Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Zahlen der britischen Regierung: 1 von 310 Personen starb innerhalb 48 Tagen nach „Corona-Impfung“

UK-Regierung veröffentlicht erschreckende Zahlen über Todesfälle durch COVID-Impfstoffe: 1 von 310 Personen starb innerhalb von 48 Tagen nach Erhalt der Impfung

Die von der britischen Regierung veröffentlichten offiziellen Zahlen bestätigen, dass eine von 310 Personen, die bis zum 31. Dezember 2021 in England eine dritte Dosis des Covid-19-Injektionsmittels erhalten haben, leider innerhalb von 48 Tagen gestorben ist.

Das Office for National Statistics (ONS) ist der größte unabhängige Produzent von amtlichen Statistiken im Vereinigten Königreich und das anerkannte nationale statistische Institut des Landes.

Am 8. September 2022 veröffentlichte das ONS einen unbemerkten Datensatz mit dem Titel ‚Characteristics associated with the risk of death involving coronavirus (COVID-19) among people receiving a booster vaccination, England: Januar bis März 2022‘, der hier heruntergeladen und auf der ONS-Website hier aufgerufen werden kann.“

Dazu auch:

England: Korrelation zwischen Booster im Herbst und Übersterblichkeit
11.11.2022, 00:07 Uhr. Transition News – https: – Weltweit besteht eine grosse Korrelation zwischen der Übersterblichkeit und der Impfquote: In Ländern mit vielen «Geimpften» sterben aussergewöhnlich viele Menschen. Diese Korrelation besteht auch bei den «Booster»-Impfungen (wir berichteten). Die Daten des britischen Statistikamtes ONS zeigen nun auch spezifisch eine Korrelation zwischen der…

Auffällige Korrelation zwischen Impfungen im Herbst und überzähligen Todesfällen in England; die Gesamtzahl der zustätzlichen und nicht an Covid Verstorbenen übersteigt 23.000
10.11.2022, 08:21 Uhr. >b’s weblog – https: – The excess deaths crisis continues, with 1,232 excess deaths – 12.3% above the five-year average – registered in England and Wales in the week ending October 28th, according to the ONS. Of these, 804 were attributed to an underlying cause other than COVID-19, bringing the total excess non-Covid deaths since the wave began in April to 23,287.Die…

Dresden: Messehallen-Umbau für 500 „allein reisende Männer aus Afghanistan, Irak, Syrien und Türkei“

DRESDEN – Ab Montag wird die Messe-Halle 4 zur Notunterkunft für rund 500 Flüchtlinge umfunktioniert – ausschließlich für „allein reisende Männer aus dem Irak, Syrien, Afghanistan oder der Türkei“, berichtet BILD.

 

Unter Hochdruck schrauben Handwerker und Messebauer derzeit in der Halle auf der Dresdner Messe, bauen Boxen und Container auf, laden Waschmaschinen, Notbetten, mobile Duschen aus. Die ersten „Schutzsuchenden“ werden im November eintrudeln, im Dezember werden dann weitere 100 Goldstücke erwartet.

Für „Flüchtlings“-Nachschub wird weiter gesorgt

Obwohl die vorhandenen Quartiere für „Flüchtlinge“ bereits aus allen Nähten platzen, tut die aktuelle Regierung alles, damit der Zustrom an „allein reisenden Männern“ ja nicht abreißt. So hat sich Deutschland sofort bereit erklärt ein Drittel der 200 „schiffbrüchigen Migranten des Rettungsschiffs ‚Ocean-Viking‘ aufzunehmen“, wie t.online berichtet. Der Schlepperkahn der Organisation SOS Méditerranée hatte am Mittwoch die sizilianischen Gewässer in Richtung Frankreich verlassen und wird für heute Freitag in Toulon erwartet, nachdem Italien sich tagelang geweigert hatte, das Schiff anlegen zu lassen.

Paris nannte die Weigerung Roms, die Shuttle-Schiffe künftig anlegen zu lassen, „inakzeptabel“. Natürlich hat auch EU-Kommission hatte angesichts des Streits mit Italien darauf verwiesen, dass Regierungen gesetzlich verpflichtet seien, Schiffbrüchigen zu helfen. Der Schönheitsfehler dabei: Sind das wirklich Schiffbrüchige, die da von nordafrikanischen Schleuserbanden zu europäischen „Rettungsschiffen“ gesendet werden und wenn ja, ist nach der „Rettung“ nicht der nächste Hafen abzulaufen?


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Schlager-Star Bernhard Brink: TV-Aus nach COMPACT-Interview!

Schlager-Star Bernhard Brink: TV-Aus nach COMPACT-Interview!

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Aus für einen großen Schlagerstar: Jetzt hat die Zensur auch Bernhard Brink getroffen. Der MDR schmiss den 70-Jährigen nach fünf erfolgreichen Jahren aus der Erfolgssendung “Schlager des Monats” raus, die er präsentiert hat. Die Sendung läuft weiter, aber ohne ihren Frontmann und Quotenbringer. Brink hatte sich immer wieder regierungskritisch geäußert und zuletzt auch COMPACT ein […]

Arbeitsunfälle in Deutschland: Mehr als ein Toter pro Tag

Arbeitsunfälle in Deutschland: Mehr als ein Toter pro Tag

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Am 17.10. dieses Jahres starb der bulgarische Arbeiter Refat S. unter bisher ungeklärten Umständen im Duisburger Stahlwerk von Thyssenkrupp. Er war 26 Jahre alt, es war sein zweiter Arbeitstag. Refat S. wurde im Schlackebecken gefunden, die Polizei ermittelt noch. In jeder Woche sterben durchschnittlich 10 Arbeiter auf Baustellen, in Stahlwerken, Chemiefabriken, Schlachthöfen. In der Regel sind es Männer. Oft Migranten, die unter besonders hohem Arbeitsdruck in besonders wenig gesicherten Bereichen arbeiten. Öffentlich interessiert das tägliche Sterben in der BRD nicht groß – jedenfalls deutlich weniger als der natürliche Tod einer uralten Monarchin. Von Renate Dillmann.

In Duisburg hat es einige durchaus beachtliche Demonstrationen gegeben, in denen Aufklärung und besserer Arbeitsschutz gefordert wurden – davon war in den Blättern der „Funke-Mediengruppe“, die das Ruhrgebiet geistig betreuen, nicht sonderlich viel zu lesen. In die überregionalen Nachrichten der Tagesschau oder des Heute-Journals bringt es ein solcher Protest natürlich erst recht nicht – kein Wunder, er greift ja nicht missliebige Potentaten in Russland, Iran oder China an…

Im Normalfall sind jedenfalls mehr als ein paar Zeilen in der Lokalpresse nicht zu erwarten: „Mann stirbt bei Arbeitsunfall in 30 Meter tiefem Versorgungstunnel“ (22.7.22 Berlin); „Tödlicher Baustellen-Unfall: Arbeiter (47) von Betonbalken erschlagen (21.9.22 München) und so weiter.

Die Statistiker der Gesetzlichen Unfallversicherung zählen selbstverständlich das Gesamtgeschehen in Deutschland penibel mit:

Im Bereich der UV (Unfallversicherung, RD) der gewerblichen Wirtschaft und der UV der öffentlichen Hand ereigneten sich 2021 insgesamt 806.217 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten, das sind 6,0 % mehr als im Vorjahr. Das Arbeitsunfallrisiko je 1.000 Vollarbeiter ist mit einem Wert von 19,78 um 7,2 % gestiegen.

Im Jahr 2021 waren 12.079 schwere Arbeitsunfälle zu verzeichnen, bei denen es zur Zahlung einer Rente oder eines Sterbegelds gekommen ist. Damit ist das Risiko je 1.000 Vollarbeiter, einen schweren Arbeitsunfall zu erleiden, von 0,321 im Vorjahr auf 0,296 in 2021 um 7,6 % gesunken. Bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 111 Fälle auf 510 Todesfälle zu verzeichnen.“

Tragische Einzelfälle? Gehört die Gefahr eines eventuell sogar tödlichen Arbeitsunfalls schlicht zum „normalen Lebensrisiko“? Oder ist mehr zu den Ursachen zu sagen?

Unfallursache Kapitalismus

Unternehmen gehen durchaus robust mit der Gesundheit ihrer Arbeitskräfte um, weil sie den Produktionsprozess zum Zweck der Gewinnerwirtschaftung einsetzen. Das, was die Betriebe mit der gezahlten Lohnsumme an Leistung – extensiv wie intensiv – aus ihren Beschäftigten herausholen können, ist das entscheidende Mittel, die Spanne zwischen investiertem und hergestelltem Eigentum zu vergrößern. Wie sehr es ihnen gelingt, die in ihrem Betrieb geleistete Arbeit produktiv zu machen, ist die Größe unter all ihren Ausgaben, auf die sie direkten Einfluss haben.

Mit ihrer Direktionsgewalt über den Betriebsablauf machen sie Vorgaben für den Arbeitsprozess und können diese durch Geschwindigkeit, Taktung oder die Menge der erteilten Aufträge objektivieren; so steigern sie kontinuierlich die Anstrengung, die der einzelne Arbeitnehmer an „seinem“ Arbeitsplatz zu erbringen hat.

Arbeitsunfälle, unmittelbare Gefahren und systematische Gesundheitsgefährdungen für die Arbeitskräfte gehören insofern in der Marktwirtschaft ebenso zum Arbeitsalltag wie der systematische körperliche und mentale Verschleiß, der seine Spuren in Form chronischer Krankheiten hinterlässt (dazu Teil 2). Kurz: Unternehmen verschwenden Physis und Psyche ihrer Beschäftigten und sparen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Staat muss Arbeitsschutz erzwingen

Arbeitsschutz ist in der kapitalistischen Produktion nichts, worauf ein Unternehmen von sich aus Wert legt. Schutzvorrichtungen bei der Bedienung von Maschinen, Lärmschutz, die Verwendung nicht schädlicher Stoffe, stabil gebaute Arbeitshallen, die nicht einsturzgefährdet sind und in denen der Brandschutz gewährleistet ist – all das verursacht Kosten und wird deshalb, wenn es allein nach dem Willen der Unternehmen geht, nur gemacht, wenn die entsprechenden Schutzmaßnahmen im Verhältnis zu den anfallenden Kosten und den zu erwartenden „Betriebsausfällen durch Unfall“ sich lohnen.

Ein Blick in die Geschichte oder in Länder, in denen für den kapitalistischen Weltmarkt produziert wird, ohne dass der Staat entsprechende Vorschriften macht, zeigt, wie brutal mit Leib und Leben der Arbeiter umgegangen wird.

Karl Marx berichtet aus den Fabriken seiner Zeit, vom „systematischen Raub an den Lebensbedingungen des Arbeiters während der Arbeit“ und stellt fest: „Was könnte die kapitalistische Produktionsweise besser charakterisieren als die Notwendigkeit, ihr durch Zwangsgesetz von Staats wegen die einfachsten Reinlichkeits- und Gesundheitsvorrichtungen aufzuherrschen?“ (Marx 1867: Das Kapital. S. 505)

Die rücksichtslose Praxis seiner Unternehmer hat der deutsche Sozialstaat im Interesse an einer nachhaltigen Benutzbarkeit seiner Arbeitsbevölkerung nach und nach durch Arbeitsschutzgesetze eingeschränkt.[1] Heute gehören zum Arbeitsschutz diverse Rechtsverordnungen, u.a. Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Baustellenverordnung (BaustellV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Dass dermaßen viele staatliche Verordnungen nötig sind, um den modernen Arbeitsprozess für die Arbeitnehmer wenigstens so aushaltbar zu machen, dass sie – zumindest als statistisches Kollektiv – ein Arbeitsleben durchstehen, ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.

Erstens stellt es dem Zweck, um den es in den gesetzlich regulierten Fabriken, Baustellen und Büros geht, kein gutes Zeugnis aus – so etwas Unschuldiges wie „Versorgung der Menschen mit Konsumgütern“ wird es wohl kaum sein. Denn wenn es um diesen Zweck ginge, würde niemand die dafür fällige Arbeit so gefährlich und schädlich organisieren, dass bei der Produktion Physis und Psyche schon so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass der Genuss der produzierten Güter gar nicht mehr sorglos zustande kommt.

Wenn zweitens per Rechtsverordnung einige (bisher erlaubte) Praktiken verboten werden – etwa die Überschreitung eines bestimmten Tageslärmpegels oder einer Hand-Arm-Vibration, dann sind damit alle Schädigungen an Ohren, Bandscheiben und Leber unterhalb der gezogenen Grenze bzw. Durchschnittswerte (!) erlaubt. Ganz im Gegensatz zur üblichen Vorstellung vom „Schutz“, legen die staatlich definierten Grenzwerte (das gilt übrigens auch für Lebensmittel u.a.) mit ihrem Verbot eines Übermaßes also fest, in welchem Maß die Gesundheit der Betroffenen staatlich erlaubtermaßen angegriffen und verschlissen werden darf.

Drittens verpflichtet der Staat sämtliche Unternehmen, in eine gesetzliche Unfallversicherung einzuzahlen. Er unterstellt damit, dass Arbeitsunfälle auch bei Geltung aller gesetzlichen Regelungen passieren, und zwingt die Betriebe als Gesamtheit, die durch Unfälle am Arbeitsplatz (zu denen auch Unfälle auf dem Weg dorthin gerechnet werden) sowie bei anerkannten Berufskrankheiten hervorgerufenen Behandlungs- und Folgekosten zu übernehmen.

Zur Finanzierung der Versicherung werden die Betriebe in „Gefahrklassen“ eingeteilt, was – neben der Anzahl der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer – unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge begründet. Die Einteilung beinhaltet ein objektives Eingeständnis. Sie macht nämlich deutlich, dass die Beteiligten in Politik und Wirtschaft sehr detailliert zu unterscheiden wissen, wie gefährlich die Produktionszweige ihrer kapitalistischen Marktwirtschaft im Einzelnen sind. Zudem sollen die Beitragskosten die Unternehmen im Idealfall motivieren, die Kosten der Unfallversicherung im Eigeninteresse durch freiwilligen Arbeitsschutz zu senken.

Die Realität dieses Ideals besteht allerdings in einer betriebswirtschaftlichen Abwägung: Sind die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen teurer als der einzelbetriebliche Anteil an den Versicherungsbeiträgen, dann spricht aus Sicht des Betriebs „leider“ nichts zugunsten der Schutzmaßnahmen. Oder anders formuliert: Die Gefährdung und Zerstörung von Gesundheit erhält auf diesem Wege einen Preis und wird damit zum Gegenstand einer Kosten-Nutzenabwägung, die nicht selten die Inkaufnahme vermeidbarer Unfälle und Krankheiten einschließt.

Das gilt um so mehr, als staatliche Kontrollen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen sich auf Stichproben beschränken und nur alle Jubeljahre stattfinden, bei Betrieben unter 500 Mitarbeitern heißt das im Klartext: alle 20 Jahre – Resultat davon, dass das Personal bei der Gewerbeaufsicht zwischen 2005 und 2010 drastisch zusammengekürzt wurde.

Das Dilemma der Beschäftigten

Die staatliche Regelung erspart den Arbeitnehmern nicht, dass sie um entsprechende Arbeitsschutzvorrichtungen oft selbst noch kämpfen müssen (z.B. Lärmschutz).

Sie selbst sehen sich – gerade angesichts ständig steigender Leistungsanforderungen im Arbeitsprozess – dem Widerspruch ausgesetzt, dass Vorschriften bzw. Vorrichtungen vielfach zu einer Behinderung ihrer Arbeitsleistung führen, also Lohn oder Zeit kosten. So kommt es zu dem bekannten Phänomen, dass Arbeitnehmer die Schutzvorschriften – gegen ihr eigenes Schutzinteresse! – missachten, Maschinen bei laufendem Betrieb reparieren, Schutzvorrichtungen, weil störend abmontieren usw. usf.

Wenn es zu einem Unfall kommt, taucht deshalb als erstes die Frage auf, ob der betroffene Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe oder Helm getragen und die neben dem Erste-Hilfe-Kasten ausgehängten Vorschriften beachtet hat – obwohl vom Chef über den Vor- bis zum Hilfsarbeiter alle wissen, dass die geforderte Leistung meist nicht zu erbringen wäre, wenn sich alle so verhalten würden. So wird versucht, die Verantwortung abzuwälzen: Nicht der auf Profit orientierte Betrieb mit seiner Organisation der Arbeit ist schuld, sondern derjenige, der für sich am Arbeitsplatz „zuviel“ rausholen wollte.

Fazit

Mit seiner Gesetzgebung zum Arbeitsschutz legt der moderne Sozialstaat die Bedingungen dafür fest, wie Benutzung und Verschleiß der Arbeitskräfte so vonstatten gehen, dass das Ganze gewissermaßen „nachhaltig“ passieren kann. Das schließt offenbar – siehe die Statistik der Gesetzlichen Unfallversicherung – nach wie vor eine erkleckliche Zahl an Arbeitsunfällen mit gesundheitlichen Folgen ein und auch ein paar hundert Tote pro Jahr.

Das ist auch kein Wunder, denn am Zweck der Arbeitsplätze in seiner Wirtschaft ändert ein solches Gesetz ja erklärtermaßen nichts: Mit der Arbeit der Leute soll Gewinn erwirtschaftet werden – und das bedeutet unter den Bedingungen der globalen Standortkonkurrenz nichts Gutes für die Beschäftigten. Die wiederum müssen sich angesichts des brutalen Unterbietungswettbewerbs, in dem sie „normal“ und erst recht als migrantische Wanderarbeiter stehen, auf alle Bedingungen einlassen und schauen, wie sie damit klarkommen. Für Refat S. ist das nicht aufgegangen.

Es ist schon ein ziemlich robustes Verhältnis zur fremden wie eigenen Gesundheit, wozu die marktwirtschaftliche Konkurrenz ihre Subjekte nötigt…

Titelbild: ktsdesign/shutterstock.com

Lesetipp: Dillmann,Renate/Schiffer-Nasserie, Arian: Der soziale Staat. Über nützliche Armut und ihre Verwaltung. Ökonomische Grundlagen/Politische Maßnahmen/Historische Etappen. VSA-Verlag, Hamburg 2018


[«1] Es ist kein Zufall, dass viele Länder der 3. Welt nicht einmal rudimentäre Arbeitsschutzbestimmungen aufweisen. Um überhaupt als Kapitalstandorte in Frage zu kommen, haben sie vielfach nichts anzubieten als die extreme Billigkeit und Erpressbarkeit ihres Volks. Gerade die großen Konzerne der westlichen Staaten praktizieren gegenüber ihren Zulieferern in asiatischen Ländern einen solchen Preisdruck, dass völlig offensichtlich ist, unter welchen haarsträubenden Bedingungen die Produktion von Kleidung, Spielzeug, Turnschuhen und I-phones vor sich geht. Selbst wenn die Staaten vor Ort Arbeitsschutz und -recht verbessern wollen, werden sie mit Abwanderungsdrohungen in willigere Länder erpresst (etwa die Regierung der VR China in 2008 durch die Interessenvertreter der US-Industrie, vgl. Dillmann China – ein Lehrstück 2021: 298). „Menschenrechte“ als Berufungstitel sind schließlich ein politisches Druckmittel der westlichen Regierungen und nicht dazu da, dass sie die westlichen Geschäftsinteressen behindern.

EU-Ölembargo wird Russlands Produktion treffen – und die Preise massiv erhöhen

EU-Ölembargo wird Russlands Produktion treffen – und die Preise massiv erhöhen

Im kommenden Monat wird das EU-Embargo auf russisches Erdöl in Kraft treten. Experten rechnen bereits mit einem Produktionsrückgang in Russland von bis zu 14 Prozent. Das wird die Preise erneut deutlich in die Höhe treiben – insbesondere beim Diesel.

Üblicherweise fördern die russischen Ölkonzerne zwischen 10,5 und 10,7 Millionen Barrel pro Tag (bpd). Der Großteil des geförderten Erdöls wird direkt oder raffiniert exportiert. Doch bereits im Oktober lag die Förderung – vor allem wegen der westlichen Sanktionen – bei nur 9,9 Millionen bpd. Die Fördermenge lag damit bereits 1,1 Millionen bpd unter der von der OPEC+ festgelegten Fördermenge, Im November soll die Produktion laut OPEC+ bei 10,5 Millionen bpd liegen, wobei diese Quote wahrscheinlich ebenfalls nicht erfüllt werden kann.

Noch düsterer sind die Aussichten ab Dezember. Wie die russische Nachrichtenagentur TASS unter Berufung auf Experten berichtet, könnte die durchschnittliche tägliche Fördermenge auf bis zu 9 Millionen bpd fallen. Das entspricht einer Unterproduktion von 1,5 Millionen bpd in Bezug auf die vereinbarte Quote der OPEC+ von 10,5 Millionen bpd und einem Rückgang von etwa 14 Prozent gegenüber dem Produktionsdurchschnitt von Juni bis Oktober 2021.

Angesichts dessen, dass auch andere große Ölproduzenten ihre Produktion herunterfahren werden, um die Vereinbarungen des globalen Erdölkartells einzuhalten, wird dies die globale Ölversorgung empfindlich treffen. Es ist damit zu rechnen, dass die Preise ab Dezember deutlich ansteigen und so auch insbesondere das Transportwesen und die Land- und Bauwirtschaft massivst darunter leiden. Diese wirtschaftlichen Segmente sind sehr von den Dieselpreisen abhängig – und Diesel wird noch deutlicher im Preis steigen als das Erdöl selbst. Denn Russland ist ein Hauptproduzent von Diesel und bereits jetzt leeren sich die Diesel-Lager in den Vereinigten Staaten und auch weltweit. Nicht zu vergessen die AdBlue-Krise, die die Diesel-Fahrzeuge betrifft.

Für Russland selbst wird die niedrigere Fördermenge jedoch wahrscheinlich kaum negative finanzielle Auswirkungen haben. Immerhin müssen die Preise nur um etwa 15 Prozent steigen, damit die Umsätze in etwa gleich bleiben. Wahrscheinlicher sind jedoch Preissteigerungen von mehr als 20 Prozent beim Öl selbst und noch mehr beim Diesel.

Wo FPÖ schwach ist, hat MFG starken Auftrag: Die totale Anbiederung an das System in OÖ

Wo FPÖ schwach ist, hat MFG starken Auftrag: Die totale Anbiederung an das System in OÖ

Die MFG Oberösterreich hat die Bemühungen von Report24 und der Unternehmenr-Plattform “Wir EMUs” hinsichtlich gefährlicher Gifte in Antigen-Schnelltests aufgenommen und im Landtag einen Initiativantrag gestellt. Gefordert wurde die behördliche Überprüfung der chinesischen Billig-Testkits und ein Test-Stopp bis zur Klärung. Ausgerechnet die FPÖ springt dem System mit einer völligen Entgleisung zur Seite: Man dürfe Behörden nicht kritisieren und keine Vorwürfe und Unterstellungen machen.

Ein Kommentar von Willi Huber

Die gestrige Wortmeldung des FPÖ-Oberösterreich Landtagsabgeordneten Michael Gruber hat eine neue Qualität. Schon beim letzten Initiativantrag, der sich auf die nicht deklarierten, toxischen Substanzen in der “Pufferflüssigkeit” bezog, war die in Oberösterreich Händchen in Händchen mit der ÖVP regierende Freiheitliche Partei auffällig still. Gruber verließ die Sitzung noch rechtzeitig bevor das Thema zur Sprache kam. Am 10. November, als das Thema zum zweiten Mal auf den Tisch kam, meldete sich Gruber, seit Mitte des Jahres auch Landesparteisekretär, nun doch zu Wort. Was er zu sagen wusste, stieß all jene vor den Kopf, die sich auf die FPÖ als starke Kraft gegen Corona-Maßnahmenwahnsinn verlassen.

Grundvernünftige Forderung der MFG

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass
– diese über die dafür vorgesehenen Institutionen AGES und BASG unverzüglich ihren
Prüfpflichten nachkommt und die mögliche Gesundheitsschädlichkeit von in SARS-CoV-2-
Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen, die mit Ethylenoxid desinfiziert wurden,
überprüft,
– bis zum unwiderruflichen wissenschaftlichen Nachweis der Unbedenklichkeit der in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen Teststäbchen jegliche Anwendung solcher Tests
ausgesetzt wird sowie
– die Haftung für allfällige durch in den in SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests enthaltenen
Teststäbchen enthaltene Rückstände von Ethylenoxid verursachte Schäden übernommen
wird

Das kommentierte FPÖ-Gruber wie folgt

Herr Präsident, hohes Haus, werte Landsleute! Zu spät, zu langsam, zu durchsichtig und handwerklich schlecht aufbereitet, das ist die Zusammenfassung aus meiner Beurteilung dieses Antrages, der sich wieder einmal natürlich, um das hohe C dreht. Warum sage ich das? Es steht für uns außer Frage, an erster Stelle ist das Kindeswohl, aber unbeschadet dessen, wo wir uns sicher alle gemeinsam wiederfinden, ist bei diesem Antrag wieder einmal ein Vorwurf und eine Unterstellung enthalten, so treten wir einem Antrag sicher nicht näher.

Die FPÖ Oberösterreich findet es also lächerlich, wenn man als Partei gegen Corona-Maßnahmen kämpft, wie die halblustige Bezeichnung “hohes C” erkennen lässt. In weiterer Folge war Herr Gruber wohl davon überfordert, dass es sich selbstverständlich um einen Vorwurf und eine Unterstellung handeln muss. Der Vorwurf an die Behörden lautet, ihren Prüfpflichten nicht nachzukommen, teilweise sicherlich auch, weil ihnen diese Prüfung per Bundesgesetz verboten wurde. Die Anzahl der Unterstellungen, die angesichts aller Vorgänge und Ungeheuerlichkeiten rund um den Themenkreis Antigen-Schnelltests notwendig sind, könnte Bücher füllen. Sei es die Spur des Geldes und die mutmaßliche Selbstbereicherung politnaher Kreise, sei es das billigende in Kauf nehmen oder gar vorsätzliche Schädigen der Gesundheit. Herr Gruber möge sich hierzu vielleicht einmal die vielfältigen Ausführungen der Bundes-FPÖ, allen voran jene von Herbert Kickl durchlesen. Vielleicht findet er dessen Arbeit ja auch “handwerklich schlecht” weil er es wagt, das System zu kritisieren.

Zweitens, warum zu spät? Die FPÖ hat auf Bundesebene bereits im Jahr 2021 einen Antrag eingebracht, der ähnlich formuliert ist, allerdings aus unserer Beurteilung richtig und ohne Vorwürfe, seitdem beschäftigt sich der Ausschuss für Konsumentenschutz, wo alle Experten schon ständig sich damit befassen und immer noch kein klares Lagebild vorliegt. Bei der Wortmeldung der Frau Kollegin von der MFG ist ja einmal das Wort vermutlich drinnen gewesen, mit Glaskugelaussagen wollen wir uns als FPÖ Oberösterreich nicht beschäftigen.

Die “Experten” befassen sich inzwischen seit fast drei Jahren mit dem Themenkreis “Corona”. Dass hier kein Lagebild vorliegt, ist ein Zeugnis von völliger Inkompetenz oder ein Hinweis auf strukturelle Korruption. Welche Art von Argumentation soll das übrigens sein, dass die eigene Partei schon einmal dasselbe gefordert hat und darum könne man nicht mitziehen, wenn das nun auch eine andere Partei fordert? Genau diese Art von Sandkasten-Politik lehnen die politverdrossenen, enttäuschten Wähler schon lange ab!

Zusammengefasst wieder einmal ein Zitat, was Berthold Brecht zugeschrieben wird: Zuerst kommt das Fressen, dann die Moral! Immer genau aufpassen, was man tut und hinsehen, weil bei den Corona-Hilfen ist man auch nicht so kleinlich, da weiß man auch, wie es funktioniert, da muss man bei allen anderen Sachen auch dabei sein. Wer A sagt muss auch B sagen, also immer vor der eigenen Türe kehren, wir lehnen das selbstverständlich ab.

Faktum ist, dass eine freiheitliche Partei, die sich so sehr verbiegt, dass sie dem System dient, anstelle es zum Guten, Wahren und Schönen verändern zu wollen, keinen erkennbaren Nutzen hat. Da kann man dann je nach Präferenz gleich die Sozialisten oder die Volkspartei wählen. Die FPÖ Oberösterreich ist ein weiteres Mal von der Bundeslinie zum Thema Corona abgewichen und beschimpft lieber die einzige Kraft, die in diesem Bundesland ein starker und stabiler Partner ist, anstelle in Zusammenarbeit die Situation für die Bevölkerung zu verbessern.

FPÖ Oberösterreich momentan bestenfalls eine Verwaltungspartei

Trauriges und erschütterndes Fazit: In Oberösterreich ist die MFG die bessere FPÖ. Das betrifft nicht nur das Thema Corona, sondern auch das Thema Migration. Glaubwürdige und scharfe Wortmeldungen kommen von der MFG, während die Landes-Freiheitlichen Lippenbekenntnisse machen aber überall dort wegschauen, wo dringendes Handeln notwendig wäre. Ein Beispiel ist der Bau einer wohl nicht gänzlich legalen Großmoschee in Vöcklabruck. In dieser Sache geht die Justiz massiv gegen Kritiker vor, Report24 berichtete. Wer von der Landes-FPÖ hier Unterstützung erhofft, kann lange warten. Denn FPÖ-Chef Haimbuchner setzt auf Komfortzone. Außerdem hat er noch gut zwanzig Jahre bis zur Pensionierung – und die sind als Landeshauptmann Stellvertreter gemütlich zu gestalten – das will man sich nicht durch kantige Politik verderben.

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Corona-Lügen: Wann wird Lauterbach & Co. endlich der Prozess gemacht?

Corona-Lügen: Wann wird Lauterbach & Co. endlich der Prozess gemacht?

Kontaktverbote, Ausgangssperren, Schulschließungen, Berufsausübungsverbote, Impfzwang, Ausgrenzung von „Ungeimpften“ – all das brachte viel Leid über die Menschen hierzulande. Es war – wie sich jetzt immer mehr zu bestätigen scheint – weitgehend sinnlos! Die Verantwortlichen reden sich damit heraus, dass sie es nicht besser wussten. „Aber sie konnten wissen, was sie da tun“, schreibt das liberal-konservative Portal „achgut.com“.

Mit „juristischer Präzision“ ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig laut „Welt“ dabei, die im Lichte der vergangenen Jahre heikelste gesellschaftspolitische Frage zu beantworten: 

▶ Durfte der Staat seinen Bürgern all das antun, wozu er sie mit den Corona-Maßnahmen zwang? 

▶ Ist der Staat zu weit gegangen? 

Und wenn ja – wofür einiges spricht: 

▶ Wann werden die Verantwortlichen für Corona-Willkür und Impf-Terror – von Merkel und Söder über Spahn bis Lauterbach –  juristisch und gegebenenfalls strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen? 

Seit dieser Woche verhandelt der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit staatlicher Eingriffe im ersten Corona-Lockdown im April 2020. Vorliegend geht es um die Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten in der Corona-Verordnung des Freistaates Sachsen sowie die Ausgangsbeschränkungen gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates Bayern.

Im Mittelpunkt des Prozesses vor dem Bundesverwaltungsgericht steht die Frage, ob das Infektionsschutzgesetz überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage für Ausgangssperren und Lockdowns war. Die Kläger um den Leipziger Rechtsanwalt Christian Braun argumentieren: Es sei Willkür gewesen, zu behaupten, dass ein Golfspieler, der alleine spiele, sich anstecken könne. 

Die zentrale Frage im bayerischen Verfahren lautet: War die Ausgangssperre wirklich nötig? Hätte nicht auch eine Kontaktbeschränkung ausgereicht, wie in fast allen anderen Bundesländern? Warum ging Bayern diesen Sonderweg? Um das herauszufinden, hätten seine Mandanten das Verfahren angestrengt, sagt der Münchner Rechtsanwalt Stephan Vielmeier.

Immer wieder thematisieren die Anwälte das fragwürdige Menschenbild der politisch Verantwortlichen: Diese hätten nicht davon ausgehen dürfen, dass die Menschen rechtswidrig handeln, sondern hätten mehr Eigenverantwortung zulassen müssen, argumentieren Braun und Vielmeier.

Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!

Aber der Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nur ein kleiner Ausschnitt all der Fragen, die einer juristischen Aufarbeitung bedürfen!

▶  Im März 2021 erklärte der damalige SPD-Gesundheitsexperte und heutige Bundesgesundheitsminister „Professor Dr.“ Karl Lauterbach in der ARD, er halte es für sehr wahrscheinlich, dass die nach Corona-Impfungen gemeldeten Thrombosen der Hirnvenen „mit allergrößter Wahrscheinlichkeit“ auf den Corona-Impfstoff von AstraZeneca zurückführen seien. Obwohl Lauterbach also die Risiken von genbasierten Vakzinen wie den Vektorimpfstoff von AstraZeneca kannte (Video), war dieser Corona-Schamane der größte Einpeitscher beim Thema Impfpflicht! 

▶  Juristisch zu klären dürfte auch die Frage sein, warum Lauterbach &Co. auf Biegen und Brechen eine Impfpflicht durchsetzen wollten, obwohl eine Vertreterin des Pharmariesen Pfizer laut Schweizer „Weltwoche“ vor dem EU-Parlament jetzt einräumen musste, dass dessen mRNA-Impfstoff überhaupt nicht darauf getestet worden war, ob er Ansteckungen mit dem Corona-Virus verhindere. Aber war nicht gerade das ein Hauptargument der Impfpflicht-Befürworter! Den von den Mainstream-Medien totgeschwiegenen Skandal machte in dieser Woche AfD-Bundessprecherin Alice Weidel publik (Video).

Seit mehr als zweieinhalb Jahren werden die Menschen in Deutschland mit verschiedensten „Maßnahmen“ drangsaliert – angefangen bei Maskenzwang und „Verweilverboten“ über Schul- und Kitaschließungen bis hin zur kompletten Abwürgung von Gastronomie und Einzelhandel sowie des gesellschaftlichen Lebens (Kultur, Sport).

Dazu gesellten sich Impfzwang-Gesetze z.B. für medizinisches Personal sowie ein weitgehender Ausschluss „Ungeimpfter“ von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und deren Stigmatisierung als „Virenschleudern“.

All dies wurde begleitet von einer in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartigen Hass- und Hetzkampagne des politisch-medialen Komplexes. Wer es wagte, Zweifel an der Wirksamkeit der verhängten „Maßnahmen“ zu äußern oder gar vor Risiken der experimentellen Impfstoffe warnte, wurde wahlweise als „Covidiot“, „Schwurbler“, „Verfassungsfeind“ oder gleich als „Nazi“ beschimpft.

Langsam fällt es immer mehr Menschen, die sich von Lauterbach & Co. haben irre machen lassen, wie Schuppen von den Augen: Der Schaden, den das Corona-Regime angerichtet hat – psychisch, gesundheitlich, wirtschaftlich – dürfte in keinem Verhältnis zu dem immer wieder behaupteten Nutzen der Maßnahmen stehen.

Stichwort Nötigung, Körperverletzung: Es gibt viel zu tun – Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!

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UK-Regierung veröffentlicht erschreckende Zahlen über Todesfälle durch COVID-Impfstoffe: 1 von 310 Personen starb innerhalb von 48 Tagen nach Erhalt der Impfung

Die von der britischen Regierung veröffentlichten offiziellen Zahlen bestätigen, dass eine von 310 Personen, die bis zum 31. Dezember 2021 in England eine dritte Dosis des Covid-19-Injektionsmittels erhalten haben, leider innerhalb von 48 Tagen gestorben ist.

Das Office for National Statistics (ONS) ist der größte unabhängige Produzent von amtlichen Statistiken im Vereinigten Königreich und das anerkannte nationale statistische Institut des Landes.

Am 8. September 2022 veröffentlichte das ONS einen unbemerkten Datensatz mit dem Titel „Characteristics associated with the risk of death involving coronavirus (COVID-19) among people receiving a booster vaccination, England: Januar bis März 2022“, der hier heruntergeladen und auf der ONS-Website hier aufgerufen werden kann.

Aus Tabelle 1 des ONS-Datensatzes geht hervor, dass zwischen Januar und März 2022 62.801 Personen, die bis zum 31. Dezember 2021 eine dritte Dosis der Covid-19-Impfung erhalten hatten, bedauerlicherweise verstorben sind.

Aus demselben Datensatz geht hervor, dass zwischen dem Erhalt einer Auffrischungsimpfung und dem Tod der Person im Durchschnitt 48 Tage und 7 Wochen lagen.

Von den 62.801 Todesfällen wurden 4.781 als Covid-19-Todesfälle eingestuft.

Aus dem Datensatz geht nicht hervor, wie diese Zahlen im Vergleich zu den ungeimpften Personen aussehen, wohl aber aus einem anderen vom ONS am 6. Juli 2022 veröffentlichten Datensatz.

Aus dem Datensatz, der hier heruntergeladen und auf der ONS-Website hier aufgerufen werden kann, geht hervor, dass zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Mai 2022 9 von 10 Covid-19-Todesfällen auf die geimpfte Bevölkerung entfielen, und 91 % dieser Todesfälle waren unter den Dreifach-/Vierfachgeimpften.

Nach Angaben des ONS hatten bis zum 31. Dezember 2021 8 901 895 Männer und 10 671 705 Frauen eine dritte Dosis der Covid-19-Injektion erhalten. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum insgesamt 19.473.570 Menschen die Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Ausgehend von der Tatsache, dass 62.801 dreifach Geimpfte innerhalb von durchschnittlich 48 Tagen starben, bedeutet dies, dass einer von 310 Menschen, die bis zum 31. Dezember 2021 in England eine dritte Dosis der Covid-19-Injektion erhalten haben, leider innerhalb von 7 Wochen stirbt.

Bei diesen Zahlen sind andere Faktoren wie das Alter nicht berücksichtigt, aber es handelt sich immer noch um einen beträchtlichen Unterschied, der sehr besorgniserregend ist, wenn wir uns die tatsächlichen Sterblichkeitsraten pro 100.000 nach Impfstatus und Altersgruppe ansehen.

Diese Zahlen finden wir in Tabelle 2 desselben ONS-Datensatzes über Todesfälle nach Impfstatus.

Die folgenden beiden Diagramme zeigen die monatlichen altersstandardisierten Sterblichkeitsraten nach Impfstatus für Nicht-Covid-19-Todesfälle in England zwischen Januar und Mai 2022 für jede Altersgruppe –

Die offiziellen Zahlen bestätigen ungünstigerweise, dass die Sterblichkeitsrate pro 100.000 Einwohner in jeder einzelnen Altersgruppe in England am niedrigsten ist, wenn die Bevölkerung nicht geimpft ist. Und die Daten zeigen, dass sich die Kluft zwischen der ungeimpften und der geimpften Bevölkerung in Bezug auf die Sterblichkeitsraten von Monat zu Monat vergrößert.

Dies sind altersstandardisierte Zahlen. Die Tatsache, dass die Sterblichkeitsraten pro 100.000 Einwohner bei den Ungeimpften am niedrigsten sind, lässt keinen anderen Schluss zu, als dass die Covid-19-Injektionen Menschen töten.

Das ist der traurige Grund, warum zwischen Januar und März 2022 in England einer von 310 Menschen innerhalb von durchschnittlich 48 Tagen nach der dritten Covid-19-Injektion ums Leben kam.

 „Allahu Akbar“-Terrorist kündigt in Brüssel Tat an – Staatsanwalt lässt in frei -„Die Geduld besiegter Völker“

Von Elmar Forster

Die Hintergründe dieses islamistischen Terrors machen fassungslos und sind rational kaum mehr zu erklären. Denn in ähnlicher Form sind sie zu Hunderten in den Willkommens-Ländern vorgefallen… Wir liefern eine kurzen Erklärungsansatz.

Ein Polizist getötet, zwei verletzt

Gestern Donnerstagabend wurden in Brüssel, in der Nähe des Nordbahnhofs, ein Polizist getötet und zwei weitere verletzt. Ein extremistischer Islamist hatte sie mit dem Ausruf „Allahu akbar!“ angegriffen. Der Messermann wurde schließlich von einem der Streifenpolizisten unschädlich gemacht.

Terror-Staatsanwaltschaft ermittelt

Laut „La Libre Belgique“ (LlB) sei eine Untersuchung zu den Umständen des Anschlags eingeleitet. – so Sarah Durant, eine Sprecherin der Brüsseler Staatsanwaltschaft.

Der Vorfall wird von der Terror-Bundesstaatsanwaltschaft behandelt werden: „Angesichts des Profils des Verdächtigen beziehen sich die eingeleiteten Ermittlungen auf einen mutmaßlichen Terroranschlag“ – fügte die Zeitung hinzu. (mandiner)

Betroffenheits-Rhetorik

Somit aber, und zusammen mit der üblichen Betroffenheits-rhetorik, etwa durch die belgische Innenministerin Annelies Verlinden, scheint dann aber auch alles wieder den gewohnten Gang gehen zu können. Jene bezeichnete den Vorfall auf Twitter als ein „schreckliches Drama“ und sprach den Angehörigen des Opfers – wie immer in solchen Fällen – ihr Beileid aus.

Schlimmstenfalls werden noch Teddybären abgelegt werden.

Terrortat auf Polizeistation angekündigt – Staatsanwaltschaft belässt Täter auf freiem Fuß

Die Tragödie der Tragödie besteht darin: Der Täter soll nach Informationen von „LlB“ bereits zuvor auf der Polizeiwache vorgeladen worden sein. Nach seiner Anhörung hatte er angekündigt, dass er später am Tag Polizeibeamte angreifen würde. Darüber gibt es sogar eine offizielle Aufzeichnung auf der Polizeistation, die ihn danach wieder auf freien Fuß setzte.

Daraufhin richteten Polizeibeamte an die belgische Staatsanwaltschaft das Ansuchen, den späteren Messermann in psychiatrische Behandlung aufzunehmen. Ihr Antrag wurde vom erstinstanzlichen Richter abgelehnt.

„Die Tugend besiegter Völker ist die Geduld – nicht die Resignation.“           (Oswald Spengler)

Man kann – wie gesagt – dieses hundertfache Versagen westlicher Willkommensjustiz rational nur erklären, indem man dahinter die Übereinkunft mit einer (Soros-)Einwanderungs-Agenda erblickt und / oder aber auch die Resignation eines Europas, das sich in seinen Niedergang und in seine Eroberung durch Fremdkulturen aus dem arabischen und afrikanischen Raum ergeben hat.

Post-kolonialistischer Schuld-Komplex

Gespenstisch diesbezüglich aber eine historische Rückschau auf die ehemaligen Kolonial-Weltmächte, die jetzt in einem Schuldkomplex ihren eigenen Niedergang zelebrieren:

 „Vor 100 Jahren haben manche richtig gesagt: Wir werden bei der Bestattung derjenigen dabei sein, die uns zu Grabe tragen wollten.“ (Orbán) – „Heute gibt es keine Tschechoslowakei, kein Jugoslawien und keine Sowjetunion, kein britisches, kein französisches Reich mehr. Und was von ihnen übriggeblieben ist, dreht sich jetzt in der multikulturellen Umklammerung ihrer rachsüchtigen Kolonien.“

Hintergründe der Flüchtlingskrise

UM-Autor Elmar Forster hat diesbezüglich mehrere Tiefen-Analysen vorgelegt:

Archaische Multikulti-Verbrechen – Sehnsucht nach dem „Herz der Finsternis

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Rackete, Thunberg, Merkel, Hitler: Noch einmal den Erlöser spielen…

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Die Perversion des Feminismus: Pussy-kratismus, Exotismus

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Waren Merkel und Konsorten nur Schlafwandler der Weltpolitik?

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517qVZDEfdL._SY264_BO1204203200_QL40_ML2Unser Ungarn-Korrespondent Elmar Forster, seit 1992 Auslandsösterreicher in Ungarn, hat ein Buch geschrieben, welches Ungarn gegen die westliche Verleumdungskampgane verteidigt. Der amazon-Bestseller  ist für UM-Leser zum Preis von 17,80.- (inklusive Postzustellung und persönlicher Widmung) beim Autor bestellbar unter <ungarn_buch@yahoo.com>


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Schikane: 20 Polizisten durchsuchen bayerische AfD-Landtagsfraktion

Schikane: 20 Polizisten durchsuchen bayerische AfD-Landtagsfraktion

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Die CSU in Bayern gerät offenbar in Panik: Angesichts der wachsenden Erfolge der AfD kurz vor der Landtagswahl versucht die Söder-Partei mithilfe der ihr unterstellten Behörden mit immer zweifelhafteren Methoden, die bayerische AfD zu beschäftigen. 20 Polizisten im Beisein dreier Staatsanwälte durchsuchten am Donnerstagvormittag mit Genehmigung des Landtagsamt – als Präsidentin des Bayerischen Landtags fungiert […]

Kritik an Kirchen-Geld für Schwulen-Parade: Finnischer Politikerin droht Haft

Kritik an Kirchen-Geld für Schwulen-Parade: Finnischer Politikerin droht Haft

Die frühere finnische Innenministerin und langjährige Parlamentarierin, Päivi Räsänen, stellte 2019 in einem Posting auf Instagram das Kirchen-Sponsoring von LGBTQ-Paraden (Gemeinschaft der Schwulen, Lesben, Trans und Queer) in Frage. Die Generalstaatsanwältin Finnlands, Raija Toiviainen betrachtet das als „Straftat“ und stuft dieses sogar als rechtsextrem ein. Räsänen steht im November deshalb und wegen einer 2004 veröffentlichten Broschüre über die christliche Ehe vor Gericht. Der Vorwurf: Anstiftung zu Intoleranz und Hass gegen eine Minderheit. Toiviainen ist Verfechterin der „Identitätspolitik“.

Kirche finanziert Pride-Parade

Bei einer Verurteilung drohen der Politikerin bis zu zwei Jahre Haft. Sie äußerte sich bereits als aktive Politikerin kritisch über die Homoehe, diese sei nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar. Zudem bezeichnete sie gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich als schlechte Eltern, was zu einer Welle von Kirchenaustritten bei der evangelisch-lutherischen Kirche führte.

2019 postet Räsänen: „Die Kirche, der ich angehöre, hat bekannt gegeben, dass sie offizieller Partner von SETAs Helsinki Pride 2019 ist. Wie passt die Lehre der Kirche, die Bibel, zu einer Vorstellung, in der Scham und Sünde zu einer Quelle des Stolzes erhoben werden?… „. Dazu stellte sie den zugehörigen Abschnitt der Bibel auf die Seite. Sie betonte auch, ihre Kritik gelte nicht der LGBTQ-Gemeinschaft, sondern der Kirchenführung.

Präzedenzfall mit Folgen

Ihr Fall beschäftigt seit drei Jahren die finnische Staatsanwaltschaft. Er könnte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen und einen, für die ganze Welt wirksamen Präzedenzfall, schaffen. Sollte sie vor Gericht verlieren werde das auch die Religionsfreiheit in anderen westlichen Ländern beeinträchtigen, ist Räsänen überzeugt. LGBTQ-Gruppen seien über Ländergrenzen hinweg gut vernetzt. Sie werden versuchen, dasselbe in anderen Ländern Europas zu erreichen.

Räsänens Rechtsbeistand ist die „Alliance Defending Freedom International“ (ADF), eine Organisation christlicher Anwälte. Räsänen erhält auch Unterstützung von konservativen Christen in Finnland und auf der ganzen Welt. Um ihren Fall herum wurde ein Verband zur Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit gegründet. In den USA forderten zehn Professoren Sanktionen gegen die Generalstaatsanwältin, die Räsänen sogar falsche Aussagen unterstelle.

13 Stunden Polizeiverhör

In Ungarn wurde sogar für die Politikerin demonstriert. Aus Osteuropa erhalte sie große Unterstützung, sagte Räsänen. Dort erinnere man sich noch daran, wie die Kommunisten Menschen verhörten, wenn sie aus der Bibel zitierten. Jetzt sei es ihr so ergangen: Die finnische Polizei habe sie dreimal – und insgesamt 13 Stunden lang – in der Sache verhört.

Sie könne nicht glauben, dass ihre religiöse Überzeugung sie ins Gefängnis bringe. Sie habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Ihre Aussagen seien auf den Lehren der Bibel über Ehe und Sexualität begründet. Sie werde ihr Recht auf Religions- und Redefreiheit verteidigen, damit nicht auch andere dieses Recht verlieren.

Unlängst schockierte der Fall eines christlichen Lehrers in Irland, der sich wegen seines Glaubens dem LGBTQ-Diktat nicht fügen wollte:

Gefahr für Meinungsfreiheit

Sie lasse sich nicht einschüchtern. Je mehr Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger werde der Raum für Meinungsfreiheit. In einem Interview mit The Federalist sagte die Politikerin im Sommer: „Wenn wir das Geschlechtersystem und das Ehesystem zwischen einem Mann und einer Frau brechen, bringt das gefährliche Folgen, vor allem für Kinder”. Der „Federalist“ beschreibt Räsänen als Mutter von fünf Kindern und Großmutter von 10 Enkeln, die „keine Abtreibung in Anspruch nahm um gleichzeitig zwei Karrieren zu machen“. Eine als Internistin und eine als Politikerin.

Staatsanwältin: “Rechtsextrem”

Mit dem brisanten Fall samt verschiedenen Etappen des Rechtsfalls befasst sich nun auch das aktuelle Buch der JournalistinToimittaja Danielle Mietissen. Daraus geht hervor, dass die Polizei die Ermittlungen ohne Anklageerhebung abschloss, die Staatsanwaltschaft aber den Fall wieder aufnahm, obwohl die Anklage vom Bezirksgericht abgelehnt wurde. Stein des Anstoßes sind das Instagram-Posting, Aussagen der Politikerin in einer Talkshow und ihre 2004 von der Lutherstiftung veröffentlichte Broschüre „Mann und Frau – Er schuf sie“.

Finnlands Generalstaatsanwältin will das in sechs Sprachen übersetzte Booklet verbieten. Sie ist zudem der Meinung, im vorliegenden Fall treffe Rechtsextremismus mit extremen Christentum zusammen. Seit 2017 ist in Finnland die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt. Die eingetragene Partnerschaft gibt es bereits seit 2002.

Dass Personen wegen Kritik an den Auswüchsen der “LGBTQ”-Agenda sogar von der Justiz verfolgt werden, ist längst kein Einzelfall mehr: