Horst D. Deckert

Unsichere Sicherheisorgane – Tränengaseinsatz wegen Maskenattest und Filmaufnahmen am Hauptbahnhof Zürich

Christian Rüegg ist Journalist und ein bekannter Kritiker der Corona-Massnahmen. Am letzten Samstag reiste er mit dem Zug nach Zürich. Gleich nach seiner Ankunft wurde er von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes der SBB, bzw. der «Securitrans AG», erwartet. Der Grund: Rüegg filmte wie üblich seine Ankunft mit einem «Livestream». Dieser Livestream wird von den Sicherheitsorganen und der Polizei offenbar mitverfolgt – denn wie sonst hätten sie ihn gleich nach dem Aussteigen des Zuges erwarten können.

Gleich nach dem Aussteigen auf dem Perron wurde Rüegg von zwei Sicherheitsmitarbeiter auf seine fehlende Maske aufmerksam gemacht und gefragt, wieso er hier mit seinem Smartphone filme.

Rüegg beantwortete die Fragen mit den Worten: «Ich habe ein Attest und filmen ist so viel ich weiss noch nicht verboten». Er setzte seinen Weg in Richtung Hauptgebäude fort. Die Sicherheitsleute wollten ihn mit dem Hinweis anhalten, er müsse auf die Polizei warten. Da Rüegg aber nichts verbotenes gemacht habe, sei er weitergelaufen: «Ihr könnt mir ja folgen und dort auf die Polizei warten», sagt er gegenüber der Corona-Transition Redaktion. Kurze Zeit später kamen noch 4 weitere Sicherheitsleute der «Securitrans AG » hinzu. In der Folge wurde er von einem der Sicherheitsmänner angefasst und schliesslich von allen sechs auf den Boden gedrückt. Nachdem Rüegg wieder aufgestanden war, einfach da stand und keinerlei Anzeichen machte sich zu wehren oder sich einer Kontrolle zu entziehen, setze einer der Sicherheitsmänner Tränengas gegen Rüegg ein und sprühte ihm direkt ins Gesicht,

wie die Videoaufnahmen vom Vorfall auf dem Facebook-Kanal von Rüegg zeigen. Von einer Abwehr einer von Rüegg ausgehenden Gefahr kann keine Rede sein.

Zudem beschädigten die Sicherheitsleute das Smartphone von Rüegg. Dies ist ein weiteres Beispiel, wie Sicherheitsorgane der SBB ohne gesetzliche Grundlage und völlig unverhältnismässig gegen Personen vorgehen, die keine Maske tragen dürfen, so wie bereits die Kantonsrätin Barbara Müller trotz Maskendispens gewaltsam aus dem Zug geworfen wurde (wir berichteten).

Ohne dass Rüegg sich einer polizeilichen Kontrolle entziehen wollte und ohne gegen die Sicherheitsleute tätlich geworden zu sein, wurde er seiner Freiheit beraubt und völlig grundlos mit Tränengas angegriffen. Bei dieser dreisten Aktion haben die Sicherheitsmitarbeiter gegen alle Voraussetzungen einer polizeilichen Massnahme (Geeignetheit – Erforderlichkeit – Zweckmässigkeit) verstossen. Zudem schreibt das Polizeigesetz PolG vor, dass jeweils auf die mildeste Art der Massnahme zurückzugreifen ist: ein Tränengaseinsatz gehört definitiv nicht dazu.

Wichtig zu wissen: Bei einem Verstoss gegen die Covid-19 Verordnung handelt es sich lediglich um eine Übertretung, die im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden kann. Ähnlich wie das Nichttragen der Sicherheitsgurten im Auto.

Rüegg reicht nun eine Strafanzeige gegen die beteiligten Sicherheitsmitarbeiter ein. Da die Sicherheitsorgane der «Securitrans AG» für Strafbestimmungen des Bundes zuständig sind, müssen sie beim Bundesstrafgericht in Bellinzona angezeigt werden.

In der Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 22. Juni 2020 steht unter Artikel 3b Abs. 2 lit. b:

Folgende Personen sind von der Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske ausgenommen: ‘Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.’

Rüegg kann besondere Gründe glaubhaft haben, so wie in der Covid-19 Verordnung vorgesehen.

Bundesrat Berset schrieb in einer Erläuterung zur Covid-19 Verordnung im Auftrag des EDI am 28. Oktober 2020, also vier Monate nach dem Erlass der Covid-19 Verordnung:

«Auf eine Pönalisierung (Bestrafung, Anm. d. Red.) von Verhaltensweisen von Privatpersonen, die sich nicht an

die Regeln dieser Verordnung halten, wird angesichts der im Zentrum stehenden Eigenverantwortung und mit Blick auf das Verhältnismässigkeitsprinzip verzichtet.»

Bei der «Securitrans AG» hingegen scheinen die Prinzipien der Eigenverantwortung und der Verhältnismässigkeit nicht im Vordergrund zu stehen. Es ist auch die Frage erlaubt, wieso polizeiliche Aufgaben des Bundes – entgegen der Gewaltenteilung – an eine Privatfirma abgetreten wurden.

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