprojekt Linaberg: Traurige Bilanz der Verhandlung in Groß-Schweinbarth
Die „Presse“ wurde von der Verhandlung vom Land NÖ ausgeschlossen. Ich wohnte als ganz stilles Mäuschen am 28. Jänner 2026 und als interessierte Bürgerin bei. Es war ein „elektrizitätsrechtliches Bewilligungsverfahren“ über die Errichtung von 4 Windrädern im Hochleithenwald im Weinviertel, dem Privatgrund von Benedikt Arbensperg-Traun. Die Stimmung? Spannungsgeladen. Wegen des beachtlichen Zustroms der Bürger hat man die Verhandlung noch geschwind ins Feuerwehrhaus verlegt, in einen großen Saal.
Erlebnisbericht von Angelika Starkl
Als Journalistin nicht zur Verhandlung zugelassen, schreibe ich diesmal als Privatmensch in Form eines Erlebnisberichtes. Ich war überrascht, wie man diese Verhandlung organisierte. An der Saalfront – die Beamten des Landes NÖ mit den Sachverständigen. An der Fensterseite – die Phalanx der Projektwerber mit Rechtsanwälten und Experten. Gegenüber – die Gegner des Projektes Linaberg: besorgte Anrainer aus Groß-Schweinbarth und den angrenzenden Gemeinden, Gemeindevertreter aus Bad Pirawarth, der Landesabgeordnete Dieter Dorner von der FPÖ und ein Entsandter der Landesrätin Susanne Rosenkranz, die seit 2023 für Arbeit, Tierschutz, Konsumenten-, und Naturschutz in NÖ zuständig ist. Das ganze Projekt wurde nur als „elektrizitätsrechtliches Bewilligungsverfahren“ abgehandelt, bei dem die Kriterien Umweltschutz, Tierschutz, Landschaftsschutz, Waldschutz, Kulturschutz und Menschenschutz außen vor blieben.
Denn es gibt einen Bescheid!
Bescheid der Landesregierung zum Projekt Linaberg
Im Bescheid vom Juni 2025, Bearbeitung Mag. Michael Lackenbucher, heißt es: „Es wird festgestellt, dass das Vorhaben „Windpark Linaberg“ der Linaberg GmbH, vertreten durch Sattler & Schanda Rechtsanwälte, nämlich die Errichtung und der Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) der Type Vestas V172-7.2 MW (Gesamtnennleistung 28,8 MW) mit einer Nabenhöhe von jeweils 199 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Gesamthöhe von 282 m im Hochleitenwald der Gemeinde Groß-Schweinbarth auf einer mittleren Seehöhe von etwa 250 m keinen Tatbestand im Sinn des § 3 oder § 3a UVP-G 2000 iVm Anhang 1 zum UVP-G 2000 erfüllt und damit nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.“
Vier 282 Meter hohe Ungetüme sollen wirklich nicht auf Verträglichkeit für die Umwelt geprüft werden? Kaum zu fassen!
Linaberg ist der höchste Punkt des Hochleithenwaldes
Bevor das Projekt Linaberg am 28. Jänner in Groß-Schweinbarth überhaupt erst präsentiert werden konnte, gabs schon Einwände und Einsprüche. Mehrere Anträge wurden dagegen eingebracht und ein wenig unprofessionell protokolliert. Die Projektwerber haben wohl auch nicht mit so großem Andrang und Widerstand gerechnet! Wie denn auch? Die ganze Verhandlung war lediglich auf der Amtstafel angeschlagen gewesen, die Bürgermeisterin hat über den Verhandlungstermin gar nicht öffentlich informiert, nicht einmal der Gemeinderat wusste Bescheid und es gab auch keine Bürgerbefragung.
So wie es aussieht, geht das Projekt aber dennoch glatt durch. Und es wird auch nicht nur bei vier Windrädern am Linaberg bleiben. In ein paar Jahren könnte in dieser Region sukzessive ein ganzes Windradareal mit 40 Windrädern entstehen und auch diesen wunderschönen Landstrich des Weinviertels, so wie anderswo, zur hässlichen Fratze umgestalten. Die Verträge mit Wolkersdorf sind längst unterzeichnet. Es geht um sehr, sehr viel Geld.
Windparkprojekte werden von der EU mit viel Geld massiv gefördert
Die Landesregierung unter Stefan Pernkopf und Johanna Mikl-Leitner lässt von ihren Plänen des Windradausbaues in NÖ nicht ab. Koste es auch Naturerholungsraum, so weit das Auge blicken kann. Niederösterreich ist schon jetzt ein Windrad-Reich. Es ist das Bundesland mit den meisten Windkraftanlagen. Ende 2024 gab es in Niederösterreich 826 Windräder. Im Jahr 2025 wurden noch weitere Anlagen errichtet, Berichte sprechen von 23 bis 37 neuen Anlagen. Sie konzentrieren sich auf das Weinviertel und das Industrieviertel.
Eine traurige Bilanz
Meine Heimfahrt nach dieser Verhandlung ist eine traurige Reise durch ein in Nebel getauchtes Weinviertel. Mit sanfthügeliger Landschaft, in der Windradmonster mit bedrohlichen Spitzen wie präpotente Speere der Landnahme im kalten Dunst des Jänners an den Augen vorbeiziehen. Die ganze Traurigkeit dieses Anblicks lässt mich schaudern und sinnieren. Ja, ich empfinde die technischen Windkraft-Anlagen als Bedrohung. Ihr Dasein verletzt und verstört meine Seele. Sie wirken wie utopische Errichtungen einer im Geiste fehlgeleiteten Architektur und Politik, die mit Ästhetik oder Schönheit gar nichts zu tun haben. Aufgepflanzt ragen sie in den Himmel, wie monströse Pfähle einer technischen Autokratie, in ihrer Anhäufung aufdringlich giftig hingespuckt in die Fluren, Felder und Wälder. Markant auf die höchsten Erhebungen gepfropft, stellen sie den Machtanspruch der Technokratie in die Landschaft.
Ich kann nicht verstehen, dass es Menschen gibt, die bei ihrem Anblick Freude, Ehrfurcht oder gar Dankbarkeit empfinden. So wie ich etwa Ehrfurcht empfinde, beim Anblick eines schönen Domes, einer Kirche auf höchstem Berg, einer Burg, eines prächtigen Schlosses. Das ganze Wesen der Landschaft wird von Kultur-Bauwerken in unserer Heimat seit Jahrhunderten geprägt. Sie zeugen durch ihre Substanz auch von der Gesinnung ihres Eigners, und des Volkes, das in der Region lebt.
Landschaft sekundär, Tiere und Vögel egal, Mensch wurscht
Das Landschaftsbild als sekundär für die Windraderrichtung zu erachten, empfinde ich als Vergehen. Den kritischen Menschen nicht zuzuhören, die Windräder in ihrer Sichtweite als Einbuße ihrer Lebensqualität sehen, halte ich für arrogant. Die Tiere in einem Wald – das Gebiet Hochleithenwald ist ein Jagdgatter – nicht zu schützen, empfinde ich als lebensverachtend. Die Brutvorkommen von Vögeln wie Rotmilan und Sakerfalke zu verschweigen, empfinde ich als unachtsam. Den Infraschall und den giftigen Abrieb der Rotorblätter, die sich mit einer Geschwindigkeit von 300 km drehen, anzuzweifeln, halte ich für ignorant. Und ich kann gar nicht verstehen, dass im Hochleithenwald, in dem schon seit langem Erdöl gefördert wird, eine Bohrung von 9 Meter tiefem Beton und Stahl in den Boden – für den Halt der extrem hohen Windmaschinen – dann auch noch frech als „Bodenverbesserung“ verkauft wird.
Ich kann es einfach nicht verstehen
Durch die Wind-Ungetüme und ihre über alle legitimen Interessen der naturverbundenen Bevölkerung hinwegtrampelnden Profiteure, wird die Gesellschaft gespalten. Ich frage mich nach dieser traurigen Verhandlung, wie lange es noch dauern wird, bis Bewusstsein und Aufklärung die Gräben dieser Spaltung überwinden. Vielleicht sogar nie?
Solange der Windradwahn in den Köpfen der Mächtigen geistert und der Mammon die Gier befeuert, wird diesem Spuk kein Ende sein. Vielleicht muss noch viel Zeit vergehen, bis es auch der Verstockteste begreift. Muss erst der Wald zerstört, die Felder ausgetrocknet, die Fluren verseucht, der Windradmüll sich zu Bergen auftürmen? Müssen erst die Betonklötze der Windräder als dicke Brocken in der Erde für immer steckenbleiben? Wie lange werden sie brauchen, um zu erkennen, dass die ganze „erneuerbare Energie“ und der „Klimawandel“ nur ein politisches Märchen war, das ein einst blühendes, fruchtbares Land zerstörte?
Wird der „neue Mensch“ den Lärm der brummenden Rotorblätter als angenehme Musik empfinden und sich im Schattenwurf eines monströsen Windrades, vom Infraschall am Kopf massiert, dann wirklich wohlig ausruhen? Seine Seele getrost baumeln lassen können, wie einst der Schubert Franzl unter dem mächtigen Lindenbaum? Ich glaube es nicht!
Fünf Einblicke in die Gespräche zwischen Russland, Ukraine und den USA

Alleine schon die russische Zustimmung zum neuen trilateralen Verhandlungsformat in Abu Dhabi ist ein beutender Politikwechsel des Kremls – inklusive weitreichender Kompromisse. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow hat bestätigt, dass die zweite Runde der trilateralen Gespräche zwischen Russland, der Ukraine und den USA in Abu Dhabi am 1. Februar stattfinden wird. Aus der ersten Runde sind nur […]
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