Horst D. Deckert

Kategorie: Nachrichten

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Lasst die Milliardäre im Weltraum

Milliardäre wie Richard Branson, Jeff Bezos und Elon Musk liefern sich einen Wettlauf ins All. Mit diesem kindischen PR-Spektakel lenken sie von den Katastrophen ab, die der Kapitalismus auf der Erde verursacht.

Am 7. Juni kündigte Jeff Bezos an, er würde am 20. Juli in den Weltraum fliegen – nur 15 Tage nach seinem Ausscheiden als CEO von Amazon. Dargestellt wurde dieses Unterfangen als kühner nächster Schritt im milliardenschweren und seit Jahren an Fahrt aufnehmenden Wettlauf ins All. Doch es dauerte nicht lange, bis sich der wahre Charakter dieses Wettstreits offenbarte: Kurz nachdem sich Bezos auf einen Termin festgelegt hatte, beschloss der Chef von Virgin Galactic, Richard Branson – ein Mann, der für seine Marketing-Stunts bekannt ist –, dass er versuchen würde, den reichsten Mann der Welt im Orbit zu schlagen. Also setzte er seinen eigenen Weltraumflug für den 11. Juli an.

Während diese Milliardäre zu den Sternen blicken und die Medien sie mit den gewünschten Schlagzeilen überhäufen, verdichten sich die Hinweise darauf, dass sich das Klima unseres Planeten rasch in einer Weise verändert, die lebensfeindlich ist –

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EXKLUSIV: “Extreme Grausamkeit” – OKKULT-MORDE & FAKTEN (2)

Niemand kann mehr sagen, dass Menschen keine okkult-satanistischen, rituellen oder kultisch-religiös motivierten Kapitalverbrechen verüben, dass Ritualmorde gar ein »Fake« seien! Diejenigen, die das behaupten, sind die eigentlichen »Verschwörungstheoretiker« und »Verharmloser!« 1998, Italien: Mitglieder der Le Bestie di Satana (Die Bestien des Satans) ermorden bei einer Schwarzen Messe in einem abgelegenen Wald bei Varese ein junges Paar. Die jugendlichen […]

Neue Anti-Ungarn-Kampagne gegen Hotel-Projekt in Kroisbach (Fertőrakos)

Von Elmar Forster

Rassistische, anti-ungarische Ressentimets

Etwa: Double-Measures, sowie eine Art post-kolonisatorische Überheblichkeit aus dem benachbarten Österreich, wo man sich wohl einen mittlerweile überlegenen gesundheits-touristischen Konkurrenten diskreditiert…

Natürlich wird weiterhin das Feindbild der sogenannten „Orbán-Korruption“ bedient, trotz der peinlichen Tatsache, dass „die Korruption in Österreich einen neuen Höhepunkt erreicht hat. Das gibt es in keinen anderen zivilisierten Land“ (Verfassungsjurist Mayer zum Antikorruptions-Volksbegehren, kurier). Ganz zu schweigen von der Parteibuch-Misswirtschaft, etwa im Schulbereich (fuf „Österreichs Schulpolitik ist im Würgegriff der Parteien.“, kurier)

Linkes Hass-Feindbild: Der „Fidesz-Unternehmer“ Lőrinc

Sogar der „Bau eines Luxus-Jagdschlosses im Herzen des Waasen (Hanság) Nationalparks, angeblich für Jäger mit dicken Portemonnaies“ (24.hu), wird skandalisiert. Bei näherem Hinsehen freilich entpuppt sich das „Luxus-Jagd-Schloss“ aber als mittlerweile üblicher 4‑Sterne-Hotel-Standard. Das Anwesen befindet sich auch nicht innerhalb eines „der schönsten Teile des Nationalparks, sondern steht knapp 3 km Luftlinie von der Autobahn Wien-Budapest entfernt, umgeben von ökologisch minderwertigen Hybrid-Baum-Monokulturen. (view)

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„Ungarische Luxus-Jagd-Schloss in unmittelbarer Auobahnnähe“

Idyllische Pfahlbauten müssen Mega-Hotelprojekt weichen

(Standard)

In Wirklichkeit freilich waren diese aber überdimensionierte Protz-Beton-Wochenend-Häuser – großteils im Besitz von wohlbetuchten Österreichern. Zudem war das ganze Arsenal ein verschlamptes, extrem herunter gekommenes Strandbad mit Gulasch-Kommunismus-Flair, welches schon lange einer Erneuerung bedurfte…

Tunlichst verschwiegen werden auch die „auf österreichischer Seite geplanten oder bereits fertiggestellten Tourismusprojekte, die das Unesco-Welterbe bedrohen“: In Oggau ein Villenpark (Gesamtfläche 63.800 Quadratmeter); in Breitenbrunn: der Ausbau des Seebades durch eine Marina, Lodges und ein Wassersportzentrum; in Jois: die Vergrößerung einer künstlichen „Inselwelt“ (um 11 Villen auf insgesamt 81); in Neusiedl: 23 private Seehäuser inklusive Seehotel; in Weiden: ein zweigeschoßiges Restaurant direkt am Seeufer.“ (Wiener Zeitung)

Double-Measures, Vertuschung aufgrund Medien-„Bestechung“

Warum also schreiben die so „unabhängigen“ österreichischen Medien also nur gegen das ungarische Hotelprojekt Sturm ? Der österreichische Journalist Andreas Unterberger spricht (exemplarisch für die Gemeinde Wien) gar von „Bestechung“.

Entlarvend auch: Der burgenländische Landtag bekannte sich erst (Mitte November 2019, auf Druck einer NGO-Öko-Resolution) „zum Schutz des Neusiedler Sees vor weiterer Verbauung mit Forderung nach einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung“. Aus „gutem“ Grund: Jener „würden dann eventuell auch die österreichischen Tourismusprojekte unterzogen.“ (Wiener Zeitung)

Ungarisches Seeufer bleibt im Besitz der Öffentlichkeit

Und noch etwas für die Österreicher Unangenehmes spricht der ungarische Hotel-Projektleiter, Béla Kárpáti, an: „Es wird hier kein Privateigentum geben. Und wir werden viel mehr Wert auf die Bedürfnisse der Gemeinschaft und die umweltfreundliche Nachhaltigkeit legen.“ (UngarnHeute)

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Die St.- Martinstherme bei Frauenkrichen

Österreichs Landschafts-Zerstörung seit 50 Jahren

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Neusiedler Gewerbegebiet zwischen Donnerskirchen und Schützen

So befindet sich z.B. innerhalb des UNESCO-Weltkulturerbes Neusiedler-See (zwischen den Orten Donnerskirchen und Schützen) ein hässliches Gewerbegebiet (Billig-Hotel, Tankstelle, Billa-Shop EKZ, view). Nicht zu vergessen die vielen protzigen „Designer“-Weingüter sowie die totale Zersiedelung (durch Möchtegern-Gewerbe- und Shopping-Malls) in den Einfallstraßen der meisten Dörfer durch überdreht-überforderte Provinz-Bürgermeister.

Als Kompensation dazu gibt es dann eine der weltweit kleinsten Fußgängerzonen in Frauenkrichen, in der Heimatgemeinde von Ex-Landeshauptmann Niessl. Oder die St.-Martinstherme bei Frauenkirchen („Meeresurlaub im Burgenland“); unökologisch zudem: Weil es gar kein Thermalbad ist, sondern nur erhitztes Wasser hochgepumpt wird. Oder die mittlerweile schon etwas kitschig wirkende Villa-Vita mit pannonischem Disneyworld-Ambiente, „unser Hotel & Feriendorf im Nationalpark“ (Werbeslogan).

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Villa Vita in unmittelbarer Nähe zum Nationalpark Seewinkel

Zynische Replik der ungarischen Planungsgesellschaft: „Das Entwicklungskonzept folgt dem Muster der benachbarten österreichischen Freizeitanlagen.“ (standard) Und: Auf ungarischer Seite des Nationalparks gibt es bis dato keine einziges Hotel-Projekt.

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Burgenländischer Windpark am Neusiedler See

Verschwiegen werden auch die landschaftszerstörenden und unökologischen Monster-Windräder-Parks des österreichischen Nationalparks im Luftlinien-Einfallsbereich etwa für seltenste Greifvögel. Diese (welche in letzter Zeit immer mehr explodieren) lobte Ex-LH-Niessl immer wieder als „Burgendlands Energieautonomie“.

Double-Measures forewarded

1) „Rechtswidriges“ burgenländisches „Photovoltaik-Gesetz“

Der Vorwurf lautet: „Schaffung eines privatwirtschaftlichen Monopols“ durch „Grundrechtswidrigkeiten in Bezug auf Eigentum, Erwerbsfreiheit und Gleichheit ergeben.“ (Verfassungsjurist Mayer, APA)

2) Geplantes Mega-Gemüse-Glashaus

2016 war sogar ein Mega-Gemüse-Glashaus geplant, und zwar von „noch nie dagewesen Dimensionen“ (15 Hektar groß, 29 Millionen EUR teuer, mitten im Wasserschutzgebiet): Und zwar vor den Toren des österreichischen UNESCO-Weltkulturerbes (zwischen Frauenkirchen und der Tourismusgemeinde Podersdorf). (ORFbvz) Diesem stellte Wirtschaftskammerpräsident Nemeth sogar noch ein Öko-Zertifikat aus: „Green Economy im besten Sinne“.

Eine Bürgerinitiative kritisierte „Haarsträubende“ Expertengutachten, standen doch die Gutachter entweder mit dem „Projekt in Verbindung, oder waren Angestellte der Landesregierung“ (Grüne Landessprecherin Petrik). Projektbefürworter war Ex-Landeshauptmann Niessl.

3) Verlobte als geplante Büro-Referentin vom und beim Landeshauptmann Doskozil

Man stelle sich dann ferner noch vor: Der jetzige ungarische Ministerpräsident ließe sich scheiden, bandelt dann mit einer Neuen an und verspricht dieser dann einen höchstbezahlten Job als Referentin in seinem Büro… Die EU würde wohl schnurstracks eine Korruptions-Rechtstaatsverfahren auf den juristischen Weg schicken.

„EU-Parlament will Orban schaden und aus dem Amt entfernen“ – Ungarn und Polen: Größeres Feindbild als Nordkorea

(Arnold Vaatz)

Der Grund für diesen irrationalen Ostrassismus-Hass ist vulgär: Narzisstische Kränkung…

„Lange Zeit nach dem Zusammenbruch des Sozialismus prahlte der Westen mit seiner Eitelkeit. Später aber wandten sich die (mittel-osteuropäischen) Länder von der westlichen Lebensauffassung ab“. Indem sie etwa „die moralische Dominanz über die ganze Welt als lächerlich empfanden. Von diesem Punkt an erlitt der Westen eine große narzisstische Wunde. Es waren die Polen, die Ungarn, die Tschechen und die Ostdeutschen, die in Frage stellten, ob Westler überhaupt normal sind, wenn sie über – sagen wir – dreißig Geschlechter sprechen… Orbán ist die personifizierte Antithese des aktuellen Modetrends im westeuropäischen politischen Denken.“

Und noch etwas…: „Der Zusammenbruch des östlichen Sozialismus war die schwerste Niederlage, die die westeuropäische Linke je erlitten hat. Und (deshalb) haben sie einen Hass auf Orbán und Kaczyński. Jene werden grundsätzlich verurteilender oder aggressiver behandelt als Kim Jong Un. Sie werden derart dämonisiert, dass man das Gefühl hat, dass das Selbstwertgefühl dieser Klasse westeuropäischer Intellektueller bis ins Mark beschädigt wird.“ (Vaatz)

Quelle: Fisch+Fleisch


Warschau sagt, dass nationales Recht Vorrang haben soll

Nicht nur Ungarn, sondern auch Polen gerät zunehmend unter Beschuss der EU-Institutionen, weil es angeblich gegen EU-Werte und rechtsstaatliche Prinzipien verstößt. Doch die nationalkonservative Regierung in Warschau scheint nicht gewillt zu sein, sich dem Willen der EU zu beugen. Die jüngste Kontroverse wurde durch Maßnahmen zur Justizreform in Polen ausgelöst.

 

In seinem Urteil vom Mittwoch bestätigte das polnische Verfassungsgericht den Vorrang des nationalen Rechts vor dem EU-Recht. Das Urteil ist das Ergebnis eines Verfahrens, das von der regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) angestrengt wurde. Die Partei hatte die Frage der Reform des polnischen Rechtssystems und ihre scharfe Kritik durch die EU an das Verfassungsgericht verwiesen, das entschied, dass

das nationale Recht Vorrang vor dem EU-Recht haben soll.

Nach der Bekanntgabe des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts sagte der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro, dass die polnische Verfassung und die Rechtmäßigkeit Vorrang vor Versuchen haben, EU-Gremien politisch zu benutzen, um sich in die inneren Angelegenheiten von Mitgliedsstaaten, in diesem Fall Polen, einzumischen. Ziobro erklärte auch, dass die polnische Verfassung das wichtigste Rechtsdokument des Landes ist. Polens Entscheidung, dem nationalen Recht Vorrang zu geben, ist nicht ohne Präzedenzfall, zuletzt im letzten Jahr, als das deutsche Verfassungsgericht ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aufhob.

„Die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts bestätigt die Besorgnis der EU über den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Polen“, sagte die Kommission in einer Erklärung am Donnerstag und erinnerte daran, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat. Der polnische Menschenrechtsbeauftragte Adam Bodnar kommentierte das Urteil mit den Worten, die Entscheidung sei ein weiterer Schritt in Richtung einer Abkehr Polens vom EU-Recht und einer faktischen Abkopplung von der europäischen Legalität. Der ehemalige polnische Premierminister Donald Tusk, der kürzlich zurückgekehrte Vorsitzende der Mitte-Rechts-liberalen Oppositionspartei Bürgerplattform, sagte, „PiS würde die EU verlassen und es liege an den Polen, dies zu verhindern.“ Auch Manfred Weber, der Vorsitzende der Europäischen Volkspartei, der größten Parteienfamilie im Europaparlament, warnte, die Warschauer Regierung sei auf dem Weg zum „Polexit“.

Was steckt hinter der Debatte?

Die polnische Entscheidung fiel, nachdem die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet und nach der Feststellung, dass Warschau die Empfehlungen aus Brüssel nicht berücksichtigt hat, den Fall, an dem polnische Richter beteiligt sind, an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen hat.

Im vergangenen Januar verabschiedete das Warschauer Parlament einen Gesetzesentwurf, nach dem

Richter zu bestrafen seien, die sich politisch betätigen oder die Ernennung ihrer Richterkollegen öffentlich kritisieren.

Die Bestrafung kann Geldstrafen, Gehaltskürzungen oder Entlassung umfassen. Der Schritt wurde durch die Begründung der Regierung notwendig, da die Arbeitskammer des Obersten Gerichtshofs die Existenz eines anderen Organs in derselben Institution, der neuen Disziplinarkammer, in Frage stellte. Nach Ansicht der Arbeiterkammer sind die Mitglieder der Disziplinarkammer nicht unabhängig von der Regierung, da sie vom Staatsoberhaupt auf der Grundlage der Stellungnahme des polnischen Justizrates der PiS ernannt wurden. Der Rat selbst sei nicht eindeutig unabhängig von den Behörden, so die Richter.

Die Europäische Kommission stellte außerdem fest, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Disziplinarkammer nicht gewährleistet war. Das Disziplinarsystem der EU erlaubt es, den Inhalt von Entscheidungen, die von Richtern an ordentlichen Gerichten getroffen werden, als Disziplinarvergehen zu qualifizieren. Dementsprechend könnte die Entscheidung zur politischen Kontrolle von gerichtlichen Entscheidungen oder zur Ausübung von Druck auf Richter genutzt werden, um so deren Entscheidungsfindung zu beeinflussen“, heißt es.

Der polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hatte zuvor Kritiker beschuldigt, vom kommunistischen Staatsrat ernannte Richter zu akzeptieren und gleichzeitig den Status von Richtern in Frage zu stellen, die legal und in Übereinstimmung mit der polnischen Verfassung gewählt wurden.

Quelle: Magyar Nemzet


Ordo Iuris: EuGH versagt beim Test der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung des Rechts auf einen Prozess

  • Der Gerichtshof der Europäischen Union hat es abgelehnt, die Beschwerde des Instituts Ordo Iuris gegen die Resolution des Europäischen Parlaments „zum faktischen Verbot der Abtreibung in Polen“ zu prüfen.
  • Nach Ansicht von Ordo Iuris verletzte die Resolution die Rechtsstaatlichkeit und die persönlichen Interessen des Instituts.
  • Nach Ansicht der Anwälte des Instituts stellt die Entscheidung des Gerichts eine Verletzung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren dar.
  • Ordo Iuris kündigt an, dass es gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen wird.

Am 26. November 2020 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution „zum De-facto-Verbot von Abtreibungen in Polen“. Die Entschließung wirft ernste Bedenken auf, nicht nur rechtlicher Natur. Sie betreffen die fehlende Kompetenz der EU, sich mit der Bewertung des Gesetzes zum Schutz des Lebens in einem Mitgliedstaat zu befassen, die zahlreichen darin enthaltenen Aussagen ideologischer Natur und die darin dargelegten Meinungen, die von einem völligen Mangel an Verständnis nicht nur für die politische, sondern auch für die rechtliche Situation in Polen zeugen.

Darüber hinaus enthält die Entschließung einen Satz, der sich direkt auf das Institut Ordo Iuris bezieht. Es wurde als „fundamentalistische Organisation“ bezeichnet, die „eng mit der Regierungskoalition verbunden ist“ und „die treibende Kraft hinter Kampagnen sein soll, die darauf abzielen, die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter in Polen zu untergraben“ und die Schaffung von „LGBTI-freien Zonen“ zu fordern.

Ordo Iuris-Beschwerde beim EuGH

Daraufhin focht das Institut die Entschließung vor dem EuGH an und wies darauf hin, dass das Europäische Parlament seine eigenen Kompetenzen und die der Europäischen Union, wie sie von den Mitgliedstaaten in den Gründungsverträgen übertragen wurden, überschritten und gegen die Bestimmungen dieser Verträge, insbesondere gegen das Rechtsstaatsprinzip, verstoßen habe. Es liege nicht in der Kompetenz der EU, über die „Verfügbarkeit“ des Schwangerschaftsabbruchs in den Mitgliedstaaten zu entscheiden, den Schwangerschaftsabbruch als Menschenrecht anzuerkennen und zu überprüfen, ob die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten dieses „Recht auf Schwangerschaftsabbruch“ in den Institutionen der Rechtsstaatlichkeit garantieren. Das Institut behauptete auch, dass die Resolution die Normen des internationalen Rechts unzuverlässig wiedergibt, indem sie davon ausgeht, dass das Recht auf Abtreibung oder sexuelle und reproduktive Rechte zu den Menschenrechten gehören und als solche von den dafür geschaffenen Rechtsinstitutionen geschützt werden.

Ordo Iuris betonte in seiner Beschwerde auch, dass die Resolution gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verstoße, das im Vertrag über die Europäische Union in Artikel 2 als einer der Grundwerte, auf denen die Union beruht, anerkannt wird. Dieser Verstoß bestehe in der Aufnahme unwahrer und schädigender Behauptungen gegen das Institut Ordo Iuris, die die persönlichen Interessen des Instituts als Stiftung und juristische Person verletzen, was in einem Rechtssystem der Union, das die Rechtsstaatlichkeit garantiert, nicht hinnehmbar sein sollte.

Ein Test für die Europäische Union

Das Institut war sich bewusst, dass die Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss im Hinblick auf Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Rechtsgrundlage für die Beschwerde war, umstritten sein könnte. Die Frage, ob der EuGH die Beschwerde zulässt und sich inhaltlich mit den darin erhobenen Vorwürfen auseinandersetzt, sollte nach Ansicht von Ordo Iuris für die Europäische Union ein Prüfstein für die Rechtsstaatlichkeit und das Grundrecht auf ein faires Verfahren sein, das durch das EU-Recht in Artikel 47 der Charta der Grundrechte geschützt ist.

Der oben erwähnte Artikel 263 AEUV legt nicht eindeutig fest, welche Handlungen von EU-Organen oder ‑Einrichtungen vor dem Gerichtshof auf Nichtigerklärung angefochten werden können. Die Mitgliedstaaten haben in den aufeinanderfolgenden Verträgen zur Änderung der Gründungsverträge und der EuGH in seiner Rechtsprechung das Spektrum der Handlungen, die auf diese Weise angefochten werden können, und das Spektrum der Einrichtungen, die eine Beschwerde einreichen können, erweitert. Dies wurde gerade durch das Recht auf ein Gerichtsverfahren motiviert.

Die EU-Rechtslehre und die Schlussanträge der Generalanwälte des Gerichtshofs haben ein Spannungsverhältnis erkannt zwischen der Tatsache, dass zahlreiche Rechtsakte verschiedener EU-Institutionen unterschiedliche Rechtswirkungen entfalten und in die Rechtssphäre Einzelner (natürlicher und juristischer Personen) eingreifen, und der Tatsache, dass die Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf ein Gerichtsverfahren als Grundrecht erfordern, dass ein Einzelner, der sich von einem solchen Rechtsakt betroffen fühlt, über einen wirksamen Rechtsbehelf verfügen muss, um dessen Rechtmäßigkeit anzufechten. Aus diesem Grund werden nach wie vor Forderungen laut, und zwar nicht aus euroskeptischen Kreisen, die Möglichkeiten der Anfechtung von Handlungen der EU-Institutionen zu erweitern.

Eine solche Erweiterung könnte durch eine Änderung der EU-Verträge oder, wie bereits geschehen, durch eine Änderung der Rechtsprechung des EuGH erreicht werden. Daher war der Zweck der von Ordo Iuris eingereichten Beschwerde, abgesehen von der Anfechtung der Entschließung des Europäischen Parlaments (die aus vielen Gründen als fehlerhaft angesehen werden sollte) und der indirekten Verteidigung der Rechte des Instituts selbst, dessen Persönlichkeitsrechte in der Entschließung verletzt wurden, genau der, den EU-Bürgern einen breiteren Weg zur Anfechtung von Handlungen ihrer Organe zu eröffnen.

Die Prüfung der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren hat die Europäische Union nicht bestanden. Der Gerichtshof hat sich mit der Beschwerde überhaupt nicht befasst. Er hat jedoch nicht – wie zu erwarten gewesen wäre, wenn der Gerichtshof sich nicht zu einer Änderung seiner bisherigen Vorgehensweise entschlossen hätte – entschieden, dass das Institut nicht zu einer Beschwerde nach Art. 263 AEUV berechtigt sei oder dass ein Rechtsakt wie der angefochtene Beschluss nicht der Kontrolle durch den EuGH unterliege, sondern hat eine rein prozessuale Lösung gewählt.

Die Frage der Unabhängigkeit des Vertreters

Das Gericht stellte fest, dass der Vertreter (Rechtsberater), der die Beschwerde im Namen des Instituts einreichte, „nicht den Status eines unabhängigen Dritten in Bezug auf den Beschwerdeführer [das Institut] hat“. Dies erlaubte es dem Gericht, „die Beschwerde als unzulässig abzuweisen, ohne zu prüfen, ob die angefochtene Handlung eine anfechtbare Handlung ist“.

Auf diese willkürliche Art und Weise hat das Gericht die ohnehin schon hohen Anforderungen in seiner Rechtsprechung an den Status von Vertretern, die im Namen von Beschwerdeführern Beschwerden einreichen, stark erweitert. Bislang hat er entschieden, dass ein solcher Vertreter (Anwalt oder Rechtsberater) nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrags beim Beschwerdeführer angestellt sein darf und keine Positionen mit erheblicher administrativer und finanzieller Macht auf Managementebene innehaben darf. Aus diesem Grund hat das Institut den Fall und die Vertretung (zusätzlich zu dem Rechtsanwalt und dem Rechtsberater, die Mitglieder des Vorstands sind) einem Rechtsberater anvertraut, der innerhalb einer mit dem Institut kooperierenden Anwaltskanzlei unabhängig Rechtsdienstleistungen erbringt.

In Bezug auf die Ordo Iuris-Beschwerde stellte das Gericht fest, dass es Verbindungen zwischen eben diesem Vertreter (Rechtsberater), der die Beschwerde im Namen des Instituts eingereicht hatte, und dem Institut gab, die seine [des Vertreters] Fähigkeit, „die Interessen des Beschwerdeführers mit völliger Unabhängigkeit zu verteidigen“, „eindeutig beeinträchtigten“. In dieser Hinsicht betrachtete es das Fehlen einer Anstellung des Vertreters beim Institut, das Fehlen einer Funktion innerhalb seiner Struktur und die Unabhängigkeit, die sich aus der Zugehörigkeit zu einem Beruf des öffentlichen Vertrauens ergibt, als unzureichende Garantien. Stattdessen, so das Gericht, wurde die disqualifizierende Beziehung des Vertreters zum Ordo Iuris durch die Tatsache bestimmt, dass „eine faktische Verbindung in Form einer beruflichen Zusammenarbeit“ zwischen ihm und dem Institut besteht. Diese besteht darin, dass er als Rechtsanwalt den Begünstigten des Instituts im Rahmen des Prozessinterventionsprogramms Rechtsbeistand leistet und mit einer Anwaltskanzlei zusammenarbeitet, deren Partner der Präsident der Stiftung ist.

Folgen des Urteils

Diese Auslegung ist zum ersten Mal in der Rechtsprechung des Gerichtshofs erschienen. Sie führt zu mindestens drei wichtigen Konsequenzen. Erstens kann sich nun jeder Rechtsanwalt, der mit einem Mandanten zusammenarbeitet (auch wenn er gleichzeitig für mehrere Unternehmen tätig ist), als nicht ausreichend unabhängig erweisen, um für diesen Mandanten ein Verfahren vor dem Gericht zu führen, da eine „faktische Verbindung in Form einer beruflichen Zusammenarbeit“ besteht. Zweitens gibt es keine klaren und spezifischen Kriterien in den Bestimmungen oder in der Rechtsprechung des Gerichts, um zu beurteilen, ob diese faktische Verbindung die Fähigkeit des Vertreters beeinträchtigt, „in voller Unabhängigkeit die besten Interessen“ seines Mandanten zu verteidigen. Drittens ist die Entscheidung des Gerichts darüber, ob ein bestimmter Vertreter diese Fähigkeit besitzt, völlig ermessensabhängig und in der Praxis nicht nachprüfbar.

Dieses weitreichende Anliegen des Gerichts, sicherzustellen, dass das Institut Ordo Iuris in dem vor ihm anhängigen Verfahren von einem Vertreter vertreten wird, der in der Lage ist, „die besten Interessen des Instituts mit voller Unabhängigkeit zu verteidigen (…)“, hat das Gericht dazu veranlasst, die Beschwerde des Instituts als „eindeutig unzulässig“ zurückzuweisen und sich überhaupt nicht mit der Begründetheit der Rechtssache zu befassen.

Nach Ansicht des Instituts stellt dies eine schwerwiegende Verletzung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren als Grundrecht und des Rechtsstaatsprinzips dar. Das Gericht hat neue Bedingungen für die „Unabhängigkeit“ der Vertreter geschaffen, die rein willkürlich und durch die Bestimmungen des Gesetzes und seine bisherige Rechtsprechung nicht gerechtfertigt sind. Auf diese Weise hat es dem Institut das Recht genommen, die eingereichte Beschwerde zu prüfen. Ordo Iuris beabsichtigt daher, gegen das erlassene Urteil Berufung einzulegen (es handelt sich vorerst um ein erstinstanzliches Urteil).

Ungeachtet dessen beabsichtigt Ordo Iuris, den EuGH in einem anderen zur Verfügung stehenden Verfahren anzurufen, nämlich gemäß Artikel 340 AEUV, der es der Europäischen Union ermöglicht, den durch ihre Organe verursachten Schaden geltend zu machen. In diesem Fall würde es um den Schutz von Persönlichkeitsrechten gehen, die durch den Erlass einer Entschließung des Europäischen Parlaments verletzt wurden, die unwahre und schädigende Aussagen über Ordo Iuris enthält. Dies wird ein weiterer Test für die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union sein – ob sie einen Schutz der Persönlichkeitsrechte auf einem Niveau zulässt, das mindestens dem entspricht, das z.B. im polnischen Zivilrecht in Kraft ist.

Quelle: Ordo Iuris


Polen: „HALT der sanitären Segregation“

Am 7. Juli gab die PiS-Fraktion bekannt, dass sie dank der Rückkehr eines der drei Abgeordneten, die Ende Juni ausgetreten waren, wieder über eine Mehrheit im Sejm verfügt. Die von der Koalition der Vereinigten Rechten gebildete Regierung kann nun auf 231 Abgeordnete zählen, einen mehr als die Mehrheit. Doch gleichzeitig berichtete die Tageszeitung Rzeczpospolita am 6. Juli, dass elf PiS-Abgeordnete einen Gesetzentwurf der nationalistischen und libertarischen Rechten gegen die Segregation der Polen nach sanitären Kriterien unterstützt haben.

„Niemand darf im politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Leben diskriminiert werden, weil er gegen Covid-19 geimpft ist oder nicht“, heißt es in der ersten Bestimmung des Gesetzentwurfs mit dem Titel „HALT der sanitären Segregation“.

Die zweite Bestimmung würde es verbieten, von Menschen zu verlangen, dass sie erklären, ob sie geimpft sind oder nicht, bevor sie Zugang zu Kultur‑, Sport‑, Bildungs- oder anderen Veranstaltungen haben, öffentliche Versorgungsgebäude betreten oder irgendwelche Leistungen erhalten können.  Um einen solchen Entwurf einzubringen, sind mindestens 15 Abgeordnete erforderlich. Die Konfederacja, die das Gesetz gegen die sanitäre Segregation initiiert hat, hat jedoch nur 11 Mandatare im Sejm. Die anderen elf Abgeordneten, die es möglich machten, diesen Entworf im Sejm einzubringen, kommen alle aus der PiS-Fraktion (in der die Abgeordneten der vier Parteien der Koalition der Vereinigten Rechten sitzen). Während die Namen dieser Abgeordneten von der Konfederacja vertraulich behandelt werden, behauptet die Zeitung Rzeczpospolita, dass sich unter ihnen die PiS-Abgeordnete Anna Maria Siarkowska befinde, die an der Spitze der Anti-Sanitarismus-Bewegung innerhalb ihrer Fraktion steht. Im Mai gründete Siarkowska eine parlamentarische Gruppe gegen Sanitarismus, der sieben Abgeordnete angehören.

Der Begriff „Sanitarismus“ (poln. sanitaryzm) wurde in Polen von Dr. Paweł Basiukiewicz popularisiert. Wie viele andere Ärzte, die der Massenimpfkampagne oder der Gesundheitspolitik angesichts der Pandemie kritisch gegenüberstehen, wird Dr. Basiukiewicz von der Ärztekammer angegriffen, die von Gesundheitsminister Adam Niedzielski zu dieser Reaktion ermutigt wurde.

Aber nicht nur Ärzte, die sich der offiziellen Politik der Regierung im Kampf gegen Covid widersetzen, werden angegriffen.

Bis heute ist die Sendung Warto Rozmawiać („Reden lohnt sich“) des konservativen Journalisten Jan Pospieszalski, die im April wegen ihrer Kritik an der Gesundheitspolitik gegenüber dem Covid vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen suspendiert wurde, noch nicht wieder auf den Bildschirmen zu sehen. Diese Fernsehzensur kommt zu der sehr effektiven Zensur des Internets durch die sozialen Netzwerke in den USA hinzu.

Gleichzeitig erhöht die Regierung von Mateusz Morawiecki den Druck auf die Polen, sich impfen zu lassen. Angesichts von Ländern, die versuchen, Touristen anzulocken, indem sie von Anreisenden keinen Impfnachweis oder negativen Test verlangen, hat Polen die Verpflichtung eingeführt, allen nicht geimpften Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, einen negativen Test vorzulegen – auch Kindern. Wer aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums zurückkehrt, muss sich ebenfalls einer obligatorischen Quarantäne unterziehen. Diese Maßnahme hat viele ungeimpfte polnische Touristen dazu veranlasst, auf ihren Urlaub außerhalb Polens zu verzichten.

Plakat der großen landesweiten Lotterie, die organisiert wurde, um die Polen zu ermutigen, sich impfen zu lassen. Nur geimpfte Personen können daran teilnehmen · Bild: www.facebook.com/MZGOVPL

Während die Zahl der Menschen, die einen Termin zur Impfung vereinbaren, stark rückläufig ist, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums Anfang des Monats, dass die Regierung darüber diskutiert, wie lange der Covid-19-Impfstoff kostenlos sein wird. Die Behörden machen keinen Hehl daraus, dass das Ziel dieser Mitteilung darin besteht, die Polen dazu zu bringen, sich schnell impfen zu lassen, bevor sie dafür zahlen müssen. Außerdem gilt die Begrenzung der Anzahl von Gästen bei Hochzeiten, Hotels, Restaurants, Theatern, Kinos, Konzerten, Schwimmbädern usw. nicht für Geimpfte, auch wenn dies in der Realität sehr kompliziert zu überprüfen ist. Da dies aber immer noch nicht ausreicht, kündigte Adam Niedzielski an, dass sein Ministerium eine Reihe von Maßnahmen vorbereitet, um Menschen, auch Minderjährige, zur Impfung zu bewegen.

Bildungsminister Przemysław Czarnek seinerseits deutete im Mai an, dass ungeimpften Kindern die Rückkehr in den Präsenzunterricht im September verwehrt werden könnte, wenn dies die Entscheidung des Gesundheitsministers sei.

Und das, obwohl die polnischen Kinder im Schuljahr 2020–21 bereits zu denjenigen in der EU gehören, die am längsten zu Hause bleiben mussten.

Doch während sich die EU-Gremien seit den PiS-Reformen ständig über die angeblich fehlende Unabhängigkeit der Justiz in Polen sorgen, häufen sich gleichzeitig die Gerichtsurteile, die die sanitären Einschränkungen und die während der Lockdowns verhängten Geldstrafen wieder aufheben. Am 1. Juli entschied der Oberste Gerichtshof (Kassationsgerichtshof), dass das per Regierungsdekret eingeführte Versammlungsverbot ungültig sei und dass ein Ausnahmezustand oder ein Sondergesetz hätte erlassen werden müssen, um ein solches Verbot einzuführen.

So wurden zwei Bürgern, die im vergangenen Oktober an einer Demonstration vor dem Büro eines Abgeordneten teilgenommen hatten, die Bußgelder erlassen, die gegen sie unter anderem mit der Begründung verhängt wurden, dass sie keine Maske getragen hatten. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird sicherlich einen Präzedenzfall schaffen.

Am Tag zuvor hatte ein Gericht in Kattowitz Sanktionen gegen Restaurantbesitzer aufgehoben, die während der Lockdowns Kunden empfangen hatten, als Restaurants und Bars offiziell keine Kunden in ihren Räumlichkeiten bedienen durften. Der Richter entschied, dass die Verfassung und das aktuelle polnische Recht es der Regierung nicht erlauben, einem Restaurantbesitzer den Betrieb zu verbieten. Was die Krafttraining- und Fitnessclubs betrifft, so haben sie gerade eine Sammelklage gegen die Regierung Morawiecki eingereicht, um Schadenersatz für die seit Beginn der Covid-Pandemie angeordneten Schließungen zu erhalten. Etwa 150 Unternehmen, die etwa 450 Fitnessclubs besitzen, haben sich der Sammelklage angeschlossen. Wenn sie gewinnen, wird die polnische Regierung etwas zu befürchten haben, da andere geschädigte Sektoren in den Startlöchern stehen.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei der VISEGRÁD POST, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


Moderna führt klinische Studie mit 7000 Kindern zwischen sechs Monaten und elf Jahren durch

Moderna führt klinische Studie mit 7000 Kindern zwischen sechs Monaten und elf Jahren durch

Während die Ständige Impfkommission noch keine generelle Empfehlung für den mRNA-Biontech/Pfizer-Impfstoff bei Kindern ausgesprochen hat, plant Pfizer bereits eine Zulassung für 5- bis 11-Jährige bis Herbst. Derweil führt Moderna eine Studie mit Kleinstkindern durch. Von Christian Euler

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Balearenregierung ordnet per Gesetz Zwangsimpfungen, Zwangstests und andere totalitäre Massnahmen an

Mit Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera verbinden viele Europäer herrliche Strände, unbeschwerte Urlaubstage und ein Gefühl von Freiheit. Seit dem 13. Juli 2021 können die Balearen mit einer weiteren Superlative aufwarten: Die Inseln dürfen sich rühmen, das totalitärste Regime ganz Spaniens zu haben.

Per Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado/BOE) hat die links-sozialistische Regierung ihren Bürgern ein neues Gesetz beschert, das in Gesundheitskrisen unter anderem Zwangsimpfungen, Zwangstests, Zwangsbehandlungen und Zwangsquarantäne vorsieht.

Wie der Zufall es will, geht dieses Gesetz der Balearenregierung zeitgleich mit der Ankündigung des französischen Staatspräsidenten und Ex-Rothschild-Bankers Macron einher, der die Zwangsimpfung für das Gesundheitspersonal anordnete (wir berichteten).

«Es ist das erste Gesetz dieser Art in ganz Spanien, und es ist eindeutig verfassungswidrig und verletzt fundamentale Rechte», erklärte der Anwalt Aitor Guisasola auf seinem YouTube-Kanal «Un abogado en contra de la demagogia». Um der Zensur und der Löschung seines Videos zu entgehen, beschränkte sich der Jurist darauf, einige Abschnitte aus diesem Gesetz vorzulesen.

Darin wird in Artikel 1. 3 klargestellt, welche «allgemeinen Präventivmassnahmen» die Regierung künftig ergreifen darf, um übertragbare Krankheiten jedweder Art einzudämmen. Vor allem Punkt e) verdeutlicht, dass die Zeiten, in denen sich Spanien als Demokratie bezeichnen durfte, definitiv vorbei sind. Dort steht:

«Unterwerfung unter prophylaktische Massnahmen zur Verhütung von Krankheiten, einschliesslich Impfungen für bestimmte Gruppen oder Immunisierung, in jedem Fall mit Informationen über die möglichen Risiken im Zusammenhang mit der Annahme oder Nichtannahme dieser Massnahmen.»

Welchen «bestimmten Gruppen» die Balearenregierung experimentelle Gen-Injektionen verabreichen will, wurde noch nicht spezifiziert.

Aber auch die anderen Massnahmen haben es in sich: Bei der Kontrolle der «erkrankten» Personen (Anm. d. Red.: also alle, die durch untaugliche Tests als positiv eingestuft werden) oder deren Kontaktpersonen kann die Regierung willkürlich verfahren. Sie kann alle Massnahmen ergreifen, die sie als «geeignet» und «angemessen» erachtet.

In Artikel 1.3. wird zwecks der Kontrolle der «kranken» Personen die Quarantäne zu Hause, Unterbringung in einem Krankenhaus, Isolierung oder Unterbringung an einem «anderen für diesen Zweck geeigneten Ort» angeordnet. Auch die «Einweisung kranker Personen in eine angemessene Behandlung» ist vorgesehen. Personen, die mit diesen «Kranken» Kontakt gehabt haben könnten, dürfen von der Regierung ebenfalls zur «Quarantäne zu Hause oder an einem anderen dafür geeigneten Ort» gezwungen werden.

Es heisst:

«In diesem Sinne bedeutet Quarantäne die Einschränkung von Aktivitäten und die Isolierung einer Person, bei der der begründete Verdacht besteht, dass sie einem Risiko für die öffentliche Gesundheit ausgesetzt war oder gewesen sein könnte und sie eine potenzielle Quelle für die weitere Ausbreitung einer Krankheit darstellt, von anderen, nicht erkrankten Personen. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Grundsätze, wissenschaftlicher Erkenntnisse oder verfügbarer Informationen.»

Weiterhin werden «Beobachtungs- oder Gesundheitsüberwachungsmassnahmen» genehmigt. Auch diese Zwangsanordnungen dürfen allein auf Basis von Verdachtsmomenten angewendet werden. So können «Personen mit Symptomen, die mit der betreffenden übertragbaren Krankheit in Bezug stehen, oder Personen, bei denen andere objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Risiko der Krankheitsübertragung bestehen könnte» zu ärztlichen Untersuchungen oder diagnostischen Tests genötigt werden.

Die Beobachtung, Untersuchung oder Prüfung müsse «so unauffällig oder invasiv wie möglich sein», um das Ziel der öffentlichen Gesundheit zu erreichen, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern oder einzudämmen. In weiteren Punkten werden die Absperrung von Gebieten, Mobilitätsbeschränkungen und andere totalitäre Vorgehensweisen abgesegnet.

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Durch die Modifizierung des Balearischen Gesundheitsgesetzes 16/2010 (Artikel 49 bis) darf die Balearenregierung bei «Pandemien oder Epidemien» ab sofort folgende Präventivmassnahmen beschliessen:

  • Die Beschlagnahmung oder Stilllegung von Produkten
  • Unterbrechung der Ausübung der Tätigkeit
  • Die Schliessung von Unternehmen oder deren Anlagen
  • Einsatz von materiellen oder persönlichen Mitteln
  • Kapazitätsbegrenzungen
  • Beschränkungen der Öffnungs- und/oder Schliesszeiten von Betrieben, Orten oder Aktivitäten
  • Die Einrichtung von Gesundheits- und Hygienesicherheitsmassnahmen an bestimmten Orten und/oder für die Entwicklung von Aktivitäten.
  • Die Verpflichtung zur Erstellung von Protokollen oder Notfallplänen an bestimmten Orten und/oder für die Entwicklung von Aktivitäten
  • Die Festlegung individueller Selbstschutzmassnahmen, wie zum Beispiel die Verwendung von Masken und anderen Schutzausrüstungen, und die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen Einzelpersonen oder zwischen Tischen oder Tischgruppen in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und auf Freiluftterrassen

Und selbstverständlich werden die Bürger auch zur «Übermittlung der Daten» verpflichtet, die für die Kontrolle und Eindämmung der «betreffenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit» von Politikern als erforderlich angesehen werden. Auch die «Aufzeichnung der übermittelten Daten, insbesondere der Daten, die die Identifizierung von Personen ermöglichen, die von Orten kommen oder an Aktivitäten oder Einrichtungen teilnehmen, die ein Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten darstellen» ist erlaubt.

Weiterhin wurde festgelegt, dass die Regierung den Bürgern «befehlen» kann, «persönliche Dienstleistungen zu erbringen, durch Handlung oder Unterlassung, immer im Verhältnis zur Situation der Notwendigkeit». Und die politischen Entscheidungsträger geben sich zudem einen Freibrief für «alle anderen Massnahmen, die mit der geltenden Gesetzgebung übereinstimmen und aus gesundheitlicher Sicht gerechtfertigt sind».

Der Clou: Um eine juristische Kontrolle gleich im Vornherein auszuschliessen, heisst es in Artikel 49 «quater» (c) unter Punkt 1:

«Die in den vorstehenden Artikeln vorgesehenen vorbeugenden Massnahmen müssen so schnell wie nötig erlassen werden, ohne dass ein besonderes Verwaltungsverfahren erforderlich ist, und unabhängig von den vorläufigen Massnahmen, die gemäss den geltenden Rechtsvorschriften innerhalb oder vor der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens erlassen werden können.»

Anwalt Guisasola fasste den Inhalt dieses Knebelgesetzes so zusammen: «Sie können Menschen zu Tests, Impfungen, Immunisierungen und persönlichen Leistungen zwingen.» Viele Leute seien besorgt über das von der Zentralregierung geplante Gesetz zur «Nationalen Sicherheit» (wir berichteten), aber dieses Gesetz der Balearenregierung sei bereits in Kraft und gelte für alle Menschen, die auf den Balearen leben. Obwohl es verfassungswidrig sei und die fundamentalen Grundrechte verletze.

«Autonomieregionen haben nicht die Kompetenz solche Gesetze zu erlassen», erklärte der Jurist. Allerdings sei zu befürchten, dass andere Autonomieregionen nachziehen würden.

Die Kommentare, die unter Guisasolas YouTube-Video hinterlassen wurden, zeigen, wie Spanier die Lage in ihrem Land sehen:

«Das ist schrecklich, das ist eine ausgewachsene Diktatur. Wir müssen uns vereinen, das darf nicht sein!!!!»

«An diejenigen unter Ihnen, die immer noch glauben, dass es in Spanien eine Demokratie gibt: Das ist ein Polizeistaat, das ist Kommunismus, das ist jetzt eine totalitäre Diktatur! Wenn Sie denken, dass Kuba, Venezuela, Nicaragua und andere ‹Paradiese› von Kriminellen etwas Fernes und Fremdes sind, liegen Sie sehr falsch, denn das ist die wirtschaftlich-politisch-soziale Realität, in der wir hier (Anm. d. Red.: Spanien) leben.»

«Ich würde lieber kämpfend sterben, als geimpft zu sterben. Ich würde lieber als Mensch sterben, als ein seelenloser Zombie zu sein (…). Menschheit wir sind im Krieg.»

«Psychopathische Kriminelle, die alles verdienen, was SIE uns antun wollen.»

«Dies verstösst gegen grundlegende Menschenrechte und internationale bioethische Kodizes. Wir haben die PFLICHT, uns zu verteidigen.»

«Egal, wie sehr sie es schriftlich formulieren, wir können nicht per Gesetz gezwungen werden, uns einer Behandlung gegen unseren Willen zu ‹unterwerfen›. Wie müssen uns endlich wehren.»

«Wenn Tyrannei zum Gesetz wird, ist Rebellion ein Recht!»

Kommentar Corona-Transition: Die Lage in Spanien war von Beginn an sehr ernst. Sánchez & Co. haben 140 Milliarden Gründe, eine besondere Corona-Show hinzulegen. Denn das Land erhält eine 140 Milliarden Euro-«Spende» aus dem Covid-19-«Hilfstöpfchen» des grosszügigen und uneigennützigen Internationalen Währungsfonds (IWF). Spanische Regierungspolitiker, die Menschen zu experimentellen «Impfungen» zwingen, sollten sich klar darüber sein, was sie tun. Im Laufe der deutschen Geschichte wurden bereits «Experimente» an «bestimmten Menschengruppen» durchgeführt. Diese wurden im Nachhinein als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.

Wieso wir jetzt unbedingt Elektroautos brauchen – oder auch nicht

Elektromobilität und Windräder nur im Kombipack – eine Rechnung die nicht aufgehen kann



Die Idee der Elektromobilität entstand aus der Notwendigkeit, Abnehmer für den Zappelstrom (die Bezeichnung stammt von Prof. Sinn) von Windrädern und Photovoltaik-Anlagen zu finden. Die Vorstellung war die, dass die Elektromobile ständig über Smart Meter am Netz hängen und immer dann, wenn gerade mal zu viel Zappelstrom zur Verfügung steht, diesen aus dem Netz absaugen („Demand Side Integration“). In der einschlägigen Literatur wurde sogar der umgekehrte Vorgang diskutiert („Vehicle To Grid“). Damit sollten Netzinstabilitäten und Netzzusammenbrüche vermieden werden.

Autofahrer sollen die Windenergie finanzieren

Man muss sich diese Frechheit auf der Zunge zergehen lassen: Die Elektroautos waren als Pufferspeicher auserkoren worden, um Netzzusammenbrüche durch die volatile Stromerzeugung zu vermeiden. Dabei hätten die Autofahrer die Kosten für die Netzstabilisierung über die vorzeitige Alterung der Akkus ihrer Fahrzeuge tragen sollen.

Woher soll der Strom für die Elektromobilität kommen?

Umgekehrt hätte es ja keinen Sinn gehabt die Stromnetze durch die Elektromobilität mehr zu belasten, da anderenfalls die Stromnetze bis zu 20 Prozent zusätzliche Last zu bewältigen hätten. Diese ganze Idee war natürlich ein akademisches Hirngespinst weltfremder „Experten“ in ihren Wolkenkuckucksheimen: Man muss sich das einmal praktisch vorstellen. Die Kommunen müssten jeden einzelnen Parkplatz mit einer Stromzapfsäule ausstatten (Kostenpunkt etwa 10.000 Euro pro Einheit). Für eine Million Pkw ergeben sich Kosten von zehn Milliarden Euro. Derzeit gibt es in Deutschland 65 Millionen Autos. Nicht mitgerechnet sind die Kosten, die entstehen, um sämtliche Straßen einer Stadt aufzureißen. Die Kommunen müssten dazu in Vorlage treten, weil anderenfalls niemand ein Elektromobil kaufen würde. Derzeit sind vorhandene Stromzapfstellen in den Städten permanent frei, weil die Elektromobile einfach nicht angenommen werden.

Der Ausbau der Windenergie ist ins Stocken geraten!

              Quelle: Deutsche Windguard GmbH

Die obige Graphik zeigt, dass der Ausbau der Windenergie in Deutschland in den letzten Jahren ins Stocken geraten ist! Verantwortlich für den Rückgang des Zuwachses ist die deutsche Bundesregierung, die trotz aller anderslautenden Bekundungen bei der Windkraft auf die Bremse gestiegen ist. Sie hat nämlich ab 2018 die Förderbedingungen für Windkraftanlagen von einem fixen Einspeisetarif auf ein Bieterverfahren umgestellt. Demnach bekommt dasjenige Konsortium einen Zuschlag für die Errichtung eines Windparks, das den geringsten Einspeisetarif bietet. Gewinne sind da natürlich nicht mehr zu erwarten. Deshalb dürften sich die institutionellen Anleger (Banken, Versicherungen und Pensionsfonds) aus diesem Geschäft zurückgezogen haben.

„Bürgerwindgesellschaften“ sollen institutionelle Anleger ersetzen

Statt den institutionellen Anlegern rittern jetzt sogenannte „Bürgerwindgesellschaften“ um die Zuschläge, berichtet der Tagesspiegel. Tatsächlich haben diese 96 Prozent der Ausschreibungen offensichtlich bis 2022 „gewonnen“! Und diese Bürgerwindgesellschaften  bestehen offensichtlich aus Menschen, die den Klimaschwindel glauben und sogar bereit waren, Einspeisetarife zu bieten (zum Beispiel 5,78 Cent/KWh), die etwa ein Cent unter jenem Preis liegen, zu dem ein Windrad gerade noch kostendeckend zu betreiben ist (6,5 Cent/KWh)! Konservativere Schätzungen gehen sowieso von einem notwendigen Einspeisetarif rund um acht Cent/KWh aus. Dabei wird nach dem Artikel des genannten Portals darauf spekuliert, dass die Preise für die Windräder noch sinken werden. Deshalbwird auch erwartet, dass sich die „Bürgerwindgesellschaften“ mit dem Ausbau Zeit lassen, bis Ihnen Errichtungs- und Betriebskosten entgegenkommen. Was passiert, wenn sich die „Bürgerwindgesellschaften“ verspekulieren, ist jedoch offen.

Ein weiterer Grund für den schleppenden Ausbau der Windkraft ist die Tausend-Meter-Regel (siehe WDR: „Energieverband: NRW-Pläne zur Windenergie drohen zu scheitern“). Danach soll der Mindestabstand eines Windrades zu einem Wohngebiet mindestens 1000 Meter betragen. Diese Regelung ist auch nicht für einen weiteren Ausbau der Windkraft gerade förderlich.

Was sind die Gründe für das klammheimliche Bremsen des Windkraftausbaus?

Rechnet man zu den Onshore-Anlagen noch die Offshore-Anlagen hinzu (siehe strom-report.de/windenergie/), so beträgt die gesamte Bruttoleistung aller Windkraftanlagen in Deutschland 62.708 Megawatt. Dies wäre gerade die notwendige elektrische Leistung um den Strombedarf Deutschlands zu decken. Anders ausgedrückt heißt das, dass wenn alle Windräder auf Volllast laufen (was ja hin und wieder tatsächlich passiert), alle anderen Kraftwerke abgeschaltet werden müssen. Wird die Windenergie weiter ausgebaut, so bedeutet das, dass unter Umständen ein Stromüberhang entstehen kann, den man dann nach den Worten von Professor Sinn nur mehr mit Tauchsieder in der Elbe „verklappen“ kann. So ein Überhang entsteht derzeit immer wieder, was dazu führt, dass der Strom zu negativen Strompreisen exportiert werden muss.

Um den Stromexport zu Negativpreisen zu vermeiden werden neue Wind- und Solarstromverbraucher dringend gesucht!

Um jetzt sowohl die Wind- und Solarenergie weiter ausbauen zu können, werden Verbraucher speziell für das fluktuierende Stromangebot von Windrädern und Photovoltaikanlagen gesucht. Es geht also nicht darum, den bestehenden Strombedarf zu decken, sondern den Strombedarf zu steigern. In Frage kommen dafür Elektrovehikel, Wärmepumpen, Stahlproduktion mit Wasserstoff und andere Dummheiten (siehe Unser Mitteleuropa: Die dümmsten Vorschläge der Klimahysteriker zum „Klimaschutz“)

Die „Energiewende“ erweist sich als reiner Selbstzweck. Es geht um ein gigantisches Business, bei dem die treibenden Akteure auf phantastische Gewinne hoffen, die der Konsument berappen soll!

Statt Energie und Ressource zu sparen, führt die „Energiewende“ zur größten Energie- und Ressourcenverschleuderung aller Zeiten unter dem Deckmäntelchen einer Klimareligion (siehe z.B.: Unser Mitteleuropa: Klimaschwindel als neuer Motor der Wegwerfgesellschaft)

Zwar ist der ursprüngliche Gedanke die Elektromobile über Smartmeter zu laden unrealistisch, jedoch werden die Stromzapfsäulen höchstwahrscheinlich mit Sperrzeiten versehen: Strom gibt es dann nur, wenn der Wind weht. Selbiges gilt auch für die am Vormarsch befindlichen Wärmepumpen. Auch die sollen nur versorgt werden, wenn der Wind weht. Der gutgläubige Konsument, der glaubt mit seiner Investition in die Wärmepumpe für den Planeten etwas Gutes zu tun, muss halt dann irgend wann nochmals tief in die Tasche greifen, um die Wärmepumpe mit einem möglichst großen Wärmespeicher zu unterstützen. Wo dann allerdings in den sowieso, aus Kostengründen räumlich knapp bemessenen Reihenhäuser der Wärmespeicher mit sagen wir 10000 Liter platziert werden soll ist die Frage, vielleicht im Wohnzimmer? Natürlich wird darüber in der Öffentlichkeit derzeit nicht geredet, um nicht die wenigen Elektroauto- und Wärmepumpenkäufer vollends abzuschrecken. Derzeit ist in Deutschland ein Gesetz über die sogenannte „Spitzenglättung“ in Vorbereitung (siehe FAZ: Streit um „Spitzenglättung“ – Zwangsabschaltung bei überlastetem Stromnetz). Dabei wird unterstellt, dass die Verbraucher das Problem der Stromversorgung sind. Es wird versucht zu vertuschen, dass das eigentliche Problem bei den intermittierenden Stromproduzenten liegt. Mit diesem Gesetz soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um die Betreiber von Wärmepumpen und Elektrokarren bei Windstille einfach den Strom abzuschalten!

Sperrzeiten in Österreich bereits Realität

Bei den Wärmepumpen wird (zumindest in Österreich) versucht, den Wärmepumpenbesitzern spezielle Verträge mit günstigeren Tarifen anzudienen, die dann allerdings mit Sperrzeiten verbunden sind. Wenn kein Wind weht, bleibt das Haus eben kalt. Windstille herrscht im Winter vor allem bei kalten Hochdruckwetterlagen!

EU-Entwurf befreit Privatjets und Frachtflugzeuge von der geplanten Kerosinsteuer

Veröffentlicht von Argusmedia am 6. Juli 2021. Übersetzt und zusammengefasst von FE.

Die EU-Kommission plant die Einführung einer EU-Kraftstoffsteuer. Sie hat vorgeschlagen, Privatjets und Frachtflüge davon auszunehmen. Ein Entwurf zeigt, dass die Steuer für Passagierflüge, einschliesslich solcher, die Fracht transportieren, schrittweise eingeführt werden soll.

Die Kommission befürchtet, dass die Besteuerung von Treibstoff für reine Frachtflüge die EU-Fluggesellschaften benachteiligen würde. Fluggesellschaften aus Drittländern, die ebenfalls einen bedeutenden Anteil am Intra-EU-Frachtmarkt haben, müssten aufgrund von Luftverkehrsabkommen von der Besteuerung ausgenommen werden. Deshalb sollen auch Frachtflüge von EU-Fluggesellschaften davon befreit sein.

Privatjets werden von der geplanten Steuer ebenfalls befreit, sofern sie nicht öffentlich vermietet werden. Dasselbe gilt für «Vergnügungsflüge», bei denen ein Flugzeug lediglich für «persönliche oder Freizeitzwecke» genutzt wird

Airlines for Europe (A4E) befürchtet, dass die Festlegung von Mindeststeuersätzen für Flüge innerhalb der EU zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten. Der Branchenverband, dem 16 Airline-Gruppen angehören, wies darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission darin kulminieren könnte, dass Flugzeuge absichtlich überschüssigen Treibstoff mit sich führen, der ausserhalb der EU gekauft wurde, um die Kerosinsteuer der EU zu umgehen.

Generell sieht die Kommission die Erhebung der Flugkraftstoffsteuer als unproblematisch an, da sie von den Kraftstofflieferanten erhoben und an die zuständigen Steuerbehörden abgeführt wird. Die Kommission schätzt die damit verbundenen Verwaltungskosten auf 0,65 Prozent der Einnahmen.

Der Entwurf kann sich noch ändern. Die so wichtigen Anhänge mit den konkreten Steuersätzen sind darin nicht enthalten. Um in Kraft treten zu können, muss er von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten gebilligt werden.

Die Kommission möchte die Energiebesteuerung an den EU-Klimazielen ausrichten, was bedeutet, dass die Steuern auf dem unteren Heizwert der Energieprodukte und des Stroms basieren sollten. Diese Mindestniveaus sollten jährlich auf der Grundlage des harmonisierten Verbraucherpreisindexes der EU angeglichen werden.

Kommentar der Redaktion:

Der «normale» Fluggast soll durch die geplante Treibstoffsteuer für seine Reisen künftig MEHR bezahlen, während für die Reichen, die in ihren Privatflugzeugen unterwegs sind, KEINE zusätzlichen Steuern fällig werden.

Heineken wirbt fürs Impfen

Der Bier-Gigant Heineken wirbt für das Impfen. Hierfür hat der Konzern ein Werbefilmchen produziert mit dem dazugehörigen Slogan «Die Nacht gehört den Geimpften. Zeit, sich ihnen anzuschliessen». Darin tänzeln Rentner in einem Nachtclub in Hawaii-Hemden und Jogginghosen, krakeelen herum und machen sich zum Narren. Wer sich diese peinliche Performanz ansieht, verspürt bestimmt eine Verlockung zum sofortigen Schuss der Gen-Injektion.

Quelle: YouTube, Heineken

Inwiefern die Kombination aus alten Menschen und einem Nachtclub zum Spritzen animieren soll, bleibt wohl Heinekens Geheimnis. Das Feiern in einem Nachtclub gehört bei alten Menschen wahrscheinlich weniger zu den prioritären Gründen für die «Impfung». Also weshalb sollte sich jemand ihnen anschliessen wollen? Wer träumt nicht von der freigespritzten Gelegenheit, mit dem Opi oder der Oma auf dem Dancefloor – ganz nebenwirkungsfrei – das Tanzbein zu schwingen?

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Quelle: Twitter, Heineken

Heineken scheint an einer Marketing-Schizophrenie zu leiden. Dem Bierbrauer geht’s mit dem Impfclip um das Wohl der Menschheit. Ganz bestimmt. Denn Alkohol steht ja für Gesundheit und Hochleistungssport, nicht etwa für Suchtabhängigkeit oder Tote im Strassenverkehr. Deshalb sponsert der Konzern Events wie die Fussball-EM oder die Formel 1. Fehlt noch, dass Tabakkonzerne das Rauchen verkaufen, um Covid-19 zu heilen.

Die Impfpropaganda hat unter dem Hashtag #BoycottHeineken einen Shitstorm auf Twitter ausgelöst. «Jetzt reichts, das war mein letztes Heineken», schreibt ein Nutzer laut 20min.ch; und ein anderer «Ich werde nie wieder Heineken kaufen» mit Bildern von anderen Biermarken. Es gibt zahlreiche Videos, in denen das Heineken-Bier aus Protest den Abfluss hinuntergespült wird.

Ein anderer Bier-Gigant, Anheuser-Busch (u.a. Budweiser), verzichtete im Februar laut 20min.ch erstmals auf Werbeschaltung beim prestigeträchtigen Super Bowl und nutzte dieses Budget für Pro-Impf-Werbungen. «Impfungen werden die Menschen befreien», habe der damalige Vorstandsvorsitzende Carlos Brito gesagt. Die rhetorische Ähnlichkeit zum nationalsozialistischen Spruch «Arbeit macht frei» ist ihm wohl entgangen.

Auch weitere Konzerne weibeln fürs Impfen. So soll der Chef des Konsumgüterkonzerns Unilever (u.a. Persil, Knorr), Alan Jope, wöchentlich Briefe an die 150’000 Mitarbeiter mit der Aufforderung unterzeichnen, sich impfen zu lassen. Dass immer mehr Konzerne die Impfpropaganda streuen, ist kein Zufall. Alle drei genannten Beispiele, Heineken, Anheuser-Busch und Unilever sind Partner des World Economic Forum (WEF), das Impfen als Teil der «Lösung» des Covid-19-Problems propagiert.

Republikaner in den USA drängen auf ein Verbot der «Diskriminierung» von Ungeimpften

Republikanische Gesetzgeber in den USA haben Gesetzesentwürfe eingebracht, die ungeimpften Menschen den gleichen Schutz geben wie gegen Diskriminierung wegen Rasse, Geschlecht und Religion.

Dies zeigt, wie tief der Widerstand gegen die Impfpflicht in der politischen Psyche sitzt und wie schnell der Impfstatus zu einem Identitätsmerkmal geworden ist. In den USA haben bekannte Republikaner in letzter Zeit ihre Rhetorik gegenüber dem Impfdruck verschärft und ihn mit Nazi-Deutschland und Apartheid verglichen.

Viele republikanisch geführte Bundesstaaten haben irgendeine Art von Einschränkung der Impfpflicht oder Impfpässe erlassen. Einige Parlamente der Bundesstaaten versuchen, Arbeitgebern, Regierungen oder privaten Unternehmen zu verbieten, ungeimpfte Menschen anders zu behandeln als geimpfte.

In Montana ist es illegal, aufgrund des Impfstatus zu «diskriminieren», mit einigen Ausnahmen im Gesundheitssektor. Das Gesetz verbietet es Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen – wie Lebensmittelgeschäften, Hotels oder Restaurants -, Personen aufgrund ihres Impfstatus oder ihres Immunitätspasses zu diskriminieren. Arbeitgebern ist es nicht erlaubt, jemanden aufgrund derselben Kriterien zu diskriminieren oder die Einstellung zu verweigern.

Beispiel Alabama: Hier verbietet das Gesetz Schulen und Universitäten, die Impfung gegen das Coronavirus zu verlangen oder als Bedingung für den Erhalt staatlicher Leistungen zu fordern. Zudem dürfen Unternehmen die Bedienung von Personen nicht aufgrund ihres Impfstatus verweigern.